Servas!
auf eigenem Grund und Boden gibt es keine Probleme, ausser die Oma aus dem Nachbarhaus missversteht die Sache und ruft die Polizei, also sollte man alle Nachbarn aufklären oder dort spieleln wo es keiner sieht,
der Wald ist so ne Sache ... man sollte den Besitzer kennen und dieser auch informiert sein, sprich auch auf eurer Seite sein, sonst wird es wohl nicht zulassen, steht ja sowieso schon so viel in den Zeitungen und manche Politiker werden damit auch schon schwer konfrontiert ...
tja, es wäre an und für sich ja nicht illegal, weil es keine Waffen sind, aber wie schon einige Vorredner hier meinten, wenn es ein Spaziergänger sieht und wo anruf ... es mag vielleicht keine rechtlichen Konsequenzen geben, aber für Stress reicht es allemal ...
also zu zweit auf ne Scheibe schiessen mag ja noch ok, sein, vorallem, wenn man kein Tarngewand anhat, also kein Game (Skirm) veranstaltet, dann kann auch keiner auf irgendeine Wehsportübung plädieren ...
aber man sollte biologisch-abbaubare BBs verwenden, machen hierzulande alle Vereine, sonst würden sie auch kein Spielgelände bekommen... (Umweltschutz)
nur in Wien-Umgebung, im Wienerwald usw. würde ich es nicht machen, es laufen dort einfach zuviele Leute herum, im ländlichen Bereich, wo man sich kennt, ist es wohl kein Problem ...
aber so heimlich im tiefen Wald ... naja, ich würd´s nicht tun ...
die Leute sind zZ doch etwas zu sensibel ...
und bitte nicht mit einem Luftdruck/Co2-Gewehr/Pistole im Wald herumschiessen ... diese Teile fallen unter das Waffengesetz ... das könnte dann wirklich Ärger machen ... Waffenverbot usw.
man darf sich da bei den vielen Blödmännern bedanken, die in den letzten Jahren Unfug getrieben haben ...
leider hat sich auch in den letzten Monaten in Österreich auch einiges getan,
aus diversen Anlässen und Medienberichten ...
da Airsoft hierzulande (AT) nicht unter das Waffengesetz fällt, hat man noch einige Freiheiten, aber jetzt hat das Jugendschutzgesetz zugeschlagen, allmählich werden andere Bundesländer auch nachziehen ...
wenn dein Kumpel noch nicht 18 ist, dann sieht es leider schlecht aus ...
Aus psychologischen Gutachten geht jedoch eindeutig hervor, dass Softguns und Waffenimitate Aggressionen und Gewalt fördern und daher jedenfalls als jugendgefährdende Gegenstände im Sinne des § 10 einzustufen sind. Um dies klarzustellen, werden nunmehr ausdrücklich die Begriffe „Softguns“ und "Waffenimitate“ im § 10 Abs. 1 Z 1 aufgenommen.
näheres hier ... Wiener Jugendschutzgesetz seit 2007 PDF
der Erwerb (also kaufen) von Airsoft-Geräten (ausser die < 0,08J-Dinger) ist bundesweit für Leut unter 18 Jahren verboten,
der Besitz fällt nicht unter das Gesetz, jetzt haben für viele Jugendliche eben Erwachsene das Teil besorgt ... sehr sinnvoll ...
Erwerb von Airsoft
das Hantieren mit Airsoft-Markierern ist Sache des Jugendschutzgesetzes, abhängig vom jeweiligen Bundesland, nur da gab es bis dato keine konkreten Richtlinien, also hat keiner wirklich was dagegen gemacht,
bis vor einigen Monaten ... nun haben einige Länder, die Sache genau definiert,
klingt dort zwar etwas blöd, also kein gutes Image für Airsoft, weil es eindeutig als gewaltverherrlichend usw. definiert wurde,
aber nun dürfen die Kiddies damit nicht mehr spielen ... also nur mehr ab 18
lg.
barrel of a gun