Nightstalker-Mitnahme in der Bahn?

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 3.504 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. März 2007 um 20:07) ist von HassesFreigang.

  • Es geht ja auch nicht um's Führen im Stadtpark und auch nicht um's
    Transportieren zum Schießstand oder vom Laden nach Hause. Dass das
    legal ist, sollte sich ja jeder witesgehend denken können.

    Hierbei geht es eben um den Transport in den Zügen der DB.

    Wenn ich mit einem Messer in die Disco gehe, macht der Türsteher vermutlich
    gebrauch vom Hausrecht und schmeisst mich entweder raus oder lässt mich
    garnicht erst rein. Selbiges kann die Deutsche Bahn in ihren Zügen natürlich
    auch machen, bzw. hat es so festgelegt.

    Kernfrage ist eben, ob sie von diesem Recht auch Gebrauch machen wird oder
    nicht.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • ich denke es ist wohl ein grosser Unterschied ob ich eine Waffe führe oder transportiere, was soll gross passieren, wenn das Ding, ungeladen, eingepackt und versperrt wird, dann vielleicht auch noch in einer Tasche oder was auch immer, die nicht darauf schliessen lässt, ob es sich um eine Waffe, Golfschläger oder ein Snowboard handelt ...

    sollte es wirklich definitiv in den AGBs stehen, so hat man sich darüber keine Gedanken gemacht, dass es da Unterschiede gibt,
    kann mir durchaus vorstellen, dass die Bahn oder wer auch immer, nicht will, dass jemand eine Waffe eingesteckt hat, andere bedrohen oder verängstigen könnte, an einen ordnungsmässigen Transport denkt anscheinend keiner,
    vielleicht ist man ja generell gegen Waffen, denkt dabei nicht an Sportschützen, Jäger und eben andere Legalwaffenbesitzer

    wenn ein Waffenhändler oder gar ein Importeur eine grössere Bestellung bekommt, wird da die Ladung nie per Bahn befördert?
    was macht die Post? kommt alles per LKW oder als Gefahrenguttransporter *lol*

    vielleicht gibt es bei der Bahn eine Möglichkeit per Gepäckaufgabe, sprich man nimmt den Koffer nicht mit ins Abteil, sondern der wird irgendwo verstaut ...

    sich die Waffe ans Reiseziel schicken zu lassen und hinterher reisen ist ja auch nicht gerade sehr zuverlässig, auch wenn das Paket registriert ist,
    dann kommt es vielleicht noch zu spät an,
    wer darf das Paket übernehmen? muss ich meine Reise dann so timen, dass ich immer zeitgerecht vor dem Paket da bin, was ist, wenn es an einem Wochende ist, muss ich extra Urlaub nehmen, damit an einem Werktag mein Paket kriege und das gleich zweimal, denn nachhause mit das Gewehr auch noch ...
    und dieser Aufwand wegen einer 7,5 Joule "Luftpumpe" :confused2:

    vielleicht verzichtet die Deutsche Bahn ja gerne auf ein paar Millionen Legalwaffenbesitzer als Kunden oder hofft, die lassen ihre Teile zuhause und fahren nicht mal zu einer Veranstaltung ...

    ob sich sich aber schon jemals Gedanken gemacht haben, wieviele illegale Waffen unterwegs sind, da meine ich aber nicht freie Waffen, die in guten Händen sind ... ?!?


    PS:

    zB. bei den Wiener Linien steht definitiv :

    Ausschluss von der Benützung der Anlagen oder Beförderungsmittel:
    ...
    Personen, die geladene Schusswaffen mit sich führen, mit Ausnahme der staatlichen Sicherheitsorgane
    ...


    lg.
    barrel of a gun

  • Zitat

    Original von MarkK
    Die Mitnahme von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist laut AGB verboten, außer für Polizei und BGS.
    Da gibt es auch keine Diskussion.
    Die Frage ist eher, ob eine CO2- oder Luftdruckwaffe als Waffe oder gefährlicher Gegenstand im Sinne der GGVSE ist, bzw. ebenfalls unter diese Regelung fällt.

    Nach den AGBs der deutschen Bahn ist auch die Mitnahme von Handys, MP3-Playern usw. untersagt....denn sie sind dazu geeignet die anderen Fahrgäste zu belästigen. Ich habe bisher immer meine Waffen so mit genommen, hat keinen interessiert solange die unsichtbar bleiben.

    Und das Waffen führen ist nicht nur der Bundespolizei vorbehalten, ich meine mal gelesen zu haben, dass nur Berechtigte eine Waffe führen dürfen, mit KWS ist man berechtigt eine SSW zu führen wenn man es genau nimmt. Ist also alles Auslegungssache. Und Leute die einen großen Waffenschein haben dürfen die Waffe nämlich auch in der Bahn führen, als Beispiel Fahrer von Werttransporten usw.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Meine Herren :(
    ihr habt die ganze Zeit die Lösung und keiner sieht es oder will es wahr haben.

    Ich lese die ganze Zeit Sätze, die stimmen und irgentwer muss es wieder totdiskutieren.

    Zitat

    Nach den AGBs der deutschen Bahn ist auch die Mitnahme von Handys, MP3-Playern usw. untersagt....


    Und so sehen die Herren von der DB das mit Waffen auch.
    Ist eine Waffe (von mir aus abgeschlossen) im Koffer, sagt keiner was.
    Oder wird man von der DB angeprangert, wenn man ein mp3 Player im Koffer mitführt?

    Und Fischer´s Sam hat dieses zusammengefasst.
    So sieht es das Gesetz und OK ist.

    Zitat

    Original von Fisher´s Sam
    Der Transport einer Waffe auf direktem Wege (d.h. ohne Umwege) von befriedetem Gelände nach befr. Gel. ist meines Wissens legal, erst recht, wenn es sich um eine (ungeladene) :F:-Waffe in einem Koffer handelt. Ich weiß nicht, ob man die Dias getrennt transportieren muß, aber sicherer ist es auf jeden Fall.
    Und wenn derartiger Transport im eigenen PKW erlaubt ist, warum dann nicht auch in öffentl. Verkehrsmitteln oder zu Fuß?
    Außerdem fällt dieser Transport nicht unter "Führen", da die Waffe nicht sofort griffbereit u. erst recht nicht schußbereit ist!
    Wie sonst sollte man sich eine Waffe im Laden besorgen? Die müßte man ja sonst liefern/schicken lassen!

    Sascha, Waffen und Munition müssen getrennt verstaut werden.
    Nur... Dias fallen nicht in der Kathegorie Munition, sondern das sind Geschosse.
    Aber nicht jeder Polizist würde den Unterschied wissen.
    Sicherheitshalber besser getrennt transportieren.

    Nachdem ich GOOGLE und die Suchfunktion erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis
    fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, und schmücke das mit kreativem Titel und
    undeutlichem Text, mit dem keiner etwas anfangen kann.

  • Ist im Prinzip ganz einfach:
    Die Deutsche Bahn hat in ihren Zügen Hausrecht. Das gleiche hausrecht wie du in deiner Wohnung oder deinem Auto hast.

    Wenn nun zu dir einer Mit einer Waffe (egal ob Frei oder nicht) in die Wohnung kommt, und du das nicht OK findest kannst du ihn auf mehr oder wehniger höfliche art rausschmeißen.

    Das Gleiche gilt für die Bahn in deren Zügen.

    Die Frage ist nun nur noch ob die Bahn was dagegen hat.
    Nähere auskunft gibt dir der Örtliche Bahnhof oder der schaffner oder der kundenservice der Bahn oder oder oder.

    ...und wer Fragt, dem wird geantwortet. steht schon in der Bibel ;)

  • Zitat

    Original von Drellerbetsch
    Wenn nun zu dir einer Mit einer Waffe (egal ob Frei oder nicht) in die Wohnung kommt, und du das nicht OK findest kannst du ihn auf mehr oder wehniger höfliche art rausschmeißen.


    Und wenn einer mit einem Koffer in die Wohnung kommt,
    zwecks gemeinsamen Kaffeeschlürfen und geht nachher
    mit den Koffer?
    Du weisst in dem Moment ja nicht, was darin ist.
    Und wenn er sagt, es wär ein Keyboard drinn, würde Dich das auch nicht jucken.
    Oder fragst Du jedesmal, wenn Besuch mit Koffer kommt, was darin ist?

    Nachdem ich GOOGLE und die Suchfunktion erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis
    fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, und schmücke das mit kreativem Titel und
    undeutlichem Text, mit dem keiner etwas anfangen kann.

  • Sorry für ein wenig offtopic:
    Aber ich muß hier lesen das laut AGB der Bahn Handys u. MP3 verboten sein sollen..
    Da scheint sich die Bahn aber um ihre eigenen AGBs nicht sehr viel zu kümmern.
    Ich bin etliche Zeit mehrmals im Monat mit dem ICE unterwegs gewesen und soviel Handygeklingel wie in diesen Zügen hört man nicht mal auf dem Fußballplatz bei 80.000 Besuchern. Und die Anzahl derer die sich mit Musik aus ihren MP3s zudröhnten war auch nicht viel geringer.
    Ergo würde ich die Sache nicht ganz so verbissen sehen. Zumal das Nightstalker ja auch recht kompakt ist u. auch in einen normalen Koffer passen sollte (zwischen T-Shirt, Jeans u. Pullover liegt es da auch schön geschützt). Also rein damit, abschließen, Dias seperat transportieren und kein Hahn wird danach krähen. Jedenfalls habe ich nie einen Zugbegleiter gesehen der je einen Fahrgast aufgefordert hat seinen Koffer zu öffnen.

    Gruß
    Udo

    Einmal editiert, zuletzt von ducudo (29. März 2007 um 19:36)

  • Zitat

    Original von ducudo
    Da scheint sich die Bahn aber um ihre eigenen AGBs nicht sehr viel zu kümmern.
    Ich bin etliche Zeit mehrmals im Monat mit dem ICE unterwegs gewesen und soviel Handygeklingel wie in diesen Zügen hört man nicht mal auf dem Fußballplatz bei 80.000 Besuchern.

    Eben, Auch wenn's so geschrieben steht, wird es doch wohl immer
    zumindest geduldet.

    Zitat

    Original von ducudo
    Jedenfalls habe ich nie einen Zugbegleiter gesehen der je einen Fahrgast aufgefordert hat seinen Koffer zu öffnen.

    Das darf er auch nicht. Zu solchen Aufforderungen sind nur die Leute
    berechtigt, die einen hübschen Dienstausweis der Polizei bei sich tragen ;)

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W