Es geht ja auch nicht um's Führen im Stadtpark und auch nicht um's
Transportieren zum Schießstand oder vom Laden nach Hause. Dass das
legal ist, sollte sich ja jeder witesgehend denken können.
Hierbei geht es eben um den Transport in den Zügen der DB.
Wenn ich mit einem Messer in die Disco gehe, macht der Türsteher vermutlich
gebrauch vom Hausrecht und schmeisst mich entweder raus oder lässt mich
garnicht erst rein. Selbiges kann die Deutsche Bahn in ihren Zügen natürlich
auch machen, bzw. hat es so festgelegt.
Kernfrage ist eben, ob sie von diesem Recht auch Gebrauch machen wird oder
nicht.
Gruß,
Dennis