Beiträge von Saltopus

    Stimmt nicht so ganz.
    Schaukampfwaffen sind genau nicht ihrem Wesen nach bestimmt , unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Genau regelt das die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. In der steht expliziet drin, dass sie durch stumpfe Schlagkanten die Waffeneigenschaft verloren (oder besser nie erhalten) haben.
    Und die Polizei sieht das zumindest hier in Lautern sehr sehr unkritisch. Wir sind schon des öfteren mit Anderthalbhänder gerüstet an Postenketten wegen Fußballspielen vorbeigelaufen und wurden nichteinmal angesprochen. Und die Gewandung hat da eher wenig Einfluß gehabt, da ich soetwas noch nicht besitze.

    Zitat

    Original von jnievele
    Auch feststehende Messer die sich nur zweihändig bedienen lassen? So wie dieses hier? http://www.swords-and-more.com/shop/catalog/p…products_id/876

    Ich hoffe doch mal. Das habe ich nämlich auch und nutze es zum Fechten. Der Einzige der bisher Probleme gemacht hat war ein Busfahrer, nichtmal Polizisten bei Bundesligaspielen waren weiter dran interessiert ("Ist das scharf?" -"Nein" - "Wollt ihr zum Betze?" - "Nein" - "OK")

    Ich hoffe mal das kann so bleiben. Es hat ja keine Klinge sondern nur ein Stück Flachstahl und es fällt nicht unters Waffengesetz laut Verwaltungsvorschrift zu diesem (Und hier wurde nichts geändert, habs überprüft).

    Zitat

    Original von HiGauss
    AS-Waffen sind rechtlich ab 01.04.08 "LuPis Light"!

    D.h. wenn Mini-Gangster nicht mehr straffrei mit AS-Waffen rumlaufen dürfen, dann werden sie gleich LuPis oder schlimmer SSWs mit sich führen, und um die "Baby" Light AS Versionen einen Bogen machen.


    Nö.
    das scheitert an mehreren Dingen:
    1. SSW sind schon viel viel illegaler in den Augen der Leute
    2. Die Altersgrenze. Ab 18 gegen frei macht schon einen Unterschied, Waffenladen gegen frei zusätzlich
    3. Preise. Die sind unter 0,5J niedrig, drüber hoch. Liegt wohl an den Genehmigungverfahren
    4. Vollautomatik. Den Spaß bekommt man sonst nie. Das ist auchd er Hauptverkaufsgrund für die Dinger.
    5. Ebay wird sie wohl demnächst wieder ins Programm nehmen. Warum sind momentan eigentlich wieder alle verboten??

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    Original von Kontrollturm
    Es ist noch nicht ganz raus, ob die 0,5er jetzt mit einem :F: gekennzeichnet werden müssen. manche sagen ja, andere wiederum nein. Aber in jedem fall müssen sie ein CE zeichen tragen. Es gab in letzter zeit diesbezüglich einige Hausdruchsuchungen und anzeigen, weil kein CE zeichen auf den waffen ist.

    Das hängt mit dem BKA Bescheid zusammen. Laut neueesten Änderungen fällt alles was unter 0.5 Joule hat und fürs Spiel bestimmt ist nicht unters Waffengesetz (Ausnahme $42a). Somit hat ein :F: auf den Dingern mal gernichts verloren. Und das GS Siegel ist auch nciht gefordert. Hier also mehr Sicherheit für uns.

    Naja, ganz so schlimm ist es nicht. Ein paar Waffen bleiben uns noch:
    - Harpune (Ok, keine Waffe)
    - Armbrust
    - Vorderlader mit Lunten- (nicht ganz so optimal) oder Funken- (schon besser) zündung
    Vielleicht kriegt es jemand hin, damit das Bedürfnis für Schwarzpulver auf Selbstverteidigung zu legen, sonst haben wir ja nichts mehr...
    Auf alle Fälle wäre das schon nicht ohne Abschreckung für böswilige Angreifer.

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    Originally posted by Jürgen
    Naja wenn das Verbot bereits zuvor feststand (wobei ich mir nicht sicher bin) ... warum dann in der Anhörung erwähnen?

    Das ist es ja,das stand vorher nicht fest. Es taucht erst heute in dem Schreiben auf. Vorher war immer nur die Rede von Anscheinskriegswaffen, gelegentlich von Länderseite auch mal von Messern, aber niemand wollte uns bisher Schlagstöcke und Schwerter nehmen.

    Die Skepsis darfst du haben, aber es ist eindeutig, dass expliziet auch Schlagstöcke und so weiter gemeint sind. Das was mir aber Hoffnung macht ist, wie schon geschrieben der Zusatz über die Bedürfnisse - Selbstschutz müßte eigentlich darunter fallen.

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    Originally posted by freedom
    Da steht auch was zu Hieb- und Stoßwaffen. Das schränkt doch hoffentlich nicht das Führen von Teleskopschlagstöcken u.ä. ein? ??? :confused:

    Ich fürchte schon. Damit ist die letzte große Freiheit gefallen - jetzt darf diese Waffen wohl nicht mehr führen. Allerdings steht da auch, dass dieser Absatz nicht gilt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und dieses ist auch definiert als "allgemein anerkannter Zweck". Und hier sollte wohl auch Selbstverteidigung dazu gehören. Überhaupt hört sich das ganze etwas nach Wischiwaschi an, und soll wohl wirklich in der Hauptsache dazu dienen, dass die Polizei Auffälligen Leuten die Waffen abnehmen darf.

    Ansonsten finde ich diesen Wulst ziemlich unlesbar da er wortweise Änderungen in einem anderen Dokument vornimmt, warum konnten die das nciht alles direkt einarbeiten....

    Doch die gibt es. Such einfach mal nach 12 V Gleichstrom Trafos und du solltest fündig werden. Alternativ kann man sich auch ein Autobatterieladegerät zulegen. Die haben ebenfalls 12 V Gleichstrom und im Winter noch eine wichtige daseinsberechtigung für altersschwache Bleiakkus.

    Nein.
    Ich sage:
    1. Das Waffengesetz verbietet Führen von allen Waffen.
    2. Für einige Waffen wird die gelockert durch entsprechende Genehmigungendie der Führende Beantragt hat (Waffenschein, Kleiner Waffenschein).
    3. Wiederum einige Waffen erhalten eine Pauschalerlaubnis geführt zu werden (Hieb Stich und Stoßwaffen)

    Anscheinswaffen fallen auf alle Fälle unter 1.
    SSW fallen unter 2., auch wenn sie Anscheinswaffen sind.

    Edit: Ok, Ausnahme bleibt wenn Der KWS gelöscht oder umdefiniert wird.

    Der Trick im Waffengesetz ist doch, dass es genau verkehrtherum funktioniert. Das Führen einzelner Waffenarten wird nicht verboten, sondern erlaubt. Somit bringen sie die Anscheinswaffen als Schußwaffen ein -> Besitz, Erwerb, Handel, Führen nur mit Erlaubnis. Nun müssen die entsprechenden übrigen Stellen auch eingefügt werden unter Erlaubnisfreier Besitz, Handel und Erwerb.
    Das führen von SSW ist erlaubt wenn man einen kleinen Waffenschein besitzt und sie die Erforderlichen Zeichen besitzen, daran wird auch die eventuell zusätzliche Anscheinswaffeneigenschaft nichts ändern.

    Nein, Silber hinterläßt keinen metallischen Nachgeschmack. Silber reagiert mit den Proteinen im Ei und es wird Schwefel freigesetzt. Somit ist der Geschmack dann äußerst widerlich. Zusätzlcih läuft das Silber dann direkt an und wird schwarz - also viel Spaß beim saubermachen.
    Ich denke dass Silber trotzdem lebensmittelecht ist, ähnliches gibt es zB. auch bei Kaviar, der seinen Geschmack total verliert wenn man ihn mit einem Edelstahlmesser oder -löffel aus der Packung nimmt. Und Edelstahl gilt als lebensmittelecht.

    Schau mal was beim Karneval vorne auf der Bühne rumhüpft. Die haben alle Uniforman an. Dass man diese nicht als Soldaten ansieht, liegt in de Hauptsache daran, dass diese Uniforman seit 150 Jahren out sind. Aber wie sah dass bitte damals aus? Haben sich die Leute da beschwert, dassda Hampel an Karneval in Uniform rumhüpfen? Nein, das war ja der Sinnd er Sache, die staatlichen Symbole ad absurdum führen. Ich finde die Idee als Soldat zu gehen nicht schlechter als die meisten anderen Verkleidugen auch.

    -- Die Uniformen waren natürlich echten nur ungenau nachempfunden, in anderen Fällen hätte die Hoheit viel weniger Spaß verstanden als heute.

    Ich weiß nciht genau wer die Pakete geöffnet hatte, aber sie waren mit sehr sehr viel Klebeband mit Zollaufschrift wieder zugeklebt. Diese Seiten waren auch immer die fester verpackten als die vom Sender. Und nein, illegal war nix, Computerspiele, Brettspiele und Rollenspielbücher. Vielleicht einfach alles Sachen die man im Röntgengerät nicht erkennt.

    Bei mir scheint es so als ob der Zoll jedes Paket öffnet und dann mit gut Paketband wieder verschließt. Bisher mußte ich einmal Zoll zahlen, da wurde das Paket vom Zoll kontrolliert, mit dem Lieferschein abgeglichen verschlossen und weitergeschickt. Kam dann per DHL an und ich durfte 7 Euro Steuern als Nachnahme zahlen. Somit mußte ich nicht inen Finger krumm machen^^

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    Original von Kante
    Wenn ich mich recht erinnere steht im Waffengesetz immer noch die 0,08 J Grenze für Spielzeug ?
    Der BKA Bescheid kann wohl kein Gesetz aufheben ?

    Da gab es eine Gerichtsentscheidung zu. Die besagte: Der BKA Entscheid darf kein Gesetz aufheben, aber er tut es, weil er veröffentlicht wurde. Irgendwie recht merkwürdig, unser Rechstsystem.