Die Skepsis darfst du haben, aber es ist eindeutig, dass expliziet auch Schlagstöcke und so weiter gemeint sind. Das was mir aber Hoffnung macht ist, wie schon geschrieben der Zusatz über die Bedürfnisse - Selbstschutz müßte eigentlich darunter fallen.
Anhörung im Innenausschuss
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Ulrich Eichstädt -
7. Februar 2008 um 15:40 -
Geschlossen
Es gibt 773 Antworten in diesem Thema, welches 109.821 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Zitat
Original von Thehunt
Das hab ich verstanden.
Was ich zu bedenken gebe, ist, das sich die gesammte Diskussion nicht mit Schlagstöcken, bzw stumpfen Waffen beschäftigt hat.Es ging immer um Messer.
Deshalb meine Skepsis.
Wir werden (ich wiedehole meine Vorredner) einfach abwarten müssen, was morgen rauskommt und wie es sich dann in der Rechtspraxis darstellt.Naja man verbietet was man kann und Schlagstöcke hatten eben die wenigsten Fürsprecher. War wie bei der letzten Verschärfung, als Wurfsterne die nie in der Kriminalstatistik negativ auffielen verboten wurden. Und der Entwurf wird wohl auch so durchgewunken. Und Ausnahmen zur SV? Nur wenn mans zu beruflichen Zwecken braucht?Wer auchimmer? Polizei!Sicherheitsdienst?Robbentöter*lol*...
Ich muß erst mal was damit ich kann...
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Wenn die Selbstschutz gelten lassen würden, würde die ganze Sache doch überhaupt keinen Sinn mehr ergeben, da man dieses Bedürfnis immer geltend machen kann.
Was glaubst du, warum die spezielle Zielgruppe, gewalttätige Jugendliche, ihre Messer führen? Tun die alle nur, um sich zu "verteidigen".
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Was heißt Fürsprecher?
Ich wiederhole, dies war nicht Thema der Diskussion.Ich hab mir die quälenden 3,5h angetan. Zweimal, weil ichs nicht glauben konnte. Und es ist nicht einmal das Wort !Schlagstock gefallen.
Ich bin schon der Meinung, das wenn etwas verboten wird, es schonmal bei einer Anhörung erwähnt werden sollte.
Was folgt wäre, das man sich nicht mehr mit einem Stock, sondern mit einem feststehenden Messer<12cm verteidigen kann. Schöne Aussichten...
Da kann man ja gleich nach GB auswandern, bei denen ist der Offensive Weapons Act schon Realität -
Naja wenn das Verbot bereits zuvor feststand (wobei ich mir nicht sicher bin) ... warum dann in der Anhörung erwähnen?
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Sie waren als Waffen eingestuft, aber führbar. (Ähnlich nem Dolch, Waffe, daher ab 18+führbar)
Das ist ein großer Unterschied.
Hab den BKA-Bescheid immer in der Tasche.
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Ich meinte damit, daß sich niemand auf die Notwendigkeit des Führens von Schlagstöcken berief. Folglich dachte sich der Otto-Normal-Politiker: Verbieten wir Schlagstöcke, wenn wir schon anderes Zeugs nicht durchkriegen. Zumal sie vorher wohl nicht erwähnt wurden/oder ich zu doof war was von Führverbot zu lesen...
Geb dir ja Recht.... aber die Schlagstöcke hatten auch bei unseren Briefen keine Lobby.... und nun ist es vorbei mit privatem Führen... -
Ich mag nich mehr...
Ich geh was essen...;-)
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Iss ne Suppe das kratzt nicht so im Hals
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Zitat
Originally posted by Jürgen
Naja wenn das Verbot bereits zuvor feststand (wobei ich mir nicht sicher bin) ... warum dann in der Anhörung erwähnen?Das ist es ja,das stand vorher nicht fest. Es taucht erst heute in dem Schreiben auf. Vorher war immer nur die Rede von Anscheinskriegswaffen, gelegentlich von Länderseite auch mal von Messern, aber niemand wollte uns bisher Schlagstöcke und Schwerter nehmen.
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Original von Saltopus
Das ist es ja,das stand vorher nicht fest. Es taucht erst heute in dem Schreiben auf. Vorher war immer nur die Rede von Anscheinskriegswaffen, gelegentlich von Länderseite auch mal von Messern, aber niemand wollte uns bisher Schlagstöcke und Schwerter nehmen.
Es gibt gewisse Kräfte, die ihre eigenen Wunschvorstellungen so an der Politik vorbeischmuggeln wollen.
Brenneke wollte damals einen Gesetzesentwurf durchkriegen, in dem alle Kriegswaffen verboten waren. Zu dumm nur, dass er damit alles meinte was irgendwie irgendwo auf der Erde bei irgendeiner Armee verwendet wurde/wird. Das hätte so ziemlich alle Vorderlader und die meisten WBK-Waffen auf einen Schlag illegal gemacht. Aber damit ist er nicht durchgekommen.Jetzt versucht halt jemand alle Knüppel usw. zu verbieten, mit Zustimmung aber gleichzeitig ohne Wissen der Politik!
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Es wurden schon häufiger der Öffentlichkeit und den meisten Abgeordneten völlig unbekannte, aber sehr wichtige Gesetzentwürfe in letzter Minute, nachts den Abgeordneten zugestellt und dann gleich morgens die Abstimmung durchgeführt. Keiner der Abgeordneten hatte Zeit, den Entwurf auch nur zu lesen, hat ihn dann aber aufgrund des Fraktionszwangs doch abgenickt.
So funktioniert die deutsche Demokratur und ich habe keinen Grund daran zu zweifeln, dass das mit den Schlagstöcken auf ähnliche Masche durchgeführt werden soll -
Zitat
Original von Thehunt
gunimo:Realplayer öfffnen, den Link mir rechter Maustaste anklicken, "Adresse speichern" und dann beim Player in "Datei Öffnen" einfügen. DAnn läufts!
Nö, geht nicht. Ich bekomme schon beim Anklicken ein kleines Pop-Up-Fenster präsentiert mit dem Hinweis: "Fehler beim Download"
Ich kann es weder öffnen noch speichern
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Tja, dann sorry, weiter weiß ich auch nich...
War aber ein Trauerspiel.... -
Also, wenn morgen in 2. und 3. Lesung dieser Entwurf so abgenickt wird, dann bleiben zur SV für den Otto Normalverbraucher nur noch das normale Taschenmesser ( 2 Hand Öffner ), ein Messer mit max 12 cm feststehender Klinge ( ist ja auch führiger ), ein Spray oder eine SSW mit KWS - also wieder ein Stück weiter entwaffnet!
Wer jetzt immer noch an der kompletten Entwaffnung der Bundesbürger nach englischen Vorbild ala´Salami zweifelt, der gehört entmündigt, ist Grüne - Mitglied oder (wahrscheinlicher ) beides.
So werden die eigentlich nicht vorhandenen Rechte von Gewaltkriminellen gestärkt - für deren Rechte / Wünsche tun die Politpolemiker in Berlin alles Vielleicht besteht noch die entfernte Möglichkeit, diese Politpolemiker wegen allgemeiner Beihilfe zu Straftaten ranzukriegen.
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Naja, ganz so schlimm ist es nicht. Ein paar Waffen bleiben uns noch:
- Harpune (Ok, keine Waffe)
- Armbrust
- Vorderlader mit Lunten- (nicht ganz so optimal) oder Funken- (schon besser) zündung
Vielleicht kriegt es jemand hin, damit das Bedürfnis für Schwarzpulver auf Selbstverteidigung zu legen, sonst haben wir ja nichts mehr...
Auf alle Fälle wäre das schon nicht ohne Abschreckung für böswilige Angreifer. -
Es reicht bei SP als Bedürfnis das man Mitglied in einem Verein ist wo man sowas schießen kann. Mehr braucht es da nicht, Sachkunde sowieso, wobei das bei sowas nicht verkehrt ist.
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Original von germi
Es reicht bei SP als Bedürfnis das man Mitglied in einem Verein ist wo man sowas schießen kann. Mehr braucht es da nicht, Sachkunde sowieso, wobei das bei sowas nicht verkehrt ist.Dann erkundige dich mal zum SP genau. Solange das SP nicht in Patronen abgefüllt ist, darf es nicht geführt werden.
Defacto darfst du einen VL mit Lunten oder Funkenzündung führen, aber nur ohne SP! Schöne Lachnummer, oder? -
@Vogelspinne:
Alle Achtung, da weiß jemand bescheid!
Ich dachte jemand mit SP-Erlaubnis darf eine geladene Steinschloßwaffe führen, oder sie für jemanden ohne Erlaubnis laden der sie dann führt. Gut dass ichs nie probiert habe.
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Zitat
Original von Vogelspinne
Dann erkundige dich mal zum SP genau. Solange das SP nicht in Patronen abgefüllt ist, darf es nicht geführt werden.
Defacto darfst du einen VL mit Lunten oder Funkenzündung führen, aber nur ohne SP! Schöne Lachnummer, oder?Wie sieht das eigentlich mit Hinterladern aus, die haben ja im Endeffekt Hülsen aus Messing die man vorladen kann. Auch wenn das bei manchen verpöhnt ist und die sich die "Hülsen" originalgetreu aus Papier basteln. Die sind ja gesetzlich gesehen auch Vorderlader.
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