Anhörung im Innenausschuss

Es gibt 773 Antworten in diesem Thema, welches 109.817 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Februar 2008 um 18:13) ist von Paramags.

  • Zitat

    Original von Bloodygood
    Naja er wird eben sagen, er hätte es so gehört und nicht besser gewusst....


    Ja klar, als öffentlich bestellter und vereidigter SV (was der Herr wohl sein dürfte) :new16:.

    Hier möchte ich mal ganz leise daran erinnern, dass man als SV eben keine normale Privatperson mehr ist - auf gut deutsch: Mit Ausreden der Art "es hat mir halt jemand falsch erzählt" ist es dann Essig, denn der Herr muss nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, was er in seiner Funktion als SV zu Protokoll gibt. Der Sachverständige als solcher unterliegt also einer gewissen Sorgfaltspflicht.

    Wie ich WOanders bereits geschrieben habe, gewinne ich manchmal den Eindruck, so mancher SV hat seine Bestellungsurkunde in den Haferflocken gefunden und verhält sich dann auch entsprechend "kompetent" und "seriös".

    Wie dem auch sei, dieser Herr Tölle dürfte als "Experte/SV" erledigt sein.
    (und das freut mich durchaus auch persönlich).

  • Bedauerlicherweise ist das ganze ja nur eine Öffentliche Anhörung gewesen, die Angehörten stehen da nicht unter Eid oder dergleichen.

    Ich denk auch net das da was zu machen sein wird. Es könnte aber sicher peinlich werden für gewisse Leute und man meidet in Zukunft vielleicht solche Scharfmacher zu ner Anhörung zuzulassen.

    Wir sollten uns gerade solche Munition gut aufbewahren, wenn das nächste mal die Verbotskeule geschwungen wird (Ihr wisst, dann wenn das Einhandmesser bei messerstechenden Migranten durch 11,5cm Messer mit starrer Klinge abgelöst wurden).

  • Zitat

    Original von Jürgen
    Bedauerlicherweise ist das ganze ja nur eine Öffentliche Anhörung gewesen, die Angehörten stehen da nicht unter Eid oder dergleichen...


    Es müsste zunächst einmal eruiert werden, auf welcher Grundlage die Funktion von Herrn T. als Sachverständiger fußt.

    Ich kenne es z.B. aus den IHKs so, dass die ordentlichen SVs bei ihrer Bestellung vereidigt werden. Daraus resultiert, dass die wissentliche oder fahrlässige Verbreitung von Falschinformationen in der Funktion als Sachverständiger mit entsprechenden Sanktionen belegt ist.

    In diesem Fall kommt überdies hinzu, dass das anlässlich der Anhörung vorgeführte Video mit dem Hinweis „nur für den Dienstgebrauch“ versehen war. Das ist zwar erst einmal eine andere Baustelle, aber wenn man sich auf den Standpunkt stellen würde, dass die Anhörung vollumfänglich „dienstlich“ für Herrn T. war, dann gelten natürlich auch die Sorgfaltspflichten im Dienst. Falls die Anhörung keine rein „dienstliche“ Angelegenheit war, hätte das Video andererseits gar nicht gezeigt werden dürfen.

  • Das kannst aber so auch nicht sagen, da das Video schon vorher öffentlich zugänglich war...

    Ich gehe jedoch davon aus, das Herr T. sich zu betreffendem Zeitpunkt im Dienst befunden hat und als amtlich bestellter Sachverständiger der Wahrheitspflicht unterliegt.
    Das bedeutet dann zwar das, wenn es sich als Lüge herrausstellt, es dienstliche Konsequenzen für ihn haben könnte, am Gesetzt wird es leider vermutlich nichts mehr ändern... :confused2:

    Einmal editiert, zuletzt von Broken-lizard (21. Februar 2008 um 16:13)

  • Zitat

    Original von Broken-lizard
    Das bedeutet dann zwar das, wenn es sich als Lüge herrausstellt, es dienstliche Konsequenzen für ihn haben könnte, am Gesetzt wird es leider vermutlich nichts mehr ändern... :confused2:


    Ist es bei diesem ganzen Sicherheitsgefasel nicht schon zynisch, daß ein solcher "politischer Selbstmordattentäter" sein Ziel erreicht? Ok, er hat seine berufliche Karriere "gesprengt", aber eine Verschärfung des Waffenrechts dadurch erreicht...

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Zitat

    Original von Broken-lizard
    Das kannst aber so auch nicht sagen, da das Video schon vorher öffentlich zugänglich war...


    Naja, wenn ich auf meinem Schreibtisch eine Mappe habe, die beschriftet ist mit "nur für den Dienstgebrauch" oder "Vertrauenssache" oder sogar "Verschlusssache", dann interessiert es mich nicht, ob die enthaltenen Infos vielleicht schon irgendwo im WWW verfügbar sind. Maßgeblich ist nämlich, dass ich genau diese Infos nach Dienstanweisung nicht weitergeben darf.

    Beim Rest gebe ich Dir Recht, aber daraum gehts nicht - Fakt ist, dass so ein Procedere nicht sein darf.

  • Naja, VS-NfD sind ja in der Praxis eh schon so halb offene Sachen. An VS-NfD gekennzeichnete Unterlagen zu kommen ist nich sehr aufwendig.
    Ausserdem wenn er im Dienst war, dann war die Anhörung ebenfalls eine Dienstliche Veranstalltung und dann darf er das Material auch verwenden.
    Das sind aber alles Spitzfindigkeiten, die sowieso keine Auswirkungen haben.


    Zitat

    Fakt ist, dass so ein Procedere nicht sein darf.

    -Ganz meine Meinung!!!

  • Naja, sicherheitstechnisch war die Tölles Zurechtbiegen seiner Wirklichkeit (sein Vater ist Filmregisseur Tom Tölle) aber harmlos gegen den Stunt von Thorsten Führing (Regierungsdirektor und Polizei-Führungskraft...), der sich von seinem Mann in der zweiten Reihe eine Dienstpistole rüberreichen ließ ohne jede Sicherheitsüberprüfung, und der dann dermaßen wild im Saal herumfuchtelte, daß sich selbst der unerschockene Dieter Wiefelspütz (SPD) dagegen verwahrte.

    Der momentane Trend bei der Video-Forschung geht dahin, daß es mindestens seit 2004 existiert, vielleicht auch schon von 2001 ist (also schon vor der letzten WaffG-Verschärfung) und sich nirgendwo Berichte über zwei von einem Einzeltäter erstochene Türsteher finden lassen. Aber natürlich ist eine Einladung des Bundestags-Innenausschusses, dort als LKA-Sachverständiger zu einem Thema auszusagen, eine klare dienstliche Angelegenheit, so daß wir das komplett abhaken können. Es hat aber auch wenig Sinn, jetzt immer wieder mögliche rechtliche Schritte in einem öffentlichen Forum durchzusprechen/schreiben - wenn damit deutlich wird, was ich konkret meine. Einfach nur :n23: statt :new15:

    Zurück zum Entwurf:
    Durch die Formulierung "heiße Gase" und die Ausnahmeregel für Waffen, die ohnehin schon nach 10.4. eine Führ-Erlaubnis (KWS) benötigen, sind SSW offenbar nicht von der Anscheinswelle erfaßt.
    ("rechtsunverbindliche Vermutung...")


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hier noch mal die betreffenden Zeitmarken aus dem Mitschnitt der Anhörung:

    54:38: Tölle: "Ich hoffe, dass es der Technik gelingt, nachher mal die Originalaufnahme einer Messerattacke zu zeigen, die in Braunschweig von einer Kamera … Türsicherungskamera … aufgenommen wurde und die im Ergebnis leider zum Tod von zwei Türstehern geführt hat."

    57:13: Das Video der Messerattacke wird gezeigt.

    57:42: Tölle: "So, das war's … beide … beide Türsteher haben diese Nacht nicht überlebt."


    Was mich wundert: Tölle redet von einer "Messerattacke [...] in Braunschweig" - die Diskothek "Inkognito", vor der sich dieser Vorfall lt. Recherche des waffen-online Threadstarters "Thomas74" abgespielt hat, befindet sich aber in Celle. ??? Bewusste Fehlinformation von Tölle? Oder Schlampigkeit?

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Originally posted by freedom
    Da steht auch was zu Hieb- und Stoßwaffen. Das schränkt doch hoffentlich nicht das Führen von Teleskopschlagstöcken u.ä. ein? ??? :confused:

    Ich fürchte schon. Damit ist die letzte große Freiheit gefallen - jetzt darf diese Waffen wohl nicht mehr führen. Allerdings steht da auch, dass dieser Absatz nicht gilt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und dieses ist auch definiert als "allgemein anerkannter Zweck". Und hier sollte wohl auch Selbstverteidigung dazu gehören. Überhaupt hört sich das ganze etwas nach Wischiwaschi an, und soll wohl wirklich in der Hauptsache dazu dienen, dass die Polizei Auffälligen Leuten die Waffen abnehmen darf.

    Ansonsten finde ich diesen Wulst ziemlich unlesbar da er wortweise Änderungen in einem anderen Dokument vornimmt, warum konnten die das nciht alles direkt einarbeiten....

  • Was SSW betrifft und die Anscheinswaffen, so habe ich eben im anderen Thread angemerkt:

    Wenn ich das nun richtig lese sind die SSWs nun doch weiterhin mit KWS führbar, wenn das so durchgeht:

    "1.6 Anscheinswaffen

    ... ausgenommen sind ...Schusswaffen, für die gemäß §10, Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist."

  • Zitat

    Bewusste Fehlinformation von Tölle? Oder Schlampigkeit?

    -Schlampigkeit!


    Aber Ulrich hat Recht:

    Zitat

    Es hat aber auch wenig Sinn, jetzt immer wieder mögliche rechtliche Schritte in einem öffentlichen Forum durchzusprechen/schreiben - wenn damit deutlich wird, was ich konkret meine. Einfach nur...

    3 Mal editiert, zuletzt von Broken-lizard (21. Februar 2008 um 17:12)