ZitatOriginal von Lachmoewe
AHA! Hier der Videobeweis!XXL und sein Kollege gehören zu den "ohne Gehörschutz-Schießern"
Da ich der Kollege war
Harte Männer brauchen sowas nicht
ZitatOriginal von Lachmoewe
AHA! Hier der Videobeweis!XXL und sein Kollege gehören zu den "ohne Gehörschutz-Schießern"
Da ich der Kollege war
Harte Männer brauchen sowas nicht
ZitatOriginal von Askell
demnach sind AEG´s verbotene Waffen im Sinne des WaffG
Ja
Zitat
aber keine Kriegswaffen wie man häufig ließt ?!
Die Frage kannst Du Dir im Grund selbst beantworten obwohl es ja schon was für sich hat Kriege nur mit Airsoft auszutragen
ZitatOriginal von Askell
Soweit so gut, das bedeutet : Softair + => Erlaubnusfrei.
Erlaubnisfrei bezieht sich aber nur auf die Erwerbshemmnis und nicht auf eine Freistellung vom Waffenrecht!
ZitatNun zum Kriegswaffenkontrollgesetz, hier steht unter punkt 29 Rohrwaffen:
Was hat das KWKG mit den Bestimmungen des Waffenrechts zutun? Richtig, nichts!!! Es sind zwei völlig verschiedene Sachen!
Zitat
ABER ein Gewehr ist laut Definition (Wörterbuch der deutschen Sprache):
Es gilt die Legaldefinition des deutschen Waffenrechts und nicht eines Wörterbuchs!
Waffenliste
Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[....]
1.2.1
Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 oder Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, sind;
Es ist müssig darüber weiter zu diskutieren! Der damalige Ansatz war interessant aber begründete sich in einer fragwürtigen Auslegung des Gesetzestextes.
ZitatOriginal von Coltwoman
hy leuteich hab mal eine verrückte frage an euch. ob es technisch möglich is eine halbautomatick in eine vollautomatick umzubauen????
Ja es ist möglich! Aber nur theoretisch da
1. Es illegal ist
2. Die SSW aufgrund der Sollbruchstellen und schwachen Material dies so nicht mitmachen werden!
Nicht ohne Grund hat Glock sein G18 Modell im Gegensatz zur Standard G17 erheblich verstärken müssen!
P.S. Wir können uns ja mal in Wolfartsweier im Schützenverein treffen und ein paar 9mmK verballern?!
ZitatOriginal von XXL
Hört sich doch gut an.
Wie sieht denn der Lauf von innen genau aus? Foto?
Die haben mittig ein Blech eingeschweisst, teilt den Lauf in einen oberen und unteren Bereich, das bis zur Mündung reicht. Sieht man also von aussen. Geschlitzt ist ansonsten nichts.
Zitat
Hmm, ich würd, für den Fall das ich an Silvester zuhause bin, ja gerne mal vorbeikommen und das Prachtstück mal ankucken.
Werde wahrscheinlich nicht in Ettlingen sein!
Hallo
ich habe mir für meinen Silvester-Gebrauchgegenstand, Maverick Salutflinte, RWS 9mmk SP Patronen gekauft!
Bin mir aber noch unschlüssig über die richtige Reinigung nach Verwendung!
Folgendes schwebt mir vor
An Silvester möchte ich SP verschiessen und zum Schluss ein paar NC zur "groben" Reinigung nachfeuern.
Danach das ganze ausgiebig mit Ballistol einsprühen und weiter dem Alkohol fröhnen
Zur späteren Reinigung möchte ich den Lauf und Verschluss mit Robla Schwarzpulver Solvent reinigen und dann mit Ballistol konservieren.
Irgendwelche weiteren Vorschläge?
ZitatOriginal von Kawasaki-Z
Ist die ausziehbare Schulterstüze der Mp 5 von CA in der letzten Position stabil ?
Kurze Rede, er wackelt! Nur das ist weniger das Problem von CA sondern eines aller MP5 einschlieschlich der originalen H&K
ZitatUnd gibt es auch für die Mp 5 Sd 3 ( mit schalli und ausziehbarer Schulterstütze) Montageschienen für an den Vordergrif oder für an den Schalli ?
Wieso schaust Du nicht selbst bei den üblichen Verdächtigen nach?
http://www.stormtec.de
http://www.wgcshop.com
etc.
????
Aber um Deine Frage zu beantworten, ja
Von ICS gibt es eine RAS Schiene für die SD Serie, passt zumindest auf TM und ICS! Ob auch für CA müsste man abklären.
IWA Nürnberg!
http://www.iwa.info/main/Page.html
Aber dort stellen auch keine Hersteller aus sondern nur die Importeure, also GSG, Umarex und der CA Europa Importeur ASG. Zumindest war das so dieses Jahr!
Naja der "eine" belegt es zumindest mit Waffenrecht und BKA Feststellungsbescheiden!
Willst Du eine definitive Antwort muss Du eine offizielle Anfrage an das BKA stellen, kostet derzeit 600 EUR!
ZitatOriginal von GPB
Wie ist das nun mit echten Spilezeugpistolen die nur knallen?
Das kommt darauf an!
Das Waffenrecht stellt Nachbildungen dann unter die Bestimmungen des Waffenrechts wenn....
Anlage 1
(zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1: Schusswaffen
Die für Schusswaffen geltenden Vorschriften sind auf Nachbildungen von Schusswaffen anzuwenden, wenn diese Gegenstände mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so umgebaut oder verändert werden können, dass aus ihnen Munition, Ladungen oder Geschosse verschossen werden können. Nachbildungen sind nicht als Schusswaffen hergestellte Gegenstände, die die äußere Form einer Schusswaffe haben und aus denen nicht geschossen werden kann.
Der Begriff der Ladung wird vom Waffenrecht selbst nicht definiert! Gemäß Beschussgesetz wird die Ladung als solche definiert die über 15mg liegt. Was bei den Spielzeugpistolen nicht der Fall ist.
Im weiteren gibt es zum Thema Nachbildungen auch einen BKA Feststellungsbescheid!
http://www.bka.de/profil/faq/waf…_nachahmung.pdf
Nach diesem sind eben diese Faschingspistolen keine Nachbildungen gemäß Waffenrecht und unterliegen nicht den Bestimmungen des Waffenrechts!
ZitatOriginal von Michalive2
Nebenbei habe ich eine Anfrage mit der Seriennummer an Maverick/Mossberg geschickt!
Tja... die Mail blieb unbeantwortet!
Laut der Maverick/Mossberg Website wird bei "outside USA" auf den Importeur verwiesen.
Wer ist der deutsche oder europäische Generalimporteur für Mossberg/Maverick?
ZitatOriginal von XXL
Alleine die Montage (mit Lampe) ist illegal, egal wo sie beiliegt.
Das stimmt nicht! Das BKA hat per Feststellungsbescheid bestimmt das nur das Set, Halterung + Lampe verboten ist!
BKA Feststellungsbescheid
http://foren.waffen-online.de/index.php?act=…pe=post&id=2282
ZitatOriginal von celica
dann sind bei euch auch die im vorderschaft integrierten lampen im swat-style für mp5s verboten?
Die Lampe + Vorderschaft ja! Nur der Vorderschaft, nein... man darf sie auch montieren nur eben keine Lampe einsetzen bzw. Lampe mit Harz ausgiessen!
Wie ich oben schon schrieb hat das BKA hierzu schon einen Feststellungsbescheid erlassen! Damals ging es um die original Glock Lampenhalterung!
ZitatOriginal von Kid Silencer
Nö, das stimmt so nicht! Getrennt sind sowohl die Lampen als auch die Montagen legal zu verkaufen und zu erwerben. Man darf die nur nicht an die Waffe anbauen.
Das BKA hat das per Feststellungsbescheid schon konkretisiert!
Im Feststellungsbescheid ging es um den Glock Lampenhalter der anstelle des originalen Magazinbodens montiert werden kann.
Lampenhalter alleine ist frei erwerbbar und auch montierbar, da er für sich das Ziel nicht anstrahlt.
Das Set, also Lampenhalter + Lampe ist jedoch verboten
ZitatUm den Wahnsinn perfekt zu machen (ich schweife etwas in den SSW-Sektor ab):
Laut Waffg sind Schreckschusswaffen keine Schusswaffen (nix Geschoss durch Lauf), sondern nur Feuerwaffen (weil heiße Gase).
Das Leuchtmittelverbot erstreckt sich aber nur auf Schusswaffen.
Gemäß Waffenrecht Begriffsbestimmung
Anlage 1
(zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1: Schusswaffen
[...]
2.7
Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.
2.8
Reizstoffwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind.
2.9
Signalwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von pyrotechnischer Munition bestimmt sind.
Dein Denkfehler ist, wie schon damals das BKA mit der Vollautogenehmigung, nur die Unterscheidung Schusswaffe /Feuerwaffe innerhalb des Unterabschnitt 1 zu sehen.
Nur der Unterabschnitt 1 definiert die Schusswaffe!
ZitatOriginal von KAMPFTIER
Also ich würde es über Stormtec beziehen und die haben mir versichert, daß es in Ordnung ist. Und für 349 Euro ist es ja etwa so teuer, wie normale SAEGs. naja mal schauen. Oder sollte man von der Waffe föllig abraten???Gruß Raphael
da die leistung die gleiche ist wie das einer normalen TM Airsoft ist der "Sniper-Gun" Effekt natürlich dahin! Sprich um die Waffe entsprechend ihres äusseren Erscheinungsbildes in Reichweite und Stärke zu tunen sind nochmals Investitionen von einigen hundert Euro fällig!
ZitatOriginal von desesperado
Wow,... jetzt habt Ihr mich abe eiskalt erwischt...
ich hätte drauf geschworen, daß das M14 ne halbautomatische Waffe ist... naja, man lernt halt nie aus .
Die originale M14 war selektive Fire und die AS Version (im Ausland) ist es entsprechend auch!
ZitatOriginal von d347h
Naja ausser du holst dir dafuer die Genehmigung... aber da wuerde ich lieber warten bis sniper die anbietet.
Super Aussage bei der man natürlich auch erwähnen muss das das Gewehr vor Einfuhr nach Deutschland auf Semi-Only umgebaut seien muss! Und ob das besagter Shop in Ö zu vernünftigen Preisen bzw. ob überhaupt anbietet ist eine ganz andere Frage.
Von der Einfuhr vollautomatischer Waffen die zu Semi umgebaut wurden würde ich die Finger lassen. Hat der Shop Mist gebaut bist Du dran, den rein rechtlich spielt es keine Rolle ob ich eine scharfe vollautomatische M14 oder eine vollautomatische AS M14 einführe. Beides verbotene Gegenstände!
Habe mich weiter schlau gemacht!
Meine M88 hat zwei Repetierstangen, ist also ein Modell das nach 2000 produziert wurde (Davor hatten die Maverick Modelle nur eine Stange)
Wie kann ich das genau Baujahr weiter einschränken bzw. ermitteln?
Nebenbei habe ich eine Anfrage mit der Seriennummer an Maverick/Mossberg geschickt!