Hallo erstmal,
seit einiger Zeit beschäftige ich mich schon mit den Thema Paintball und inzwischen auch mit Airsoft, so bin ich dann auch unweigerlich über den Gesetzestext für Waffen und die Kriegswaffenliste gestolpert.
Um es vorneweg zu sagen, ich halte die Einstufung von AEG´s als Kriegswaffen recht schwachsinnig, daher könnte es sein, dass ich Textstellen dahingehend falsch interpretiere. Also holt mich bitte auf den Boden der Tatsachen zurück, wenn ich Nonsense labere *g*.
Ich beziehe mich hauptsächlich auf:
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJN…E006000000.html
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJN…E006100000.html
http://bundesrecht.juris.de/krwaffkontrg/B…E003510377.html
Also gut, nach Anhang 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 im Punkt 1.1 heißt es, dass:
" Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;"
Soweit so gut, das bedeutet : Softair + => Erlaubnusfrei.
Nun zum Kriegswaffenkontrollgesetz, hier steht unter punkt 29 Rohrwaffen:
"a)Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,
b)Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
c)vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
d)halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre"
Viele werden jetzt denken "Ja, klar AEG´s sind vollautomatische Gewehre..."
ABER ein Gewehr ist laut Definition (Wörterbuch der deutschen Sprache):
Ge|wehr [n. 1] 1 mit beiden Händen zu bedienende Handfeuerwaffe mit langem Lauf; G. bei Fuß stehen [ugs.] bereit sein, sofort einzugreifen 2 [Pl.; Jägerspr.] ~e ” Hauer [[ ” Wehr]]
Nichts spektakuläres... oder ? Wohl schon, denn eine Feuerwaffe ist nach Anlage 1 zu § 1 Abs. 4:
"2. Feuerwaffen sind die nachfolgend genannten Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse heiße Gase verwendet werden:...."
Eine AEG benutzt aber keine Heißen Gase... demnach dürfte sie auch kein Gewehr, sondern nur eine Erlaubnisfreie Waffe sein, die nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetzt fallen kann.
Es kann natürlich gut sein, dass ich irgendwas übersehen habe, immerhin werden sich schon mehrere Leute Gedanken über das WaffG gemacht haben, aber soweit ich das bis jetzt erfassen konnte müsste die Erklärung logisch sein.
Bin gespannt auf Eure Rückmeldung,
Viele Grüße,
Askell