Überlegungen zum WaffG

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.056 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Dezember 2005 um 13:30) ist von Michalive2.

  • Hallo erstmal,

    seit einiger Zeit beschäftige ich mich schon mit den Thema Paintball und inzwischen auch mit Airsoft, so bin ich dann auch unweigerlich über den Gesetzestext für Waffen und die Kriegswaffenliste gestolpert.
    Um es vorneweg zu sagen, ich halte die Einstufung von AEG´s als Kriegswaffen recht schwachsinnig, daher könnte es sein, dass ich Textstellen dahingehend falsch interpretiere. Also holt mich bitte auf den Boden der Tatsachen zurück, wenn ich Nonsense labere *g*.
    Ich beziehe mich hauptsächlich auf:

    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJN…E006000000.html

    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJN…E006100000.html

    http://bundesrecht.juris.de/krwaffkontrg/B…E003510377.html

    Also gut, nach Anhang 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 im Punkt 1.1 heißt es, dass:

    " Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;"

    Soweit so gut, das bedeutet : Softair + :F: => Erlaubnusfrei.

    Nun zum Kriegswaffenkontrollgesetz, hier steht unter punkt 29 Rohrwaffen:

    "a)Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,

    b)Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,

    c)vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,

    d)halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre"

    Viele werden jetzt denken "Ja, klar AEG´s sind vollautomatische Gewehre..."
    ABER ein Gewehr ist laut Definition (Wörterbuch der deutschen Sprache):

    Ge|wehr [n. 1] 1 mit beiden Händen zu bedienende Handfeuerwaffe mit langem Lauf; G. bei Fuß stehen [ugs.] bereit sein, sofort einzugreifen 2 [Pl.; Jägerspr.] ~e ” Hauer [[ ” Wehr]]

    Nichts spektakuläres... oder ? Wohl schon, denn eine Feuerwaffe ist nach Anlage 1 zu § 1 Abs. 4:

    "2. Feuerwaffen sind die nachfolgend genannten Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse heiße Gase verwendet werden:...."

    Eine AEG benutzt aber keine Heißen Gase... demnach dürfte sie auch kein Gewehr, sondern nur eine Erlaubnisfreie Waffe sein, die nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetzt fallen kann.

    Es kann natürlich gut sein, dass ich irgendwas übersehen habe, immerhin werden sich schon mehrere Leute Gedanken über das WaffG gemacht haben, aber soweit ich das bis jetzt erfassen konnte müsste die Erklärung logisch sein.

    Bin gespannt auf Eure Rückmeldung,

    Viele Grüße,
    Askell

  • Die Sache mit den kalten Gasen veranlasste das BKA vor zwei Jahren die Erlaubnis von vollautomatischen AEGs, ja. Allerdings kam irgendsoein übereifriger Spinner auf die Idee, sich das vom BMI bestätigen zu lassen, welches diese 'Grauzone' umgehend klarstellte: keine vollautomatischen Druckluftwaffen. Fertig aus ;)

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Zitat

    Original von Askell
    Soweit so gut, das bedeutet : Softair + :F: => Erlaubnusfrei.

    Erlaubnisfrei bezieht sich aber nur auf die Erwerbshemmnis und nicht auf eine Freistellung vom Waffenrecht!

    Zitat

    Nun zum Kriegswaffenkontrollgesetz, hier steht unter punkt 29 Rohrwaffen:

    Was hat das KWKG mit den Bestimmungen des Waffenrechts zutun? Richtig, nichts!!! Es sind zwei völlig verschiedene Sachen!

    Zitat


    ABER ein Gewehr ist laut Definition (Wörterbuch der deutschen Sprache):

    Es gilt die Legaldefinition des deutschen Waffenrechts und nicht eines Wörterbuchs!

    Waffenliste

    Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    [....]

    1.2.1

    Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 oder Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, sind;


    Es ist müssig darüber weiter zu diskutieren! Der damalige Ansatz war interessant aber begründete sich in einer fragwürtigen Auslegung des Gesetzestextes.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Die Sache mit den Kriegswaffen hat für Look-alikes mittlerweile keine Bedeutung mehr.
    Vor Inkrafttreten des aktuellen WaffG (01.Apr 2003) gab es noch den "Anscheinsparagraphen" (§ 37, der auch sonstige verbotenen Waffen auflistete).

    All die Luftdruck-, Softair, Paintballwaffen; selbst Schreckschusswaffen (sofern es welche geben sollte) fallen nicht unter das Kriegswaffengesetz, auch wenn sie so aussehen.
    Entscheidend ist die Originalität, auch in puncto Funktion.

    Und zweifellos besteht ein technischer Unterschied zwsichen einer Maschinenpistole in 9mm x19 und einer Softair mit 6mm BB.

    + + +

    Entscheidend ist, dass Vollautomatische Waffen nicht erlaubt sind - ganz gleich ob scharf oder "nur" Luftdruck/ Softair/ Paintball/ SSW.
    Ausnahmen bilden die Spielzeug"waffen", die nicht unter das WaffG fallen.

  • Erstmal Danke für die schnellen Antworten,

    gut, die „Leseanleitung“ des Innenministerium zu WaffG hab ich also überlesen *g*

    demnach sind AEG´s verbotene Waffen im Sinne des WaffG, aber keine Kriegswaffen wie man häufig ließt ?!

    viel Grüße,
    Askell

  • Zitat

    Original von Askell
    demnach sind AEG´s verbotene Waffen im Sinne des WaffG

    Ja

    Zitat


    aber keine Kriegswaffen wie man häufig ließt ?!

    Die Frage kannst Du Dir im Grund selbst beantworten obwohl es ja schon was für sich hat Kriege nur mit Airsoft auszutragen :n1:

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.