Einen Wunderschönen guten morgen.
Da ja der Bericht über den Eigenimport der "WA Infinity", sowie die veränderung des zu entrichtenden Betrages für den Beschuss der Waffe (von knapp 120Euro) schon einige Zeit zurückliegt, würde ich gerne in Erfahrung bringen ob sich an der üblichen Reihenfolge des Eigenimports etwas geändert hat.
Bislang ging es denke ich so:
1. Einfuhrgenehmigung beim zuständigen Ordnungsamt beantragen
2. Waffe bestellen
3. Waffe beim Zoll mit Vorlage der Einfuhrgenehmigung abholen
4. Waffe dem Beschussamt zur Prüfung vorlegen
5. Bestätigung der Abnahme dem Ordnungsamt vorlegen (114Euro).
Zudem frage ich mich wie steht es mit dem evtl. anfallenden Punkt 3.1 "Dem ggf. Umbau der Waffe auf Semiautomatik"?
Kann ich dann als Adresse den Büchsenmacher meiner Wahl angeben und von ihm den nötigen Umbau vornehmen lassen?
Ich liebäugle nämlich damit mir eine UN-Company Custom *S*AEG importieren zu lassen.
DIE DA!
http://www.uncompany.com/images/unc-ak-type56_big.jpg