Beiträge von HWJunkie

    Die Waffen verfeuern weder Projektile noch Kartuschenmunition, also werden sie m.E. nicht vom WaffG erfasst.
    Sie haben zwar Patronen, aber in denen ist ja keine Treib-, sondern nur eine Zündladung, und die ist technisch identisch mit dem Karnevalszündhütchen (nur etwas stärker, vergleichbar mit Knallkorken).
    Ausserdem sind die Patronen eigentlich nur Ladehülsen.


    Stefan

    Sind die Farbcodes womöglich nirgendwo festgelegt, sondern haben sich nur eingebürgert?
    Soll heissen, die meisten halten sich dran, aber eben nicht alle?

    Vielleicht sind den Ungarn auch nur die gelben Deckel ausgegangen...:)

    Stefan

    Eine Inhaltsbestimmung ist nicht so einfach, die Roten dürften Gaspatronen sein (habe auch .380er Gaspatronen mit rotem Verschluss).
    Braun wäre heute Pfeffermunition, aber sowas gab damals wohl noch nicht. Vermutlich einfache Platzpatronen, wenn das Wachs naturbraun ist, oder auch Gaspatronen, bei denen das Rot ausgeblichen oder nachgedunkelt ist.
    Vom Alter her würde auf 60er, evtl. früheste 70er Jahre tippen.

    Stefan

    Stimmt, Ebi.

    Aber dass das WaffG immer einen Sinn ergibt, erwartest Du doch wohl nicht ernsthaft.
    Anleuchten ist verboten, egal womit.
    Auch wenn die Regelung aus der Wilderei stammt und nichts mit Lasern zu tun hat.
    Aber da Zielen per Laser ja so schön böse aussieht, war der Gesetzgeber wohl nicht daran interessiert, einen Unterschied zu machen.

    Stefan

    Wenn sicher gestellt ist, dass das Leuchten von nichts und niemandem wahrgenommen werden kann, ist's wohl erlaubt, da ein Leuchten nicht vorhanden ist.
    Solange das Leuchten aber mit dem Auge oder einem Hilfsmittel wahrgenommen werden kann: Big NoNo!

    Stefan

    ivtu:
    Du hast recht, aber manche Fragen sind einfach zum :bash:
    Leider entstehen aus solchen Fragen häufig Threads, in denen der gute Ton völlig auf der Strecke bleibt.
    Manchmal springe auch ich auf solche Threads an, weil ich manche Argumentation einfach nicht so stehenlassen kann.

    Das wichtigste aber ist:
    Ich habe nichts gegen Fragen.
    Ich beantworte sie wenn möglich, oder ich weise auf evtl. vorhandene Problematik hin. Ich meine aber auch, man sollte, bevor man auf Fettnäpfchensuche geht, sich erst mal mit dem Thema beschäftigen. Bis zum 1.4.03 habe ich meine Infos auch ohne Forum beantwortet bekommen, meistens durch's Selbersuchen.

    Stefan

    Leider liest hier ausserdem dem ME-Meister kein Hersteller oder Importeur mit (soweit ich weis).
    Es bleibt nur eine Möglichkeit:
    Simbatec, KoZe, Umarex und wie sie alle heissen mit Emails bombardieren.
    Wenn jeder Interessierte hier im Forum eine Mail schreibt, dann dürfte schon einiges zusammenkommen.

    Stefan

    Ohne :F: darfst Du sie aber nur mit Einfuhrgenehmigung importieren, dafür ist aber m.W. eine WHG erforderlich.
    Mit :F: dürfte es natürlich kein Problem geben. ich hätte nur nie geglaubt, dass das :F: ab Werk schon drauf ist, daher meine Erklärung weiter oben.

    Wenn :F: drauf ist und Preis ok: her damit!

    Stefan

    Plexiglas/Acrylglas sind PMMA, daraus sind z.B. Autolampen und die ersten CD's.
    Macrolon/Lexan sind Polycarbonat, z.B. die Dachverglasung des Kölner Hauptbahnhofs und Innenlagen von schusssicherem Glas.
    Dann gibt's noch PET, bekannt als Plastikpfandflaschen.

    Alleine der Einsatz von PC in Verbundpanzerglas und Schiessbrillen sagt wohl alles.

    Stefan