Die Waffen verfeuern weder Projektile noch Kartuschenmunition, also werden sie m.E. nicht vom WaffG erfasst.
Sie haben zwar Patronen, aber in denen ist ja keine Treib-, sondern nur eine Zündladung, und die ist technisch identisch mit dem Karnevalszündhütchen (nur etwas stärker, vergleichbar mit Knallkorken).
Ausserdem sind die Patronen eigentlich nur Ladehülsen.
Stefan