Beiträge von P22


    Ich weiß, dass es eine WBK-Waffe war

    Und welche Behörde kann dir deine "ergoogelte" Kenntnis nachweisen?
    Klassischer Fall, bei dem man im Falle des Falles eben keine Angaben macht ("aber ich hab mich doch vorher informiert....") da dies Anknüpfungspunkt für einen Fahrlässigkeitsvorwurf sein kann.

    Ich habe übrigens eine F Waffe mit Exportfeder von einem Waffenhändler ersteigert. Was ich nicht wusste. Der Händler hat sich geweigert die Waffe in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
    Ich musste die Feder selber ausbauen. Beweislast gegenüber dem Händler lag bei mir, und ich konnte es unmöglich beweisen daß ich die Exportfeder nicht eingebaut hatte.

    Hast du als Unternehmer eingekauft?


    Da bin ich anderer Meinung. Wenn ein entsprechender Verstoß vorliegt, dann unterliegt sie wie eine Tatwaffe der Einziehung. Wenn es ein geringer Verstoß ist, eine Ordnungswidrigkeit, also keine Straftat, dann wird es oft wieder ausgehändigt, da Behörden immer nach Mindesteingriff und Verhältnismäßigkeit handeln. Aber nur weil eine Waffe wieder in den legalen Zustand gebracht werden kann, darf keine Einziehung/ Zerstörung erfolgen? Das ist so erst mal nicht richtig.

    Hast du eine normative Anknüpfung hierfür?



    Würde zwar dem Gedanken von Mindesteingriff und Verhältnismäßigkeit entsprechen, aber die Einziehung steht dem entgegen. Ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung.

    Meine Aussage stammt aus § 74b StGB. Demnach muss das Gericht ("Das Gericht ordnet....an") mildere Maßnahmen ergreifen, wenn der gleiche Zweck damit erreicht werden kann.
    Wieso soll eine (nicht vollständige verbotene [Kriegs-]) Waffe zerstört werden, wenn sie entsprechend umgebaut werden oder einem Berechtigten überlassen werden kann?
    Der Gesetzgeber würde damit eine Eigentumsvernichtung anordnen, die in keinem Verhältnis zum Zweck steht. Die Gefährdung soll beseitigt werden und dies kann durch entsprechenden Umbau/Überlassung an einen Berechtigten (WBK-Inhaber usw.) geschehen - dies nennt das Gesetz sogar ausdrücklich als mögliche mildere Maßnahmen (§ 74b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 StGB).

    In der Praxis wird seitens der Behörden/Gerichte oft der einfache Weg gewählt....dem Beschuldigten wird eröffnet, er könne auf den Gegenstand verzichten, dann wird die Sache eingestellt. Dass das Verfahren aber auch ohne Verzichtserklärung niemals mit einer Verurteilung geendet hätte mangels Nachweisbarkeit des subj. Tatbestandes sagt man ihm natürlich nicht. :rolleyes:


    Den Fall hat es meines bescheidenen Foren-Wissens noch nicht gegeben. Eingezogen ist immer zerstört. Jedenfalls wenn es sich um ein Luftgewehr handelt.
    Der Eigentümer kann nicht verlangen daß die Waffe bei einem Büchsenmacher legalisiert wird. Was die Ämter mal haben geben sie nicht mehr her.

    Das dürfte der Fall des § 74b Abs. 2 Satz 2 StGB sein. Auf diesen verweist § 54 WaffG explizit.

    Der Ansatzpunkt ist vll. anders zu wählen:

    Was passiert, wenn eine Waffe mit dem F-Stempel besitzt/verkauft usw. und sie erfüllt die Voraussetzungen nicht?

    Strafbarkeit erfolgt nur, wenn entsprechender Vorsatz/Fahrlässigkeit vorhanden ist - ich muss also beim Kauf wissen, dass das F nicht zutrifft oder eben selbst die Waffe so manipuliert haben, dass sie ihre F-Zulassung verliert. Kann mir der entsprechende Nachweis nicht gemacht werden, habe ich keine Strafe zu befürchten.

    Ich kann mich grdsl. auf das F auf der Waffe verlassen und muss nicht die Kette nachverfolgen, ob das F überhaupt jemals berechtigt angebracht wurde. Nur aufgrund der Tatsache, dass man es ggf. leicht fälschen kann macht nicht jeden zum bösgläubigen Erwerber.

    Wenn die Waffe zu stark ist, aber wieder in einen legalen Zustand gebracht werden kann, dann darf auch keine Einziehung/Zerstörung der Waffe erfolgen.

    Ggf. bestehen darüber hinaus noch zivilrechtliche Gewährleistungsansprüche, wenn man die Waffe von einem Dritten erworben hat.

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand den genauen Unterschied zwischen der CZ Sport II und der Viper erklären? Liegen preislich ja recht nahe (Frankonia).
    Welche ist fürs Präzisionsschießen im DSB besser geeignet?

    Welchen Unterschied macht bei der Sport II der Abzug mit Triggerstop zum SA-Abzug? Kann die Waffe bei letzterer Modifikation lediglich nur noch den SA-Modus?

    Hallo zusammen,

    ich interessiere mich für die HK Expert / CZ Sport II in 9mm für das Präzisionsschießen und würde beide Waffen vor dem Kauf gerne einmal Probe schießen. Leider hat kein Vereinskollege überhaupt eine Pistole (alle S&W Target Champion), weshalb ich hier einen Aufruf starten möchte.
    Geschossen werden soll DSB-Disziplin Großkaliber Präzision/Duell.

    Wer hat obige Waffe und würde mich ein paar Schuß damit machen lassen? Regional wäre im Rhein-Neckar-Kreis top, gerne aber auch angrenzende Landkreise.

    Würde mich freuen, wenn ihr euch - am besten per PN - bei mir melden würdet :thumbup:
    Munition und Getränke gehen natürlich auf mich.

    So, möchte mich mal wieder melden :^)

    Hatte zunächst die Sauer Hose zur Auswahl, war aber nicht so mein Fall vom Schnitt. Habe jetzt eine von Hämmerli, die eigentlich ganz gut ist, teste aber noch eine von Gehmann aus.

    Habe nun auch mal die Meisterkugeln getestet, da die erste Dose R10 schon weg ist :P
    Machen auch einen guten Eindruck, lassen sich aber schwerer in den Lauf schieben als die R10er.

    Ergebnisse jetzt immer über 360, eher 365 mit Tendenz zur 370 - bisher maximal 376 erreicht :thumbsup:
    Leider ab und an immer mal wieder ein 8er dabei :S ....heute warens sogar acht 8er ..aber trotzdem 368 :P

    In der Regel immer zwei 40er Serien zum Training ^^

    Ok 8)

    Mit was schießt du denn (LG, Munition?) welches Ergebnis?

    Hat mir heute richtig Spaß gemacht, wenn man an das ganze mal professioneller dran geht. Liebäugle ja auch mit einem eigenen Gewehr, aber um die 1000 Euro ist dann jetzt doch zuviel. MIt einem Hämmerli AR 20 brauch ich auch nicht anfangen, da kann ich dann gleich beim Vereins FWB 700 bleiben oder?

    Eine passende Schießjacke ist wenigstens vorhanden ?

    Ja, die ist vorhanden, Schießschuhe und Handschuh auch.
    Möchte mir jetzt aber noch eine Schießhose zulegen...für 150 Euro etwas brauchbares dabei, was ich auch bei KK nutzen kann?

    Training findet 1-2 die Woche statt :D

    Wenn die R 10 leer sind werde ich mal die Meisterkugeln kugeln testen, danke! Die älteren Kollegen (aufgelegt) schwören auf H&N, ich selbst bin mit RWS sowohl im KK als auch bei SpoPi ganz zufrieden, zum Training aber auch mal Geco, CCI, Topshot.

    Heute das erste mal mit R10 trainiert, 345 erreicht. Ein 4er Ausrutscher und sonst noch ein paar 7,8er oder 8,9er zu viel :P

    Ne, 380 aufwärts ist nicht meine Liga ...eher 350 +5/-10

    Habe mir jetzt mal zwei Dosen R10 bestellt und damit komme ich die Runde inkl. dem jetzt etwas motivierteren Training gut durch. Danach kann ich ja die besagten Meisterkugeln mal testen  :^) 
    Wobei ich die 10 Euro/Dose nicht ganz so tragisch finde, wenn ich das auf die übliche KK-Munition um- bzw hochrechne  :D

    Nun ja als Schüler/Abiturient/Student hat man nicht unbedingt das nötige Kleingeld, um auf etwas eigenes/richtiges zu setzen und vor allem fehlte die entsprechende Trainingszeit/-ambition wegen anderer Verpflichtungen/Interessen.

    Das FWB 700 ist ja jetzt kein alter Knicklaufprügel und wird maximal von einer anderen Person geschossen; eher nicht, also ist quasi "mein" Vereinsgewehr.
    Die Motivation hängt ja nicht zwingend davon ab, ob man mit einem eigenen Geweht schießt. Im KK bin ich mit einem alten Anschütz unterwegs. :thumbup:

    Ich schieße schon über 13 Jahre, aber eben nur mit Vereinswaffen und Vereinsmunition, auch eher ohne große Ambitionen im LG-Bereich :P

    Mir gehts nicht um die paar Euro Differenz bei den Diabolos, sondern darum, dass ich etwas "gescheites" habe, mit dem ich zukünftig arbeiten kann und nicht den Bleischrott für 2,50 Euro verschieße :D