Muß mich das überhaupt interessieren?
Nein, muss Dich nicht interessieren. Der F Stempel ist einem amtlichen Siegel gleichzusetzen und gilt für eine Aussage im Rechtsverkehr. Eben um das Gewehr zu klassifizieren. Wenn Du keinen Grund hast an der Echtheit zu zweifeln, gutgläubig bist, dann handelst Du nicht schuldhaft und somit kann es keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit sein. Nur heisst es nicht schuldhaft sondern bei OWI Vorwerfbarkeit.
Drei Säulen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit: Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld/Vorwerfbarkeit. Fällt ein Element davon weg, kann es kein Verstoß sein.
Das F in Verbindung mit dem Gewehr ist eine zusammengesetzte Urkunde im Sinne des § 267 StGB, eine verkörperte Gedankenerklärung zur Aussage im Rechtsverkehr bestimmt.
LG, Andreas
Zitat von »P22«
Wenn die Waffe zu stark ist, aber wieder in einen legalen Zustand gebracht werden kann, dann darf auch keine Einziehung/Zerstörung der Waffe erfolgen.
Da bin ich anderer Meinung. Wenn ein entsprechender Verstoß vorliegt, dann unterliegt sie wie eine Tatwaffe der Einziehung. Wenn es ein geringer Verstoß ist, eine Ordnungswidrigkeit, also keine Straftat, dann wird es oft wieder ausgehändigt, da Behörden immer nach Mindesteingriff und Verhältnismäßigkeit handeln. Aber nur weil eine Waffe wieder in den legalen Zustand gebracht werden kann, darf keine Einziehung/ Zerstörung erfolgen? Das ist so erst mal nicht richtig. Würde zwar dem Gedanken von Mindesteingriff und Verhältnismäßigkeit entsprechen, aber die Einziehung steht dem entgegen. Ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung.