Wo kann man dieses Gerät im Internet bestellen? Konnte es in keinem Shop finden. Wer kann mir generell etwas über die Wirksamkeit sagen?
Danke
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Wo kann man dieses Gerät im Internet bestellen? Konnte es in keinem Shop finden. Wer kann mir generell etwas über die Wirksamkeit sagen?
Danke
Walther ESP 99 Abwehrgerät
was soll den das eigendlich sein???
ESP=electro shock pistol
wäre ne denkbare wortgebung oder aber war nur geraten .
ciao crossi
Also das dingen hier sollte es sein... LINK
Wo man das dingen bekommt weiß ich nich, hab auch keine große lust bei googel jetzt zu suchen....
Hi
Hi ich würde dir den Dog Schock empfehlen!
MFG
der Waffensachverständige
Nur mal eine Frage, warum????
mit dem teil hat man 2 einzelne "schüsse", mit einem normalen Pfefferspray hat man dagegen, sozusagen "dauerfeuer", was soll der vorteil von dem ding sein? ausserdem ist es viel zu teuer und sicher nciht so leicht zu führen wie ein Pfefferpray.
Hi
Mr. Chaos
die 2 Schuss haben es in sich den der Wirkstoff
kommt mit 145 Km/h an und das ganze sehr punktotal
mit einen 10% Wirkstoffgehalt was sich bei einen Spray durch den
Inhalt teilt und somit die momentane Wirkung weniger ist!
MFG
der Waffensachverständige
hi,
yep, the Dog-Shock is an excellent product.
You can't jump away from the "shot", and even the heavy wind can't throw away (or back) the charge, opposite to sprays.
I know someone, who accidentally shot himself in face (once), and the effect was devastating. Almost 100% stopping power, cause he bacema totally blind for a quarter hour.
Das Ding ist ein stinknormaler E-Schocker nix besonderes...
ich würde niemals nen Elektroschocker nehmen. Wäre der DogShock nicht so gross, würde ich vielleicht einen kaufen...
Auf eine Anfrage bei der Bezirksregierung Braunschweig habe ich, nachdem ich bei google auch nur wischiwaschi-Antworten erhalten habe, auf die Frage ob Elektroimpulsgeräte nun verbotene Gegenstände seien, folgende Antwort erhalten:
In der Anlage zum Waffenrecht sind Elektroimpulsgeräte, auch sog. Elektroschocker, als verbotene Gegenstände eingestuft. Jedoch gibt es für die Elektroimpulsgeräte eine befristete Ausnahme bis zum 31. Dezember 2003 ..
Ich würde von den Teilen erst mal die Finger lassen, bis sich die Gesetzgebung darüber einig ist, wie das Prüfzeichen Auszusehen hat und was mit den Altlasten geschieht.
Ciao
Brer Fox
hi,
it is legal in the future, with BKA-stempel.
(similar as PTB in gsr-guns)
Das elektroschocker illegal sein/werden sollen, hab ich ja noch nie gehört, steht doch auch nirgendwo im neuen Waffengesetz(oder doch, wo denn bitte?), ich glaube, die Bezirksregierung hat einfach keine Ahnung(oder ich?).
ZitatOriginal von Mr. Chaos
Das elektroschocker illegal sein/werden sollen, hab ich ja noch nie gehört, steht doch auch nirgendwo im neuen Waffengesetz(oder doch, wo denn bitte?), ich glaube, die Bezirksregierung hat einfach keine Ahnung(oder ich?).
Ich war auch sehr erstaunt, als ich das erste mal davon in der Zeitung gelesen hatte, daher auch meine Anfrage bei der Bezirksregierung. Aber leider steht es so wörtlich im NEUEN Waffengesetz. Man ist am Überlegen, ob man ein Prüfzeichen (wie bzw PTB) für die Teile einführt, aber die Herren der Legislative haben sich darüber noch keine Gedanken gemacht und deshalb auch noch die Schonfrist bis Ende des Jahres.
Es ist immer leicht ein Gesetz auf die Beine zu stellen, aber über die Durchführung machen sich die Herren am seltensten einen Gedanken. Es werden Gummiparagraphen verodnet und dann muß der Staatsanwalt erst mal ein paar Urteile sprechen, damit man da durchblickt und die Verurtailten sind dann die armen Schweine, die die Unfähigkeit der Legislative ausbaden dürfen .
Ciao
Brer Fox
ZitatOriginal von Brer Fox
Es ist immer leicht ein Gesetz auf die Beine zu stellen, aber über die Durchführung machen sich die Herren am seltensten einen Gedanken. Es werden Gummiparagraphen verodnet und dann muß der Staatsanwalt erst mal ein paar Urteile sprechen, damit man da durchblickt und die Verurtailten sind dann die armen Schweine, die die Unfähigkeit der Legislative ausbaden dürfen .Ciao
Brer Fox
Treffender kann man es nicht ausdrücken. Ausserdem gibt es meines Wissens ohnehin schon Richtlinien für diese Geräte.
klugscheis an : der Staatsanwalt darf gar kein Urteil sprechen, aber er kann einen richter dazu überreden dieses zu tun klugscheis aus
Hi Leute
Darf ich euch auch hier nochmals daran erinnern daß Pfefferspray nur gegen Hunde und andere Agresive Tiere angewendet werden darf, gegen Personen darf dies nur die Polizei und ähnliche institutionen. Es kann damit schnell gehen daß der Spieß umgedreht wird und der täter zum opfer wird vor gericht und rausreden ist nicht "hatte es wegen hunden dabei", es steht nämlich auf jeder Dose drauf was man damit darf und was auch nicht.
Gruß
Para
Naja, wie hieß es noch so schön im anderen thread: 'Zur Selbstverteidigung ist jedes Mittel erlaubt, auch wenn es sonst verboten ist!' Vor Gericht kann man ja sagen, daß man es zur Hundeabwehr dabei hatte. Als man dann in Gefahr war sein Leben einzubüßen, mußte man es dann zweckentfremdet einsetzen. Denke da kann kein Richter was gegen sagen.
Deshalb sollte man sich (zumindest in .de) nach erfolgreicher Selbstverteidigung auch so wie ein Täter verhalten: möglichst unerkannt verschwinden.
Das widerspricht eigentlich allem, was man als guterzogener Mensch empfindet.
Aber wenn man sich das nüchtern überlegt, stimmt es.
So oder so bekommt man nur Ärger und der Angreifer einen Anwalt und Rehabilitationsurlaub kostenlos.
Eddi
Klingt zwar schön, kommt aber auf die Situation an. Lass es lieber nicht darauf ankommen.
Gruß
Para