Walther ESP 99 Abwehrgerät

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.932 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. September 2003 um 15:09) ist von Mr. Chaos.

  • Wo kann man dieses Gerät im Internet bestellen? Konnte es in keinem Shop finden. Wer kann mir generell etwas über die Wirksamkeit sagen?

    Danke

  • Also das dingen hier sollte es sein... LINK

    Wo man das dingen bekommt weiß ich nich, hab auch keine große lust bei googel jetzt zu suchen....

    Harald Schmidt (während der WM 98):
    "Deutschland besiegt die Amerikaner auf französischem Boden...
    Viele ältere Zuschauer hatten Tränen in den Augen!"

    Einmal editiert, zuletzt von Ultras18 (7. September 2003 um 15:50)

  • Nur mal eine Frage, warum????
    mit dem teil hat man 2 einzelne "schüsse", mit einem normalen Pfefferspray hat man dagegen, sozusagen "dauerfeuer", was soll der vorteil von dem ding sein? ausserdem ist es viel zu teuer und sicher nciht so leicht zu führen wie ein Pfefferpray.

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Chaos (7. September 2003 um 18:28)

  • :direx:
    Hi
    Mr. Chaos
    die 2 Schuss haben es in sich den der Wirkstoff
    kommt mit 145 Km/h an und das ganze sehr punktotal
    mit einen 10% Wirkstoffgehalt was sich bei einen Spray durch den
    Inhalt teilt und somit die momentane Wirkung weniger ist!
    MFG
    der Waffensachverständige :nuts:

  • hi,
    yep, the Dog-Shock is an excellent product.
    You can't jump away from the "shot", and even the heavy wind can't throw away (or back) the charge, opposite to sprays.

    I know someone, who accidentally shot himself in face (once), and the effect was devastating. Almost 100% stopping power, cause he bacema totally blind for a quarter hour.

  • Auf eine Anfrage bei der Bezirksregierung Braunschweig habe ich, nachdem ich bei google auch nur wischiwaschi-Antworten erhalten habe, auf die Frage ob Elektroimpulsgeräte nun verbotene Gegenstände seien, folgende Antwort erhalten:

    In der Anlage zum Waffenrecht sind Elektroimpulsgeräte, auch sog. Elektroschocker, als verbotene Gegenstände eingestuft. Jedoch gibt es für die Elektroimpulsgeräte eine befristete Ausnahme bis zum 31. Dezember 2003 ..

    Ich würde von den Teilen erst mal die Finger lassen, bis sich die Gesetzgebung darüber einig ist, wie das Prüfzeichen Auszusehen hat und was mit den Altlasten geschieht.

    Ciao

    Brer Fox

  • Das elektroschocker illegal sein/werden sollen, hab ich ja noch nie gehört, steht doch auch nirgendwo im neuen Waffengesetz(oder doch, wo denn bitte?), ich glaube, die Bezirksregierung hat einfach keine Ahnung(oder ich?).

  • Zitat

    Original von Mr. Chaos
    Das elektroschocker illegal sein/werden sollen, hab ich ja noch nie gehört, steht doch auch nirgendwo im neuen Waffengesetz(oder doch, wo denn bitte?), ich glaube, die Bezirksregierung hat einfach keine Ahnung(oder ich?).

    Ich war auch sehr erstaunt, als ich das erste mal davon in der Zeitung gelesen hatte, daher auch meine Anfrage bei der Bezirksregierung. Aber leider steht es so wörtlich im NEUEN Waffengesetz. Man ist am Überlegen, ob man ein Prüfzeichen (wie :F: bzw PTB) für die Teile einführt, aber die Herren der Legislative haben sich darüber noch keine Gedanken gemacht und deshalb auch noch die Schonfrist bis Ende des Jahres.

    :fluch: Es ist immer leicht ein Gesetz auf die Beine zu stellen, aber über die Durchführung machen sich die Herren am seltensten einen Gedanken. Es werden Gummiparagraphen verodnet und dann muß der Staatsanwalt erst mal ein paar Urteile sprechen, damit man da durchblickt und die Verurtailten sind dann die armen Schweine, die die Unfähigkeit der Legislative ausbaden dürfen :fluch:.

    Ciao

    Brer Fox

  • Zitat

    Original von Brer Fox
    :fluch: Es ist immer leicht ein Gesetz auf die Beine zu stellen, aber über die Durchführung machen sich die Herren am seltensten einen Gedanken. Es werden Gummiparagraphen verodnet und dann muß der Staatsanwalt erst mal ein paar Urteile sprechen, damit man da durchblickt und die Verurtailten sind dann die armen Schweine, die die Unfähigkeit der Legislative ausbaden dürfen :fluch:.

    Ciao

    Brer Fox


    Treffender kann man es nicht ausdrücken. Ausserdem gibt es meines Wissens ohnehin schon Richtlinien für diese Geräte.

  • klugscheis an : der Staatsanwalt darf gar kein Urteil sprechen, aber er kann einen richter dazu überreden dieses zu tun ;) klugscheis aus

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Hi Leute

    Darf ich euch auch hier nochmals daran erinnern daß Pfefferspray nur gegen Hunde und andere Agresive Tiere angewendet werden darf, gegen Personen darf dies nur die Polizei und ähnliche institutionen. Es kann damit schnell gehen daß der Spieß umgedreht wird und der täter zum opfer wird vor gericht und rausreden ist nicht "hatte es wegen hunden dabei", es steht nämlich auf jeder Dose drauf was man damit darf und was auch nicht.

    Gruß
    Para

  • Naja, wie hieß es noch so schön im anderen thread: 'Zur Selbstverteidigung ist jedes Mittel erlaubt, auch wenn es sonst verboten ist!' Vor Gericht kann man ja sagen, daß man es zur Hundeabwehr dabei hatte. Als man dann in Gefahr war sein Leben einzubüßen, mußte man es dann zweckentfremdet einsetzen. Denke da kann kein Richter was gegen sagen.

  • Deshalb sollte man sich (zumindest in .de) nach erfolgreicher Selbstverteidigung auch so wie ein Täter verhalten: möglichst unerkannt verschwinden.
    Das widerspricht eigentlich allem, was man als guterzogener Mensch empfindet.
    Aber wenn man sich das nüchtern überlegt, stimmt es.
    So oder so bekommt man nur Ärger und der Angreifer einen Anwalt und Rehabilitationsurlaub kostenlos.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)