NWR und 4M20, wissen sie Sachbearbeiter es nicht?

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.364 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Mai 2016 um 21:12) ist von Floppyk.

  • Hi beisammen,

    mir ging angehängtes Schreiben von einem mir bekannten Schützen zu, per Fax, mehrere Seiten, leider nicht perfekt gescannt, aber ich wollte halt die Behörde und den Namen des Schützen raus halten..

    mir stellen sich die Haare auf, weil anscheinend die Behörtde nicht weiß, was sie ans nationale Waffenregister melden soll...
    ok, ich weiß, daß die Sachbearbeiterin sich privat nicht mit dem Thema befasst, also auch nur "das übliche" macht..

    meine akuten Fragen dazu:

    - wer hat was vergleichbares oder gar die gleichen Sportgeräte und kann mir per PN die nötigen Infos zukommen lassen, damit ich dem Schützenkollegen helfen kann?
    - was soll man von der Behörde halten? Standard oder extrem doof?

    bitte keine Polemik.. ich hab zwar Sachkunde, aber das Mäusekaliber ist nur ein nice_to_have für mich, richtig befaßt hab ich mich damit noch nicht..

    gruß, Wolfi

  • Mach bitte die Seriennummern schwarz. So tust du deinem Bekannten keinen großen Gefallen

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Dieses Standard Schreiben bekommen doch viele Besitzer von WBK Waffen, habe ich auch im Herbst bekommen, wo ist da das Problem?
    Füll den Wisch aus, schicke in zurück an die Behörde und gut ist.
    Sind in deinem Fall, wenn ich mich da nicht irre doch alles Revolver Kal. 4mm Randzünder lang.
    Gruß Ingo

  • Erstmal ordnen:

    Du kannst Dich extrem doof stellen, dann könnte der SB die Vorlage der Waffen verlangen. Stimmige NWR-Einträge ersparen späteren Zirkus.

    zu Nr. 1:

    - Kat. B kurze Einzellader Pistole
    - wenn eine Seriennr. drauf ist, ist sie anzugeben, wenn nicht, laß es beim RG 13 im Herstellerfeld. Das gehört da zwar nicht hin, läßt aber eine eingermaßene Identifikation zu bei fehlender Seriennr. . Diese könnte der SB per Auflage anbringen lassen, bringen wir ihn also nicht auf die Idee ;)

    - die Kaliberbezeichnungen sind bei Nr. 1 bis 3 nicht korrekt. Falls es 4 mm M 20 ist, wäre das so einzutragen. Das RZ im Herstellerfeld von Nr. 2 + 3 gehört da nicht hin bzw. wäre dazu noch falsch. 4 mm M 20 ist Zentralfeuer.

    - falls es 4 mm Rand ist, wäre um lang oder kurz zu ergänzen, damit eine eindeutige Kaliberzeichnung nach NWR-Standard vorliegt.

    Ohne Gewähr

    Andreas

  • Bezüglich der Seriennummern der 4mm-Teile - bzw. aller Waffen ohne Seriennummer - wird in BY automatisch verlangt eine Nummer anzubringen (auch nachträglich), die das bayerische LKA festlegt (beginnt meist mit BY) falls keine Seriennummer vorhanden ist. Soweit mir meine SB gesagt hat, müssen Waffen ohne Nummer hierzulande bis spätestens Ende 2017 ALLE eine Seriennummer haben - wegen dem NWR - ohne Seriennummer ist das nicht vollständig. :rolleyes: - wenn ich aktuell also einen 4mm-Dingens ohne Nummer kaufe, bekomme ich vom LRA - über das LKA - eine Nummer (dauert so um die 2 Wochen) - die MUSS dann auf die Waffe - dann wird sie eingetragen. Hatte das bereits so ein paar Mal, habe aber einen sehr guten Lasergraveur, der macht Kunst aus der Nummer ^^

    Meine SB`s kennen sich wirklich 110%-ig mit der Materie aus ^^ - aber auch da kommen im Einzelfall Fragen auf, die man dann entweder telefonisch oder per Email klären kann :thumbsup: - daher nicht aufregen, sowas ist komplett normal :thumbup:

    Ich kenne das auch, dass man vor dem NWR die 4mm-Teile ohne genaue Kaliberangabe eingetragen hat (z.B. Revolver, 4mm) - das geht definitiv nicht mehr - die Kaliberangabe MUSS stimmen, 4mmM20 oder 4mmRfL oder 4mmRfK ... ;^) - aber da muss man bereits VOR dem Kauf oder Verkauf darauf aufpassen. Manchmal werden über eg** z.B. "Revolver 4mmM20" als Revolver 4mmRfL verkauft, da der Verkäufer einen ebenso ungenauen Eintrag in seiner WBK hat - kauft man dann so ein Teil und hat den falschen Voreintrag, dann hat man ein Problem, denn aus 4mmM20 kann man so einfach keinen 4mmRfL machen :thumbdown:

    Nebenbei wen es interessiert: LEP-O-Umbauten erhalten jetzt im Eintrag das LEP-Kaliber (z.B. 5,5mm) und den Nachsatz "Bullet" früher wurde das Originalkaliber (z.B. .45ACP) eingetragen und dann das LEP-Kaliber z.B. .45ACP/5,5mm. :D

  • Eifelyeti: die Nummern sind schon gephotoshopt... sieht man nicht, gelle? ;)

    @Glimore: Danke, das hilft mir Klarheit zu sehen!

    Floppy: hast Du den Eintrag korrekt drin stehen? 4M20 Zentral? oder genauso durcheinander wie bei meinem Bekannten?
    ich denke nicht jede Behörde ist gleich schnell bei der Umsetzung. Muß nachher mal schauen ob mein KK Gewehr richtig in der WBK steht oder ob da auch Murks drinne ist..

    Gruß, Wolfi

    Warum wegwerfen wenn man es reparieren kann?