Field Target Geländezulassung Verein

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.533 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. April 2016 um 16:42) ist von Floppyk.

  • hi,


    weiss jemand was man als Verein tun muss um ein FT Gelände zugelassen zu bekommen?
    Da gilt ja sicher auch das keine Kugel das gelände verlassen darf.
    Ich nehme an als Privatperson hat man gar keine Chance so was genemigt zu bekommen?
    Wer ist dafür zuständig, bzw wo kann man sich informieren?


    mfg

  • Geh mal auf http://www.YouTube.de und gib "Kurt de kill" oder "Chicken River" ein.
    Der blendet in seinen Spots auch manchmal seine Telefonnr. ein.
    Das ist jemand, der es geschafft hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Käpt'n Iglu (18. April 2016 um 04:58)

  • Für die Zulasssung braucht man einen öffentlich bestellten Schießstandsachverständigen, der kontrolliert ob alle Regeln der Schießstandrichtlinien (gibt es online mit explizitem Teil über Field-Target) eingehalten werden.

    Evtl. will die Behörde noch ein Bodengutachten, ein Gewässergutachten, ein Grundwassergutachten und natürlich noch ein Schallschutzgutachten. Für das private Schießen auf eigenem Gelände sieht das Ganze jedoch viel einfacher aus.

  • Die umfassendsten Auskünfte gibt es sicher beim FT-Bundesreferenten Volker Blüm - er hat sowohl die Schießstandrichtlinien für FT mit ausgearbeitet wie für einige Gelände die Zulassungen verfolgt.

    https://www.bdsnet.de/praesidium.html
    (ich will die http://Tel.Nr/Mailadressen nicht direkt hier reinstellen - Mail geht am besten)

    Der 1. Deutsche Field-Target-Club hat zudem (zumindest früher) Info-Material für interessierte Clubs verschickt, was alles zu beachten wäre. Auch das weiß Volker Blüm am besten (weil er Vizepräsi des DFTC ist)


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Wie sagt ein Sprichwort Geh nicht zum Schmidtchen sondern gleich zum Schmidt.
    In diesem Fall zu Volker Blüm.

    Obba Gerrit

  • wirklich? kann ich für einen acker oder waldstück einfach eine genehmigung bekommen?


    So einfach ist das auch nicht. Denn ein Acker oder Waldstück ist in aller Regel einem Jagdbezirk zugehörig. Das darf man auch nicht einfach umfrieden und den Zutritt verwehren.