Pfefferspray- Nebel, Strahl, Gel oder Pistole?

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.553 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Juni 2016 um 18:18) ist von Kentucky.

  • An dieser Stelle nochmal eine juristische Frage, Pfefferspray ist ja nur zur Tierabwehr zugelassen, darf in Notwehr aber trotzdem gegen Menschen eingesetzt werden, sonst wäre es Körperverletzung, aber trifft letzteres auf CS-Spray nicht genauso zu? Nur dass CS gegen Menschen zugelassen ist, heißt nicht ja nicht, dass man es deswegen ohne driftigen Grund einsetzen dürfte, faktisch müsste das juristische Nachspiel also das gleiche sein, egal ob man nun CS oder Pfefferspray verwendet hat?

  • An dieser Stelle nochmal eine juristische Frage, Pfefferspray ist ja nur zur Tierabwehr zugelassen, darf in Notwehr aber trotzdem gegen Menschen eingesetzt werden, sonst wäre es Körperverletzung, aber trifft letzteres auf CS-Spray nicht genauso zu? Nur dass CS gegen Menschen zugelassen ist, heißt nicht ja nicht, dass man es deswegen ohne driftigen Grund einsetzen dürfte, faktisch müsste das juristische Nachspiel also das gleiche sein, egal ob man nun CS oder Pfefferspray verwendet hat?


    Stimmt, sehe ich genau so. Es macht keinen Unterschied, ob du in einer Notwehrsituation CS- oder Pfeffer-Spray einsetzt.

  • Es ist so, dass man in Notwehrsituationen das einsetzen darf, was man hat. Man muss danach nur glaubhaft machen können, dass man Pfefferspray nicht wegen Zweibeinern gekauft hat, sondern wegen Tieren. Das gegen Menschen zugelassene Zeug darf halt nicht so stark sein, weil Täterschutz im Vordergrund steht, da dieser ja auch ein Mensch ist.

    Ich emfpinde das als Farce, dass Pfefferspray in der Form nicht als valides SV-Mittel gegen Menschen zugelassen ist, denn die Täter könnten so einen Nebel ja sehr einfach vermeiden: Nicht angreifen/Bedrängen/belästigen. Ich versteh nicht, was daran so schwer ist...

  • Es ist so, dass man in Notwehrsituationen das einsetzen darf, was man hat. Man muss danach nur glaubhaft machen können, dass man Pfefferspray nicht wegen Zweibeinern gekauft hat, sondern wegen Tieren. Das gegen Menschen zugelassene Zeug darf halt nicht so stark sein, weil Täterschutz im Vordergrund steht, da dieser ja auch ein Mensch ist.

    Ich emfpinde das als Farce, dass Pfefferspray in der Form nicht als valides SV-Mittel gegen Menschen zugelassen ist, denn die Täter könnten so einen Nebel ja sehr einfach vermeiden: Nicht angreifen/Bedrängen/belästigen. Ich versteh nicht, was daran so schwer ist...

    Es ist wohl ziemlich absurd, mit Pfeffersprays wurden keine Tierversuche durchgeführt um seine Unbedenklichkeit an Menschen zu testen, deswegen ist es pro forma nur gegen Tiere erlaubt, die stärkere Wirkung ist nicht mal der Grund und CS ist meine ich sogar toxischer. Das ist zumindest mein Kenntnisstand.

  • Nicht beschweren, freuen :)

    Wäre Pfefferspray als Abwehrspray gegen Menschen zugelassen, würde es auch unters Waffenrecht fallen, mit allen Konsequenzen wie z.B. Altersbeschränkung, Führverbot an bestimmten Orten, Wirkstoffbegrenzung, etc.

    So wie es aktuell ist, passt das schon.
    Es unterliegt keinen waffenrechtlichen Vorschriften auser der Kennzeichnungspflicht als Tierabwehrspray und auch sonst keinen Beschränkungen (auch wenn die meisten Händler es verständlicherweise erst ab 18 verkaufen).


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: