Verkauf einer SSW

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 6.693 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Januar 2016 um 16:36) ist von e-bert.

  • Guten Morgen,

    ich habe gerade gelesen, dass ein Verkäufer/ Versender dafür verantwortlich ist, zu prüfen/ nachzufragen ob ein Zustelldienst Munition befördert.
    Munition ist wohl ein Gefahrgut, dass wohl auch demnach so gekennzeichnet werden muss.

    Manchmal frage ich mich, ob sich hier manche nur eine Absolution für ein Fehlverhalten abholen möchten, verstehen kann ich es nicht.
    Wenn sich jemand mit Waffen beschäftigt, sollte es sich nicht nur auf das rumballern beziehen, sondern sollte sich auch mal die Mühe machen über rechtliche Fragen zu informieren.
    Ich denke manchmal, wenn sowas hier einer liest, der ein Waffengegner ist oder für diese Lobby arbeitet, dass kann doch nur in die Hose gehen.
    Seid ihr als Waffenliebhaber nicht schon genug gebeutelt? Muss man da immer noch einen draufsetzen?

    Ist nur ein Gedanke von mir.....

    Lg Stephanie :love:

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten


  • Seid ihr als Waffenliebhaber nicht schon genug gebeutelt? Muss man da immer noch einen draufsetzen?


    Sorry, aber irgendwann geht es einfach zu weit. Vor einiger Zeit haben die Händler Platz- UND sogar die jetzt "mordsmäßig gefährlichen" Abwehrkartuschen per normalem Versand verschickt. Und ich werde privat weiterhin per DHL Platzer und SSW versenden. Diese ganzen Neuregelungen die überhaupt kein Plus an Sicherheit schaffen, sind schwachsinnig.

  • Das geht wahrscheinlich sogar solange gut, bis sich ein Shopbetreiber mit einem Anwalt zusammentut, um eine neue Verdienstquelle zu erobern. Rechtlich gesehen verschaffst du dir damit nämlich einen Wettbewerbsvorteil ggü. sich legal verhaltenden Shops -> Abmahnung+Unterlassumgserklärung inkl. der damit verbundenen Kosten. Interessant wäre außerdem die Sicht der Waffenbehörde dazu. Falls diese nämlich zufällig etwas mitbekommen sollte (falls der Anwalt oder Paketdienst "petzt" oder du wg. der Abmahnung vor Gericht ziehst, oder was auch immer). Im Grunde begehst du nämlich wissentlich etwas verbotenes im Bereich Waffen/Munition. Könnte mir vorstellen, dass das die Zuverlässigkeit für KWS/WBK kosten kann.

    Als Privatperson eine Abmahnung zu erhalten, weil man einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil hat, kann ich mir nicht vorstellen. Als Privatperson ist man kein Wettbewerber von einem Versandhandelbetreiber, ergo kein Wettbewerbsverstoß.

    Man verstößt gegen die AGB des Paketdienstes, und das wars diesbezüglich. Meine persönliche Meinung.

    Da es nur ein Verstoß gegen AGB's eines Unternehmens ist, dürfte dies auch die Waffenbehörde nicht interessieren. Freie Waffen werden ja weiterhin "normal" per Paketdienst geschickt. Munition ist genauso "frei ab 18" wie eine solche Waffe selbst.

    Sollte das eine (Versand von ü18 Munition per normalem Paket) ein Verstoß sein, wäre es das andere (Versand der Waffe per normaler Post) auch.

    Das einzige was vielleicht noch dazukommen könnte, wäre ein Verstoß gegen das Gefahrgutbeförderungsgesetz. Hier stellt sich dann die Frage, in wie weit der Versender tatsächlich belangt werden kann. Er hat ein Paket abgeliefert, ohne die AGB's des Versenders zu beachten.

    Ist das schon ein Verstoß? Sieht das Gefahrgutgesetz hier tatsächlich eine Strafe für die Person vor, die ein Paket so auf den Weg bringt? Ist es strafbar, Munition in einen Pappkarton zu packen, und diesen Karton bei einem Paketversender abzugeben? Hat das Gefahrgutbeförderungsgesetz hierfür überhaupt einen passenden §, der für eine Bestrafung herangezogen werden kann?

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Habe keine Erfahrung in dem speziellen Bereich. Aber was ich dir sicher sagen kann ist dass man auch als Privatperson dafür abgemahnt werden kann wenn man auf seiner Homepage kein Impressum hat.

  • Nunja, manche antworten sind hilfreich manche gehen etwas am Ziel vorbei :D
    Mich würde noch interessieren wo die Vorteile bzw. Eigenheiten der beiden
    relevanten Plattformen liegen (dhd-egun) also wo würdet ihr eher inserieren?
    Vielen Dank schon mal  :^) 

    Meint der Lebemann:"An meine Haut lasse ich nur Wasser und.. Chantree" ;)

  • Nunja, manche antworten sind hilfreich manche gehen etwas am Ziel vorbei :D
    Mich würde noch interessieren wo die Vorteile bzw. Eigenheiten der beiden
    relevanten Plattformen liegen (dhd-egun) also wo würdet ihr eher inserieren?
    Vielen Dank schon mal  :^) 

    Da fühle ich mich angesprochen. :rolleyes:

    War vielleicht etwas OT hier an dieser Stelle. Aber wenn jemand fundiert meine Frage(n) beantworten kann wäre das trotzdem für den einen oder anderen Interessant. ;^)

    DHD habe ich bisher noch nicht genutzt, ist jedoch letztlich nichts anderes wie ein Online-Kleinanzeigenblatt. Die kenne ich von anderer Stelle. Vorteil ist in jedem Fall: Keine Gebühren für dich als Verkäufer. Du kannst einfach mal was hoch einstellen und hoffen, es zahlt einer. Leider machen das sehr viele. Habe da noch nie ein "gutes" Angebot entdeckt. Ist eigentlich fast immer überteuert. Aber das steuerst du ja als Verkäufer, wo du dich preislich platzierst.

    Egun dürfte mehr Zulauf haben, da auf Waffenverkäufe spezialisiert. Da sollte man einen Artikel mit fairem Preis schneller wegbekommen.

    Wenn du bei Egun etwas in einer Auktion verkaufst, wirst du es auf jeden Fall los. Frage ist halt nur zu welchem Preis. Du kannst natürlich dich absichern, und deinen "Mindestpreis" als Startgebot nehmen. Oder direkt nur per Sofortkauf anbieten.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Vielen Dank Knallebum :thumbsup:
    Du warst/bist sehr hilfreich! Allerdings hab ich irgendwo gelesen dass man bei egun nicht gleich sofort kaufen einstellen kann oder liege ich da falsch? Mir wäre schon ein gewisser Mindestpreis wichtig da das Gerät noch ganz neu ist...
    Nunja ich schau mal vielen Dank noch mal  ;^) 

    Meint der Lebemann:"An meine Haut lasse ich nur Wasser und.. Chantree" ;)

  • Hallo e-bert,

    Du kannst im Verkaufsformular auch "Sofort-Kauf" aktivieren, oder aber die Auktion mit einem "Mindestpreis" beginnen.
    Entsprechend ändert sich dann der Gebührensatz. Das siehst Du aber alles im Verkaufsformular, ;^)

    Viel Erfolg beim Verkauf
    wünscht Dir

    Marcus :winke:

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez