Neues Verbot von Monkey Fist's

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 4.859 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Dezember 2015 um 19:25) ist von Rancon.

  • Auch wenn es hier heißt das das nur eine Handhabe gegenüber missbräuchlichlicher Nutzung ist, so sollte trotzdem klar sein das es trotzdem ein Quasiverbot ist.

    Es ist wie bei Messern mit einhändig zu öffnender, und feststehender, Klinge. Ich kann neun Beamten ohne Probleme glaubhaft machen das ich einen guten Grund habe das Ding mitzuführen. Der zehnte ist eventuell schlecht aufgestanden, hat seinen Kaffee nicht bekommen oder anderes, der brät mir dann ordnungwidrigkeitstechnisch einen über.

    Und wenn mal wieder ein "gefährliches" Waffenlager ausgehoben worden ist, dann werden demnächst sicher ein paar von den Dingern dabei sein. Spätestens wissen dann weniger Gesetzes- als Bildzeitunginformierte Personen "Ah, allet klar, die Dinger sind verboten!", dann wird der Feuertänzer im Park rausgefischt weil er auf einem öffentlichen Platz mit Affenfaustpois geübt hat.

    Solche Gesetze sind nicht nur da um das Volk vor gefährlichen Gegenständen zu schützen, sondern auch eine Möglichkeit zur Willkür. Denn gesunder Menschenverstand ist leider nicht mit ins Grundgesetz gekommen.

  • Solche Gesetze sind nicht nur da um das Volk vor gefährlichen Gegenständen zu schützen, sondern auch eine Möglichkeit zur Willkür. Denn gesunder Menschenverstand ist leider nicht mit ins Grundgesetz gekommen.

    NOCH sind wir ein Rechtsstaat. Wer das nicht glaubt, der muss nur mal in andere Länder schauen. Dann weiss er was Willkür bedeutet, der Ausdruck Willkür ist doch Quatsch. Und Grundgesetz und Willkür… DAS verträgt sich ÜBERHAUPT nicht. Genau das Grundgesetz soll ja Willkür verhindern.

    Irgendwie kann ich das auch nicht mehr hören. Dieses Jammern und lamentieren wie schlecht es uns in Deutschland geht. Ist das nicht etwas lächerlich? Wieviel Staaten sind mit dem Niveau von Deutschland vergleichbar? Bei allen Missständen, legislativen und exekutiven Fehlgriffen… aber das passiert. Das kann kein Mensch der Welt verhindern. Auch in anderen Staaten in dem Regeln und Gesetze für das Zusammenleben existieren. Müssen wir Angst haben vor gewaltsamen staatlichen Übergriffen, Folter, usw.?

    Aber wenn ich Willkür im Zusammenhang mit Deutschland höre, also DAS ist noch etwas ganz anderes.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich habe nirgends erwähnt das es mir in Deutschland schlecht geht, tut es nicht. Mir geht es sehr gut, ich habe viele Sicherheiten die andere in anderen Ländern nicht haben.

    Darum fallen die Orte auf in denen es keine Sicherheit gibt. Die sind sehr sehr klein, aber sie sind da, und man sollte sie auch erwähnen und darauf hinweisen. Das wir das können ist auch eine der Sicherheiten unseres Landes.

    Ich selber habe mir nie eine Affenschaukel geknüpft, bräuchte sie auch nicht. Aber ich habe als treuer Bürger damals meine Balisongmesser, Fallmesser der Bundeswehr und Wurfsterne zur Polizei getragen. Trotzdessen das es hochwertige Produkte waren. Ich fand das das überzogen war, und keine Sicherheit produziert hat. Genausowenig wie diese Festellung.

    Und was die Willkür anbelangt, was ist mit den Soldaten die ihr dienstlich geliefertes Messer dabeihatten und von der Polizei deswegen eine Owi dafür bekommen hatten nur weil die Klinge feststehend ist?

    Sind Soldaten mit Taschenmessern nun eine Gefahr für die Gesellschaft, für den REchtsstaat?
    Dasgleiche kann ich von einer Affenschaukel sagen die ein Feuertänzer oder ein Kanuschiffer dabei hat, denn die leben nun in einem Bereich wo sie dem Gutdünken eines Beamten ausgeliefert sind, und da die Polizei auch nur Menschen sind hat man da keine hundertprozentige Sicherheit mehr.

  • Der Link geht nicht.
    Ich habe noch nie von "Monkey Fist" gehört. Tante Google fand nur eine Knotenform. Klärt mich mal bitte auf.


    Genau das, eine Knotenform.
    Die wird um einen "Kern" geknotet, zumindest bei größeren Seilen. In der Regel ist das einfach ein kleinerer Knoten, der zuerst gemacht wird.
    Im Feststellungsbescheid war das jetzt eine metallkugel (Alu, Stahl, hab ich vergessen^^) als Kern. dadran ein Stück Schnur, vllt. 30cm, und dann eine große Schlaufe, die ums Handgelenk kommt.
    wenn man jetzt mit dem Arm ausholt und durch die Schnur den Arm verlängert hat, bekommt die Kugel am Ende schon ordentlich Bumms.
    Und da es als Selbstverteidigungsgegenstand verkauft wurde, ist es zweckmäßig eine Waffe, die ziemlich einem Totschläger ähnelt, und damit verboten.

    Sorgen macht mir nur, dass die Knotenform eben auch für andere, harmlosere Zwecke sehr beliebt ist.
    Da ist das zweckmäßige einer Waffe zwar nichtmehr gegeben, aber ein halbinformierter, schlecht gelaunter Polizist, und besagtes ist erstmal weg. Klar, man bekommt es wieder, und das ohne Probleme. Nur eventuell braucht man es ja bis dahin, gibt ja einen Grund sowas zu haben. Deswegen geh ich da lieber auf Nummer sicher.
    Vor allem, wenn man bedenkt dass meine Monkeys aus Kevlar sind, gut über 100€ gekostet haben und im Zweifelsfalle zu ~300-500€ Verdienstausfall (+ evt. Papierkram wegen Vertragsbruch und sonstwas alles) führen, falls sie bei der Generalprobe einkassiert werden. Da steck ich mir lieber den Zettel ein, und verbesser meine Chancen damit enorm^^

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Hi Fewur,

    Und was die Willkür anbelangt, was ist mit den Soldaten die ihr dienstlich geliefertes Messer dabeihatten und von der Polizei deswegen eine Oli dafür bekommen hatten nur weil die Klinge feststehend ist?

    das ist keine Willkür gewesen, sondern einfach Gesetz. Ein ziemlich dämliches, aber eben ein Gesetz und damit keine Willkür. Was ist denn Willkür? Das wäre eine Handlung ohne Grundlage.

    Sind Soldaten mit Taschenmessern nun eine Gefahr für die Gesellschaft, für den REchtsstaat?

    Nein, sind sie natürlich nicht. Wir sind uns ja alle klar, dass das mehr als blödsinnig ist. Der liebe Herr Kriminaloberrat Tölle hat damals mit seiner Lüge gute Arbeit geleistet. Diese Auslegung ist an Hirnrissigkeit schon fast nicht mehr zu überbieten.

    Ganz ehrlich: Ich persönlich würde auf eine solches Verbot auch Schei… äh, wollte sagen: Pfeifen, ja pfeifen war das Wort das ich suchte. Aber es geht ja um die richtige Einschätzung von Willkür.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Wie sieht es damit aus?!?

    Jens  :D

    Sorry, aber man kann viele Dinge heutzutage nur noch mit Humor ertragen. Hätte man das jemandem vor 20 Jahren gesagt, dass so etwas mehr oder weniger verboten wird, dann hätte er auch gelacht.

    Totale Hysterie und Paranoia allerorten und es wird doch nicht besser.

    :n19: + Faust = verboten!


    :huh:  8|  ?(  :pinch:  :whistling:  8o  :rolleyes:  :D  *lol*

  • Zitat

    Wie sieht es damit aus?!?


    Ist keine "Wilson Tactical Monkey Fist". Daher trifft der Feststellungsbescheid nicht zu :D

  • Ich verweise noch mal auf den obigen Beitrag von mir auf Seite 1. Durch den Bescheid wird nichts verboten sondern klargestellt, dass das BKA und damit verbindlich alle Polizeien das teil für eine Waffe isd des WaffG halten.

    Jeder Staatsanwalt und Richter hätte auch schon vorher die Waffeneigenschaft bejahen können.

    Und ich hätte es selbst auch getan. Die Subsumtion des BKA bezogen auf diesen Gegenstand erscheint mir ziemlich schlüssig.

    Wilson Tactical klingt nicht nach Kletterhilfe.

  • Ganz ehrlich: Ich persönlich würde auf eine solches Verbot auch Schei… äh, wollte sagen: Pfeifen, ja pfeifen war das Wort das ich suchte. Aber es geht ja um die richtige Einschätzung von Willkür.

    Das ist das Problem, mir wäre es auch herzlich egal, aber ich bin gerne auf der sicheren Seite. Das ist bei solchen Wischiwaschigesetzen kaum möglich.

    Ich muss mich selber aber berichtigen. Mit Willkür habe ich mich verkehrt ausgedrückt. Ich hatte da noch ein Gesetz in Erinnerung welches für den Sicherheitsdienst, als auch für die Polizei gilt.

    Du hast recht was die Willkür anbelangt. Willkür gilt nur wenn es keinen angemessenen Grund gibt. Dieser ist aber durch die Feststellung gegeben.

    Ich habe selber gerade nochmal nachgeschaut und das Gesetz gefunden. Das Schikaneverbot 226 BGB. Die Sache mit den Soldaten und dem feststellbaren Messer fällt für mich darunter.

    Letzendlich mache ich mir natürlich über ungelegte Eier Gedanken. Aber ich finde das es durchaus berechtigt ist. Diese Feststellung, und die anderen Gesetze die die Republik sicherer machen sollen sind Unsicherheitsfaktoren die einem Beamten die Möglichkeit geben hirnrissige Aktionen zu starten.

  • Wie sieht es damit aus?!?

    Jens, das ist natürlich erlaubt, was denn sonst? Man kann es nicht verdeckt führen und wenn dann reicht ein Kleiner Waffenschein. Du hast recht. Manches kann man nur noch mit Humor ertragen. :eeeevil:

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • also um das nochmal klar zu stellen, es geht hier nur um diese eine, spezielle, von dieser einen Firma hergestellte und vertriebene Affenfaust und nicht um die sachen die man sich zuhause zusammenknoten kann? oder ist jetzt mein knotenknüpfkurs halbwegs für die Katz gewesen?

  • Genau um diesen EINEN im Feststellungsbescheid geprüften Gegenstand geht es. Was man sonst noch mit Knoten machen kann ist Wurscht. Das wären im Falle des Einsatzes gefährliche Gegenstände gemäß Definition und würden damit ohnehin sichergestellt oder beschlagnahmt.

    Um mal gerade eine Abgrenzung zu zeigen: Wer einen barfuss tritt, der begeht eine Körperverletzung. Wer jemanden tritt und hat dabei Schuhe an, da werden die Schuhe als gefährlicher Gegenstand eingestuft und derjenige begeht eine gefährliche Körperverletzung. Witzig, oder?

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Aber nur wenn nach dem konkreten Einsatz im Einzelfall eine objektive Gefährlichkeit bejaht werden kann. Für den Kopf auf der Bordsteinkante macht es nämlich einen erheblichen Unterschied, ob man barfuß oder mit der Sohle eines schweren Stiefel zutritt (von versuchten Totschlag in der Situation mal abgesehen).

    Strafrechtlich ist die Einordnung irrelevant, weil es sich ganz sicher um ein gefährliches Werkzeug handelt. Ob es eine Waffe im technischen Sinne ist, ist dann eigentlich egal, da man diese nur als Spezialfall eines gefährlichen Werkzeuges sehen kann.

    Irgendwer hat 226 BGB erwähnt.

    Bitte nicht alles willkürlich durcheinander werfen. Das hat damit überhaupt nichts zu tun.