SSW schießen in Berlin verboten?

Es gibt 70 Antworten in diesem Thema, welches 9.028 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Dezember 2015 um 14:32) ist von Sparky.

  • Berlin ist Bundeshauptstadt, höchste Sicherheitsstufe wegen der Politiker.

    Tja aber zeitgleich sind etliche Stadtteile der Anarchy überstellt worden da kaum Polizei die den Grunddienst aufrecht halten können, da die Schlümpfe beim Reichstag für die Sicherit sorgen müßen. Am liebsten würde ich Sagen Politiker schützt euch selber mit euren gesetzes texten. Mal sehen wie lange ihr das überlebt.

  • vermisse keinerlei Inhalt der Bild

    Da von Inhalten zu sprechen ist wohl eine Übertreibung.
    [quote]Nach Angaben von Eyeo erklärten die Springer-Anwälte dem Gericht in einem Schriftsatz: "Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreihttp://http://www.golem.de/news/adblock-p…l09-116587.html

  • Wie jedes Jahr kurz vor dem Jahreswechsel wird gewarnt und gewarnt und gewarnt. Mit bescheidenem Erfolg.
    Da ich auch in diesem Jahr während der Feiertage in Berlin weilen werde, sehe ich die Sache äusserst entspannt.
    Wer nicht gerade versucht in Neukölln, Kreuzberg, Moabit oder Wedding den Verkehr mit zwei Pistolen zu regeln,
    wird auch, wie in den letzten Jahren, sorgenfrei ballern dürfen. Die Dienststellen sind gehalten mit "Fingerspitzengefühl"
    zu agieren. Das Facebook-Posting von Fr.Triebel (ruhig mal googeln) ist schon der richtige Weg.
    Und entgegen allen Bedenken und Spekulationen werden "Waffenträger" in der Hauptstadt, nach meinen Erfahrungen,
    durchaus gelassener gehändelt als in einigen ländlichen Regionen mit ihren Hilfssheriffs . . .

  • Mir stellt sich da vor allem die Frage, welche Begründung es geben kann, die zum Verbot von ballern mit schreckschusswaffen an Silvester auf dem eigenen befriedeten und bestenfalls nicht einsehbaren Grundstück führt, aber nicht zum Verbot von böllern an sich. Denn so viel leiser sind kanonenschläge und D-Böller nun auch nicht

    Ich könnte mir maximal vorstellen, daß da eben die Gefahr, es für eine echte Schießerei/Massenmord zu halten, größer ist oder für größer gehalten wird. Zumindest, wenn Magazinweise geknallt oder geschossen wird. Es klingt halt schon anders, wenn einige Schuß in schneller Folge abgegeben werden oder ob einzelne Böller zünden.

  • Ich könnte mir maximal vorstellen, daß da eben die Gefahr, es für eine echte Schießerei/Massenmord zu halten, größer ist oder für größer gehalten wird. Zumindest, wenn Magazinweise geknallt oder geschossen wird. Es klingt halt schon anders, wenn einige Schuß in schneller Folge abgegeben werden oder ob einzelne Böller zünden.

    Naja, es gibt ja auch Knallketten wo die Böller nacheinander zünden....

  • Haben die jetzt wirklich ihren Text geändert und die Kommentare entfernt -
    oder wird nur bei mir nicht mehr alles angezeigt ?
    Tante Edith:
    Also ist der Drops gelutscht und alle haben sich wieder lieb . . . 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Schrotty (9. Dezember 2015 um 23:16)

  • Ich bin kein Zuckerberg-Jünger, sehe also nur das was mir erlaubt wird . . . :

    Polizei Berlin

    +++ Das Schießen mit Schreckschusswaffen ist verboten +++

    Der bevorstehende Jahreswechsel wird traditionell mit Feuerwerk begangen. Bedauerlicherweise „schießt“ der eine oder andere mit seiner Schreckschusswaffe dabei über’s Ziel hinaus. In diesem Zusammenhang sind viele rechtliche Mythen & Gerüchte im Umlauf, mit denen wir hier einmal aufräumen möchten:

    Dieser Beitrag befasst sich mit den räumlichen Rahmenbedingungen in Berlin.

    Richtig ist:
    - Wer mindestens 18 Jahre alt ist, darf eine zugelassene SRS-Waffe (Schreckschuss-, Reizstoff oder Signalwaffe) kaufen und zu Hause aufbewahren. Mehr nicht.
    - Wer einen „Kleinen Waffenschein“ hat, darf eine zugelassene SRS-Waffe in der Öffentlichkeit führen. Mehr nicht.
    - Auch wer einen „Kleinen Waffenschein“ hat, darf draußen nicht mit einer SRS-Waffe schießen.
    - Eine Ausnahme bildet das Schießen mit Platzpatronen auf dem eigenen Grundstück

    Was bedeutet das?
    Das Schießen mit SRS-Waffen nur zum Vergnügen ist — nicht nur Silvester — verboten und wird mit empfindlichen Geldbußen geahndet.
    Wir sind uns sicher, dass Sie von uns keine Post wie im Bild erhalten möchten. Lassen Sie also bitte Ihre SRS-Waffen daheim und feiern Sie Silvester im Kreise Ihrer Lieben –
    zu Ihrer eigenen Sicherheit – am besten ohne Feuerwerk.

    Nähere Informationen unserer Waffenbehörde finden Sie hier: http://www.berlin.de/polizei/servic…cht-uebersicht/
    Gestern · Bearbeitet

    Kein Wort mehr von Ballungsgebieten und Pyromunition auf Privatbesitz . . . 8)

  • Den Rest erledigt der dem Berliner angeborene zivile Ungehorsam . . .
    . . . alles bleibt wie es war ! :D

  • Also alle vorgeschobenen pseudogründe sind rausgenommen...

    Auch die Antwort an Frau Triebel hat sich geändert, so würde ihr erst gesagt dass alles was sie geschrieben hat Irrtum und Unsinn sei, das hat sich jetzt auch in eine weitaus positivere Antwort geändert hat. Der Unsinn der anderen Nutzer sollte ignoriert werden.

    Und auf spätere fragen (wie zum Beispiel meine am Dienstag um 15.36) wird gar nicht mehr geantwortet, kann aber auch daran liegen dass die Frage zu genau war um eine passende Antwort erhalten zu können

    edit; scheint so zu sein, denn auf weniger konkrete Fragen wurde selbst stunden nach meinem post (unten) fröhlich weiter kommentiert


  • Also wenn ich den Link von EPG richtig gelesen habe, bleibt alles beim alten ! Ganz unten steht ja, das man auf dem eigenen befriedetem Grundstück ... usw ! So wars ja vorher auch schon ! Also weiterknallen zu Silvester ! :thumbsup: Gruß Micha

  • Söderle, ich habe mir mal die Mühe gemacht, einige der "relevanteren" Postings der seite per screenshot festzuhalten, ausserdem ist es mir durch mein überragendes IT-technisches Können gelungen, die älteren Kommentare an Frau Triebel vor der Bearbeitung wieder herzustellen

    sehen wir einmal, wie sich das ganze entwickelt. zuerst mal der Kommentar von der geschätzten Frau Triebel mitsamt Antwort, wie sie denn nun zu sehen ist;


    nanu nanu nanu, das ist aber mal ein ganz ordentlicher Schritt in eine andere Richtung, zwischen dem zweiten und dem dritten postingsedit... was mag da wohl nur passiert sein


    So weit so gut, nun sehen wir mal, was denn da vorher stand, denn so wirklich scheint das nicht das wahre zu sein...



    schön, schön, aber das bezieht sich doch sicher nur darauf, dass man auf offener Straße schießt, nicht wahr?



    Aber wofür braucht man denn überhaupt eine SSW, fragt sich da der interessierte Bürger?

    aber wo ist es denn erlaubt, ist berlin etwa die einzige Stadt, in der sowas verboten ist?

    anscheinend nicht, nur seltsam, dass Berlin die Einzige Stadt ist, in der Die polizei darauf aufmerksam macht. also entweder besitzt jeder, der außerhalb Berlins wohnt einen viel besseren Verstand in Hinblick auf Silvester und Waffenrecht oder für die Hauptstadt tritt eine sonderregelung in Kraft.. oder es arbeitet dort nur Inkompetenz

  • Wenn Polizisten über Recht referieren wird es praktisch immer peinlich :S

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • aber nun stellt sich ja leider immernoch die frage, WO darf man denn nun schießen??

    Nirgendwo, wie man freundlich mitteilt: wenn dann muss man eine behördliche Genehmigung haben und die bekommt man wohl nicht so leicht

    Aber vom Balkon darf man doch bestimmt schießen, oder etwa nicht?

    hui, hoffentlich ist dem beamten da nicht vor schreck der Kaffee umgefallen, wer wäre denn so wahnsinnig, sowas überhaupt zu versuchen? aber immerhin scheint das schießen nun doch nicht ganz überall verboten zu sein, im Wohnzimmer darf man wohl. warum da und nicht in der Küche oder dem Bad ist mir zwar schleierhaft, aber ich wundere mich darüber nicht so sehr wie über den Hinweis dass vorher der Vermieter informiert werden soll..


    Aber anscheinend ist das Verbot des Balkongeballeres nicht allen ganz geläufig, der Nachbar dieser Person scheint es jedenfalls noch nicht mitbekommen zu haben.. oder er vergisst es jedesmal wenn Herta BSE Berlin (geraten) einen versenkt.. kann ja im Freudentaumel vorkommen habe ich gehört

    Auch wenn ein Gespräch mit nachbarchen wahrscheinlich förderlicher für die nachbarschaftliche Beziehung ist als direkt eine anzeige, aber wer bin ich schon mich da einmischen zu wollen


    Zu guter letzt: woher nehmen die Herrschaften denn überhaupt ihre schlafwandlerische sicherheit, mit welcher sie diese Kommentare und Warnungen herausposaunen? nun wie es scheint, bin ich nicht der einzige der sich das gefragt hat.

    aha, das Beck'sche Kurzkommentar zum §12 Waffengesetzt. Aber wo findet man den? leider ist nur das Gesetz selber aufzutreiben hier im netz, ja sogar hier im Forum, aber dieser Kommentar leider nicht. Ungeachtet dessen, dass ein Kommentar-wenn ich nicht vollkommen daneben liege-nicht wirklich gesetzesgleiche Wirkungskraft hat...


    Nach einiger Recherche kann man diesen Kommentar wohl nur dann lesen, wenn man sich im Internet ein Buch voll solcher Kommentare kauft, und das zum Preis von schlappen 95€ na wunderbar. also wird jetzt anscheinend entweder erwartet, dass sich jeder Bewohner Berlins dieses Buch kauft und die dort festgehaltenen Kommentare für über dem gesetzt gestellt erachtet, oder man einfach der Polizei glauben schenkt, weil die sich ja so wunderbar damit auskennen.

    Ich weiss nicht, was ich davon halten soll. denn wnn im WaffG nichts von "Ballungsräumen" steht (ernsthaft, das Wort Ballungsraum kommt im gesamten hier verlinkten Waffengesetz nicht vor, hab gerade nachgesehen) wieso sollte dann ein "Kurzkommentar" etwas verbieten, was durch das Gesetz erlaubt ist???

    wie war der Spruch; alles ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.. aber es ist per gesetz doch ausdrücklich erlaubt, kartuschenmunition und Effekte zu verschießen.. es wird immer verwirrender. vielleicht sollten die Herren bei der Polizei es vermeiden, konfiszierten alkohol durch trinken zu vernichten und es stattdessen lieber mit anderen Methoden versuchen? Natürlich möchte ich auf keinen fall etwas unterstellen.

  • Ungeachtet dessen, dass ein Kommentar-wenn ich nicht vollkommen daneben liege-nicht wirklich gesetzesgleiche Wirkungskraft hat...


    Kommentare kann und muss man ernst nehmen.

    In der Juristerei werden Kommentare von den erfahrensten Juristen
    eines Rechtsgebiets bearbeitet - häufig (aber nicht in diesem Fall) sind
    Bundesrichter oder Richter an OLGs maßgeblich beteiligt.
    In einem juristischen Kommentar wird zu jedem Gesetz der Hintergrund
    der Gesetzgebung sowie die herrschende Meinung der Ober- und Bundes-
    Gerichte wiedergegeben. In Streitfragen werden auch Mindermeinungen
    berücksichtigt.
    Die Inhalte eines juristischen Kommentars beruhen also überwiegend auf
    der tatsächlichen Rechtsprechung und sind daher sehr verlässlich.
    Selbst der Bundesgerichtshof bezieht sich in seinen Urteilen regelmäßig
    auf die entsprechenden Kommentare, jedenfalls solange er nicht von
    der herrschenden Meinung abweichen will - aber das ist ausgesprochen
    selten.

    Oft werden die Kommentare von Laien allerdings selektiv gelesen. Da
    werden dann Dinge aus dem Zusammenhang gerissen und auf andere
    Sachverhalte übertragen. Das geht so natürlich nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hi Tizzandor,

    Danke für diesen Bullshit, dass wir ihn hier lesen konnten. Hat da gerade der Hausmeister ausgeholfen, oder war es dem zwölfjährigen Sohn der Putzfrau langweilig? Unglaublich.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Was bring jetzt das Posten von Facebookbeitägen von über 18 Stunden,
    die auch noch von verschiedenen Service-Pols bearbeitet wurden ?
    Ein Klick auf die amtlichen Seiten und Ruhe is . . . :!:

  • Ich habe im Lehmann/v. Grotthuss mal nachgelesen. Dort kommt
    der Begriff Ballungsraum so nicht vor. Aber die folgende Passage
    bzgl. Innenstadtbereich:

    Zitat

    Die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis kann in Betracht kommen, wenn besondere Gründe vorliegen (die im Antrag möglichst dezidiert dargelegt werden sollten) und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (siehe § 1 WaffG) nicht entgegenstehen. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Erlaubnisvoraussetzungen nach § 4 WaffG nicht tangiert sind, die vornehmlich beim Schießen mit einer Schusswaffe im Innenstadtbereich ganz erheblich betroffen sein können.


    Das wäre genau so ein Fall von selektivem Lesen.
    Absolut nicht anwendbar.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.