Kleiner Waffenschein - Ausfüllfragen

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.399 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2015 um 09:38) ist von 304erstbesitzer.

  • Hi,

    habe mir eben mal den Antrag für den KWS meiner Stadt angeschaut. Dazu hätte ich ein Paar fragen, da mir das irgendwie merkwürdig vorkommt.
    Ich kann oben direkt wählen was ich beantragen will:
    WBK grün/gelb/rosa
    KWS <- das soll's sein
    MEB usw..

    Nachfolgend die fraglichen Angaben die als Pflicht markiert sind.
    Was soll ich da bitte eintragen? Sammler?!

    Code
    Antrag auf *
    einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz 
    In meiner Eigenschaft als *
    [ ] Jägerin/Jäger    [ ] Sportschützin/Sportschütze
    [ ] _______________ <----

    Soll ich hier echt meine beiden SSW eintragen?! Und muss ich das irgendwie erweitern, wenn ich mir eine weitere SSW zulege und die öffentlich führen will?!

    Code
    Angaben zu den Waffen/der Munition, für die eine Erlaubnis erteilt werden soll:Nachfolgend bezeichnete soll(en) erworben werden:

    Ehm, was?! SSW und Sachkundenachweis?!  

    Code
    Angaben zur Waffensachkunde: * [ ] Ich habe bereits eine Sachkundeprüfung abgelegt (einen Nachweis füge ich bei). [ ] Ich kann meine Sachkunde anderweitig nachweisen (Beweisunterlagen lege ich bei)


    Dann noch der ganze Punkt bzgl. Munitionsaufbewahrung für Kurzwaffen, ist ebenfalls als Pflichtfeld markiert.

    Code
    [ ] in einem Behältnis DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0. [ ] in einem Behältnis Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992[ ] in einem Behältnis entsprechend einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderenEWR-Mitgliedstaates.[ ] wie folgt (Beschreibung des Aufbewahrungsbehältnisses):


    Und zum Schluss Mein Bedürfnis:Hier würde ich zum Führen der Schusswaffe(n) ankreuzen. Was gibt man da als Begründung an?!Einerseits wäre das bei mir ein stressfreier Transport, potentielle Selbstverteidigung (gegen was auch immer, Tier/Mensch).
    Die restlichen Psychologischen Fragen kann ich alle mit nein beantworten, keine Vorstrafen etc...


    Dann folgt noch die Frage welche Waffen ich führen will...also muss ich die doch alle einzeln benennen?!
    Wundert mich, habe bisher gelesen, dass der KWS eher Informationsarm zu erhalten ist :huh:

  • Das ist der Antrag u.a. für den "großen" Waffenschein.
    Bei den Fragen nach Sachkunde würde ich einen Strich machen.
    Bei den Waffen einfach PTB- SSW eintragen und fertig.

    Nachtrag: Man kann da auch einfach mal anrufen, ob es explizit für den KWS einen eigenen Antrag gibt oder man den allgemeinen verwenden soll.

  • Danke für die Info.

    Gute Idee da mal anzurufen, auf der Webseite gibt es nur diesen Antrag. Und da dort auch der KWS angekreuzt werden kann, denke ich, dass die das alles der Einfachheit halber in ein PDF gepackt haben.
    Ich rufe da Montag mal an, denke ich, und frage auch nach ob man da, wie du vorgeschlagen hast, die entsprechenden Passagen durchstreichen kann/darf.

    Aber ist es so, dass ich die SSW angeben muss, die ich führen wollen würde? Oder ist diese Passage auch auf den regulären Waffenschein bezogen?! Wäre mir neu, dass man das angeben muss.

  • Das sind ja reine Fragen bezogen auf eine WBK und nicht auf irgendeinen Waffenschein, ob nun groß oder klein.

    Die Waffenbesitzkarte erlaubt es mir, Waffen zu erwerben und zu besitzen
    Der Waffenschein erlaubt es mir, eine Waffe schussbereit mitzunehmen (=zu führen).

    Das eine hat mit dem andreren nix zu tun. Das dürfte man kaum in einen Antrag unterbringen können, egal, wie viel man da streicht.

  • Etwas OT,aber sollte die Option mit dem B Schrank nicht schon ausgelaufen sein?


    Ja und Nein.
    Tatsächlich ist die Norm A und B nach VDMA abgelaufen, aber Waffenschränke nach dieser Bauart haben Bestandsschutz.
    Angeblich ist der § 36 WaffG in Überarbeitung und soll den neuen Klassen S1... angepasst werden. Daher empfehle ich auch mit dem Kauf von Waffenschränken zu warten, sofern das nicht eilt. Anderenfalls aber einen Schrank nach der neuen Norm zu kaufen.


  • Die Waffenbesitzkarte erlaubt es mir, Waffen zu erwerben und zu besitzen
    Der Waffenschein erlaubt es mir, eine Waffe schussbereit mitzunehmen (=zu führen).


    Ich halte eine Ergänzung in diesem Zusammenhang für wichtig:
    Ein Waffenschein berechtigt nicht zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition.

  • Das sind ja reine Fragen bezogen auf eine WBK und nicht auf irgendeinen Waffenschein, ob nun groß oder klein.

    Die Waffenbesitzkarte erlaubt es mir, Waffen zu erwerben und zu besitzen
    Der Waffenschein erlaubt es mir, eine Waffe schussbereit mitzunehmen (=zu führen).

    Das eine hat mit dem andreren nix zu tun. Das dürfte man kaum in einen Antrag unterbringen können, egal, wie viel man da streicht.

    Also das steht alles so in diesem Antrag. Der Antrag selber beinhaltet allein bei der Auswahl, was man beantragt, wohl alles was mit Waffen zu tun hat:

  • ich habe ja auch vor kurzem diesen sammelantrag nutzen müssen, um den kws zu beantragen. dabei habe ich es bewusst einfach gehalten und nur die persönlichen daten und die angaben zur eignung angegeben.
    nun bin ich mal auf die antwort gespannt.

    man muss ja nicht alles so verbissen sehen ....  :rolleyes:

  • ich habe ja auch vor kurzem diesen sammelantrag nutzen müssen, um den kws zu beantragen. dabei habe ich es bewusst einfach gehalten und nur die persönlichen daten und die angaben zur eignung angegeben.
    nun bin ich mal auf die antwort gespannt.

    man muss ja nicht alles so verbissen sehen ....  :rolleyes:

    Meine Befürchtung ist, wie bei allen anderen "Amtszwängen", dass der Antrag "formlos" in den Papierkorb wandert und man 2342345 Jahre später darauf hingewiesen wird, dass Kreuz XYZ nicht an der vorgegebenen Stelle gemacht wurde. Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn du mir ein Feedback hierzu geben würdest, was dabei raus gekommen ist :^)

  • Mach doch einfach einen Termin mit Deinem SB und füll gemeinsam mit ihm den richtigen Fragebogen aus.

    Habe bisher keinen SB, aber werde Montag mal anrufen, mal gucken in wie fern mir da geholfen werden kann :) Danke!

  • Meine Befürchtung ist, wie bei allen anderen "Amtszwängen", dass der Antrag "formlos" in den Papierkorb wandert und man 2342345 Jahre später darauf hingewiesen wird, dass Kreuz XYZ nicht an der vorgegebenen Stelle gemacht wurde. Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn du mir ein Feedback hierzu geben würdest, was dabei raus gekommen ist :^)

    ich mach mir da nicht den kopf heiss und warte erst mal die genannten 4 -6 wochen ab und bedenke auch die weihnachtszeit und den jahreswechsel. auf den ämtern sitzen auch nur menschen und keine maschinen.
    und geben wir es doch mal zu, der antrag und die bearbeitung und der erhalt des kws ist für uns nicht unbedingt überlebenswichtig . da muss man keinen terror machen  :rolleyes: .


    ich sag bescheid, wenn ich was vom amt höre.  :thumbup: