Petition mitzeichnen!! - EU will Waffenrecht verschärfen, auch Schreckschuss, Deko, Salut betroffen

Es gibt 1.588 Antworten in diesem Thema, welches 307.242 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Oktober 2018 um 12:40) ist von Mad Dog Tannen.

  • 203300 Unterstützer bis jetzt ( Mist war einer schneller als mein Einfingeradlersuchsystem )


    Bitte korrigiert mich, aber wenn man sich die Gewichtung des EU Rechts gegenüber nationalen Recht durchliest, kann man zum Schluss kommen das alle Gesetze die von der
    EU beschlossen werden jedes Gesetz der Mitgliedsstaaten aushebelt!

    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…=uriserv:l14548

    Wie sich das liest sind theoretisch alle Verfassungen unwirksam, denn sollte ein Gesetz von der EU verabschiedet werden was im Widerspruch zu einem Artikel des
    Grundgesetzes steht, ist die nationale Gesetzgebung gezwungen die Verfassung dahingehend zu ändern!

    Zitat:

    „Der Gerichtshof befand, dass die Verfassungen der einzelnen Mitgliedstaaten ebenfalls dem Grundsatz des Vorrangs unterliegen.
    Somit hat das nationale Gericht dafür zu sorgen, dass Bestimmungen einer Verfassung, die im Widerspruch zum EU-Recht stehen, nicht zur
    Anwendung kommen.“

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  • Somit hat das nationale Gericht dafür zu sorgen, dass Bestimmungen einer Verfassung, die im Widerspruch zum EU-Recht stehen, nicht zur
    Anwendung kommen.“

    Hi Punschi,

    ich denke, man kann das so nicht lesen. Das was in unserer Verfassung steht, entspricht dem der EU. Es heisst nicht automatisch, dass jedes Gesetz, dass von der EU verabschiedet wird auch gleichzeitig den Grundsätzen des GG zuwider laufen und somit akzeptiert werden müssen.

    Das ist wie AGB und BGB. In den AGB darf nur etwas stehen, dass auch dem BGB entspricht.

    Ich denke nicht, dass man daraus entnehmen kann, dass automatisch jedes von der EU verabschiedete Gesetz gleichzeitig für die nationalen Staaten Gültigkeit hat. Jedenfalls nicht dann, wenn die EU-Grundsätze mit der Verfassung des jeweiligen Landes nicht kollidieren und das ist schon lange abgeklärt. So verstehe ich das. Aber das ist natürlich nur meine Einschätzung.

    LG, Andreas :) :winke: :winke: :winke:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Sparky:

    Das ist auch korrekt so, sonst hätten wir schon beim letzten Anlauf die Vorratsdatenspeicherung gehabt. Die wurde ja damals vom BVG gekippt, und dann später erst vom EuGH. Und jetzt wird doch noch versucht das hier mit aller Macht durchzudrücken...

    Da finde ich es interessant, das hier die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird mit dem Argument man könnte damit bessere Verbrechensbekämpfung leisten und für mehr Sicherheit sorgen, aber innerhalb eines Jahres gabs zwei Terrorakte in einem Land das diese bereits hat. Frankreich hat die Vorratsdatenspeicherung und gebracht hat es in den Fällen gar nichts...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Da finde ich es interessant, das hier die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird mit dem Argument man könnte damit bessere Verbrechensbekämpfung leisten und für mehr Sicherheit sorgen, aber innerhalb eines Jahres gab zwei Terrorakte in einem Land das diese bereits hat

    Damit will man den Geheimdiensten eine weitere Möglichkeit an die Hand geben umfassender zu ermitteln. Das heisst auszuspionieren, denn mit Ermittlungen hat es leider nichts zu tun, denn die sind anlassbezogen und nicht auf gut Glück. Und nichts anderes ist eine Vorratsdatenspeicherung. Hoffen auf den Glücksfall X. Wenn dann ist es regelmäßig zu spät, oder die Infos werden falsch gedeutet, oder gar nicht weiter gegeben. Haben wir früher nicht gebraucht, brauchen wir nicht und bringt auch nichts.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Mir fällt es schwer sachlich zu bleiben bei den EU plänen.

    Natürlich hab ich auch alle Petitionen die es dazu gibt unterzeichnet, ich vermute aber das es denen nicht interessiert...

    Das wandert in den Müll und die lachen sich ins Fäustchen... das dumme Volk muss sich alles gefallen lassen.

    Ich bin echt gespannt wie sich das entwickelt. Es gab in der Vergangenheit schon oft unsinnige Vorschläge, dieses mal mach ich mir wirklich Sorgen...

    Am besten Münzen und Briefmarken sammeln... obwohl das auch noch verboten wird.

    Es ist ja schon bekloppt das Glühbirnen verboten wurden, jeder soll doch selbst entscheiden wie er sein Geld verprasselt...

    Das gleiche wie mit dem Klimaschutz. Während wir beachtliche Auflagen und Kosten haben bei Heizanlagen z.B., bläst China und die USA munter weiter Unmengen von Gift in die Luft... zum ko....

    Interessant auch das sich die verschiedenen "Waffenfans" gegeneinander ausspielen.

    Ich hab mich mal umgehört...

    Die Jäger meinen das SSW und Dekos schon lange verboten gehören, da die nur Unheil bringen...
    Airsoftler meinen das Sie nicht betroffen sein werden, und nur die Scharfwaffenbesitzer Schuld sind...


    usw...

    Natürlich ist nicht jeder der Meinung, aber wie so oft bei drohender Verscvhärfung, gibt es unter den Legalwaffenbesitzern Streit.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Hi David, ich habe mir ein Vollzitat gespart, ich kann Dir auch so sagen, dass ich es genau so sehe. Echt übel, was da in einer Über-Regulierungswut seit Jahren abläuft. Manchmal fragt man sich, wo wir mittlerweile leben. Die Daumenschrauben werden immer enger gezogen.

    Ich kann schon länger nur noch den Kopf schütteln. Wenn es nicht so traurig wäre… aber es gibt ja heute gute Antidepressiva. Kommt gerade ein neues auf den Markt. Das werden wir vielleicht noch brauchen können. Soll wirklich gut sein. Vielleicht nennen sie es ja nicht Brintellix, sondern Eurofaxin.

    Und was das andere Thema angeht: Mit so einer Truppe kann man leider keinen Krieg gewinnen. :evil:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ähem EU Gerichtshof.

    Ach was .... wogegen?
    Gegen diese Initiative, also einen Richtlinienvorschlag? Interessant, bitte die Rechtsgrundlage benennen.
    Gegen die daraus möglicherweise resultierende Richtlinie? Bitte lesen, was ich erläutert habe, und die entsprechenden Regeln des EG-Vertrags: Der Weg zum EuGH ist Bürgern nicht eröffnet, nur zum EG, und dies auch nur bei unmittelbarer Betroffenheit UND Beeinträchtigung von z.B. der EU-Grundrechtecharta. Beides ist ja gerade das Problem, vor allem letzteres.

  • Dr. König skitzziert hier eine Ausweglosigkeit des Klageweges...was ich nicht so stehen lassen kann.


    Der erste Weg des Angriffes auf diesen EU-Müll ist..den Klageweg auf deutschem Boden zu beschreiten.

    Dies zb. im Wege einer VerfassungsKlage.

    Hier verwende ich jetzt ein Zitat aus einer Abhandlung...die ich danach verlinken werde :

    Zitat :

    Vor den Gerichtshof können Einzelpersonen Fälle nur indirekt bringen:
    Über nationale Gerichtsverfahren, die eine Entscheidung über einen Punkt
    des EU-Rechts erfordern, oder als ein Rechtsmittel gegen eine
    Entscheidung, die zuerst durch das Gericht getroffen wurde. Darüber
    hinaus ist es Einzelpersonen und Organisationen möglich, die Europäische
    Kommission aufzufordern, durch ein Vertragsverletzungsverfahren einen
    Fall vor den Gerichtshof zu bringen. Dies hat den Vorteil, das
    schwierige Problem der "fehlenden Klagebefugnis" zu umgehen, und
    überträgt die möglichen finanziellen Lasten auf die EU

    Zitat Ende.


    Also sind nationale Gerichtsverfahren...als erster juristischer Schritt...anzustrengen !!..

    ...zb. eine VerfassungKlage !

    Meines Erachtens nach...könnten sie auch eine aufschiebende Wirkung haben...

    ...zumindest auf nationaler Ebene .


    Hier die gesamte Abhandlung :


    http://www.eu-koordination.de/meine-eu-recht…mischen?start=5


    Wie schon weiter Oben von mir empfohlen....

    ..."Angriff ist die beste Verteidigung"...


    Wie lange will die Waffenlobby denn noch warten...bis sie juristische Mittel

    einlegt ?

    Bis wieder Alles zu spät ist ?


    ZT

  • Nö, dazu muss ja erst mal eine Entscheidung im Sinne des EU-Rechts getroffen worden sein.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Nein !

    Zitat aus der obigen Abhandlung :


    Darüber hinaus ist es Einzelpersonen und Organisationen möglich, die
    Europäische Kommission aufzufordern, durch ein
    Vertragsverletzungsverfahren einen Fall vor den Gerichtshof zu bringen.
    Dies hat den Vorteil, das schwierige Problem der "fehlenden
    Klagebefugnis" zu umgehen, und überträgt die möglichen finanziellen
    Lasten auf die EU.

    Zitat Ende

    Fazit :

    Juristische AngriffsMöglichkeiten ...bestehen schon im Vorfeld einer

    "EU-Entscheidung"... !

    Dies nicht nur bei der EU !


    ZT


  • Darüber hinaus ist es Einzelpersonen und Organisationen möglich, die
    Europäische Kommission aufzufordern, durch ein
    Vertragsverletzungsverfahren einen Fall vor den Gerichtshof zu bringen.

    Ja klar. Ist Ihnen aber auch aufgefallen, daß die Verschärfung des Waffenrechts von der EU-Kommission ausgeht? Sie wollen die EU-Kommission auffordern, gegen der eigenes Vorhaben bzw. einen wie auch immer gearteten Beschluß der EU, der auf deren Vorlage beruht, beim EuGH zu klagen? Hallo?

  • Dr. König skitzziert hier eine Ausweglosigkeit des Klageweges...was ich nicht so stehen lassen kann.


    Der erste Weg des Angriffes auf diesen EU-Müll ist..den Klageweg auf deutschem Boden zu beschreiten.

    Dies zb. im Wege einer VerfassungsKlage.

    Hier verwende ich jetzt ein Zitat aus einer Abhandlung...die ich danach verlinken werde :

    Jajaja .... es wäre sinnvoll, auch zu verstehen, was man liest. Und wenn Sie meinen, daß meine Darstellung nicht den (Rechts)Tatsachen, der Gesetzeslage, entspricht, dann möchten Sie doch bitte dies in der geeigneten Form, also unter korrekter Zitierung und konkreter Benennung der entsprechenden Vorschriften und ggfs. Urteile nebst Randziffern belegen. Hier geht es nicht um Meinungen.

  • Auf ihre MentalSystematik ...lieber Dr. König...werde ich nicht eingehen...

    ..dafür ist das Thema zu ernst.

    In diesem Fall sind Lösungsmöglichkeiten ...und zwar juristischer Art zu finden.


    Hier ..bitte sehr :


    Da geben sich ja echt viele Leute die Mühe...EU-Parlamentarier ...anzuschreiben...


    Hier mal die Antwort von einer SPD-Tante..die dann bei FB-WaffenLobby diskutiert wurde....!

    Danach kommt mein Kommentar !!!!!!


    EU-SPD-Tante :


    Markus Lohse
    6 Std. · Bearbeitet

    Das ist die Antwort von Frau Kammerevert SPD

    Sehr geehrter Herr Lohse,

    besten Dank für die Übersendung Ihres Schreibens bezüglich der geplanten
    Ausweitung der Kontrolle des Besitzes, des Erwerbs und der Verbreitung von
    Feuerwaffen.
    Die Überarbeitungen der bestehenden sog. Feuerwaffen-Richtlinie aus dem Jahr
    1991 und der Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die
    Deaktivierung von Feuerwaffen wurde bereits im April 2015 im Rahmen der
    Europäischen Sicherheitsagenda von der Europäischen Kommission angekündigt
    und ist deshalb keineswegs als kurzfristige und damit ggf. kurzsichtige
    Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge zu betrachten.
    Näheres hierzu finden Sie unter:
    http://ec.europa.eu/…/e-libra…/documents/basic-documents/doc

    s/eu_agenda_on_security_de.pdf
    Zu einer wirksamen Bekämpfung von organisierter Kriminalität ist dieses
    Maßnahmenpaket aber unzureichend.
    Wir, Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, drängen die Europäische
    Kommission deshalb, uns schnellstmöglich weitere Vorschläge zur Bekämpfung
    von organisierter Kriminalität zu unterbreiten und insbesondere einen
    Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen-und Sprengstoffhandels auf
    den Weg zu bringen. Gerade die wirksame Bekämpfung des illegalen Waffen- und
    Sprengstoffhandels in der Europäischen Union ist nach unserer Überzeugung
    eine ganz wichtige Maßnahme, um Terror und organisierte Kriminalität
    einzudämmen.
    Dabei wollen wir weder ausgebildeten Jägern noch Sportschützen die
    grundsätzliche Verwendung von Feuerwaffen verbieten. Aufgrund der
    unbestreitbaren Gefährlichkeit von Feuerwaffen wollen wir aber erreichen,
    dass einerseits ausschließlich verantwortungsbewusste Bürger und Bürgerinnen
    Zugang zu ordnungsgemäß registrierten Feuerwaffen zu Jagd- und Sportzwecken
    erhalten und andererseits ein intransparenter Handel mit Feuerwaffen,
    insbesondere durch den Online-Erwerb von Feuerwaffen, Waffenteilen oder
    Munition unterbunden wird. Aus diesem Grund halten wir es für richtig, dass
    der Verkauf und die Registrierung von Feuerwaffen strenger kontrolliert
    werden und deaktivierte Waffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden.
    Der Anschlag auf einen Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris im August
    dieses Jahres etwa, bei dem ein religiöser Fanatiker eine Feuerwaffe aus
    Waffenbestandteilen verwendet hat, die er zuvor im Internet zusammengekauft
    hatte, verdeutlicht die Erforderlichkeit solcher Vorschriften.
    Wir befürworten außerdem die strengere Kategorisierung von halbautomatischen
    Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen (Einfügung in Kategorie A).
    Für halbautomatische Feuerwaffen, also Feuerwaffen die größtenteils
    militärischen Anforderungen entsprechen und bei denen nicht auszuschließen
    ist, dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können, gibt
    es im Jagdbereich keine fachliche Notwendigkeit oder jagdliche Begründung.
    Für die Jagd in Deutschland steht eine ausreichende Vielfalt von anderen
    Waffen zur Verfügung. Daher ist durch diese Maßnahme kein Eingriff in das
    bestehende Jagdrecht gegeben.
    Auch Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen, also
    Gewehr/Flinte und Pistole/ Revolver ausüben, sind von dieser Maßnahme nicht
    betroffen. Einschränkungen gelten damit ausschließlich für
    kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (etwa: sog.
    Dynamisches Schießen).
    Der Gesetzesvorschlag wird demnächst auch in deutscher Sprache verfügbar
    sein. Die englische Version finden Sie schon jetzt unter:
    Richtlinie:
    http://ec.europa.eu/…/documents/13965/a…/1/translations/en/r

    enditions/native
    Verordnung (Deaktivierung)
    http://ec.europa.eu/…/documents/13965/a…/3/translations/en/r

    enditions/native

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihre
    Petra Kammerevert


    Ende


    Jetzt mein Post dazu... bei FB-WaffenLobby :


    Gefällt mir · Antworten · 1 · 3 Std.
    Norbert Jaenisch
    Norbert Jaenisch Anders herum wird ein Schuh...daraus.Wenn es denn ein religiöser Fanatiker war...der die WaffenTeile zusammengekauft hat...muss man der Regierung Vorsatz bzw. höchst fahrlässiges Verhalten vorwerfen ! Warum ? Hier haben die SicherheitsOrgane des Staates versagt...da dieser Fanatiker nicht als solcher identifiziert wurde. Hier liegt die Schuld der Anschläge imo...bei den inkompetenten SicherheitsBehörden. Daraus resultiert,dass der Staat in Haftung genommen werden kann.Sollte dieses Gesetz tatsächlich verabschiedet werden,,,empfehle ich im Rahmen des StaatsHaftungsRechtes...die Regierung auf Schadensersatz zu verklagen...oder jetzt schon...Klagen ..einzureichen !..Villt.denken die Politiker dann darüber nach..ob sie..diesen GesetzesEntwurf...weiter unterstützen. Geht es nämlich um Geld...was sie zahlen müssten..als SchadensErsatz...fängt jeder EU-Hinterbänkler an..zu zittern..und bekommt Angst...seinen NährTopf zu verlieren. ZT
    Gefällt mir · Antworten · 1 · 1 Std ·


    Ende.


    Weisse Bescheid..wie man mit PolitVerbrechern umgehen sollte !!!


    ZT

  • 203300 Unterstützer bis jetzt ( Mist war einer schneller als mein Einfingeradlersuchsystem )
    Bitte korrigiert mich, aber wenn man sich die Gewichtung des EU Rechts gegenüber nationalen Recht durchliest, kann man zum Schluss kommen das alle Gesetze die von der
    EU beschlossen werden jedes Gesetz der Mitgliedsstaaten aushebelt!
    ...
    Wie sich das liest sind theoretisch alle Verfassungen unwirksam, denn sollte ein Gesetz von der EU verabschiedet werden was im Widerspruch zu einem Artikel des
    Grundgesetzes steht, ist die nationale Gesetzgebung gezwungen die Verfassung dahingehend zu ändern!

    Genau so ist es - im ersten Teil. Das sog. Primat des Unionsrechts bedeutet (theoretisch), daß selbst der noch so banalste EU-Rechtsakt jeder noch so grundlegenden Verfassungsnorm eines Mitgliedstaats vorgeht.
    Da bedeutet nicht, daß die Mitgliedstaaten ihre Verfassungen ändern müssen. Das heißt "nur", daß man sich vor den EU-Gerichten und den eigenen (Verfassungs)Gerichten nicht darauf berufen kann, daß ein bestimmter EU-Rechtsakt (oder dessen 1:1-Umsetzung) gegen die eigene Verfassung verstößt. Bei Nicht-EU-Rechtsakten, auch wenn ein Mitgliedstaat bei der Umsetzung einer Richtlinie übertreibt, also z.B. nicht nur alle HA und alles, was wie ein HA oder VA ausieht, verbietet sondern alle Feuerwaffen > .22lfB, kann man sich natürlich an das eigene Verfassungsgericht wenden, wenn man meint, daß diese über die EU-Vorgaben hinausgehende Verschärfung gegen die eigenen, nationalen Grundrechte verstößt (sofern natürlich überhaupt ein entsprechender nationaler Grundrechtsschutz vorgesehen ist).
    Nimmt man dies alles wörtlich, so wäre unser BVerfG arbeitslos, soweit es um EU-Rechtsakte bzw. diese 1:1 umsetzende nationale Gesetzes/VO geht.
    Hierbei ist - ich wiederhole mich - natürlich auch maßgeblich, was da BVerfG in den Solange-I- und Solange-II-Entscheidungen und den danach diesbezüglich ergangenen Entscheidungen gesagt hat (bitte danach googlen).
    Eines ist jedenfalls klar: Die EU-Grundrechtecharta ist keineswegs mit unseren Grundrechten deckungsgleich sondern, wie ich bereits erwähnt habe, fehlt z.B. ein expliziter Grundrechtsschutz der Freizügigkeit, bei uns Art.2 GG. Ob man andere Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta wie bereits anderweitig erwähnt durch entsprechende weite Auslegung in Deckung bringen kann ... hat jedenfalls nicht das BVerfG zu entscheiden, diese Auslegung obliegt dem EuGH auf entsprechende Vorlage. Wir selbst können dies beim EuGH nicht veranlassen - EU-Verfassungsbeschwerden in der Form, wie wir sie in D kennen (auch wenn man sich das Papier fast immer sparen kann), gibt es nicht.
    Denkbar ist aber auch, daß das BVerfG diesem Primat zum Trotze den Standpunkt vertritt, daß bei einem Fehlen eines ausreichenden Grundrechtsschutzes der Freizügigkeit die vom BVerfG (nicht vom EuGH, der behauptet natürlich, daß jeder EU-Rechtsakt unabdingbar Vorrang besitzt) in den Solange-I- und Solange-II-Entscheidungen aufgestellten Voraussetzungen dieses Primat insofern nicht und daher eine entsprechende Prüfungskompetenz des BVerfG bestehe. Ob das in diesem Fall greifen könnte - wenn es sich um etwas anderes handeln würde als verpönte und böse Waffen, etwas was so ziemlich jeden Bürger betreffen würde und ganz und gar ohne Rechtfertigung wäre, würde ich davon ausgehen und wäre sehr überrascht, wenn sich das BVerfG die Wurst vom Brot nehmen lassen würde. Recht, liebe Leute, ist nämlich nicht absolutes. Das ist zwar weder schön noch gerecht, aber das Leben und die Welt und die Menschen sind nun mal nicht so, wie man das gerne hätten und wie es Klein-Fritzchen und andere Gutmneschen in ihrer naiven oder ideplogisch verkleisterten Heile-Welt-Sicht glauben, sondern so wie sie nun mal ist.

  • Da es vordergründig um die Petition gegen die geplante Waffenrechtsverschärfung geht.

    209.509 :new11:

    6209 Stimmenzuwachs in 17,5 Std! Das sind mehr als 350 neue Unterschriften pro Stunde. Weiter so kämpfen :johnwoo: