Elektrische SoftAir legal?

Es gibt 96 Antworten in diesem Thema, welches 8.954 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. November 2015 um 19:52) ist von Chris1337.

  • Nun, melde mich mal wieder zu Wort.
    Die SoftAir geht auf jeden Fall wieder zurück.

    Habe überlegt, um diesem Ärger aus dem Weg zu gehen, wird lieber der kleine Waffenschein beantragt und sollte dieser genehmigt werden, steht ja auch einer SSW nichts im Wege.
    Habe da dieser hier im Auge:
    http://www.mega-waffen-softair-shop.de/Walther-P99-Sc…-2522&ci=1-2518

    Dazu noch eine Frage bzgl. Silvester:
    Wenn ich in einer Mietwohnung wohne ( ohne Balkon ), darf ich dann mit dem kleinen Waffenschein an Silvester auch Pyromunition verschießen oder ist das verboten?
    Habe in einem Youtube-Video von shoot-club.de gesehen, dass man Pyro- bzw. Knallpatronen nicht an Silvester verschießen darf. Da ich ja zur Miete wohne, würde dies ja dann verboten sein?
    Oder könnte ich dafür eine Genehmigung von der Polizeiwache bekomme, dass ich an Silvester Pyro-Munition verwenden darf?

    Einmal editiert, zuletzt von Chris1337 (30. Oktober 2015 um 00:56)

  • Um rechtlich richtig vor zu gehen musst du eine Erlaubnis von Vermieter holen das du auf sein Grundstück die Waffe führen zu dürfen ohne KWS?Die Pyro Munition darf das Grundstück nicht verlassen können.
    Der kleine KWS ist da irrelevant für Pyro Munition.
    Jetzt das inoffizielle: Es interessiert an Silvester keine sau. 

  • Wie soll ich das denn anstellen?
    Die Pyro-Munition kann man ja nicht steuern ( ausser man feuert über Kopf nach oben und selbst da kann z.B. durch Wind die Hülse ja überall runterkommen ).

    Man kann sich meine Mietwohnung so vorstellen:
    - Kein Balkon
    - Kann den Garten des Vermieters aus meinem Fenster sehen aber nicht betreten
    - vor dem Haus sind Parkplätze, aber keine Zäune o.ä..
    - Kleiner Weg vor der Haustür zu den Stellplätzen und zur Straße

    Also keine Chance?

  • Ich will nichts falsches sagen lass dir das noch von jemand anderen bestätigen.
    Aber ich glaube so ist das.

    Deutschland ist halt etwas pläm pläm um es mal human auszudrücken XD

    Aber wie gesagt es juckt an Silvester kein.

  • Wäre es denn möglich in NRW von einer Polizeibehörde ( oder einer anderen Behörde ) eine Erlaubnis zu bekommen, auf unserer Straße vorm Haus mit der SSW Pyromunition abfeuern zu dürfen?
    Natürlich vorausgesetzt, dass kein KWS genehmigt ist.
    Gegenüber von unserem Haus ist nur Ackerland und das nächste Haus auf der Gegenseite ist ca. 150m weiter rechts.

  • Wäre es denn möglich in NRW von einer Polizeibehörde ( oder einer anderen Behörde ) eine Erlaubnis zu bekommen, auf unserer Straße vorm Haus mit der SSW Pyromunition abfeuern zu dürfen?
    Natürlich vorausgesetzt, dass kein KWS genehmigt ist.
    Gegenüber von unserem Haus ist nur Ackerland und das nächste Haus auf der Gegenseite ist ca. 150m weiter rechts.

    Nein das Gesetz ist da eindeutig das kein Geschoss das Grundstück verlassen darf.
    Da wird dir die Polizei keine Erlaubnis für geben.
    Ich weiß auch das die regel bekloppt ist da eine Silvester Rakete auch überall hin fliegt.
    Aber die zählt ja nicht als Munition.
    Das ist halt Kopf Wand Deutschland.

    Du kannst ja draußen aufn Grundstück so damit Knallen ohne was ab zu Schießen.
    Aber die Erlaubnis von Vermieter musst du haben glaub ich bin da auch nicht so bewandert.

  • Und was ist, wenn der Vermieter an Silvester nicht zu Hause feiert?
    Wie jetzt? Pyromunition darf ich nicht verballern, aber die Knallpatronen schon?

    Denke, jegliches Abfeuern mit der SSW ist ausser auf umzäunten Privatgebiet verboten?!
    Komme da nicht mehr mit.

  • Und was ist, wenn der Vermieter an Silvester nicht zu Hause feiert?
    Wie jetzt? Pyromunition darf ich nicht verballern, aber die Knallpatronen schon?

    Denke, jegliches Abfeuern mit der SSW ist ausser auf umzäunten Privatgebiet verboten?!
    Komme da nicht mehr mit.

    Das spielt keine rolle ob der Vermieter da ist oder nicht.
    Las dir die Erlaubnis Schriftlich geben.

    Genau da bei Knallpatronen ja nichts das Grundstück verlassen kann.
    Ob es umzäunt sein muss weiß ich nicht?
    Alle anderen superschlauen sind jetzt wohl im Bett die dir das alle genau erklären können.

  • Also heißt es definitiv, ich darf mit der SSW weder die Knallpatronen vor unserem Miethaus abfeuern, geschweige denn die Pyro-Munition?
    Da ich gerade erst 6 Monate hier im Haus wohne, möchte ich den Vermieter nicht verunsichern, warum ich eine SSW besitze. Nicht, dass er nachher komisch wird oder unangenehme Fragen stellt etc..
    Es ist immerhin eine Waffe.

  • Gegenüber von unserem Haus ist nur Ackerland und das nächste Haus auf der Gegenseite ist ca. 150m weiter rechts.


    Chris, wo hast Du bis jetzt Deine Silvesterraketen steigen lassen? Oder wohnst Du da ganz neu? Ach so, ja habe ich überlesen, sorry. Dann frage mal einfach den Vermieter und die Nachbarn, wie die das zu Silvester machen und wo die ihr Feuerwerk zünden.

    In der Praxis an Silvester wird dich kaum jemand anzeigen (wegen Lärmbelästigung oder Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung etc.), wenn Du einfach von draußen vor'm Haus Richtung Acker die Raketen und Knaller abschießt. Besser noch vorher ein Stück ins Ackerland gehen auf einem Ackerweg oder am Rande vom Acker... und gut ist.

    Grüße - Bernhard

  • Ich hatte schon mal sehr schwierige Nachbarn aber an Silvester haben die besseres zu tun als dich anzuzeigen wegen Ruhestörung.
    Und die Blaukittel sind auch mehr mit unfällen beschäftigt als wie mit dir und deiner SSW.

  • Bis jetzt haben wir immer die Silvesterrakten vorm Haus abgeschossen.
    Aber meine Frage bezog sich jetzt auf die SSW. Die Pyro-Munition darf ich aber nicht geradeaus auf den Acker schießen, wo definitiv kein Mensch ist, oder doch?
    Es gibt ja auch Pyro-Knall-Munition.

    2 Mal editiert, zuletzt von Chris1337 (30. Oktober 2015 um 23:03)

  • Pyro Knall Munirion (Starenschreck) bekommt man nur noch mit Munitionserwerbsschein und entsprechendem Bedürfnis.
    Der Einsatz zu Vergnügungszwecken ist verboten.
    Deshalb sind die Dinger hier im Forum auch kein gern gesehenes Thema und in den Forenregeln explizit als undrwünscht erwähnt.
    Auch bei normalen Pyros sagt das WaffG. eben ganz klar, das das Geschoss das befriedete Besitztum nicht verlassen können darf.
    Ist eben so. Ob das im konkreten Fall Sinn macht oder nicht.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Ich glaube das Videos wo gezeigt wird wie Tiere gejagt oder erlegt werden hier nicht sehr willkommen sind.Ich würde es raus nehmen.


    Jetzt musst du es mur noch aus dem Zitat aus deinem Post entfernen