Also nochmal zum Verständnis:
- SSW darf ich erwerben und zu Hause aufbewahren ohne Tresor oder Waffenschrank
- Zu Hause bin nur ich und meine Freundin in der Wohnung ( Sie ist 22 )
- Besuch kommt nur ganz selten - dann würde ich die SSW mit 50 Platzpatronen in meiner Geldkassette einschließen und den Schlüssel an mich nehmen
- Bei Bewilligung des KWS darf ich die SSW mit Holster in meinem Auto im Handschuhfach mitführen ( Stichwort: Pizzataxi )
- Pyro-Munition darf ich nicht kaufen oder abfeuern, da keine Waffenbesitzkarte und keine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition vorliegt
- die 50 Platzpatronen darf ich nur bei Notwehr abfeuern und auch nicht vor meiner Mietwohnung bzw. dann nur mit schriftl. Erlaubnis des Vermieters
- an Sylvester darf ich die SSW ebenfalls nicht benutzen ( auch nicht mit den 50 Platzpatronen ), da u.a. das Schießen nur vor dem Haus auf den Stellplätzen möglich wäre ( gegenüber ist nur Acker, keine Häuser )
Ist das so korrekt?
Und:
- wie würde ich eine Waffenbesitzkarte und eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition
bekommen, wenn ich in keinem Verein bin, gelernter Einzelhandelskaufmann und auch keinen Sachkundenachweis habe, sondern nur den KWS?
- kann ich mit dieser P99 auch diesen Schalldämpfer verwenden, wenn ich diese 50 Platzpatronen schießen möchte? ( In der Beschreibung heißt es immerhin:
ACHTUNG :
In Verbindung Ihrer oben genannten Schreckschuss-Waffe mit dem Schalldämpfer verwenden Sie bitte NIEMALS Platzpatronen
mit Mündungsfeuer wie zum Beispiel unsere "WALTHER Stop-Blitz
Platzpatronen mit unserer ArtikelNr. 4.1488" und/oder Pfeffergas- bzw.
CS-Gas-Munition ! Grund : Bedingt durch den Schalldämpfer kann das
Mündungsfeuer bzw. das Gas nicht bestimmungsgemäß vorne austreten !
Beim Schießen wird der Schalldämpfer heiß ! Verbrennungsgefahr !), also geht das nicht mit den Patronen oder doch?! )