Beiträge von Chris1337

    Nabend,

    da ich neu in dem SSW-Gebiet bin, wollte ich fragen, was ich an Pflegezeug so brauche?
    Würde die SSW gerne an Silvester mit Pyromunition benutzen und habe noch keinerlei Pflegesachen dazu.

    Könnt ihr mir sagen, welche Sachen ich da so benötige ( am Besten mit Links zum Shop )??

    @ Chris1337 Ja,darf man! in deinem Text steht nur der Hinweis das bei der bestimmten Patronenart mit grossem Mündungsblitz und Reizstoffpatronen zu unterlassen! Liest du richtig was du postest?

    Sorry, ich ging davon aus, dass damit die normalen Patronen gemeint waren. Bin noch absoluter Noob im SSW-Gebiet. :(
    Heißt also, diese Patronen kann ich ohne Probleme mit dem Schallämpfer nutzen?

    Oder einfach einen Schalldämpfer verwenden... habe ich immer so in meiner Wohnung gemacht. Dann war es auch nachts kein Problem.


    Darf man eine SSW denn mit einem Schalldämpfer benutzen?
    Da stand doch bei 'Mega Waffen Softair Shop' dabei, dass man diesen Schalldämpfer NICHT mit Platzpatronen verwenden darf!?

    Zitat

    In Verbindung Ihrer oben genannten Schreckschuss-Waffe mit dem Schalldämpfer verwenden Sie bitte NIEMALS Platzpatronen
    mit Mündungsfeuer wie zum Beispiel unsere "WALTHER Stop-Blitz
    Platzpatronen mit unserer ArtikelNr. 4.1488" und/oder Pfeffergas- bzw.
    CS-Gas-Munition ! Grund : Bedingt durch den Schalldämpfer kann das
    Mündungsfeuer bzw. das Gas nicht bestimmungsgemäß vorne austreten !

    Also nochmal zum Verständnis:
    - SSW darf ich erwerben und zu Hause aufbewahren ohne Tresor oder Waffenschrank
    - Zu Hause bin nur ich und meine Freundin in der Wohnung ( Sie ist 22 )
    - Besuch kommt nur ganz selten - dann würde ich die SSW mit 50 Platzpatronen in meiner Geldkassette einschließen und den Schlüssel an mich nehmen
    - Bei Bewilligung des KWS darf ich die SSW mit Holster in meinem Auto im Handschuhfach mitführen ( Stichwort: Pizzataxi )
    - Pyro-Munition darf ich nicht kaufen oder abfeuern, da keine Waffenbesitzkarte und keine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition vorliegt
    - die 50 Platzpatronen darf ich nur bei Notwehr abfeuern und auch nicht vor meiner Mietwohnung bzw. dann nur mit schriftl. Erlaubnis des Vermieters
    - an Sylvester darf ich die SSW ebenfalls nicht benutzen ( auch nicht mit den 50 Platzpatronen ), da u.a. das Schießen nur vor dem Haus auf den Stellplätzen möglich wäre ( gegenüber ist nur Acker, keine Häuser )

    Ist das so korrekt?

    Und:
    - wie würde ich eine Waffenbesitzkarte und eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition
    bekommen, wenn ich in keinem Verein bin, gelernter Einzelhandelskaufmann und auch keinen Sachkundenachweis habe, sondern nur den KWS?
    - kann ich mit dieser P99 auch diesen Schalldämpfer verwenden, wenn ich diese 50 Platzpatronen schießen möchte? ( In der Beschreibung heißt es immerhin:

    ACHTUNG :

    In Verbindung Ihrer oben genannten Schreckschuss-Waffe mit dem Schalldämpfer verwenden Sie bitte NIEMALS Platzpatronen
    mit Mündungsfeuer wie zum Beispiel unsere "WALTHER Stop-Blitz
    Platzpatronen mit unserer ArtikelNr. 4.1488" und/oder Pfeffergas- bzw.
    CS-Gas-Munition ! Grund : Bedingt durch den Schalldämpfer kann das
    Mündungsfeuer bzw. das Gas nicht bestimmungsgemäß vorne austreten !

    Beim Schießen wird der Schalldämpfer heiß ! Verbrennungsgefahr !), also geht das nicht mit den Patronen oder doch?! )

    Bis jetzt haben wir immer die Silvesterrakten vorm Haus abgeschossen.
    Aber meine Frage bezog sich jetzt auf die SSW. Die Pyro-Munition darf ich aber nicht geradeaus auf den Acker schießen, wo definitiv kein Mensch ist, oder doch?
    Es gibt ja auch Pyro-Knall-Munition.

    Also heißt es definitiv, ich darf mit der SSW weder die Knallpatronen vor unserem Miethaus abfeuern, geschweige denn die Pyro-Munition?
    Da ich gerade erst 6 Monate hier im Haus wohne, möchte ich den Vermieter nicht verunsichern, warum ich eine SSW besitze. Nicht, dass er nachher komisch wird oder unangenehme Fragen stellt etc..
    Es ist immerhin eine Waffe.

    Und was ist, wenn der Vermieter an Silvester nicht zu Hause feiert?
    Wie jetzt? Pyromunition darf ich nicht verballern, aber die Knallpatronen schon?

    Denke, jegliches Abfeuern mit der SSW ist ausser auf umzäunten Privatgebiet verboten?!
    Komme da nicht mehr mit.

    Wäre es denn möglich in NRW von einer Polizeibehörde ( oder einer anderen Behörde ) eine Erlaubnis zu bekommen, auf unserer Straße vorm Haus mit der SSW Pyromunition abfeuern zu dürfen?
    Natürlich vorausgesetzt, dass kein KWS genehmigt ist.
    Gegenüber von unserem Haus ist nur Ackerland und das nächste Haus auf der Gegenseite ist ca. 150m weiter rechts.

    Wie soll ich das denn anstellen?
    Die Pyro-Munition kann man ja nicht steuern ( ausser man feuert über Kopf nach oben und selbst da kann z.B. durch Wind die Hülse ja überall runterkommen ).

    Man kann sich meine Mietwohnung so vorstellen:
    - Kein Balkon
    - Kann den Garten des Vermieters aus meinem Fenster sehen aber nicht betreten
    - vor dem Haus sind Parkplätze, aber keine Zäune o.ä..
    - Kleiner Weg vor der Haustür zu den Stellplätzen und zur Straße

    Also keine Chance?

    Nun, melde mich mal wieder zu Wort.
    Die SoftAir geht auf jeden Fall wieder zurück.

    Habe überlegt, um diesem Ärger aus dem Weg zu gehen, wird lieber der kleine Waffenschein beantragt und sollte dieser genehmigt werden, steht ja auch einer SSW nichts im Wege.
    Habe da dieser hier im Auge:
    http://www.mega-waffen-softair-shop.de/Walther-P99-Sc…-2522&ci=1-2518

    Dazu noch eine Frage bzgl. Silvester:
    Wenn ich in einer Mietwohnung wohne ( ohne Balkon ), darf ich dann mit dem kleinen Waffenschein an Silvester auch Pyromunition verschießen oder ist das verboten?
    Habe in einem Youtube-Video von shoot-club.de gesehen, dass man Pyro- bzw. Knallpatronen nicht an Silvester verschießen darf. Da ich ja zur Miete wohne, würde dies ja dann verboten sein?
    Oder könnte ich dafür eine Genehmigung von der Polizeiwache bekomme, dass ich an Silvester Pyro-Munition verwenden darf?


    Wie ich schon sagte, nicht das erste, sondern das vierte Formular ist das richtige.

    Und nein, auch das Datei Speichern u.s.w. funktioniert hier nicht.

    Au, jau!
    Das habe ich glatt übersehen!
    Heißt also, wenn ich das einreiche, macht die Polizeidienststelle dann den Rest und ich bekomme irgendwann den Bescheid?!
    Darf ich denn dann jetzt schon z.B. dieses Set bestellen?

    Wie sieht das bei angenommener Genehmigung der Polizei mit dem Mitführen der Waffe im Auto aus?
    Darf ich diese dann im Handschuhfach mit dem Holster liegen haben oder muss es immer ein geschlossener Koffer für Waffen sein mit Schlössern davor?