Elektrische SoftAir legal?

Es gibt 96 Antworten in diesem Thema, welches 9.116 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. November 2015 um 19:52) ist von Chris1337.

  • Wenn Du unbedingt eine Waffe führen willst, dann kauf' Dir eine ordentliche Schreckschuß und bestell den kleinen Waffenschein, dann bist Du auch rechtlich auf der sichereren Seite.
    Eine SSW ist eventuell doch ein wenig besser zur Selbstverteidigung geeignet als ein Spielzeug.

    Grüße - Bernhard

    Seit wann ist eine SSW eine Waffe?
    Ja ja nach dem Schwachsinnigen Deutschen Gesetz.

    Airsoft oder SSW sind doch keine Waffen da sie nicht fürs Töten bestimmt sind.

    Kauf dir ein ordentliches Messer und lerne den Umgang damit.
    Das sollte für dunkle ......... reichen in der Nacht.

  • He mal wieder ne grundsatz diskussion was Waffen sind.
    Das dürfte dann auch hoffentlich der untergang des beitrags werden.
    Schade das ich arbeiten muss, würde mir gern paar Chips und paar Bier einpfeifen während ich herzlichst lache bis das Ding
    Endlich geschlossen wird.
    Erst nen hauch rasissmus nun noch ne Grundsatz Frage was Waffen sind.
    Beides verstößt aus gutem Grund gegen die hier geltenden Forenregeln....

  • Hardmann, okay, keine Waffen... Dann reiche mal bitte bei Deinen lokalen Politikern oder besser gleich im Bundestag den Antrag ein, den "Kleinen Waffenschein" in "Kleinen Spielzeugschein" umzubenennen.

    Es wird schon einen Grund haben, wieso solche "Spielzeuge" in den Texten des Waffengesetzes zu finden sind, inklusive Messer...

    Grüße - Bernhard


  • Wie ich schon sagte, nicht das erste, sondern das vierte Formular ist das richtige.

    Und nein, auch das Datei Speichern u.s.w. funktioniert hier nicht.

    Au, jau!
    Das habe ich glatt übersehen!
    Heißt also, wenn ich das einreiche, macht die Polizeidienststelle dann den Rest und ich bekomme irgendwann den Bescheid?!
    Darf ich denn dann jetzt schon z.B. dieses Set bestellen?

    Wie sieht das bei angenommener Genehmigung der Polizei mit dem Mitführen der Waffe im Auto aus?
    Darf ich diese dann im Handschuhfach mit dem Holster liegen haben oder muss es immer ein geschlossener Koffer für Waffen sein mit Schlössern davor?

  • Kaufen darfst du eine Gesetzeskonforme SSW in Deutschland auch ohne diesen Antrag. Also auch das in dem link angegebene Set. Der Antrag ist für die Erlaubniss des führens einer solchen SSW. Also das zugrifsbereite mitführen, darunter fällt auch das aufbewahren im Handschuhfach, jedoch bin ich da nicht sicher, das müssen dir andere User beantworten.

  • Den Schein stellt nicht die Polizei, sondern die Gemeindeverwaltung (auf'm Rathaus) aus. Dort gibst Du auch das Antragsformular ab. Sie besorgen sich auch selber Dein polizeiliches Führungszeugnis. Bekommst dann nach Hause Bescheid, wenn der KWS fertig ist.
    Du darfst dann eine geladene und schußbereite SSW zugriffsbereit bei Dir tragen (das heißt "führen") - aber nicht überall, da gibt es natürlich Einschränkungen - am besten immer am Mann und verdeckt, im Holster oder Tasche.
    Handschuhfach würde ich persönlich nicht empfehlen, da kann sie oft schneller als einem lieb ist in falsche Hände geraten, oder man vergißt sie darin.

    Grüße - Bernhard

  • Hardmann, okay, keine Waffen... Dann reiche mal bitte bei Deinen lokalen Politikern oder besser gleich im Bundestag den Antrag ein, den "Kleinen Waffenschein" in "Kleinen Spielzeugschein" umzubenennen.

    Es wird schon einen Grund haben, wieso solche "Spielzeuge" in den Texten des Waffengesetzes zu finden sind, inklusive Messer...

    Grüße - Bernhard

    Ja klar hat das ein Grund.
    Aber den Grund soll mir mal ei Politiker glaubhaft erklären der das damals verzapft hat das so ein Spielzeug als Waffe zählt.


    So für den TE : Ja du darfst dir so viele SSW kaufen wie du möchtest auch ohne den kleinen Waffenschein.
    Du darfst damit auch zu hause Schießen wen du damit kein störst.
    Wobei Schießen nicht das richtige Wort ist, kommt ja nichts raus, außer heiße Luft XD
    Sagen wir Knallen.
    Und für Silvester eine Top Lösung :thumbup:
     Wie die vor Redner schon sachten berechtigt dich der kleine Waffenschein nur für das Führen in der Öffentlichkeit.
    Aber vorsiecht es gibt Waffenfreiezone in DE, Bahnhofs vor Plätze Zb.

    Die Zonen sind dann ausgeschildert.


    Ob dir der Spaß das wert ist den Rotz wisch zu beantragen musst du dann selbst entscheiden.
    Und zu deiner Airsoft als Verteidigung kann ich nur sagen das die Idee denkbar schlecht ist.
    Natürlich besteht die Möglichkeit das der gegenüber so erschrocken ist und ab haut.
    Das nennt man dann Glück.
    Aber mir wäre das Risiko bei einer Airsoft oder SSW zu groß.
    Ich nehme mein Messer was 1 mm unter der verbotene Klingen länge ist.
    Umgang damit muss natürlich gelernt sein.


  • Ja klar hat das ein Grund.
    Aber den Grund soll mir mal ei Politiker glaubhaft erklären der das damals verzapft hat das so ein Spielzeug als Waffe zählt.

    Ob Grund oder nich is aber mal sowas von egal.
    Es steht da drin und ist solange in Steingemeiselt bis was anderes gemeiselt wird.
    Und wer das ändern will wird bitte Politiker und nicht CO2air Member.
    Wir sind nunmal die größte Comunity für freie Waffen in Deutschland.
    Und das bleibt solange so wie unsere neuen Schätzchen auf der IWA und nicht
    auf der Spielwarenmesse erscheinen. Auch wenn beide Messen in Nürnberg stattfinden.
    Aber darfst gern mal Umarex vorschlagen einen Stand auf die Spielwarenmesse zu stellen. *gr*

  • Die Gründe sind zumindest hier zulande relativ klar, da hier alle Gegenstände die aussehen wie eine echte Waffe unter das Waffengesetz fallen und ein entsprechender Kaufvertrag abgeschlossen werden muss. Das heisst beim Kauf wird ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt mit hinterlegter Ausweiskopie und Waffennummer.
    Es kommt immer wieder vor, dass mit Airsoft-Waffen Unfug getrieben wird. Also genau das was du hier fragst, Leute mit Waffenbedrohen. Vor kurzem wurde gar in meiner Stadt ein Juwelier mit Airsoftwaffen ausgeräumt.

    Hier gilt auch, dass diese Waffenähnlichen Gegenstände nicht getragen werden dürfen und auch nicht ohne triftigen Grund rumkutschiert werden dürfen.

    Braucht also nicht all zu viel Fantasie ;)

  • Ich war immer der Meinung das man nicht soviele Regeln braucht, aber je mehr man hier liest was einige vor haben, um so mehr machen Gesetze sinn.
    Hatte ja schon viel hier, aber SV mit Softair hab ich noch nie gehört. Eigentlich sollte klar sein das auch nahezu der dümmste böse Junge ne Softair schon am geruch von ner Scharfen wumme unterscheiden kann.
    Somal wenn das gegenüber es ernst meint. Dann sollte man es auch ernst meinen. Is nur schlecht wenn dann nur Plastikkügelchen kommen. Aber gut der Böse Bube gibt entweder vor lachen auf oder legt richtig los.
    Also wenn wirklich wer der Meinung is er braucht Verteidigungsmittel sollte man zu Pfefferspray greifen. Ist auch einfacher der Staatsmacht zu erklären. Schlieslich schützen sie uns ja alle und dann ist die gefahr viel eher gegeben das ein böser Hund es auf die Pizza abgesehen hat statt das einem jemand ans Leder will also hat man eher Pfefferspray als Reizgas bei. Nun kam doch der böse Bube und man hat eben zum Tierabwehrspray gegriffen.
    Ob das ne ehrliche Meinung ist spielt keine Rolle aber die Storry werden sie lieben :thumbsup:

  • ... und ein entsprechender Kaufvertrag abgeschlossen werden muss. Das heisst beim Kauf wird ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt mit hinterlegter Ausweiskopie und Waffennummer.


    Das ist absoluter Quatsch.


  • Das ist absoluter Quatsch.

    Musste ich für meine CP88 Competition und Luftgewehr genau so machen.

    Mal ein Auszug des Händlers:

  • Musste ich für meine CP88 Competition und Luftgewehr genau so machen.

    Mal ein Auszug des Händlers:


    In einem Onlinestore mag das so gehandhabt werden. Aber z.b. die Ausweiskopie wird nach erfolgrricher überprüfung deines Alters wieder gelöscht.
    Auch wird kein spezieller Vertrag abgeschlossen. Das ist ein stinknormaler Kaufvertrag der da zustande kommt.
    "Alles was wie eine Waffe ausieht, fällt unters Waffengesetz" sagst du.
    Ja ne, 0,5er Airsofts fallen nur unter den Anscheinwaffenparagraph. Ansonsten ist das Spielzeug. Da gibt es unter den Händlern die freiwillige Einigung (nicht per Gesetz) die nicht an unter 14 Jährige zu verkaufen(mit 14 muss man vom Gesetzt noch nicht mal einen Perso besitzen) Und mit einer Seriennummer die wie du behauptest erfasst wird, können die meisten Airsofts garnicht dienen, da sie keine haben.

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (29. Oktober 2015 um 21:30)

  • Die Gründe sind zumindest hier zulande relativ klar, da hier alle Gegenstände die aussehen wie eine echte Waffe unter das Waffengesetz fallen und ein entsprechender Kaufvertrag abgeschlossen werden muss. Das heisst beim Kauf wird ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt mit hinterlegter Ausweiskopie und Waffennummer.
    Es kommt immer wieder vor, dass mit Airsoft-Waffen Unfug getrieben wird. Also genau das was du hier fragst, Leute mit Waffenbedrohen. Vor kurzem wurde gar in meiner Stadt ein Juwelier mit Airsoftwaffen ausgeräumt.

    Wo lebst du den?
    Wen ich mir eine Airsoft kaufe schließe ich doch kein Spezialen Kaufvertrag ab.
    Ausweis musste ich auch noch nie hinterlegen.
    Wen man Online bestellt muss man nur belegen das man 18 ist.

    Mit dein Juwelier haste bestimmt ein Link von deiner regionalen Zeitung für uns?
    Las mich raten wahrscheinlich nicht.

    Hier gilt auch, dass diese Waffenähnlichen Gegenstände nicht getragen werden dürfen und auch nicht ohne triftigen Grund rumkutschiert werden dürfen.

    Was ich weiß darf ich eine freie Waffe immer verschlossen rum kutschieren.

  • Leute leute leute
    Wenn dem so wäre, dann wäre Egun höchst illegal.
    Viele meiner Luftplempen besitzen nichtmal eine Seriennummer. Das betrifft nichtmal nur meine Büchsen vor 1970 bzw. 1990 (DDR)
    Denn selbst meine Anschütz 275 hat zwar dieses :F:, aber keine Nummer.
    Mal ganz davon ab das ich Egun ID Kunde bin und somit nicht jeder Händler meinen Ausweis zu sehen bekommt.
    Einen Kaufvertrag gibts dort auch nicht, von gewerblichen VKs nur eine Rechnung und ein Liefersch(w)ein.
    Von privaten nichtmal unbedingt die.


    Das mit dem rumkutschieren ohne Grund kann bei den Ordnungshütern schon zu Problemen führen, egal wie verschlossen es ist.

  • Das mit dem rumkutschieren ohne Grund kann bei den Ordnungshütern schon zu Problemen führen, egal wie verschlossen es ist.

    Na beweisen muss mir der Blaurock aber das ich sinnlos umher fahre und Rechenschaft wo ich grade hin will bin ich noch nicht mal dem Schuldig.
    Wen alle stricke reißen ist ein Grund aber Schnell gefunden.
    Sinnloses Druckerschwärze auf Papier wen das wo steht.

  • Schaff Dir einen Hund an und lass den Quatsch mit Softair im Handschuhfach. Bevor Du die rausgeholt hast um zu signalisieren, dass Du auch böse sein kannst, haben die, die Dir tatsächlich böses wollen, Dich schon längst gelegt. Softair zur SV hilft nur selbige gut gezielt einem an den Kopf werfen. Mit einem entsprechenden Hund kannst Du Dich bewegen, macht auch keiner die Autotür auf.

    Übrigens kostet eine Privathaftpflichtversicherung im Jahr nicht mal 80€, wäre sinnvoller erstmal sowas abzuschließen, damit Du nicht für Schäden gegenüber Dritten zahlen musst.  ;^) 

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • A. die Blauröcke sitzen immer am längeren Hebel. Meine erfahrung hat mir gezeigt, mit denen zu streiten macht wenig sinn wenn die wollen hast bis zu 24 Stunden eine Warme aber nicht billige unterkunft. Da brauchen die nichtmal nen Grund ein verdacht reicht und Begründen können die das mit so ziemlich allem. Ich habe gelernt immer schön freundlich ja zu sagen, und durfte dann ziehen. Denn auch die Jungs machen nur ihren Job.

    B.Wir haben ein hobby das schon von natur aus nicht gerade den besten Ruf hat. Da muss man nicht noch unnötig Öl ins Feuer schütten und provozieren, denn das schadet im endeffekt immer uns allen.
    Denn es heist dann nich "schau mal der Knarren Heinze" Sondern dann heist es schau mal die "Waffenfreaks". Wir sollten unser Hobby für uns haben und dabei einfach niemand stören. Die Briefmarken sammler Stören uns auch nicht.

  • Nun, der Satz hier zulande war eventuell etwas ungenau. Ich spreche von der Schweiz. Mir ging es auch nur darum zu verdeutlichen, weshalb es sinnvoll ist, dass auch "Spielzeugwaffen" die echten Waffen zum verwechseln ähnlich sehen strenger zu behandeln.

    Hier ein Zeitungsartikel:
    http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/aarau/b…aeter-129433185

    Hier noch ein anderer Fall:
    http://www.nzz.ch/article9R92J-1.285435

    Einmal editiert, zuletzt von PhilCooper (29. Oktober 2015 um 22:26)