Elektrische SoftAir legal?

Es gibt 96 Antworten in diesem Thema, welches 8.951 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. November 2015 um 19:52) ist von Chris1337.

  • Moin liebe Gemeinde,

    bitte nicht hauen, bin noch neu hier und hoffe, dies ist das richtige Forum.
    Habe mir eine elektrische SoftAir gekauft und bin jetzt etwas skeptisch, da auf dieser Waffe weder ein CE-Zeichen, noch ein F im Fünfeck ist.
    Bin 31, habe aber noch nie etwas mit SoftAirs zu tun gehabt und wollte mal ein bisschen austesten und rumspielen.
    Man kann lediglich erkennen, dass diese SoftAir eine Prägung hat: 'GSG Kal. 6mm BB E:<0.5 Joule'.

    Es handelt sich um diese Waffe:
    https://images-na.ssl-images-amazon.com/images/I/716St8SMnvL.jpg
    https://images-na.ssl-images-amazon.com/images/I/71poGnxRhaL.jpg
    http://www.amazon.de/dp/B008F6V3D4

    Ist diese Waffe damit überhaupt zugelassen?

    Danke schon mal.

  • unter 0,5j ist es nach dem Waffengesetz keine Waffe.
    Ob diese Spielzeug ein CE Zeichen haben muss oder nicht ist mWn. für den Endverbraucher irrelevant.
    Das ist ehr für den Verkäufer/Impoteur wichtig. Manchmal sind die per Aufkleber angebracht, die durchs erste putzen entfernt werden.

    Du verstößt mit dem besitz dieser geschilderten Pistole nicht gegen das WaffG.

  • Okay, also heißt das ich darf diese Waffe nur in einem solchen Koffer transportieren.


    Das ist ratsam, aber nicht zwingend vorgeschrieben bei 0,5er.
    Du darfst sie nicht in der Öffendlichkeit führen.

    Ich will da mal einen Forums User Zitieren der sich mit der Sache von Berufswegen sehr gut auskennt.

    Hi,

    Nein, sie muss meiner Meinung nach nicht abgeschlossen sein. Das mit der Anscheinswaffe als solches hat zuerst nichts mit dem eigentlichen Transport zu tun, eine Anscheinswaffe kann immer nur zur Anscheinswaffe werden, wenn sie auch benutzt oder präsentiert wird und bei einem anderen den Eindruck einer echten Waffe erweckt.

    Das sind beides verschiedene paar Schuhe. So weit sind wir hier in Deutschland doch noch nicht, dass wir jetzt Spielzeug wegschließen müssten, weil es durch eine bestimmte Handlung zweckentfremdet werden kann. Dann müsste man auch Knete wegschließen, wie könnte ja für Plastiksprengstoff gehalten werden.

    Liebe Grüße :)

    Das Thema kannst du hier gerne noch mal durchforsten

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (29. Oktober 2015 um 14:30)

  • Und wie sieht das aus, wenn ich abends bei meinem Zweitjob ( Pizzataxi ) diese Waffe ins Handschuhfach lege?
    Könnte das Probleme geben? Ich würde sie ja nur zur Abschreckung dort hineinlegen, da wir öfter in dunkle und abgelegene Ecken liefern müssen und da teilweise ( u.a. auch durch die Flüchtlinge ) Gestalten rumlaufen, bei denen einem schon anders werden kann. Immerhin haben wir auch immer eine Kasse dabei, in der mehrere 100€ sind...

    Oder muss ich diese dann in dem besagten Koffer haben?
    Muss dieser Koffer mit einem Schloss verschlossen sein oder reicht nur das Hineinlegen und Schließen des Koffers aus?

  • Kauf dir ein Pfefferspray. Das darfst du legal führen und es hilft auch zweckentfremdet (eigentlich ja zur Tierabwehr) wirklich gegen böse Buben.

    Bitte keine Softair zur Selbstverteidigung!

    Mal abgesehen von den ganzen Widrigkeiten im Zusammenhang mit SV, gibt es ein richtig fettes Ordnungsgeld, wenn du mit dem Ding in der Öffentlichkeit erwischt wirst.

  • Das sollte natürlich nicht gegen alle Flüchtlinge gehen. Natürlich gibt es auch nette Menschen. Aber ich sagte ja, in einigen dunklen Ecken ist es schon mulmig, wenn da auf einmal aus dem Nichts 2-5 dunkle Gestalten stehen, die vorher nicht da waren.
    Also darf ich dieses Schätzchen nicht einfach in diesem Kolt ins Handschuhfach legen?

    Wie würde das denn aussehen, wenn ich vorher offiziell zu einer Polizeidienststelle gehe und denen die Sachlage erläutere und erkläre, warum wieso weshalb ich diese Spielzeugwaffe mit Kolt oder Koffer gerne im Handschuhfach oder unterm Beifahrersitze mitführen möchte wegen Nebenjob usw.?

    Könnten diese Beamten dann bescheinigen, dass es sich um eine ungefährliche Spielzeugwaffe handelt und diese im Handschuhfach ungefährlich ist?
    Bräuchte ja dann diese Bescheinigung nur vorzulegen bei einer eventuellen Kontrolle?

  • Wenn Du unbedingt eine Waffe führen willst, dann kauf' Dir eine ordentliche Schreckschuß und bestell den kleinen Waffenschein, dann bist Du auch rechtlich auf der sichereren Seite.
    Eine SSW ist eventuell doch ein wenig besser zur Selbstverteidigung geeignet als ein Spielzeug.

    Grüße - Bernhard

  • Dafür wäre ich sogar bereit für eine ordentliche SSW über 100 EUR auszugeben.
    Muss ich für den kleinen Waffenschein irgendwelche Vorgaben erfüllen bzw. eine Ausbildung absolvieren oder muss ich 'nur' diesen Antrag ausfüllen und bei der Polizei oder ähnlichem zur Genehmigung vorlegen?

    /edit
    Ich sehe gerade in meinem Kreis bei der Polizei muss ich Angaben über folgendes machen:
    - Auf welche Art und Weise haben Sie Ihre Sachkunde erworben? (Bitte Nachweise beifügen!)
    - Auf welche Weise haben Sie die Handhabung der Waffe erlernt (z.B. Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, militärische Ausbildung)? (Mitgliedschaft in einem Schießsportverein ist durch Bescheinigung nachzuweisen!)
    - Sind oder waren Sie Mitglied in einer Organisation nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 und 3 WaffG (siehe Merkblatt)?
    Hinweis
    Bei Beantragung eines Waffenscheines ist eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro
    (Pauschal für Personen und Sachschäden) nachzuweisen.

    All diese Angaben kann ich gar nicht machen, da ich weder eine Sachkunde erworben habe, noch Mitglied in einem Verein o.ä. bin!
    Heißt das, dass ich dann keine Genehmigung bekommen werde?
    Ebenfalls habe ich keine Haftpflicht von mind. 1 Mio. Euro, die ebenfalls vorlegegt werden soll.

    /edit2
    Über die Aufbewahrung gibt es ja auch einen Antrag.
    Muss ich diesen auch erfüllen bzw. einen Waffenschrank angeben etc.?
    Hätte ja dann ggf. nur einen Koffer für diese Pistole bzw. einen Holter.

    2 Mal editiert, zuletzt von Chris1337 (29. Oktober 2015 um 15:13)

  • Antrag ausfüllen und auf der Gemeindeverwaltung abgeben reicht. KWS kostet aber auch so um die 50 Euro je nach Gemeinde.

    Die von Dir oben zitierten Angaben sind für einen kleinen Waffenschein nicht notwendig.

    Grüße - Bernhard

  • Ohne zu sehen welchen Antrag du das rausgekramt hast kann man dir kicht wirklich helfen.

    Eventuell ist es ein Univetseller Antrag zum Thema Waffen besitz. Da muss man nicht alle angaben machen.

  • Da wird bei mir ein PDF mit folgendem Inhalt angezeigt:

    Zitat

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    Aber wie ich sehe bist du da im falschem Film, dort geht es um Erlaubnispflichtige Waffen.