Luftgewehr in abgeschlossener Tasche transportieren?

Es gibt 173 Antworten in diesem Thema, welches 19.069 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. August 2015 um 21:59) ist von Musashi.

  • @Schußhexer bei meinem WSK-Lehrgang wurde auf besonderheiten eingegangen die bei Security auftretten können. Zb Utility Belt auch ohne Waffe sollte man in in Tasche verstauen auch wenn man in Uniform zum Dienst fährt oder von ihm kommt. Oder was machen wenn man auf Dienstfahrt auf einmal Tanken muß. Besonders wenn man aleine im Auto ist. Du darfst ja nicht mit der Wumme in die Tanke zum Zahlen. Und du Darfst die nicht im Auto lassen.

    Wenn jemand bei einem Secutity Unternehmen eine Waffe trägt hat er, meines Wissens nach, in der Regel einen Waffenschein. Und wieso sollte er dann damit keine Tankstelle betreten dürfen?

  • Genau da liegt das Problem. Das ist die Aussage EINES Bahn-Mitarbeiters.
    Der nächste weis davon nichts. Und in den Beförderungsbedingungen habe
    ich keine Ausnahme gefunden. Evtl. steht die an anderer Stelle?

    Sorry, aber es immer das Gleiche. Du zweifelst ja ALLES an was ich schreibe. Grundsätzlich. Ich hatte doch geschrieben: Ausnahmen regelt der Betreiber!!! Wenn Du es nicht glaubst, dann mach Dir doch selbst die Mühe dort mal nachzufragen. Soll ich jetzt extra eine schriftliche Stellungnahme der Bahn einholen?

    Dann ruf aber auch bei der Hauptgeschäftsstelle der Bahn an und nicht in Hintertupfingen.


    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Soll ich jetzt extra eine schriftliche Stellungnahme der Bahn einholen?


    Ich bitte doch darum :D und bitte dann umgehend hier einstellen!

    Damit sich ja keiner selber die Mühe machen muss nachzufragen/-zulesen

    Gruß Matthias

  • Ich zweifle nicht an daß dir der Bahn-Mitarbeiter das gesagt hat, aber schon
    daß er die Kompetenz hat das zu entscheiden. Er ist nämlich nicht "der"
    Betreiber.
    Eine ähnliche Frage gab es mal zur Fotographiererlaubnis auf Bahnhöfen.
    Jeder 2. Bahnbedienstete/Bundespolizist hatte eine andere Meinung dazu.
    Ich habe mir deshalb tatsächlich eine schriftliche Erlaubnis von der Bundes-
    bahndirektion erbeten und auch erhalten.
    Seit ich die bei Foto-Exkursen immer dabei habe gibt es auch keine Probleme
    mehr - zuvor waren die leider häufig. Das ging bis zu Androhung von Haft!

    .

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das sind ja auch Vorschriften, welche die »Innere Sicherheit« extrem tangieren. Da geht es um Terrorabwehr und nichts anderes. Da ist das Hausrecht völlig nebensächlich. Das bestimmt der Gesetzgeber. Da Legalwaffenbesitzer aber in der Kriminalstatistik so gut wie keine Rolle spielen… Das ist eine ganz andere Baustelle. Im WaffenG als lex specialis steht darüber nichts. Da sonst die Polizeigesetze der Länder evtl. dagegen stehen könnten, regelt es also der Betreiber seiner Zuständigkeit gemäß. ;^)

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Der Gesetzgeber kann erlauben was er will, wenn derjenige
    der das Hausrecht ausübt NEIN sagt, dann ist es NEIN!
    Und das hat die Bahn AG offensichtlich getan.
    Mit einer gesetzlichen Regelung hat das gar nichts zu tun.

    Wenn es Ausnahmen davon gibt dann sind die auch irgendwo
    schriftlich niedergelegt; jedenfalls bei der Bahn.
    Das ist durchaus im Bereich des möglichen, gefunden habe ich
    aber nichts dazu.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Geht es jetzt um das Fotographieren auf Bahnhöfen oder immernoch um das Luftgewehr in der Bahn?


    bzgl. Fotographieren auf Bahnhöfen habe ich folgendes gefunden:

    Der Hobbyfotograph darf auch ohne Genemigung fotographieren. Laut Hausordnung braucht nur der Gewebliche Fotograph eine.

    Mal ausgenommen, das man Persönlichkeitsrechte mit seinen Bildern verletzt, da jeder ein Recht am eigenen Bild hat.


    Ich frag mich jedoch welche Haft sie dir angedroht haben @ NC9210

    Gewahrsam wegen Hausfriedensbruch?

  • Der Gesetzgeber kann erlauben was er will, wenn derjenige
    der das Hausrecht ausübt NEIN sagt, dann ist es NEIN!
    Und das hat die Bahn AG offensichtlich getan.
    Mit einer gesetzlichen Regelung hat das gar nichts zu tun.

    Dann setz Dich halt mich mit der DB-Zentrale in Verbindung. Das will ich hören, dass Dir einer sagt, sie schränken ein absolut legales Hobby und völlig legale Waffenbesitzer ein. Davon unbenommen sind Personen ohne KWS, die könnte man OHNE die Personenbeförderungsbedingungen ja nicht belangen, falls kein polizeirechtlicher Verstoß vorliegt. Leider scheinst Du das nicht zu verstehen, oder Du willst es nicht. Ebenso Personen mit Teleskopschlagstöcken, Schlagringen, besonderen zum Angriff geeigneter Me
    Sie sagen nicht NEIN. Das ist als Grunsatzstatement hinsichtlich ihrer Absicherung des Hausrechts zu verstehen. Die haben GAR nichts gegen das legale Führen oder Befördern von Waffen. Die wollen die schwarzen Schafe belangen können und ein Hausverbot verhängen. Und zwar für alle Bahnhöfe Deutschlands.Ebenso Personen mit Teleskopschlagstöcken, Schlagringen, besonderen zum Angriff geeigneter Messer, etc…

    Wegen Nitro-, Schwarzpulver oder Sprengstoffen habe ich nicht gefragt. Aber durch Mindermengen unterliegen sie nicht der Gefahrgut-Verordnung-Straße. Das heisst aber nicht, dass es erlaubt wäre. Diesen Punkt habe ich nicht geklärt.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich frag mich jedoch welche Haft sie dir angedroht haben @ NC9210

    Das war ein Bundespolizist. Er war der Meinung ich müsste
    alle Bilder löschen. Ich hab Ihm erklärt das das gar nicht
    geht weil ich einen analogen Film benutze.
    Dann meinte er die Kamera beschlagnahmen zu müssen.
    Nachdem ich Ihm erklärt habe daß dies widerrechtlich sei
    meinte er ich könne meine Beschwerde dann ja aus dem
    Gewahrsam aus schreiben.
    Am Ende hat Ihn sein Vorgesetzter per Funk gebremst,
    den hatte seine Kollegin nämlich zu der Sache gefragt.

    Aber das sollte nur ein Beispiel dafür sein daß längst nicht
    alles was jemand sagt auch stimmen muss. Insbesondere
    bei so großen Organisationen wie der Bahn.

    Hier geht es immer noch darum ob Waffen in Zügen erlaubt
    sind. Eine gesetzliche Einschränkung gibt es nicht, die Bahn
    hat es in Ihren Beförderungsbedingungen ausgeschlossen.

    Offen ist nur noch die Frage ob es davon Ausnahmen gibt.
    Ich meine mich dunkel zu erinnern daß es für Polizisten
    tatsächlich eine Ausnahmeregelung gibt - wo das steht weis
    ich aber nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Dann setz Dich halt mich mit der DB-Zentrale in Verbindung.


    Wozu? Es steht doch ganz klar in den Bedingungen.
    An denen gibt es auch nichts zu interpretieren.
    Und da der Betreiber festlegt was er in seinen Zügen
    zulässt und was nicht ist da auch nichts mehr unklar.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • die Bahn
    hat es in Ihren Beförderungsbedingungen ausgeschlossen.

    Nein, das ist nur der Grundsatz der Beförderungsbedingungen. Gesetzeskraft hat es eh nicht. Aber sie formulieren es so, weil sie sonst ihr Hausrecht nicht durchsetzen könnten. Falls nichts Deliktrelevantes vorliegen würde, hätten sie sonst in allgemeinen Fällen keinerlei Handhabe ein Hausverbot auszusprechen. Polizei, Zoll und so weiter sind eh ausgenommen. Eine Ausnahmegenehmigung zum Führen während des Dienstes gibt es nicht. Polizeibeamte dürfen auch jederzeit ab dem Status der Ermittlungsbeamten (Hilfsbeamten d. Staatsanwaltschaft) ihre Dienstwaffe auch privat führen. In jedem Zug, auf allen Bahnhöfen Deutschlands. Mal ganz davon abgesehen, dass sich jeder Schaffner und Busfahrer freut, wenn sich jemand im Nahverkehr mit Dienstausweis legitimiert. Die gehören komischerweise noch zu den Leuten, die sich freuen, wenn sie Polizei sieht.

    Mehr schreibe ich jetzt hier nicht mehr. Am besten liest Du dir noch einmal alles durch.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Sie sagen nicht NEIN


    nicht?

    ich zitiere es sicherheitshalber nochmal:

    Zitat

    Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG

    7.2 Beförderungsausschluss
    7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, ...

    Und jetzt behaupte bitte nicht ein Nein ist "evtl. doch" ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Was verstehst Du jetzt nicht. Einfach lesen und verstehen. Ist das jetzt so schwer? Oder habe ich mich missverständlich ausgedrückt? Dann bitte ich doch mir das zu sagen.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Offen ist nur noch die Frage ob es davon Ausnahmen gibt.
    Ich meine mich dunkel zu erinnern daß es für Polizisten
    tatsächlich eine Ausnahmeregelung gibt - wo das steht weis
    ich aber nicht.


    Polizisten dürfen und bei denen ist es sogar ausdrücklich erwünscht das diese in Uniform fahren.

  • Gesetzeskraft hat es eh nicht.


    Nein, hab ich auch nie behauptet. Das ist reines Vertragsrecht.

    Genauso wie ich entscheide wer in meinem Auto mitfährt
    entscheidet die Bahn wer bei Ihr mitfährt (im Rahmen der
    gesetzlichen Beförderungspflicht natürlich).

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ihr Lieben.

    Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen,

    Es mag wie Haarspalterei klingen aber ich führe ja nur eine Gewehrtasche /- koffer mit. Den Inhalt muss ich doch nicht offenbaren, zumahl der ja auch noch durch ein Schloss gesichert ist. Wer darf denn überhaupt auf Verlangen da rein schauen, Zoll, Bundespolizei (Schottersheriff) ? Dürfte der Zugbegleiter denn auch, vorausgesetzt ich finde den Schlüssel vom Schloss.

    Bei den meisten Turnieren, an denen ich teilnahm, ist pünktliches Erscheinen Grundvoraussetzung - womit die Bahn aus dem Rennen wäre. Schönes Wochenende.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (29. August 2015 um 13:59)

  • Wenn die Bahn vorschreibt das die Mitnahme von Schußwaffen verboten ist, dann ist da wenig dran zu rütteln. Wenn ich ein Ticket löse, dann bin ich mit der Bahn einen Vertrag eingegangen, wo der genannte Punkt mit dazugehört.

    Wenn ich dann doch Schußwaffen mitnehme, dann verhalte ich mich vertragswidrig.

    Wenn man doch eine Gewehrtasche mitnimmt, und niemand sagt was dann ist das gut so. Aber wenn ein grüner merkt was für eine Tasche das ist und das beim Schaffner anzeigt, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch das man beim nächsten Bahnhof abgesetzt wird.
    Ich mein....wenn schon kleine Kinder ohne Aufsicht am Bahnhof abgesetzt werden, dann sind die mit einem bösen Waffenbesitzer wohl noch Sorgenfreier ;)

    Davon mal ab, die Bahn sind doch nur zwei rostige Schienenstränge mit eingebauter Vorfahrt. Ich fahr lieber Bus, oder mit dem eigenen Auto.

  • Ihr Lieben.

    Es mag wie Haarspalterei klingen aber ich führe ja nur eine Gewehrtasche /- koffer mit. Den Inhalt muss ich doch nicht offenbaren, zumahl der ja auch noch durch ein Schloss gesichert ist. Wer darf denn überhaupt auf Verlangen da rein schauen, Zoll, Bundespolizei (Schottersheriff) ? Dürfte der Zugbegleiter denn auch, vorausgesetzt ich finde den Schlüssel vom Schloss. ...

    Zitat

    7.2.2 Besteht der begründete Verdacht, dass der Reisende von der Beförderung ausge- schlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führt, so ist er verpflichtet, dem Verkehrsunter- nehmen unverzüglich die Begutachtung des betreffenden Gegenstandes oder Stoffes zu ges- tatten und gegebenenfalls dessen Unbedenklichkeit nachzuweisen. Reisende, die dieser Ver- pflichtung nicht nachkommen oder erkennbar ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führen, können von der Beförderung oder Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen werden.


    http://www.bahn.de/i/view/mdb/bah…_30_07_2012.pdf
    Was mich viel mehr ankotzt ist das man für Hunde ab einer gewissen Größ auch zahlen muss. Bei unseren Buslinien hier ist das nicht so; um einfach moch weiter vom Thema abzukommen.

  • Bei den meisten Turnieren, an denen ich teilnahm, ist pünktliches erscheinen Grundvoraussetzung - womit die Bahn aus dem Rennen wäre. Schönes Wochenende.

    Frage mich sowieso schon die ganze Zeit beim Mitlesen, warum vor´m Schießplatz immer so viele Autos herumstehen, wenn derart ausführlich über die Bahn diskutiert wird. Mit diesem Verkehrsmittel fährt doch keine S*u dahin.

    Tx.

    P.S. un nu geht´s sofort auf´n Schießplatz mit´m Auto.

    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.

  • Das hat wohl eher den Grund, dass der Schütze in der Regel viel gewichtiges und oft auch sperriges Zeugs mitschleppen muss und zudem der Schützenverein selten direkt am Bahnhof ist. Da ist es halt mit dem Auto weit bequemer.