Luftgewehr in abgeschlossener Tasche transportieren?

Es gibt 173 Antworten in diesem Thema, welches 18.715 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. August 2015 um 21:59) ist von Musashi.

  • Die Formulierung ist nicht wirklich eindeutig. Allerdings sehen
    Behördenvertreter das in der Regel anders und legen die
    Formulierung eng aus.
    Das führt im Zweifel dazu daß Polizisten die Waffe(n) sicher-
    stellen. Selbst wenn man Recht bekommt (50:50 Chance) hat
    man bis zur Herausgabe der Waffe(n) jede Menge Ärger am
    Hals. Dieser Streit lohnt sich nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Fehlt noch die Definition von: andere Weise!

    Kabelbinder?


    Da es um die Zugriffsbereitschaft geht werden Kabelbinder
    oder verklebte Kartons in aller Regel akzeptiert.
    Wie das mit den Kabelbindern die sich öffnen lassen ist habe
    ich noch nicht probiert (werde es auch unterlassen).

    Ein Mini-Schloß kostet auf dem Flohmarkt 50 Cent und das
    reicht sicher aus.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen

    13.
    ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

    Ja, ich hab dir aber verlinkt, was Waffengesetz und die für den Bürger nicht bindende Verwaltungsvorschrift sagen. Also, mehr als eine Empfehlung steht da nicht, ein Schloss zu verwenden. Wo is also die gesetzliche Grundlage? Strafgesetzbuch ist jedenfalls nicht zuständig.

  • Die zitierten Begriffsbestimmungen sind Teil des WaffG,
    präzisieren also die verbindlichen Paragraphen.

    Wie bereits gesagt unpräzise und auslegbar...
    Ob man das jetzt als Empfehlung interpretieren kann?
    Behördenvertreter tun es jedenfalls nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich kenn ein paar Leute, die ihre (WBK Pflichtigen) Waffen grundsätzlich nicht abgeschlossen transportieren (also im Sinne von mit dem Schlüssel abgeschlossen). Sind halt in so Koffern mit Schnappverschlüssen und dann nochmal in nem Lappen eingewickelt. Hatten damit wohl auch keinen Ärger. Ich Transportiere meine (Freien) Waffen immer abgeschlossen, für mich kein Aufwand und sicher ist irgendwo auch sicher.

    Friendly fire - isn't

  • Ich hab an meinem Zeug - unabhängig von der schriftlichen Formulierung im Gesetz - ein Schloss mit Schlüssel. Hab ich eh daheim und Kabelbinder sind Umweltverschmutzung :) Ansonsten wäre ich unter drei Handgriffen beim Gewehr.

    Da ich kein Auto hab, enfällt ja bei mir der Handgriff mit Kofferraum etc. Wichtig und interessant ist ja, dass Munition nicht geregelt ist, außer dasse nicht in der Waffe sein darf. Und - im Sinne des Threads - Diabolos zählen nicht als Munition. In der Waffe würd ich die aber nicht "lagern". Ineffizient und so...

  • Hi Bastelfreak,

    ganz böse Falle: Du darfst nicht die Vorschriften die den Diebstahl und die Wegnahme einer Sache definieren auf das Waffengesetz anwenden. Das geht nicht, weil es eine völlig andere Definition in einem anderen Sinnzusammenhang ist. Deshalb wird auch immer die Phrase: Im Sinne des Gesetzes verwendet. Zum Beispiel: Eine Waffe im Sinne des WaffG ist etwas anderes, als ein Waffe im Sinne des Versammlungsrechts. In dieser Definition geht es um Eigentumsdelikte.

    Im Sinne des § 243 I 2 Nr. 2 StGB

    Verschlossen ist das Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige technische oder elektronische Schließvorrichtung oder auf andere Weise gegen einen ordnungswidrigen Zugriff gesichert ist.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Sorry!

    Hatte nur auf die schnelle nach der Definition für verschlossen gegoogelt!

    Macht es einen Unterschied? Verschlossen ist verschlossen, oder?

    Ah, diese Gesetze treiben einen in den Wahnsinn!

    VG

  • Jepp, das macht es. So eine Begründung wäre gar nichts wert und führt vielleicht auch zu einem Formfehler. Aber spätestens der Staatsanwalt müsste es merken, wenn er nicht pennt. Aber das passiert niemandem. Jeder weiss, dass dort die Eigentumsdelikte stehen. Brauchst dich doch nicht zu entschuldigen. Bei unserem Paragraphen-Dschungel… ;(

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hatte nur auf die schnelle nach der Definition für verschlossen gegoogelt!


    Das nutzt nichts. Denn für eine Hausratsversicherung gelten für eine verschlossene Kellertür andere Maßstäbe, wie es für Waffen gefordert ist. Zudem ist, wie Sparky schon richtig angemerkt hat, einen Unterschied, ob Waffen gegen unbefugter Wegnahme oder den schnellen Zugriff beim Transport zu sichern. Das sind im Waffenrecht unterschiedliche Dinge. Denn genau um Letztes geht es beim Transport - den schnellen Zugriff auf die Waffe unterbinden. Dazu ist z.B. ein mit Vorhängeschloss am Zipper versehenes Futteral ausreichend, was ja keinerlei Diebstahlschutz darstellt. Aber auch z.B. ein noch in der Blisterverpackung eingeschweißtes Kampfmesser würde diese Forderung erfüllen. Prinzipiell würde auch der verschlossene Kofferraum allein genügen, wenn kein Zugriff aus dem Innenraum erfolgen kann. Aber im Falle einer Verkehrskontrolle und Sichtung nach dem Verbandkasten provoziert das nur unnötige Diskussionen, die zur Sicherstellung der Waffe führen könnten.

    Aus diesen Gründen schreibt das WaffG auch nicht die Art der Sicherung vor, weil es hier nicht um irgendwelche Sicherheitsstufen geht. Nur eine zugeklebte Plastiktüte sollte es nicht sein.

  • Und vor allem, er hat die Definition der Wegnahme der Diebstahlsdelikte gemeint. Und das ist ja etwas ganz anderes. Diese Definition ist mit auf das WaffenG zu übertragen unzulässig.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Also ihr macht euch Sorgen.
    Ganz einfach ein paar Fotos von Fischen auf die Tasche kleben.
    Der einzige Kommentar den man dann zu hören bekommt lautet: Petri Heil :D
    Obba Gerrit

  • In meinen Augen macht es auch einen Unterschied, wohin und mit was ich mein Luftgewehr transportieren möchte.

    Sollte ich wirklich auf die Idee kommen, es mit dem Fahrrad zu transportieren, würde ich persönlich ein Waffenfutteral mit einem Kabelbinder oder sogar Schloß nutzen.
    Wenn ich es mit dem Auto tranportiere, reicht es in meinen Augen aus, es einfach in den Kofferraum zu legen (weit weg vom Fahrerer ohne direkten Zugriff) oder die Luftpistole ins verschlossene Handschuhfach.

  • Hallo @Floopyk,wie schaut das denn jetzt mit Glastüren im Waffenkoffer aus?Ich meine nämlich auch ich hätte mal irgendwo gelesen das es nicht zulässig wäre.


    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Also ihr macht euch Sorgen.
    Ganz einfach ein paar Fotos von Fischen auf die Tasche kleben.
    Der einzige Kommentar den man dann zu hören bekommt lautet: Petri Heil :D
    Obba Gerrit


    ... oder die verhauen den Fischmörder und Tierquäler sofort an Ort und Stelle ... aber egal ... wenn das kein Fleisch mehr gibt ess ich eben Vegetarier ... mit ner gut scharfen Sauce drüber schmeckt fast alles ... :D :whistling: :rolleyes:

  • Hallo @Floopyk,wie schaut das denn jetzt mit Glastüren im Waffenkoffer aus?Ich meine nämlich auch ich hätte mal irgendwo gelesen das es nicht zulässig wäre.


    Es gibt für den "einfachen" Transport kein Verbot in dieser Art. Aber bei längeren Transporten, die eine Pause und das kurzfristige Verlassen des KFZ auf einem Rasthof nötig machen, darf es keine Hinweise auf das Vorhandensein einer Schusswaffe im Auto geben. Ich schau jetzt nicht nach, ob das nur für erlaubnispflichtige Waffen gilt, oder allgemein.
    Im Falle eines Waffenkoffers dürfte dieser ohnehin nur verdeckt im KFZ Kofferraum und wohl kaum auf dem Fahrrad transportiert werden, wo er denn sichtbar wäre.

  • Ich habe das Thema ja schon abgeharkt hier und Transportiere meine Spielzeug eh immer in Pistolen koffer mit Schloss vor.

    Aber wen wir wirklich nur nach unseren Gesetzestext gehen könnte der Behälter tatsächlich durchsichtig sein.

  • Also ihr macht euch Sorgen.
    Ganz einfach ein paar Fotos von Fischen auf die Tasche kleben.
    Der einzige Kommentar den man dann zu hören bekommt lautet: Petri Heil :D
    Obba Gerrit


    Falls es ein Koffer ist würden wohl auch "Roland, Korg, Yamaha" oder "Metallica, Manowar, Helloween, Blind Guardian u.s.w." funktioniren.