Günstige Luftpistole als Ersatztraining für Vorderlader

Es gibt 92 Antworten in diesem Thema, welches 14.084 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. August 2016 um 18:44) ist von felixm.

  • Das mit den Flurstücken ist mir neu. Muss ich bei Gelegenheit mal nachschauen. Jedoch wird dann auch die gesamte Lagermenge pro Flurstück begrenzt sein. Für das private Pulverlager kenne ich nur die Unterscheidung von Nebenräumen, sowie -Gebäuden. Ich vermute daher, da hat der SB Lagermengen für den gewerblichen Bereich gefunden.
    Was die Safety Tubes betrifft, so habe ich diese als Anschauungsmaterial. Die stellen lediglich SP in eine andere Umverpackung ausschließlich für SP dar. Damit ändert sich die Gefahrenklasse von 1.1 nach 1.3 und ist dem vom NC-Pulver gleichgestellt. Der Haken ist dabei, der Pulverpreis verdoppelt sich. Streng genommen verbietet sich das Umfüllen anderer SP-Sorten, weil diese in Originalgebinden gelagert werden müssen. Meines Wissens gibt es nur die SP-Sorten für Lang- und Kurzwaffe, sowie für Böller. Jedenfalls konnte ich nichts anderes beim Pulverhändler bekommen.

  • Ich hab jetzt nochmal überlegt, wie ich Pulver legal zum Studienort mit den öffentlichen transportieren könnte bzw. wie ich mehr lagern könnte:
    Man müsste sich die größten noch halbwegs bezahlbaren Hülsen zulegen und dann mit Pulver füllen, einen Pfropfen drauf (würde hier schon ein Kunststoffpfropfen wie bei den Pulverröhrchen reichen?) und schon müsste es als Munition ohne Lagerbeschränkung zählen?
    Je nach Hülsengröße und benötigter Pulvermenge pro Schuss könnte da schon eine Hülse für ein Vortel reichen, umgefüllt in die Pulverröhrchen ist ja schnell.

    Gruß,

    Felix

  • DAS ist (insbesondere in diesen Zeiten) nicht wirklich dein Ernst?

    Als Munition eingestuft wäre das kein Problem, bei der für mich interessanten Bahnstrecke ist nicht mehr die DB selbst zuständig, sondern ein anderes Unternehmen, in dessen Beförderungsrecht steht, dass Waffen und Munition mitgenommen werden dürfen, wenn man diese besitzen darf :thumbsup:
    Im MVV in München ist das auch erlaubt. Nur Treibladungspulver sind natürlich als Gebinde nirgends legal möglich.

    Gruß,

    Felix

  • Ohne (eigenes) verfügbare Auto hat man ein Problem. Bekanntlich ist der Transport von Treibladungsmitteln in allen öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Eine kleine Ausnahme ergibt sich für ein bestelltes Taxi, da es ab diesem Moment nicht öffentlich fährt, sondern allein für den Auftraggeber.
    Aber Pulver ist keine Munition und auch die schon besprochenen Safety Tubes ändern nicht diesen Status. Pulver temporär in Patronenhülsen abzufüllen und zur "Tarnung" mit einem Geschoss verschließen verbietet im Prinzip schon die Auflage Patronen nur nach Ladedaten bzw. Prüfung herzustellen und natürlich der immense Aufwand, um ein paar dutzend Gramm zu transportieren. Aber immer fällt es unter dem Gefahrengut, was wiederum meistens in öffentlichen Verkehrsmitteln auch nicht zulässig ist. Wenn die DB die Mitnahme von Waffen und Munition gestattet, so aber bestimmt nicht für Munition, die eigentlich nach den Auflagen für Wiederlader keine ist.

    Der einzig richtige Weg wäre sich mit der Waffenbehörde zu unterhalten, ob am Zweitwohnsitz ein (kleines) Lager zulässig ist. Nebenbei der Hinweis - die Lagerorte für uns wichtige Kleinstmengen unterliegen keiner Genehmigungspflicht. Allerdings fragt die Behörde mit dem Antrag des Pulverscheines den genauen Lagerort mit einer Beschreibung ab, weil sie die prinzipielle Eignung mindestens nach "Papierlage" geprüft haben will. Dabei geht es um den Nebenraum, bzw. -Gebäude und dem Vorhandensein einer Druckentlastungsfläche.
    Übrigens habe ich in meiner Erlaubnis die Auflage, dass zum Pulvertransport ausschließlich ein geschlossener PKW für max. 2 Kg Pulver benutzt werden darf. Im Prinzip unsinnig, weil der Gesetzgeber den Transport auf Zweiräder oder im Cabrio nicht verbietet, wie auch die erlaubten Pulvermengen zum Transport neu geregelt wurden.

  • Stimmt, per Definition fällt das nicht unter Wiederladen.
    Ein zweites Lager wäre kein Problem wenn es auf einem anderen Flurstück ist, nur werd ich da die Erlaubnis vom Vermieter brauchen :wacko:
    Wäre auf alle Fälle der vernünftigste Weg, weil bis zur Wohnung kann ich das Pulver alle paar Monate mal mit dem Auto raufnehmen.

    Nächste Woche hab ich am Sonntag und Montag VL + WL-Lehrgang in Regensburg beim Pulver Müller :^)
    Bin gespannt wies wird.

    Als Pulverschrank nehm ich ein Edelstahlschränkchen mit einem Diskusschloss von Abus vorne dran, das dürfte genügend Platz haben und vorerst ausreichend sein.

    Wenn ich jetzt endlich noch die Zündhütchen, die ich seit 4 Wochen bestellt habe, bekomme, dann kanns in zwei Wochen wieder weitergehen mitm VL-Training.

    Gruß,

    Felix

  • nur werd ich da die Erlaubnis vom Vermieter brauchen


    Das ist umstritten. Denn der Vermieter kann diese Tätigkeit und die erlaubte Lagerung eigentlich nicht ablehnen. Daher ist es im Grundsatz unsinnig um eine Erlaubnis zu bitten, die gesetzlich zulässig ist. Aber es gibt einen anderen Zusammenhang. Wenn es in einem größerem Wohnhaus bereits mehrere Pulverscheininhaber gibt, könnte die Behörde einen weiteren Lagerort versagen. So wurde mir mal zugetragen.

    Nächste Woche hab ich am Sonntag und Montag VL + WL-Lehrgang in Regensburg beim Pulver Müller


    Ich dachte, den hättest du längst. Aber spreche mal dieses Problem an und berichte bitte.

  • Hallo,


    Das ist umstritten. Denn der Vermieter kann diese Tätigkeit und die erlaubte Lagerung eigentlich nicht ablehnen. Daher ist es im Grundsatz unsinnig um eine Erlaubnis zu bitten, die gesetzlich zulässig ist. Aber es gibt einen anderen Zusammenhang. Wenn es in einem größerem Wohnhaus bereits mehrere Pulverscheininhaber gibt, könnte die Behörde einen weiteren Lagerort versagen. So wurde mir mal zugetragen.


    Ich dachte, den hättest du längst. Aber spreche mal dieses Problem an und berichte bitte.

    das ist gut zu wissen mit der Erlaubnis vom Vermieter!
    Mehrere Pulverscheininhaber gibt es sicher nicht, ich bin der einzige Mieter und meine Vermieter sind keine Schützen.
    In meiner Wohnung ginge eh nur das Bad als Lagermöglichkeit, mangels Druckentlastungsfläche wären hier 0,5kg möglich, das würde leicht reichen für einen Vorrat.
    Der Lehrgang ganz in meiner Nähe ist leider wegen mangelnder Teilnehmerzahl nicht zusammengekommen...
    Aber mit dem Lehrgang hat es eh noch nicht gar zu sehr, weil obwohl ich schon seit Ende Juni in meinem Verein mit Vorderladerwaffen regelmäßig (fast jede Woche) trainiert habe, bin ich erst seit September Mitglied und muss die 6 Monate abwarten ;(
    Wegen der Auskunft zum Pulverlagern werd ich mich nochmal erkundigen, aber ich hab beim Gewerbeaufsichtsamt schon mit demjenigen telefoniert, der bei dem von mir gewählten Lehrgang die Prüfung abnimmt.

    Gruß,
    Felix

  • Der Lehrgang ganz in meiner Nähe ist leider wegen mangelnder Teilnehmerzahl nicht zusammengekommen...


    Wenn du dich beeilst, bei mir ist die Anmeldefrist noch offen.

    Aber mit dem Lehrgang hat es eh noch nicht gar zu sehr,


    Ja, aber deine Unbedenklichkeitsbescheinigung läuft ja ab. Sie ist nur ein Jahr gültig.

    Wegen der Auskunft zum Pulverlagern werd ich mich nochmal erkundigen, aber ich hab beim Gewerbeaufsichtsamt schon mit demjenigen telefoniert, der bei dem von mir gewählten Lehrgang die Prüfung abnimmt.


    Ich verstehe diesen Satz nicht so ganz. Aber zur Info: Die Behörde hat bei allen Fachkundelehrgängen nach dem SprengG einen Pflichtbeisitz. Dennoch ist der Lehrggangsträger der Ausrichter der Prüfung. Der SB, der den Beisitz hat, kommt immer von der Behörde, die für den Lehrgangsort zuständig ist. Daher muss das ja nicht die gleiche Behörde sein, die für dich zuständig ist und bei der du deine Erlaubnis letztlich beantragst. Das wäre ja nur dann der Fall, wenn Prüfungs- und Wohnort im gleichen Zuständigkeitsbereich liegen. Das vom Lehrgangsträger ausgestellte Zeugnis ist bundesweit gültig. Daher ist das egal wo man den Lehrgang absolviert.

  • Ich hab schon als erstes geschaut, wo du deine Lehrgänge abhältst, leider bin ich am anderen Ende der Republik (Oberbayern) :( , ansonsten hätte ich den Lehrgang natürlich bei dir gemacht!
    Daher bin ich auf den nächsten stattfindenden Lehrgang gewechselt, jetzt muss ich halt insgesamt gut 600km fahren.
    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist im Juli ausgestellt worden, das geht sich dann schon noch aus.
    Durch Zufall bin ich im Gespräch mit dem Gewerbeaufsichtsamt München Fachabteilung Sprengstofflagerung mit dem dort zuständigen SB ins Gespräch gekommen, wo ich meinen Lehrgang mache.
    Da sagte er, dass hier das Gewerbeaufsichtsamt für die Fachkundelehrgangsprüfungen zuständig sei und er daher schon die Liste mit den Teilnehmern hätte.

    Gruß,
    Felix

  • Da sagte er, dass hier das Gewerbeaufsichtsamt für die Fachkundelehrgangsprüfungen zuständig sei und er daher schon die Liste mit den Teilnehmern hätte.


    Langsam - jeder Lehrgangsträger muss seine angemeldeten Teilnehmer der zuständigen Behörde melden. Das ist auch bei der WSK so. Nur die Fristen sind da unterschiedlich. Dennoch ist der Lehrgangsträger für die Gestaltung des Lehrganges und der Prüfung zuständig. Solange die Prüfung gewisse Mindestanforderungen genügt, wird die Behörde das auch nicht beanstanden. Allerdings kann die Behörde für einzelne Teilnehmer zusätzlich Prüfungsteile veranlassen. Aber daher kennt die Behörde in der Regel auch die Inhalte der Prüfung nicht, sofern der Lehrgangsträger diese nicht von der vorherigen ändert. Daher sitzt der SB meistens nur still dabei und wacht allenfalls auf einen ordnungsgemäßen Prüfungsablauf ohne Mogelleien. Zumindest bei meinen Prüfungen stempelt er dann auch sofort nach bestandener Prüfung die Zeugnisse ab und macht diese damit zur Urkunde.

    Ja genau so und als ich in Berlin über Frankonia mein Schein absolviert hatte war auch jemand aus Hamburg dabei.


    Mir ist nichts anderes bekannt, als dass die notwendigen staatlichen Anerkennungen der Lehrgangsträger immer bundesweit anerkannt sind und das auch für die von ihm ausgestellten Zeugnisse gilt.

  • Hallo,

    gestern und vorgestern war der Lehrgang zum §27 in Regensburg beim Pulver Müller.
    War sehr interessant und lehrreich.
    Gestern dann vor der schriftlichen Prüfung jeweils mit Perkussionsrevolver und -pistole geschossen und als Demonstrationsbeispiel 1 kg NC-Pulver und 1 kg SP gleichzeitig abgebrannt :D
    Zur Lagerung wurde gesagt, dass jeweils maximal einmal die Höchstlagermenge genutzt werden kann, das wären z.B. 3 kg NC im unbewohnten Raum im Wohngebäude und 3 kg SP im unbewohnten Nebengebäude.

    Gruß,

    Felix

  • Hallo,

    ich wollt mal wieder was schreiben zu meiner Vorderladerlaufbahn:
    Ich hab mir noch eine Armi Sport Le Page in .45 zugelegt, bis auf ein paar Nachbesserungsarbeiten (z.B. eine Helicoil in den Abzugbügel setzen, weil die Schraube, die den Lauf hält, dort das Gewinde verschlissen hat) bin ich ganz zufrieden mit der.
    Ich verwende .445er Kugeln und 0,2mm Schusspflaster.

    Nebenbei ist mir noch eine (angeblich ungeschossene, schauen wir mal) Ardesa Woodsman in .45 zugelaufen am letzten Wochenende, bin gespannt wie die aussieht.

    Gruß,
    Felix

  • Gestern dann vor der schriftlichen Prüfung jeweils mit Perkussionsrevolver und -pistole geschossen und als Demonstrationsbeispiel 1 kg NC-Pulver und 1 kg SP gleichzeitig abgebrannt :D


    Oha, da gingen dann weit über 100 € in Rauch auf. Bei meinen Kursen wird bei gutem Wetter etwa zwei Esslöffel voll verbrannt. Das reicht als Demonstration völlig, zudem so ein ganzes Kilo schon nicht mehr harmlos sind.

    Zur Lagerung wurde gesagt, dass jeweils maximal einmal die Höchstlagermenge genutzt werden kann, das wären z.B. 3 kg NC im unbewohnten Raum im Wohngebäude und 3 kg SP im unbewohnten Nebengebäude.


    Das hast evtl. icht ganz richtig im Kopf behalten, bzw. nicht vollständig:
    In unbewohnten Nebenräumen sind 3 Kg NC oder 1 Kg SP zulässig.
    In unbewohnten Nebengebäuden sind 5 Kg NC oder 3 Kg SP zulässig.
    Jedoch gilt diese Menge nur, wenn ein Fenster als Druckentlastungsfläche vorhanden ist. Ansonsten halbiert sich die Menge. Bei Zusammenlagerung von NC und SP gilt immer die Höchstmenge des SP, so dass u.U. mit 0,5 Kg SP ohne NC das Maximum erreicht ist.
    Mein Tipp ist der Kauf von SP in sog. Safety Tubes. Das SP ist kein Ersatzstoff, sondern herkömmliches SP, aber in 16 Kunststoffröhrchen zu 62,5 g verpackt. Diese Verpackungsart hat eine offizielle Ausnahme und ist der Lagergruppe 1.3 zugeordnet. Damit ist es dem NC in der Lagermenge gleichgestellt.
    Nachteil: Das Pulver ist in etwa doppelt so teuer.

  • Hallo Floppyk,

    das bezog sich auf meinen speziellen Fall zur Ausnutzung der maximal möglichen Lagermenge.
    Das wären dann in meinem Fall 3kg NC + 3kg SP.
    Schwarzpulver im Wohngebäude zu lagern würde für mich mengenmäßig keinen Sinn machen (außer mit den Safety-Tubes), weil ich sowieso zwei Lagerstätten mache.

    Gruß,
    Felix

  • Servus zusammen,

    seit einer Woche hab ich die §27 Erlaubnis, eingetragen sind 30 kg SP, 20 kg NC, sollte für 5 Jahre reichen ;)
    Gekostet hat die Erlaubnis erfreuliche 80€.€
    Dann gleich noch Pulver gekauft: Je eine Dose N320, N340 und 1 kg POW-Ex FFFg in Safety Tubes zu insgesamt knapp 180€.
    Das FFFg liegt ja von der Körnung her zwischen dem Schweizer 1 und 2, in meiner Armi Sport Kaliber .45 verwende ich im Moment 17gr Schweizer 1, jetzt probier ichs dann mal mit ca. 20gr Pow-Ex FFFg.
    Für die Ardesa Woodsman .45 für Pflasterkugeln probier ichs jetzt auch mal aus, dafür ist die Körnung zwar fast eher auf der zu feinen Seite, aber nur eine Pulversorte für meine VL-Waffen (bis auf die Kanonen) wär halt sehr praktisch.

    Gruß,
    Felix

  • Wenn ich mir von einem Vereinskollegen eine kleine Probemenge Schweizer 2 hole probiere ich auf alle Fälle mal eine 36 gr Ladung aus :thumbup:

    Heute hab ich mal das Pow-Ex FFFg probegeschossen, funktioniert bei meiner Armi Sport mit einer .445er Kugel, einem 0,2mm Schusspflaster und 20 gr Pulver ganz gut.
    Mit der Visierung muss ich bei dieser Ladung ganz unten auf der Einsteckscheibe anhalten, da muss ich nochmal probieren, ob ich mit der Pulvermenge das noch etwas korrigieren kann, bevor ich an der festen Visierung rumfeile.

    Gruß,
    Felix

  • Servus,

    heute hab ich zum ersten Mal mein Gewehr (Ardesa Woodsman in .45) ausgeführt, hab sie auf 50m sehr zufriedenstellend schießen können mit 40gr Pow-Ex FFFg, .445 Rundkugel und 0,2mm Patch.
    Wohl wegen der etwas (fast zu feinen) Körnung hat die für eine Schwarzpulverwaffe recht gut Rückschlag und auch einen ordentlichen Klang :D
    Auf 100m hats mich etwas gefuchst, könnte aber auch gut an der Buckhorn-Visierung liegen.
    Da muss ich mir überlegen, was ich da mache.
    Die Buckhorn-Visierung ist wohl eher was fürs schnelle Schießen, aber auf 100m wirds da gleich recht spannend :D

    Gruß,
    Felix