Kleine Frage zur Gelben WBK eines 19 Jährigen

Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 6.315 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Juli 2015 um 14:57) ist von Grün.

  • @ FloppyK

    Mit "irgendwie" war selbstverständlich "irgendeine Sportordnung" gemeint und die Gelbe an sich stellt schon den Bedürfnisnachweis dar, sonst hätte man die "erleichterte Erwerbbarkeit" nicht bekommen.

    Bedürfnis->Gelbe->Sportordnungen unabhängig der Verbände->kaufen

    Ohne Voreintrag etc.

    Dachte nicht, dass ich das noch dazuschreiben muss. Es is ja auch klar, dass das Bedürfnis aufrecht erhalten werden muss und z.B. die 142. Waffe im Kaliber 8x57IS Probleme machen könnte..

  • Dann sind wir synchron. Aber ich habe in den vergangenen Jahren schon so manche Entscheidung im Waffenrecht gelesen und meine persönlichen Schlüsse daraus gezogen.Ich schrieb es an anderer Stelle schon mal. Das Waffenrecht wird zunehmend restriktiver ausgelegt. Das wird wohl den Sinn haben, uns Legalwaffenbesitzer das Hobby madig zu machen und eine Möglichkeit suchen, uns die Plempen wieder abzunehmen. Daher kann eine vorsichtige Auslegung nicht schaden.

  • Die Erteilung der gelben WBK ist ein Verwaltungsakt, den kann der Sachbearbeiter nicht ohne Rechtsgrundlage rückgängig machen.


    Auch das ist falsch, denn die Rechtsgrundlage findet sich im WaffG:

  • Ja, ein Trauerspiel. Ich frag mich echt, wie ich so doof sein konnte, das legal zu machen... Ernsthaftes Interesse vllt und so, Gesetzestreue und "Doofheit"?

    Wie dem auch sei, man siehts ja am SKS, was da abgeht, bzw. der schändliche Anscheinsmist + Hülsenlänge (was sportlich doof, aber jagdlich voll ok ist). Was solls, ne Vorderschaftrepetierbüchse für Flintenlaufgeschosse (gezogener Lauf) wäre mir auch viel zu heikel etc. Bin da auch etwas vorsichtig, auch wenn manche ... die Sachkunde vor Ewigkeiten hatten.

    Ich bin zwar nicht ausgezeichnet im WaffG bewandert, aber dieser Mist lädt allein aus Selbstschutz zum Korintenkacken ein.

  • Ja, ein Trauerspiel...
    aber dieser Mist lädt allein aus Selbstschutz zum Korintenkacken ein.


    Da hast du leider vollkommen recht.

    Die Problematik ist wohl nun klar, die Fallstricke genannt und mehr sag ich nun auch nicht mehr dazu.
    Dem Themenstarter noch ergänzend - habe viel Spaß und überlege nicht gleich auch eine Waffe zusätzlich zu beantragen, die auf der Grünen muss, wie z.B. Eine KK- Kurzwaffe. Dann hast beide WBKs mit einem Abwasch. Irgendwann würdest das sicherlich sowieso beantragen wollen.
    In dem Fall noch der kleine Tipp: für jede Waffe einen eigen Antrag ausfüllen und für die nicht so sachkundigen SB im Amt würde ich oben im Kopf einmal grüne sowie gelbe WBK vermerken. Nicht dass der SB noch darauf kommt beides auf eine grüne zu schreiben und meint mit den gesparten Gebühren hätte er dir einen Gefallen erwiesen.

  • Ich habe auch eine 22er Pistole beantragt und somit auch eine Grüne WBK ;^)
    Ich habe mit meinem Antrag ein Schreiben mitgeschickt, dass ich die Bedürfnisse nachreiche und darin auch geschrieben, dass es um Erteilung einer gelben und einer grünen WBK handelt. Auch als ich das Bedürfnis hingeschickt habe, habe ich einen 3 Zeiler geschrieben, damit Sie die Bedürfnisse mir zuordnen können und und dort ebenfalls erwähnt, dass es sich um beide WBKs handelt.


  • Auch das ist falsch, denn die Rechtsgrundlage findet sich im WaffG:

    Da ist gar nichts falsch. Das WaffG regelt Verwaltungsakte. Und keine der von Dir zitierten Gesetzesstellen ergibt eine Grundlage für den Entzug der WBK in diesem Fall. Und auch vorher war nichts an meinen Aussagen falsch.

  • Grundsätzlich muss im Antrag die Waffenart, Disziplin und ggf. bereits vorhandene Waffen angegeben werden.

    Grundsätzlich ist das falsch, den weder bei mir noch bei anderen Schützenkameraden, auch in anderen Bundesländern (und somit Verbänden) verhält es sich so. Von Grundsatz kann also keine Rede sein. Vielmehr ist das Problem das sowohl Verbandsseitig als auch durch die Behörden oft ein und das selbe Formular für WBK nach §14 und §14.4 benutzt wird und hierbei Felder vorhanden sind die für den einen Typus WBK gar keinen Sinn machen.

    Ich hatte noch auf keiner Gelben WBK einen Voreintrag und kenne auch niemanden bei dem das bis jetzt so war. Wen interessiert das überhaupt? Selbst wenn dann ein Voreintrag drin wäre, im Stil der Grünen WBK für Sportschützen, dann verpflichtet das immer noch nicht zum Kauf. Man kann diesen Voreintrag auch verfallen lassen. Das Erwerbstreckungsgebot richtet sich nicht nach Voreinträgen, sondern nach tatsächlichem Erwerb.

    Ohne den Fragesteller zu kritisieren:
    Das Thema "gelbe WBK mit Voreintrag" ist doch auch in diesem Forum schon bis zum Erbrechen durchgekaut worden und nie kam einer der ursprünglichen Fragesteller tatsächlich mit einer Gelben WBK mit Voreintrag nach Hause. Warum man dann seitens erfahrener User immer wieder Paragraphen reiten und alles aufs 20. mal durchseiern muss ist mir absolut unklar.

  • Grundsätzlich ist das falsch, den weder bei mir noch bei anderen Schützenkameraden, auch in anderen Bundesländern (und somit Verbänden) verhält es sich so. Von Grundsatz kann also keine Rede sein. Vielmehr ist das Problem das sowohl Verbandsseitig als auch durch die Behörden oft ein und das selbe Formular für WBK nach §14 und §14.4 benutzt wird und hierbei Felder vorhanden sind die für den einen Typus WBK gar keinen Sinn machen.


    Verwechsele bitte nicht den Antrag eines Bedürfnisses an den Verband mit dem Antrag einer Erlaubnis ... bei der Behörde.
    Der Verband hat zu prüfen, ob für die beantrage Waffe einer Disziplin der WBK-Inhaber nicht schon eine dafür passende Waffe hat. Daher muss der Verband die Disziplin wissen, aus der ja die Waffenart und teilweise Ausführung hervorgeht. Aus diesem Grund gibt es auch keine zweite Waffe in gleicher Ausführung. Die muss man gesondert begründen. Dieses mal unabhängig ob der Bedürfnisantrag als Erstbedürfnis gestellt wird.

    Die Behörde prüft dann den Antrag nur auf Vollständigkeit. Sie hinterfragt das Bedürfnis nicht weiter. Faktisch hat der Verband die Rolle des Genehmigers.

    Dieses Verfahren und die Prüfung des Waffenbestandes, sowie die Zuordnung zur Disziplin, wie auch die Ablehung bei schon vorhandener Waffe ist in der WaffVwV beschrieben. Daraus geht ja die Notwendigkeit der Nennung der Disziplin hervor. Es ist auch zulässig, dass die Waffenbehörde Belege fordern kann, dass die Waffe entsprechend des Antrages passt. Das zitiere ich aber nun nicht.

  • Floppyk
    Was du schreibst hat Hand und Fuß, nur mit meinem Post nix zu tun. Auf den zweiten Absatz meines vorhergehenden Posts bist du überhaupt nicht eingegangen, beherbergt er aber des Pudels Kern.

    Du schreibst der Antragsteller müsse bei Gelb begründen welche Waffe er möchte für welche Disziplin. Das interessiert vielleicht den Verband, daraus lässt sich aber nicht Automatisch einen Voreintrag auf einer Gelben WBK ableiten. Das haben im speziellen wir Zwei aber hier im Forum schon desöfteren belabert und herausgekommen ist für alle Fragesteller bis jetzt nur eins: Kein Voreintrag auf Gelb, egal was auf den Bedürfnisantrag an den Verband geschrieben wurde. Warum dann deine weitergehende Argumentation?

  • Dein zweiter Absatz in Sachen Voreintrag gelbe WBK ist ja völlig richtig. Aber selbst auch das habe ich schon gesehen, wie eine Behörde tatsächlich einen VE dort hinneingeschrieben hatte. Aber eine Walther GSP habe ich auch schon auf Gelb eingetragen gesehen. WBK lag mir persönlich vor. Der Inhaber wollte diesen eigentlich ungültigen Eintrag nicht wahr haben.
    Das ergänzend zur Sachkundigkeit der SB'n, die ja (leider) keine Pflicht dazu haben.

  • Das wird jetzt verwirrend...
    Ich habe auf meiner gelben 2mal dieselben Waffen eingetragen 2 Anschütz Match 54 als Einzellader und 2 Repetierer die sich nur im Kaliber unterscheiden.

    Musste das nicht begründen... Im Gespräch erwähnte ich lediglich die Disziplinen.

    LG

    Facebook: Streu Kreis

  • Wenns "die selben" sind, "dad i des reklamieren", wenns aber die gleichen sind... Bei der Gelben gibts noch, dass du einfach kaufen darfst, was das Bedürfnis umfasst und wenn man dann "so wenig [legale] Waffen ins Volk wie möglich" beachtet, kann der Sachbearbeiter eine zweite Waffe im gleichen Kaliber zumindest hinterfragen. Die Gelbe ist auch nicht zum Sammeln da, also darf nicht endlos viele (z.B.) 98er mit 8x57IS drauf kaufen. Was kein Problem ist: Die Gelbe zu füllen (Ersatzwaffen sollten klar gehen) mit allen Arten an unterschiedlichem Zeugs.

    Also UHR, Repetierer, Flinten etc.