Pyros 15 mm PM1 = Pyrotechnischer Gegenstand der Kategorie II ?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.671 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juni 2015 um 20:53) ist von Floppyk.

  • Hallo zusammen!
    Ich brauche kurzfristig Hilfe bezüglich der "Einstufung bzw. Kategorisierung" der 15 mm Pyros PM1. Von Samstag auf Sonntag hat ein guter Freund einen runden Geburtstag, und er ist ebenfalls ein Pyro-Fan wie ich. Jetzt kam der Gedanke auf, ob Punkt 0:00 ein paar Salutschüsse gemacht werden sollen, natürlich mit Pyros (im Hintergarten, nicht einsehbar oder zugänglich von der Strasse). Um keinen Ärger mit den Nachbarn oder anderen zu bekommen, hat seine Frau beim Ordnungsamt einen Antrag für "Feuerwerk" gestellt. Heute kam dann ein offizielles Schreiben mit einer Ausnahmegenehmigung, mit der Genehmigung zum "Abbrennen von pyrotechn. Gegenständen der Kategorie II anlässlich eines 40. Geburtstags" für die Dauer von 5 Minuten, Punkt 0:00 Uhr.

    Jetzt meine Zweifel ob ich Pyros hochjagen darf, oder aber klassisches Feuerwerk gemeint ist. Weil in dem Schreiben steht zusätzlich: "Pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen nicht abgebrannt werden" ... und "Die Aufsteighöhe darf 30 meter nicht überschreiten.

    Ich will keinen Ärger bekommen. Geplant ist ein einziges Magazin der Zoraki 917 und mit einem Multishooter mit den 17 Schuss möglichst viele Pyros in den 5 Minuten hochzujagen, danach wäre auch Ruhe :) Weiss jemand was genaues? Sonst würde ich irgendwie versuchen mit diesem Schreiben irgendwie an klassisches Feuerwerk bis Samtag zu gelangen, da es wohl auch als Kaufgenehmigung gilt.

    Danke für eure Hilfe!

  • Ich würde mir da nicht so viele Gedanken machen ... Hau 5 Minuten raus was geht , und gut ist.
    Wenn tatsächlich jemand aufgrund des Feuerwerks die Polizei ruft, wollen die nur die Genehmigung sehen... Der Rest ist für die Jungs ( und Mädels ) von der Polizei nebensächlich. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen , das die sich näher mit der Sache beschäftigen ,wenn eine offizielle Genehmigung vorliegt.
    Außerdem sind deine Pyros ja nicht mit ausschließlicher knallwirkung , sondern haben ja einen bunten Leuchteffekt. Und die steighöhe ist auch nicht höher als 30 Meter.

    Mfg Timy

  • das schießen ist erlaubt, genauso wie das hochschießen von Pyros, und das das ganze jahr über. Was aber ein Problem ist, dass der Pyro das Grundstück nicht verlassen darf, selbst wenn die Waffe in einem ~45° Winkel gehalten wird.

    ich sammle mal ein paar weitere Beiträge aus dem Forum hier zusammen, die zu deiner Frage passen, da kannst du dich dann mal einlesen :)

    lies dich einfach mal hier durch, da findest sicher was ;)

  • Also: Ihr habt jetzt eine Genehmigung nach dem SprengG. Die berechtigt euch Feuerwerk abzubrennen. Das ganz normale Silvesterfeuerwerk Klasse II.

    Die Pyromunition aus der Schreckschusswaffe hat mit der Genehmigung nichts zu tun. Diese darfst du immer und ohne Genehmigung abschießen, sofern die Geschosse das befriedete Grundstück nicht verlassen können.


    Was ich vergessen habe: Mit den Effekten mit ausschließlicher Knallwirkung sind Bombenrohre und Batterien gemeint, die lediglich BKS (Blitzknallsatz) enthalten. Diese sind recht selten mit Klasse II Zulassung.

  • Ich sag mal so, Pyros darfst du prinzipiell das ganze Jahr über ohne besondere Genehmigung schießen solange sich niemand davon belästigt fühlt und die Pyros das Grundstück nicht verlassen.
    Ich würde mir da jetzt keine Gedanken machen, sollte einer die Polizei rufen zeig ihnen die Genehmigung, dann sollte das klar gehen.

  • Immer auch nicht ;)

    Es gibt da sowas, das nennt sich Ruhestörung....

    Wenn der Krach aber niemanden stört, ist das schon richtig. Sollte aber jemand die Polizei rufen, bekommt man schon Probleme, da es vermeidbarer Lärm ist.

    Wenn du aber eh ne Genehmigung für ein Feuerwerk hast, würde ich mir da keine Gedanken machen.

    Edith sagt: da war einer schneller

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Erstmal Dank allen bis hierhin. Das mit dem "Grundstück nicht verlassen" und dass man das ganze Jahr theoretisch Pyros hochjagen darf war mir klar. Nur waren halt meine Bedenken das es halt als Ruhestörung oder Pistolenschüsse gewertet wird... ich denke auch nach 5 min. ist eh alles vorbei und wenn dann um 0:30 die Grünen/Blauen vor der Tür stehen wird die Genehmigung vorgezeigt und alles ist gut. Mit was da "geballert" worden ist spielt wohl dann keine Rolle mehr.

  • Erstmal Dank allen bis hierhin. Das mit dem "Grundstück nicht verlassen" und dass man das ganze Jahr theoretisch Pyros hochjagen darf war mir klar. Nur waren halt meine Bedenken das es halt als Ruhestörung oder Pistolenschüsse gewertet wird... ich denke auch nach 5 min. ist eh alles vorbei und wenn dann um 0:30 die Grünen/Blauen vor der Tür stehen wird die Genehmigung vorgezeigt und alles ist gut. Mit was da "geballert" worden ist spielt wohl dann keine Rolle mehr.

    Ruf auf alle Fälle an dem Tag ein paar Stunden vorher bei deinem örtlichen Polizeirevier an und sag Bescheid. Biete auch an deine Genehmigung vorab zu faxen. Dann kommen die erst gar nicht vorbei wenn ein Nachbar anruft. Bei der Gelegenheit kannst Du denen auch sagen, dass Du ein paar Schuss mit einer Schreckschusswaffe abgibst.

  • Ruf auf alle Fälle an dem Tag ein paar Stunden vorher bei deinem örtlichen Polizeirevier an und sag Bescheid. Biete auch an deine Genehmigung vorab zu faxen. Dann kommen die erst gar nicht vorbei wenn ein Nachbar anruft. Bei der Gelegenheit kannst Du denen auch sagen, dass Du ein paar Schuss mit einer Schreckschusswaffe abgibst.

    Das wird nicht nötig sein. Am Telefon wurde der Frau meines Freundes gesagt, das das zuständige Ordnungsamt solche Genehmigungen an die Polizei weiterleitet, damit die weniger Arbeit haben wenn "Anrufe" kommen und sich das rausfahren sparen können. Finde ich auch gut, schließlich sollten die sich um wichtigeres kümmern.

  • Red am besten mit deinen Nachtbaren! Bitte um Verständnis ,wegen Geburtstagsparty usw . Dann wissen sie bescheid,wenns knallt und keiner ruft erst die Polizei ! Wenn die Leute wissen , Wer und Warum ,ist meist alles halb so Wild ! 8)