Hallo zusammen!
Ich brauche kurzfristig Hilfe bezüglich der "Einstufung bzw. Kategorisierung" der 15 mm Pyros PM1. Von Samstag auf Sonntag hat ein guter Freund einen runden Geburtstag, und er ist ebenfalls ein Pyro-Fan wie ich. Jetzt kam der Gedanke auf, ob Punkt 0:00 ein paar Salutschüsse gemacht werden sollen, natürlich mit Pyros (im Hintergarten, nicht einsehbar oder zugänglich von der Strasse). Um keinen Ärger mit den Nachbarn oder anderen zu bekommen, hat seine Frau beim Ordnungsamt einen Antrag für "Feuerwerk" gestellt. Heute kam dann ein offizielles Schreiben mit einer Ausnahmegenehmigung, mit der Genehmigung zum "Abbrennen von pyrotechn. Gegenständen der Kategorie II anlässlich eines 40. Geburtstags" für die Dauer von 5 Minuten, Punkt 0:00 Uhr.
Jetzt meine Zweifel ob ich Pyros hochjagen darf, oder aber klassisches Feuerwerk gemeint ist. Weil in dem Schreiben steht zusätzlich: "Pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen nicht abgebrannt werden" ... und "Die Aufsteighöhe darf 30 meter nicht überschreiten.
Ich will keinen Ärger bekommen. Geplant ist ein einziges Magazin der Zoraki 917 und mit einem Multishooter mit den 17 Schuss möglichst viele Pyros in den 5 Minuten hochzujagen, danach wäre auch Ruhe Weiss jemand was genaues? Sonst würde ich irgendwie versuchen mit diesem Schreiben irgendwie an klassisches Feuerwerk bis Samtag zu gelangen, da es wohl auch als Kaufgenehmigung gilt.
Danke für eure Hilfe!