Revolver zur SV 9mm

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 7.594 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. September 2015 um 22:48) ist von a.neumann.

  • Bei den "Abwehralternativen" hat man wirklich oftmals das Problem der Plausibilität...man sollte das auch nicht unterschätzen.
    Klar, wenn jemand zu einem in den Kabelgraben springt, wird keiner Dir unterstellen, dass Du die Absicht gehabt hattest, das gute NAYY 4x35 als Waffe geplant zu haben.
    Abends in der Disco, oder wie auch schon passiert, im Auto unterm Sitz, wird man Dir da schon eher böse Absicht unterstellen, solltest Du nicht gerade eine 500m Kabeltrommel am Trommelhänger hinterherziehen.
    Auch den guten alten Kreutzschlitzschraubendreher in 120mm Länge, musst Du gut begründen können, wenn Du Abends in ne Kontrolle kommst, im Wochenendoutfit, und diesen nicht gerade mit Preisschild in ner Hornbachtüte heim "führst".
    Auch wenn es Polizisten sind, sind diese Menschen und keinesfalls doof...und 1 und 1 zählen dann doch die meisten richtig zusammen.
    Und eine Diskussion über die Beweggründe, weshalb man Abends ein 25 cm Kabelstück, Schraubendreher oder was der Erfindergeist sonst noch hergibt, spazierenträgt, macht es meistens nicht besser.
    Manchmal ist es nicht der schlechteste Weg, an sich selbst zu arbeiten.
    Sport, Selbstverteidigungskurs..etc belegen...klar, das macht einen nicht zur "Kampfmaschine", aber es hilft das Selbstbewusstsein und seine Ausstrahlung zu stärken.. und durch diese beiden Faktoren, kommt man unter Umständen aus der Opferrolle heraus.
    Suchen doch Täter im Regelfall Opfer und kein Gegner.
    Auch eine Waffe ist nur eine trügerische Sicherheit und keine "Überlebensgarantie"...wie die Historie des Öfteren gezeigt hat.

    Aber das ist alles meine persönliche Meinung und jeder darf gerne eine andere haben :)
    In diesem Sinne, ein schönes WE an alle...Grüße, Kai

  • Hi, :^)

    Besonder wenn sogar Anwälte einen raten Magazin leer ballern und dann verschwinden.

    Also das ist ein denkbar schlechter Anwalt. Der rät ganz klar zu einem strafbaren Notwehrexzess. Kein strafbefreiender. Vom Ärger im Nachhinein ermittelt zu werden mal ganz zu schweigen. Schlechtere Karten gibt es gar nicht. Dann doch lieber zu den Geschehnissen stehen. Waffe führen wollen, aber dann keinen Verhaltensnormen nachkommen wollen... ;(

    Kleiner Tip: Wen du ohne triftigen Grund ein 25cm-Stück Erdkabel bei dir trägst u. damit jemanden prügelst, wird das Erdkabel als Waffe behandelt, untersucht und als verbotener Gegenstand deklariert, da es die Merkmale eines Totschlägers aufweist.

    Da wird das Richtige gemeint. Aber es ist dann nicht als Waffe definiert nach dem StGB sondern als gefährlicher Gegenstand z.B. bei den Körperverletzungsdelikten. Im Versammlungsrecht wäre es anders. Da wäre es eine Waffe, aber da ist auch die Definition etwas anders gefasst. Deshalb wird immer definiert ... im Sinne des X-Gesetzes.

    Auch den guten alten Kreutzschlitzschraubendreher in 120mm Länge, musst Du gut begründen können, wenn Du Abends in ne Kontrolle kommst, im Wochenendoutfit, und diesen nicht gerade mit Preisschild in ner Hornbachtüte heim "führst".

    Genau das gleiche. Gefährlicher Gegenstand, der aber problemlos unter bestimmten Umständen zur Gefahrenabwehr präventiv beschlagnahmt werden kann.

    Auch wenn es Polizisten sind, sind diese Menschen und keinesfalls doof...und 1 und 1 zählen dann doch die meisten richtig zusammen.

    Ja, das will ich eigentlich hoffen. Boah: ... auch wenn es Polizisten sind... *lol*

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Also das ist ein denkbar schlechter Anwalt. Der rät ganz klar zu einem strafbaren Notwehrexzess. Kein strafbefreiender. Vom Ärger im Nachhinein ermittelt zu werden mal ganz zu schweigen. Schlechtere Karten gibt es gar nicht. Dann doch lieber zu den Geschehnissen stehen. Waffe führen wollen, aber dann keinen Verhaltensnormen nachkommen wollen...

    War nur der Bundesstaatsanwalt. Was für eine Verhaltensnorm bitte? Warten darauf das der Angreifer Verstärkung bekommt? Du kannst sehr gerne Verdun spielen und dann dem Pathologen erklären lassen warum du nun doch auf seinem Tisch liegst.

    Nur um es Dir mal klar zu machen bei Raub usw. gilt keine Genver Konvention.

  • So ein Blödsinn. :rolleyes: Was meine ich wohl für Verhaltensnormen? Keine Genfer Konvention oder Haager Abkommen... Das ist doch Quatsch. Ganz klar, wer eine Schusswaffe führt und wenn es nur der Kleine Waffenschein ist, der unterliegt den Grundsätzen der Geeignetheit und Zuverlässigkeit. Und wer dann abhaut und nicht zur Tat (Verteidigungshandlung) steht, das ist auch eine Tat, der begeht eine Strafvereitelung. Waffenbesitzer sind klar zu einer besonderen Umsicht gehalten, ansonsten ist die Genehmigung weg. So einfach ist das. Viel schlechtere Karten gibt es eigentlich nicht.

    Und was der Bundesanwalt vielleicht mal in einem bestimmten Zusammenhang gesagt hat - wäre sowieso die Frage, wie er das gemeint hat - interessiert überhaupt niemanden wenn die Polizei wegen so einer Sache ermitteln muss.

    Und warum ich so deutliche Worte wähle: Weil so ein blödsinniger Rat die Leute in Teufels Küche bringen kann. :evil: Da kannst Du lange reden, das weiss ich leider besser. :nuts:

    Verdun spielen... so eine blöde Polemik. ;(

    Und nein, das ergibt sich aus dem Gesetz: Man muss nicht vor Ort bleiben wenn immer noch Gefahr für Leib oder Leben besteht, evtl. durch Helfer des Täters. ABER: Man hat dann wie bereits erklärt die Verpflichtung die Sache zur Anzeige zu bringen.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Von der rechtlichen Seite mal abgesehen ,beachte folgendes : -zur SV immer ne neue geflegte Waffe - den Umgang müsst ihr Üben - deine Mutter muss auch Gedanklich bereit sein ! Das solltet ihr beide bedenken,zur richtigen Technik unbedingt mal Literatur und Videos nachsehen,ob deine Mutter auch dazu bereit ist . Auf Arbeit und Koll. Würde ich nichts sagen bevor das ,,zeig mal -kann ich mal sehen ,, kommt . Ansonsten in nem Laden so ein ,,Teil,, erstmal in die Hand nehmen und lasst euch keine Automatik aufreden,ist nur teuer,im Stressfall zu kompliziert und unhandlich ! Die beste SV ist die,die man nie braucht !

  • Hi, :^)

    -zur SV immer ne neue geflegte Waffe -

    klar, ein paar Magazine dürfen aber ruhig durch sein, bis die Waffe richtig läuft. Oder bis man eine gewisse Sicherheit hat, auch im Umgang. :thumbup:

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Und: Gerade Nachts ist eine wirklich gute Taschenlampe mit Stroboskopfunktion nicht zu unterschätzen. Das überlastet Sehnerven und Gleichgewichtssinn. DAS ist eine vielfach viel zu unterschätzte Möglichkeit.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Und: Gerade Nachts ist eine wirklich gute Taschenlampe mit Stroboskopfunktion nicht zu unterschätzen. Das überlastet Sehnerven und Gleichgewichtssinn. DAS ist eine vielfach viel zu unterschätzte Möglichkeit.

    LG Andreas :^)


    Oh ja mir wirds von dem Geblitze Kotzschlecht :D

  • Danke für eure ganzen Antworten :thumbsup:

    In Sachen Automatik kenn ich mich aus nur Thema Frauen mit Revolver ist Neuland für mich :^)

    Will ja hier nicht das sie Rambo spielt sondern sicher nachhause kommt :love:

    Spray und Revolver beides gute und schlechte Seiten.

    Denke es wird ein HW 37 mit CS Patronen hoff sie muss es niemals benutzen aber sicher ist sicher.

    Und nochmal Danke für eure Anteilnahme und Antworten :thumbsup:

  • Für mich Persönlich ist dieses ganze SSW Gedöhns eigentlich nur was für den Kopf,was Psychologisches!

    Man hat im Kopf nämlich Waffe und nicht Schreckschuss und fühlt sich dann sicher was ein trügerisches Gefühl ist in wirklichkeit hat man nämlich so gut wie gar nichts ,irgendwas das nach Waffe aussieht mehr nicht!

    Etwas womit man unbescholtene Bürger mit erschrecken kann ,die andere Klientel hat für sowas nur ein müdes lächeln übrig .

  • https://www.youtube.com/watch?v=lwGmg6nR0Wc lachhaft da geht grade mal an dem abend Wind und die Wolke macht überall hin bloß nicht da wo sie hin soll,wenn man dagegen ein Pfefferspray sieht https://www.youtube.com/watch?v=-pM1O_Pi1A8

    Dann der KWS wo man regelmäßig wieder zur Kasse gebeten wird,den Ärger den du bekommen kannst wenn du nicht grade in der größten Pampa wohnst ,denn was in Großstädten an Polizei rumläuft,und auch wenn man dort mal so länger ist und morgends liesst wo wieder überall einer überfallen wurde oder erschossen worden ist.

    Eben irgendwo doch nur Spielerrei !

    Muss aber zugeben das ich früher auch ganz Fastziniert von gewesen bin,aber irgendwann wird man eben doch von der Realität eingeholt.

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (25. April 2015 um 20:28)

  • Hi, :^)

    also, nach der derzeitigen Hysterie gegen alles was mit Waffen zu tun hat, halte ich im Moment ein Pfefferspray für die bessere Alternative. Allein schon um den Ärger zu begrenzen. Gute Sprays stehen eigentlich im "Strahl" keiner Kartuschenmunition nach. Wobei man allerdings auch sagen muss, beim Schuss einer Schreckschusswaffe stecken die Reizstoffanteile nicht nur in der sichtbaren Wolke, sondern auch einiges darüber hinaus.

    Und bitte keine Billigsprays für 6 Euro. Kauft euch Sprays von renomierten Marken, die müssen auch nicht viel teurer sein. First defense oder Walther sind eine gute Alternative. :thumbup:

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • ...und lasst euch keine Automatik aufreden,ist nur teuer,im Stressfall zu kompliziert und unhandlich !

    Klugsch...... modus on.
    Eine Automatik wirst Du in D-land auch nicht bekommen, höchstens eine Halbautomatik.
    Eine Automatik schießt Dauerfeuer, solange der Abzug gedrückt und Munition zur Verfügung steht.
    Klugsch..... modus off.

  • Hi, :^)

    also, nach der derzeitigen Hysterie gegen alles was mit Waffen zu tun hat, halte ich im Moment ein Pfefferspray für die bessere Alternative. Allein schon um den Ärger zu begrenzen. Gute Sprays stehen eigentlich im "Strahl" keiner Kartuschenmunition nach. Wobei man allerdings auch sagen muss, beim Schuss einer Schreckschusswaffe stecken die Reizstoffanteile nicht nur in der sichtbaren Wolke, sondern auch einiges darüber hinaus.

    Und bitte keine Billigsprays für 6 Euro. Kauft euch Sprays von renomierten Marken, die müssen auch nicht viel teurer sein. First defense oder Walther sind eine gute Alternative. :thumbup:

    LG Andreas :^)

    ;^)

    Ich hab da mal was Vorbereitet :D

    Walther Pro Secur Pepper Spray

    Aus diesem Grund weil man wirklich nichts großartiges mit anfangen kann außer Silvester Krach zu machen oder Feuerwerk hab ich mich wieder dem :F: Sektor zugewand :^) !

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (25. April 2015 um 20:38)

  • @coltm4

    willst du deine eigene Mutter in Lebensgefahr bringen? Oder ihren Job gefährden?

    Wenn ein Verbrecher kommt, ist die beste Waffe, dem Typen das Geld zu geben. Wenn auch das zu viel Risiko ist, sollte sie nicht in einem Betrieb arbeiten, wo sie bis so spät arbeiten muss. Davon abgesehen werden solche Supermärkte sowieso nicht oft zu diesen Uhrzeiten überfallen, sondern früher.


  • Hi, :^)

    und ehrlich gesagt: Wegen einem Raub oder Trickdiebstahl würde ich keiner Frau raten sich unbedingt zu wehren. Kohle raus geben und hoffen, dass der Täter abhaut. Gar nicht auf Konfrontation sonst ist die Gefahr der Eskalation.... Bei einer Vergewaltigung sieht es natürlich anders aus, aber das ist was anderes. Allerdings weiss man natürlich nie was passiert, aber auch hier würde ich das Spray vorziehen. :^)

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Wer sich in Notwehr verteidigt darf danach auch flüchten. Niemand muss sich selber belasten und daher besteht auch keine Pflicht auf die Polizei zu warten. Eine Strafvereitelung kann diese Person niemals begehen! Jemandem der sein Notwehrrecht ausgeübt hat eine Strafvereitelung anzudichten ist schon eine ganz schöne Verdrehung des Gesetzes.

    Dass eine Flucht für die Polizei verdächtig ist und es meist sinnvoller ist selber die Polizei zu rufen steht natürlich außer Frage.

  • Der rät ganz klar zu einem strafbaren Notwehrexzess.


    Schwachsinn

    §33 StGB

    Zitat

    Ein Notwehrexzess liegt nach § 33 des Strafgesetzbuches (StGB) dann vor, wenn der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet. Die (Rechts-)Folge eines solchen Exzesses ist, dass die Tat straffrei bleibt, da der Täter nicht schuldhaft gehandelt hat.

    So mehrfach den Abzug betätigen ist noch normal und dann Fluchtreflex.
    Wenn du aber neben dem Täter stehen bleibst und nachlädst und ihm dann nochmals auf ihn Schießts bist du dran.