Crosman 2240 auf 4,5 mm umbauen ?

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 11.491 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. März 2015 um 12:36) ist von MarcKA.

  • F-Waffen werden nicht "beschossen" im herkömmlichen Sinne bzw. allgemein Druckluftwaffen. Das würde ja heißen dass JEDE F-Waffe einmal zum Beschussamt müsste. Es gibt da ein Muster was abgenommen wird und das war's.


    So meinte ich das auch,nur das es scheinbar die Variante mit 4,5 offiziel nicht gibt muß diese abgenommen werden.

    Feinwerkbau 150,150 Tirolerschaft,300,300 Tirolerschaft,300S,601,Feinwerkbau 65,1911 Wilson Combat Classic 45 ACP,Sauer & Sohn K98 8X57IS.

  • Ist das nicht in Österreich ganz böse??

    SD ist in A ganz böse, nämlich nicht erlaubt ( Nutzung ), er war aber dabei ( Erwerb grosser Unterschied ). Ansonsten ist ja bekannt dass die Joules Grenze in A ( frei erwerbbare Waffen ab 18 ) 16 J ist. Was trotzdem nichts daran ändert dass unsere in A betriebene Waffe nicht über die 6,9 J Grenze hinauskommt. Wir schiessen allerdings relativ schwere Diabolos ( 09-1,3g ), es mag sein, dass die Zinn Dinger mehr Leistung haben, wohlgemerkt in Kal. 22.

    Da dies hier ein deutsches Forum ist, reine Randnotiz.

    Um jeglichen weiteren Sheriffnotizen vorzubeugen, ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft ( gibts heute nicht mehr ) Wohnsitz in A und D.

    Die 16 Joules Waffen werden in A betrieben und bleiben auch dort!

    Crossman könnte ein super Geschäft in Europa machen, wenn sie diese hervorragende LP ( nicht im Originalzustand ) in einer dem Markt angemessenen Qualität anbieten würden.

    Offenbar kein Interesse, dann sollen sie weiter bei Walmart verkaufen

    "Wege entstehen dadurch, dass man Sie geht" ( Franz Kafka )

  • Moin ,
    Ich spiele mit dem Gedanken , meine Crosman 2240 im cal.22 5,5 mm umzubauen in cal.177. 4,5 mm.
    Der lauf der Crosman 1740 passt wohl laut internet ohne änderungen und hat , abgesehen vom kalieber die gleichen Abmessungen.
    Jetzt kommt der der knackpunkt der geschichte: verhält sich das ganze dann , von der gesetzeslage her ,wie beim Wechselauf für Luftgewehre- also legal, oder ist es in D schlichtweg verboten ?


    Zurück zum Thema: es geht nicht um irgendwelche Wechselläufe von Jagdwaffen sondern um frei erwerbbare Druckluft oder Federdruckwaffen ab 18 Jahre. Hier ist die Rechtslage in Deutschland klar geregelt: die Waffe muss mit einem "F" im Pentagon gestempelt sein. Ausnahme LG die vor 1.01.1970 produziert wurden und die "DDR Produktionen.

    Der Wechsellauf muss zwingend ein "F" aufweisen.

    Sieh hierzu das Angebot von SWS Schneider z.B.

    Wechsellauf Weihrauch HW 40 und Kaliber 4,5mm (F) (P18) Länge 170mm Durchmesser 10 mm

    Ersatzteilnummer laut Explosionszeichnung: 2401

    Dies gilt auch für andere relevanten Teile wie Steel Breech. Wird angeboten von ESC mit folgenden Text:

    [size=medium]"Hochwertiges,
    speziell gefrästes, Metallgehäuse als Austausch für das standardmäßige
    Kunststoffgehäuse der Luftpistole Crosman Modell 2240. Inkl. Ladehebel
    aus Metall, aller benötigten Kleinteile wie Schrauben und dem für den
    Austausch benötigtem Werkzeug. Mit F-Zeichen für Deutschland zugelassen....."[/size]

    Somit muss man sich beim Händler erkundigen, ob der Wechsellauf mit "F" gekennzeichnet ist. Ist er dies nicht, bleibt nur der Weg über das Beschussamt.

    Das ist die aktuelle Rechtslage, die jeder nachlesen kann

    "Wege entstehen dadurch, dass man Sie geht" ( Franz Kafka )

  • @jürgenOO7

    also die Läufe die bei Schneider gekauft werden können haben ein(F) ?
    Woher hast du diese information? Das wäre mir neu.

    Und aus dem WaffG geht nicht hervor das bei einer (F) Kaltgas Waffe jedes "Wesendliche" Teil gestempelt sein muss. Dort steht nur das die Waffe ansich gestempelt sein muss. Dort steht nicht womit odet an welcher stelle, oder welchem Bauteil.
    Da die Waffe frei erwerbbar ist, sind auch die Einzelteile oder der Waffe gleichgestelte Teile wie z.B. ein Schalldämpfer frei.
    Weder ein Schalldämpfer noch ein Griffstück (bei eine Scharfen Glock z.b. ein Wesendliches Teil)für eine Airsoft Pistole, noch der Lauf egal ob Zubehör Wechsel oder Austausch z.B. einer Airsoft(ja für die gild das selbe wie für LG/LP)muss ein (F) haben.

    4 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (1. März 2015 um 18:16)

  • juergen007
    Auch hier in diesem Thread verwechselst du wieder Begriffe und stellst völlig falsche Behauptungen auf. Das Angebot von ESC hast du ebenfalls absolut fehlinterpretiert und definierst das zudem auch noch als "die aktuelle Rechtslage, die jeder nachlesen kann". Das Steel-Breech muss ein F tragen da es bei vielen von ESC verkauften 2240 eben auf dem Kunststoff-Breech gestempelt ist. Das würde man unweigerlich entfernen wenn man das Stahl-Teil montiert. Aus keinem anderen Grund ist das da drauf.

    Auf deine 16J-Grenze in Österreich-Behauptung bist du nicht mal eingegangen, ein weiteres Zeichen für mich das du, gelinde gesagt, kaum einen blassen Schimmer hast von was du redest. Von den hahnebüchenen Behauptungen in anderen Threads mal abgesehen. Zudem bist du anscheinend nicht in der Lage zu verstehen warum ein "Wechsellauf" kein Bearbeiten oder Herstellen von Schusswaffen darstellt. Ob Jagdgewehr oder nicht, wenn du das Waffengesetz so gut kennen würdest wie du es den Anschein sein lassen möchtest würdest du verstehen das es vollkommen Banane ist ob da nachher ein F drauf ist oder nicht.

    Ich habe extra für dich ein Bild von einem erst kürzlich erworbenen HW50-Wechsellauf von Sportwaffen Schneider angehängt. Der trägt kein F-Zeichen. Das braucht er auch überhaupt nicht, den das F ist auf der Systemhülse des Gewehres gestempelt.

    Ein Wechsellauf für eine HW40 braucht auch kein F, da das F auf der Waffe an sich angebracht ist. Wenn das der Hersteller so tun würde, dann macht er das aus freien Stücken und nicht weil er müsste.

    Ich habe in mehreren Threads so gut und freundlich wie möglich versucht dich auf deine zigfachen Falschbehauptungen hinzuweisen. Scheint nicht zu fruchten. Entweder weißt du es nicht besser oder du bist einfach nur ein Troll?

  • Mein Wechsellauf für die HW45 hat auch kein F, da das F bereits auf der Waffe ist.

    Aber mal zurück zu der Wechsellaufproblematik....

    Laut Waffengesetzt ist ja ein Kaliberwechsel für jedermann möglich sofern nichts bearbeitet werden muss. F- Waffen sind ja frei und können in der Regel von jedem Volljährigen erworben werden. Was hindert einen jetzt daran das Kaliber zu tauschen, auch wenn das so eventuell nie "beschossen" wurde (woher soll man das denn wissen?)? Hat da jemand was konkretes dazu? Und damit meine ich nicht irgendwelche zusammen gereimten und in Foren gelesene Sachen, die mal jemand gehört hat von einem der jemanden kennt....

  • Meiner Meinung nach erst mal nix wildes, ausser die Beschriftung auf der Waffe. Die ist Forderung der PTB zur Zulassung. Das ist die erste Hürde, die aber jeder einfach nachlesen kann.

    http://www.ptb.de/cms/fachabteil…nr1-beschg.html

    Zitat

    Die Kennzeichnung der Verkaufsmodelle muss dauerhaft aufgebracht und deutlich sichtbar folgende Angaben enthalten:

    Modellbezeichnung,
    Firmenname oder Markenzeichen des inländischen Herstellers, Importeurs oder Händlers,
    F-Zeichen und
    Geschosskaliber.

    Jeweils ein Muster wird hinterlegt.

    Ob das im Fall der Fälle überhaupt jemanden interessieren würde kann ich nicht sagen. Aber darum ging es hier ja auch nicht.

  • Auf deine 16J-Grenze in Österreich-Behauptung bist du nicht mal eingegangen, ein weiteres Zeichen für mich das du, gelinde gesagt, kaum einen blassen Schimmer hast von was du redest. Von den hahnebüchenen Behauptungen in anderen Threads mal abgesehen. Zudem bist du anscheinend nicht in der Lage zu verstehen warum ein "Wechsellauf" kein Bearbeiten oder Herstellen von Schusswaffen darstellt.

    Wo steht bitteschön dass ich das behauptet habe? Mir scheint dass offenbar mal gerne überlesen wird und dann "draufzuhauen"....

    Ich habe nicht behauptet, dass es in A eine 16 J Grenze gibt. Da steht "die 16 Joules Gewehre ( also meine!! )werden in A betrieben und bleiben auch dort"

    Zum Rest dieser Irrungen und Wirrungen von mir kein Kommentar inkl. des persönlichen Kommentars.

    "Wege entstehen dadurch, dass man Sie geht" ( Franz Kafka )

  • ... Ich habe nicht behauptet, dass es in A eine 16 J Grenze gibt. Da steht "die 16 Joules Gewehre ( also meine!! )werden in A betrieben und bleiben auch dort"

    Doch das hast du behaubtet.

    .... Ansonsten ist ja bekannt dass die Joules Grenze in A ( frei erwerbbare Waffen ab 18 ) 16 J ist. ...


    bdw. is toll das du ne Doppelte Stadtsbürgerschaft hast. Aber die benötigt man doch garnicht um einen Wohnsitzt in DE und AT zu haben.

    p.s. Darf ich erfahren wie alt du bist?

    2 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (1. März 2015 um 19:59)

  • Liegt also keine Erlaubnis zur "Bearbeitung einer Schusswaffe" vor, dann liegt eben keine Erlaubnis dazu vor, demnach scheint es also nicht erlaubt sein zu können tun.


    Hat das jemand gelesen? Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn sie so geändert wird, dass andere Kaliber aus ihr verschossen werden können. Das gilt also auch explizit für den Austausch von Wechselläufen mit anderem Kaliber. Wie kann man das falsch verstehen? Wer darf alles Schusswaffen bearbeiten? Wer, bitte?

  • Hast du meinen Post immer noch nicht gelesen?

    Wenn man die Waffe nicht "bearbeitet" kann man die Kaliber tauschen wie man will! Ich tue das öfter!

    Zitat

    oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine
    Nacharbeit erforderlich ist

    Wenn man einen dafür vorgesehenen Wechsellauf einsetzt muss man nichts einpassen!

  • Na das Ding is doch auch nich aufm Lauf ge :F: t. Ranschrauben Chrony drüber und wenns passt Klappe halten und freuen! Wenn du nich auf Nachbars Katze schiesst sollte doch alles gut sein. Meine Baikal IJ61 hat allerdings auch n F am Laufrohr,fält mir gad ein.

  • Nochmals ganz langsam: Eine Schusswaffe wird genehmigugnspflichtig bearbeitet oder instand gesetzt wenn eines der folgenden Dinge zutrifft.
    a) wenn sie verkürzt wird
    b) in der Schussfolge verändert wird
    c) andere Munition aus ihr verschossen werden kann
    d) andere Kaliber aus ihr verschossen werden können
    e) wenn wesentliche Teile mit Nacharbeit ausgetauscht werden

    Im Gesetz steht das als Aufzählung mit "oder" dazwischen, das heißt, dass nur eines der obigen Dinge erfüllt sein muss (z.B. Kaliberwechsel) und nicht alle gleichzeitig.
    Ein Austauschlauf ist zwar ein wesentliches Teil, welches ohne Nacharbeit ausgetauscht werden kann(siehe Ausnahme), aber eben nur im gleichen Kaliber und auch nicht kürzer (bei länger könnte man noch über das Ändern der erteilten Geschossenergie diskutieren).

  • Ein Wechsellauf ändert das Kaliber und darf vom Schützen selbst Montiert werden.
    oder bin ich das falsch Informiert?

  • Ein Kaliberwechsel ist keine geringfügige Veränderung und und schon gar nicht am Schaft oder an der Zielvorrichtung.

    Wer hat dich anders informiert?


    Soll das heißen das du der Meinung bist das man einen Wechsellauf nicht selber einbauen darf?