Platzpatronen von Umtauschrecht ausgeschlossen ?

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 3.235 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2015 um 20:06) ist von fishandchips.

  • rücksendekosten muss der Käufer neuerdings immer zahlen! egal ab welchem Betrag! viele Shops bieten den serives von tetouraufklebern dennoch weiter an.

  • rücksendekosten muss der Käufer neuerdings immer zahlen! egal ab welchem Betrag! viele Shops bieten den serives von tetouraufklebern dennoch weiter an.


    Wenn du das allgemein und ohne den obigen dänischen Zusammenhang meinst, ist das falsch.
    Zwar hat sich das Fernabsatzgesetz geändert, so dass die alte 40 € Regel nicht mehr gilt. Wer aber eine berechtigte Reklamation im Sinne der Gewährleistung (nicht Garantie) hat, so muss grundsätzlich der Händler die Rücksendekosten tragen. Das hat ja nichts mit einer Wandlung Aufgrund Nichtgefallen zu tun.


  • Innerhalb der Widerrufsfrist (30 Tage) habe ich Platzpatronen zurückgesandt (Zustellung am 06.01), natürlich OVP.


    Soweit mir bekannt ist das gesetzliche Rückgaberecht bei Internetkäufen 14 Tage, wenn der Händler in seinen AGB´s 30 Tage anbietet, muß er diese für volle, unbenutzte Schachteln auch gewähren.
    Rein rechtlich müsstest du auf die Funktion der Patronen sogar Garantie haben, also müsste er dir auch die nicht gezündeten ersetzen.
    Ich hoffe du hast eine Rechtschutzversicherung, Anwalt einschalten und fertig. Und möglichst nicht weiter drüber ärgern.

  • Soweit mir bekannt ist das gesetzliche Rückgaberecht bei Internetkäufen...


    Richtig, aber das gilt nur im Fernabsatzgeschäft. D.h. händische Käufe im Laden und ähnlich sind davon ausgenommen. Die Rückgabelregelung von Aldi und Lidl beispielsweise sind eine freiwillige Sache dieser Händler und haben keine gesetzliche Grundlage.
    Das muss deutlich unterschieden werden.


  • Richtig, aber das gilt nur im Fernabsatzgeschäft. D.h. händische Käufe im Laden und ähnlich sind davon ausgenommen.


    Soweit mir bekannt sind "händische Käufe im Laden und ähnlich" keine Interneteinkäufe :rolleyes:, ich weiss jetzt nicht wie sich das verhalten würde wenn man über das Internet bestellt/bezahlt und es dann selber in einer Filiale abholen würde.
    Aber wenn ich das hier richtig raus lese, wurden die Patronen über das Internet bestellt und auch per Post geliefert, somit handelt es sich definitiv um ein Internet/Fernabsatzgeschäft.

  • Dann nochmal erklärt: Fernabsatz bedeutet, man kann die Ware vor dem Kauf nicht händisch in Augenschein nehmen um diese für sich prüfen zu können. Daher muss die Rückgabe möglich sein, denn das bestellte Paar Schuhe könnten ja in der Größe anderes ausfallen oder die Farbe stimmt nicht mit dem Foto überein. Wie auch immer. Das ist der Sinn des Fernabsatzgesetz.
    Kauft man im Laden hat man die Möglichkeit zur Prüfung und weiß man man kauft. Das fällt nicht unter dem Fernabsatz, wie der Name schon sagt und deswegen hat man darüber kein Rückgaberecht. Mit der gesetzlichen Gewährleistung und diesen Möglichkeiten zur Wandlung, Minderung oder Reparatur der Ware hat das ebenso wenig zu tun, wie eine evtl. Garantie. Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen einer Herstellers oder Händlers über die gesetzliche Gewährleistung hinaus und er bestimmt auch die genauen Regularien. Dann gilt nur, was er als Garantie verspricht muss er auch einhalten. Aber er könnte auch sagen, 5 Jahre Rückgaberecht auf ausschließlich blaue Teile auf Rücksendekosten des Käufers.
    Das Fernabsatzgesetz sieht aber besondere Regelungen für das Haustürgeschäft, Reisen, spekulative Geschäfte und Ähnliches vor.
    Daher gilt:
    Alle Waren im Fernabsatz haben mindestens eine 14 tägiges Rückgaberecht, sofern diese über die Prüfung hinausgehende Nutzung nicht beansprucht wurden.
    Alle Waren (mit logischen Ausnahmen) unterliegen einer gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren (Beweislast beachten), egal über welchen Weg diese gekauft wurden.
    Alle Waren - auch Lebensmittel - müssen zum Zeitpunkt des Kaufes einwandfrei sein.
    Ist der Artikel nicht einwandfrei und es kommt zum Gewährleistungsfall, so sind mehrere Möglichkeiten offen - Umtausch, Minderung, Reparatur oder Wandlung des Kaufvertrages.
    Bei einer Garantie bestimmt der Händler die Musik, nur seine gemachten Versprechen muss er auch einhalten.

    Sorry für Ausführlichkeit, aber da wird viel verwechselt.

  • :^) hättest du mal gleich bei shoot club bestellt dann wäre das Leben doch viel einfacher

  • Kann aber auch an Deiner Waffe liegen - der Schlagbolzenabdruck ist nicht mittig ... Damit trifft die "Beule" nicht den Amboss im Zündhütchen ... Die Anderen Hülsen wären auch mal interessant. Wenn das Zündhütchen etwas härter als die Norm ist, die Schlagfeder etwas schwächer, und dann der Schlagbolzen nicht genau mittig trifft, kann die Patrone nicht zünden.


    Ganz ehrlich, ich habe noch nie eine SSW gesehen bei der alle Zündhütchen mittig getroffen wurden. Manche stempeln etwas mehr zum Rand hin, manche weniger. Aber 100% exackt die Mitte bei jeden Schuss, dass habe ich noch nie irgendwo gesehen. Eher im Gegenteil, manchmal wundert man sich angesichts der Position des Abdrucks, dass das Ding überhaupt losgegangen ist.
    Bei SSW Revolvern (Trommel hat fast immer etwas Spiel bei gespanntem Hahn) mehr als bei Pistolen.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • hallo floppy ich gebe dir recht aber der threadstarter hat keine Reklamation getätigt sondern ohne angebe die ware zurückgesendet. als muss er die rücksendekosten tragen...

  • Tja, wie sich das Blatt doch wenden kann :rolleyes: . Bin gerade von Arbeit zurück und siehe da, im Postfach eine Email inkl. Dateianhang von ACP. In diesem Anhang eine Rechnung über Warenrücknahme inkl. korrekten Endbetrag/Anzahl der Packungen . Anscheinend hat der Anruf meiner Anwältin heute etwas bewirkt beim Händler, warum nicht gleich so Herr C********* (Ich gehe doch mal stark davon aus das er hier im Forum am mitlesen ist) ;^). Er hätte doch jeden Prozess verloren und dann wäre es sehr teuer geworden. Bin aber froh eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen, kam jetzt das erste Mal zum Einsatz.

    Aaaaber, so ganz traue ich dem Braten noch nicht, erst wenn das Geld auf dem Konto ist (Der Händler hätte ja rein theoretisch noch Zeit bis zum 06.02). Also weiter abwarten aber mit einem besseren Gefühl :thumbsup:

  • Naja, das Geld ist noch nicht auf dem Konto aber immerhin bewegt sich doch was, Nur schade, dass du erst den Anwalt einschalten musstest, Überall läuft mal was schief aber der Händler hätte doch sofort kundenorientierter handeln können.

  • Ende gut, alles gut :^) Heute ist der Betrag auf dem Konto eingegangen. Tja, wenn man bedenkt das letzte Woche Donnerstag der Händler den Betrag nichts zurückerstatten wollte ging jetzt alles ganz fix.