Luftpistole an die Wand hängen

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.561 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Januar 2015 um 18:13) ist von DonMalzbier.

  • Ich habe zwar schon im Internet gesucht, aber irgendwie nichts genaues gefunden.

    Die Frage ist darf ich eine Luftpistole bei mir im Zimmer an die Wand hängen ?
    Es befinden sich keine Kinder oder andere Personen in der Wohnung.

    Da hat mich nämlich gestern jemand angerufen und gemeint, wenn daß jemand
    mitbekommt und mich bei der Polizei melden würde dann hätte ich Ärger hoch 3.
    Um das zu vermeiden und erstmal Klarheit zu verschaffen hab ich das Ding abgehängt.
    Die Lupi hing schon über 20 Jahre da, und ich habe mir auch nichts dabei gedacht.
    Jeder Mist muß eingesperrt werden und man muß auf tausend Dinge achten.
    Bei scharfen Waffen würde ich das ja verstehen. Die spinnen doch alle.

    Also, wäre es besser die Lupi nicht mehr an die Wand zu hängen ?

    Weil Ärger möchte ich keinen haben, hab genug andere Probleme.
    Mich hat nur gewundert warum erzählt mir das einer zu dem ich eigentlich
    gar keinen Kontakt mehr habe.

    ░▒█▀▄▀▄▀▄█▓▒░ Facebook - Nein Danke ! ░▒▓█▀▄▀▄▀▄█▓▒░

  • wenn es eine :F: Lupi ist und kein Jugendlicher in der Wohnung ist, eigentlich alles ok.

    Zur Sicherheit häng ein Regalbrett hin, stelle die Lupi drauf und führe ein kleines Drahtschloss durch den Bügel und eine Öse am Regalbrett, damit niemand die Lupi runternehmen kann.

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Ja, es ist eine :F: Lupi und wenn somit wirklich alles ok ist, wäre das ja schon alles
    was ich wissen wollte.
    Weil mit Bretter und Ösen möchte ich nicht noch anfangen.
    Entweder so das ich sie zum schießen abnehmen kann, oder sie kommt in den Schrank.
    Nur das mit dem ok müßte dann halt auch in Ordnung sein.
    Ich halte mal auf jeden Fall weiterhin die Ohren auf,
    vielleicht gibt es auch noch andere Meinungen - ansonsten Danke erstmal.

    ░▒█▀▄▀▄▀▄█▓▒░ Facebook - Nein Danke ! ░▒▓█▀▄▀▄▀▄█▓▒░

  • Besorge dir doch eine abschliesbare Glasvitrine.

    Bei mir stehen alle F- Waffen im Esszimmer in einem Gewehrständer, gesichert mit einem Stahlseil duch den Abzugsbügel.

    Es gibt auch Abzugsschlösser.

  • F-Waffen unterliegen keinen besonderen Lagerungspflichten, außer das Unberechtigte ( U18 ) keinen Zugriff drauf haben dürfen. Also häng dir das Ding an die Wand und gut. Und nebenbei, wer sollte das denn kontrollieren (dürfen).

  • Für F Spielzeug gibt es zur zeit keine besonderen Lagerungs vorschifften.

    Na ja, ob das jetzt Spielzeug ist sei mal dahingestellt.
    Für Spielzeug muß man normalerweise keine 18 Jahre alt sein.
    Ich kann dir ja mal mit dem Spielzeug auf den Hintern schießen ... *lol*

    Und nebenbei, wer sollte das denn kontrollieren (dürfen).

    Wenn z.B. jemand mich nicht leiden kann und mich ärgern will
    könnte derjenige anonym bei der Polizei anrufen und denen ein Märchen erzählen.
    Dann könnte es ja sein das die kommen um zu kontrollieren.
    Aber wenn F-Waffen keiner besonderen Lagerungspflicht unterliegen reicht mir das.
    Mehr wollte ich eigentlich gar nicht wissen.

    ░▒█▀▄▀▄▀▄█▓▒░ Facebook - Nein Danke ! ░▒▓█▀▄▀▄▀▄█▓▒░

  • Wie schaut das jetzt aber mit einem III-56...aus, das hat kein :F: ...das würde ich mir auch gern an die Wand klöppeln.


    So lange es keine WBK pflichtige Waffe ist, also auch Luftgewehre ohne F gebaut in D vor 1970 bzw. DDR vor 1991. Kein Problem.
    Rein rechtlich mußt du nur sicher stellen daß da kein unter 18 jähriger ran kommt, also wenn du jüngeren Besuch bekommst, Waffe abhängen oder die betreffende Zimmertür abschließen.


  • So lange es keine WBK pflichtige Waffe ist, also auch Luftgewehre ohne F gebaut in D vor 1970 bzw. DDR vor 1991. Kein Problem.
    Rein rechtlich mußt du nur sicher stellen daß da kein unter 18 jähriger ran kommt, also wenn du jüngeren Besuch bekommst, Waffe abhängen oder die betreffende Zimmertür abschließen.

    Ja nee ist klar wer ist so Blöd und Hängt sein F Spielzeug erst an die wand um sie ab zu nehmen wen mal sein Neffe zu besuch kommt oder so?
    Last mal die Kirche im Dorf, ist ja lächerlich.

  • Wie wäre es mit einem Abzugsschloss ?

    Loch in die Wand gebohrt, ebenfalls eines in die Rückseite des Schlosses, dieses an die Wand gedübelt, Gewehr daran befestigt, abgeschlossen, gut ist's.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ja ja bis wenn und aber bla bla bla.


    Rein rechtlich ist es nun mal so, und danach wurde nun mal gefragt, was der Einzelne dann daraus macht, das ist seine eigene Sache;^) wo kein Kläger da kein Richter, wenn aber was passiert, ist das Geschreie groß :thumbsup: .

  • Man kann nicht vorsichtig genug sein: Ein Freund hatte einst antike Armeegewehre, die später auch laut Gutachter nicht einsatzfähig oder reparierbar gewesen wären und da er ein bekannter Querulant war, wurde er denndoch mit dem Kriegswaffengesetz verurteilt.

    Auch das unbrauchbar machen (Abzug entfernen) sichert einen nicht unbedingt bei den entsprechenden Waffen.

  • Man kann nicht vorsichtig genug sein: Ein Freund hatte einst antike Armeegewehre, die später auch laut Gutachter nicht einsatzfähig oder reparierbar gewesen wären und da er ein bekannter Querulant war, wurde er denndoch mit dem Kriegswaffengesetz verurteilt.

    Auch das unbrauchbar machen (Abzug entfernen) sichert einen nicht unbedingt bei den entsprechenden Waffen.


    Der erste und der dritte Satz hören sich für mich widersprüchlich an: Entweder waren die Waffen dauerhaft unbrauchbar gemacht oder es war nur der Abzug entfernt. Wenn bestimmte permanente Veränderungen am Lauf fehlen, dann werden die Dinger nach wie vor als Schusswaffen gesehen. Wie vorsichtig man zu sein hat, steht hier. Wohlgemerkt hat das mit der Ursprungs-Frage nichts mehr zu tun, denn hier geht es darum, dass diese Ex-Waffen wirklich nur noch Deko-Artikel sind.

    Die Frage war ja nach dem Aufhängen einer funktionstüchtigen, aber freien F-Waffe. Ohne Rechtsexperte zu sein, würde ich aber behaupten, dass lose an die Wand gehängt keine ausreichende Sicherung gegen Unbefugte ist. Der Fall, dass ein Minderjähriger zu Besuch in der Wohnung ist, kommt eben im Allgemeinen doch sehr häufig vor.