Bruni Mod. Action

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 6.072 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Juli 2003 um 15:56) ist von ostwock.

  • Moin

    Ich spiele seit einiger Zeit mit dem Gedanken mir so ein Bruni Mod. Action zu kaufen jetzt meine Frage.....Ich hab zwar den Test gelesen aber kann ich da vielleicht auch n längeren Lauf rein basteln (Feinwerk) :crazy2: und wie schaut das mit Spitz-Diabolos aus ..? Was ist mit dem Zweibein ?
    Und lohnt sich der Kauf ?

    MfG

    Gunman (:)

    Das Leben hat seinen Preis ... und Heute ist Zahltag!

    Paintball: Angel Speed 05 :n1:

  • huhu

    dass einen längeren Lauf einbauen... das dürfte glaube ich nur der Büchsenmacher, und danach müsste die Waffe neu geprüft werden.


    Da ich mir ganz sicher demnächst eines kaufen werde, würde mich interessieren, wie gut (oder schlecht) der Abzug ist.

  • Zitat

    Original von illuminatus!
    huhu

    dass einen längeren Lauf einbauen... das dürfte glaube ich nur der Büchsenmacher, und danach müsste die Waffe neu geprüft werden.

    Das darf nur der Büchsenmacher machen da es ein wesentlicher teil der Schusswaffe ist. Anschliesend muss die Waffe neu Beschossen werden was auch wieder eine Kostenfrage ist. Also lieber so lassen wie sie ist.

    Gruß
    Para

  • Hi !

    Spitzdiabolos sollten gehen. Zweibein wird schwierig.. kann man aber sicherlich dranfrickeln irgendwie :)

    Gruss, Lobo

  • Ein Zweibein sollte sich irgendwie anbringen lassen, das denke ich auch. Aber eine "Laufverlängerung" erscheint mir dann doch zu aufwendig, abgesehen davon, das es ein Teil ist, das nur ein Büchsenmachen einbauen darf .........!

    Wen du nicht mit Können beeindrucken kannst,den verwirre mit Schwachsinn!

  • Interressant währe auch zu wissen auf wie viel Meter das Teil noch genau geht .


    MfG

    Gunman

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  • Hi !

    Abzug ist ok. Ich habs bis 10m getestet.. da war es recht präzise, wohl auch aufgrund des nicht vorhandenen Prellschlags.

    Drüber hinaus sollte es schwierig werden, da die V0 mit 140m/sec relativ gering ist.

    Gruss, Jörg

  • Zitat

    Original von Paramags

    Das darf nur der Büchsenmacher machen da es ein wesentlicher teil der Schusswaffe ist. Anschliesend muss die Waffe neu Beschossen werden was auch wieder eine Kostenfrage ist. Also lieber so lassen wie sie ist.

    Gruß
    Para

    LG/LP müssen doch nicht beschossen werden

  • Moin,
    warum soll ein Luftgewehrlauf ein wesentliches Teil sein?
    Wechselläufe für LG sind doch auch wie alle anderen Teile von Luftdruckwaffen frei verkäuflich(einschließlich der "Exportfedern").
    Welches LG oder welche LuPi trägt ein Beschußzeichen?

    Gruß

  • Zitat

    Original von hubert
    Moin,
    warum soll ein Luftgewehrlauf ein wesentliches Teil sein?
    Wechselläufe für LG sind doch auch wie alle anderen Teile von Luftdruckwaffen frei verkäuflich(einschließlich der "Exportfedern").
    Welches LG oder welche LuPi trägt ein Beschußzeichen?

    Gruß

    Genau das frage ich mich auch :F:

  • "warum soll ein Luftgewehrlauf ein wesentliches Teil sein?"

    der Lauf einer Waffe ist nunmal *tadaaa* ein Wesentliches Teil der Waffe... wenn nicht sogar das wesentlichste. Ohne Lauf kein Luftgewehr.

  • Zitat

    Original von illuminatus!
    "warum soll ein Luftgewehrlauf ein wesentliches Teil sein?"

    der Lauf einer Waffe ist nunmal *tadaaa* ein Wesentliches Teil der Waffe... wenn nicht sogar das wesentlichste. Ohne Lauf kein Luftgewehr.

    Es geht ja nicht darum aus welchen Teilen ein LG besteht sondern welche Teile Beschusspflichtig nach dem Gesetzt sind. Ist aber hinnfällig da LG/LP ehe nicht beschossen werden da ja kalte Gase für den Geschossantrieb sorgen. Bei Beschusspflichtigen Waffen werden alle wesentlichen Teile Beschossen und gestempelt. Bei einer Pistole Z.B. ist es der Lauf ( Bei scharfen), der Ramen und der Verschluss ( Schlitten). Da ja bei Gas/Signalwaffen der Lauf mit dem Ramen eine Einheit bildet wird da nur einmal gestempelt.

  • hmm, warum darf man dann aber keine Veränderungen an wesentlichen Teilen von Schusswaffen vornehmen? Ich dürfte ja nichmal die Brückenmontage an der Beretta selber anbringen :>

  • Zitat

    Original von illuminatus!
    hmm, warum darf man dann aber keine Veränderungen an wesentlichen Teilen von Schusswaffen vornehmen? Ich dürfte ja nichmal die Brückenmontage an der Beretta selber anbringen :>

    Wiso nicht???? Is das ne scharfe oder ne CO2 Beretta???

  • Hier mal zur Info:
    Waffenprüfung
    Beschuss von Waffen nach § 5 Beschussgesetz.
    Beschuss von Waffen für Munition mit Nitropulver


    Normaler Beschuss
    Büchsen
    Flinten
    Pistolen
    Revolver

    Schreckschusspistolen
    Schreckschussrevolver
    Schießgeräte
    Verstärkter Beschuss
    Flinten
    Beschuss von Waffen, die mit Schwarzpulver geladen werden


    Vorderladerwaffen (Perkussions-, Steinschloß-, Radschloß-, Luntenzündung)
    Büchsen
    Flinten
    Pistolen
    Revolver
    Modellkanonen zum sportlichen Schießen
    Hinterladerwaffen, die für die ausschließliche Verwendung von Schwarzpulver bestimmt sind.

    Also ganz klar - Luftdruckwaffen unterliegen nicht der Beschussprüfung...

    Gruß
    Ralph

  • es ist eine CO2-Beretta. Das Griffstück gilt als wesentliches Teil einer Waffe, und ich darf die Bridge nicht selber anbringen. Dass dem so ist, weiss ich definitiv. Nun, warum darf ich das also nicht?
    Auch darf ich keinen längeren Lauf in die Beretta einbauen, warum?


    //edit: genausowenig darf ich hergehen und mir ein Luftgewehr selbst bauen. Dass muss doch mit irgendeiner "Zulassungsstelle" zu tun haben.

    Einmal editiert, zuletzt von illuminatus! (23. Juli 2003 um 16:58)