Bruni Mod. Action

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 6.054 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Juli 2003 um 15:56) ist von ostwock.

  • Zitat

    Original von illuminatus!
    es ist eine CO2-Beretta. Das Griffstück gilt als wesentliches Teil einer Waffe, und ich darf die Bridge nicht selber anbringen. Dass dem so ist, weiss ich definitiv. Nun, warum darf ich das also nicht?
    Auch darf ich keinen längeren Lauf in die Beretta einbauen, warum?


    //edit: genausowenig darf ich hergehen und mir ein Luftgewehr selbst bauen. Dass muss doch mit irgendeiner "Zulassungsstelle" zu tun haben.

    Hä wer behauptet denn sowas??? Dann müsste ich ja auch zu Büchsenmacher wenn ich nen ZF auf ein LG montiere

  • NEIN... das müsstest du nicht, weil Du im Normalfall keine sechs Löcher in den Rahmen der Waffe bohren musst, um die Montagen zu montieren.

    Fakt ist, dass man weder einfach einen anderen Lauf als den für die Waffe vorgesehenen einbauen kann, noch dass man im Falle der Beretta die Löcher selbst bohren darf.

  • mit beschuss meinte ich nicht den Beschuss wie bei einer Schreckschuss sondern das überprüfen der Waffe ob diese weiterhin das :F: tragen darf oder nicht. Ein Wechsellauf wie z.B. für das Umarex Wildlife ist für diese art von Gewehr gebaut worden und hat dadurch auch die entsprechenden vorraussetzungen für die Waffe. Was anderes ist wenn du dir an eine Waffe einen längeren lauf anbaust dem es nicht vom Hersteller gibt, das Müsste dann von einem Büchsenmacher gemacht werden und neu "Beschossen" (überprüft) werden. Ansonsten kannst du dir an dein LG/LP alles anbauen was legal ist und von mir aus auch gnallgelb lackieren solange das :F: dabei nicht übermalt wird.

    Für die Beretta gibt es von Umarex keinen längeren Lauf als den 5" , wenn du dir einen anderen einbaust verliert die Beretta rechtlich gesehen das :F: . Die Löcher für die Bridge-Monatfe darfst du selber bohren, allerdings würde ich sowas dem Fachmann überlassen, dann haste Garantie wenn er es verbohrt.

    Gruß
    Para

  • Mann kann ruig einen längeren Lauf an eine LG/LP/CO2 machen. Es wird die Leistung bestimmt nicht über 7,5 J bringen. Im Gegenteil. Also ich meine das man nur nicht an der Feder oder an Ventielen von Co2 rumfummel darf weil das die Leistung tatsächlich erhöt. Desshalb F Waffen sind nicht mit Beschusspflichtigen Waffen zu vergleichen. Beim Beschuss wird das Material ja auch auf Haltbarkeit und Stabilität getstet. Dahe müssen Scharfe Waffen nach dem Einbau abgeänderter Relewanter Teile auch neu Beschossen werden. Das ist bei LP/LG nicht so. Da darf nur die Leistung nicht gesteigert werden weil sie sonst WBK Pflichtig werden

  • @Para: Keine Sorge, das waren rhetorische Fragen..

    Wegen der Brückenmontage: Hier im Forum hiess es immer, die Brückenmontage dürfe nur der BüMa anbringen.


    "Mann kann ruig einen längeren Lauf an eine LG/LP/CO2 machen. " :direx: N E I N das kann man nicht, nein, nein, nein......

  • Zitat

    Original von illuminatus!
    @Para: Keine Sorge, das waren rhetorische Fragen..

    Wegen der Brückenmontage: Hier im Forum hiess es immer, die Brückenmontage dürfe nur der BüMa anbringen.


    "Mann kann ruig einen längeren Lauf an eine LG/LP/CO2 machen. " :direx: N E I N das kann man nicht, nein, nein, nein......


    Also die Brückenmontage selber machen ist schon so eine Sache. Wenn man sich verbohrt steht man da. Sollte man dann schon den Fachmann ran lassen. Aber mann muss es nicht vom Gesetzt her.

  • Zitat

    Original von illuminatus!
    @Para: Keine Sorge, das waren rhetorische Fragen..

    Wegen der Brückenmontage: Hier im Forum hiess es immer, die Brückenmontage dürfe nur der BüMa anbringen.


    "Mann kann ruig einen längeren Lauf an eine LG/LP/CO2 machen. " :direx: N E I N das kann man nicht, nein, nein, nein.. ....


    Doch kann man...siehe Umarex S&W 586 und 686
    da kann ich 3,5 '' , 5,5 '' und 7,4 '' dranmachen...grade wie ich Lust habe :))
    Gruss
    Ralph

  • Zitat

    Original von illuminatus!
    ivtu... hättest du den Thread gelesen, hättest du mich richtig verstanden...


    Ich habe den Thread gelesen...und auch verstanden (auch wenn er so langsam nichts mehr mit der Bruni Action zu tun hat). Und ich tendiere eher zu ostwocks Meinung.
    Wenn die Energie der Waffe durch den Umbau die 7,5 Joule nicht überschreitet, kann ich den Lauf verändern.
    Beispiel: Wenn ich bei meiner HW 35 vorne 10 cm vom Lauf abflexe (was ich nicht tun werde ;) ) würde sie dadurch sicher nicht ihr :F: verlieren. Oder wenn ich der HW 35 den Lauf der HW 98 (rein theoretisch) anbaue würde sie dadurch nicht über 7,5 Joule kommen und das wäre o.k.

    Ich denke du wirfst hier was scharfe Waffen und freie Waffen angeht ein wenig was durcheinander.
    Gruss
    Ralph

  • kannst Du mir das irgendwie "beweisen", dass ich nen längeren Lauf einfach so in :F: Waffen einbauen kann? Ich hätte schon Lust auf eine Beretta in 6", aber ich gehe weiter davon aus, dass das illegal ist.

    Übrigens: Die Fragen betr. Bruni wurden beantwortet... und dieses Thema ist auch nicht uninteressant.

  • Zitat

    Original von illuminatus!
    kannst Du mir das irgendwie "beweisen", dass ich nen längeren Lauf einfach so in :F: Waffen einbauen kann? Ich hätte schon Lust auf eine Beretta in 6", aber ich gehe weiter davon aus, dass das illegal ist.

    Übrigens: Die Fragen betr. Bruni wurden beantwortet... und dieses Thema ist auch nicht uninteressant.


    Das Thema finde ich auch interessant. "Beweisen" im rechtlichen Sinne kann ich das natürlich nicht, da ich kein Sachverständiger bin. Mir sind jedoch keine Fälle bekannt, in denen hier ein Urteil gegen einen Umbau gesprochen wurde. Also würde ich rein vom Rechtsempfinden her sagen, wenn du an deine Beretta einen 6'' montieren kannst und sie danach noch gradeausschießt und wenn die Waffe danach von der Energie her nicht über 7,5 Joule liegt (was bei der Beretta sicher ist) das ganze in Ordnung geht. Bei Überprüfungen von :F: Waffen ist ja die Energie ausschlaggebend. Die ist es, die sie von WBK-Waffen unterscheidet. Da es kein Beschusszeichen sondern nur das :F: gibt hast du ja in dem Fall nichts "ungültig" gemacht. Das :F: behält seine Gültigkeit. Es gibt ja auch Leute, die sich an Ihre FT-Gewehre Polygonläufe statt denen mit Zügen und Feldern anbauen. Oder vorne selbstgebaute Kompensatoren anbringen. Bei einer scharfen Waffe wäre dies sicher in dieser Form unzulässig, bei freien Waffen eben nicht, solange sie die zulässige Energie dadurch nicht überschreiten.
    Aber das ist meine empfindungsmäßige Einschätzung des Ganzen.
    Vielleicht gibt es einen Waffenexperten der das bestätigen könnte. Oder auch nicht ;)
    Gruss
    Ralph

    Einmal editiert, zuletzt von ivtu (24. Juli 2003 um 23:40)