Frage zum "kleinen Waffenschein"

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 3.783 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. November 2014 um 17:40) ist von Derringer.

  • Muss denn bei SSW die Munition überhaupt von der Waffe getrennt gelagert werden?

    Ja, es ei denn, Du lagerst beides zusammen in einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 oder vergleichbar. Siehe dazu: § 36 Abs. 1 WaffG. Normale Geldkassette geht bei Schreckschußwaffen und/oder Munition, aber nur, wenn beides getrennt voneinander eingelagert wird.

  • @SemiAuto, muß sie doch!
    Warum machst Du es komplizierter, als es ist. Schau' einfach im § 36 Abs. 1 WaffG.
    Damit Du nicht lang suchen mußt, hier der entsprechende Link:
    http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
    Wenn ich eine Waffe + Munition zusammen lagern möchte, benötige ich einen Tresor mit Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1, oder vergleichbar.
    Es spielt keine Rolle, ob WBK-pflichtige oder SSW. Bei Getrenntlagerung sieht das anders aus, da reicht bei SSW ein verschlossenes Behältnis.
    Warum werden hier eigentlich immer wieder die gleichen, falschen Antworten gegeben und mit Halbwissen geglänzt, die Frage wurde doch hier im Forum schon 1000 mal beantwortet, denn sie taucht immer wieder mit einer vorhersehbaren Regelmäßigkeit auf. :?::D

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (16. November 2014 um 18:02)

  • Als 2. Aufbewahrungsfach langt auch beim A-Schrank zb. das zusätzliche Innenfach bzw. beim A/B-Schrank der B-Innentresor, wenn durch nichts anderes belegt.

    Getrennt ist Getrennt, wie stark die Trennung aussehen muss (Meter, Räume, Erreichbarkeit) ist mWn nicht definiert. Das ist natürlich nur bei WBK-Geschichten interessant.

  • Warum ist das "vorauseilender Gehorsam" wenn man deine falsche Aussage wiederlegt? Vorauseilend kann man nur sein wenn man nach einer Regel agiert die es noch gar nicht gibt. Das Waffengesetz in der hier besprochenen Fassung ist Fakt. Von Vorauseilend kann also hier keine Rede sein.

    Im Fall der Fälle ist das ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Wenn du das mit Lari Fari abtust, bitte dein Problem. Aber wegen einer beknackten Knallplempe (überspitzt) würde ich mir sowas nicht ans Bein hängen. Natürlich jeder wie er mag.

    Solches unnütze Trotzgelaber braucht kein Mensch.

  • @SemiAuto

    Da geht es nicht drum. Wie Du das selber machst, spielt hier keine Rolle. Ob Sinn oder Unsinn auch nicht. Wenn jemand in einem öffentlichen Forum eine Frage stellt, sollte man zumindest versuchen, eine korrekte Antwort zu geben und nicht anderen empfehlen, die eigenen Fehler nachzumachen. Insbesondere, wenn es um Lagerung von Waffen und Munition geht. Selbst hier im Forum gab es ein oder zwei User, die genau wegen sowas von der zuständigen Behörde angezeigt wurden und das eher per Zufall, als das die Behörde extra wegen einer Lagerungskontrolle gekommen wäre. In einem Fall war's, wenn ich mich recht erinnere, der eigene Bruder, der wegen eines Diebstahls die Polizei ins Haus "gebeten" hatte und genau in diesem Zusammenhang wurde wohl die SSW zusammen mit Muni gefunden. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit möchte man deswegen sicherlich nicht verlieren; da kann nämlich ganz schnell ganz viel auf dem Spiel stehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (16. November 2014 um 18:38)

  • Kurz und knapp:

    Jeder von uns ist für das, was er tut, ob und inwiefern er geltende Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen etc. befolgt selber verantwortlich.

    Natürlich gilt auch mit Blick auf das Waffengesetz der Grundsatz: "Wo kein Kläger, da kein Richter" aber wir alle tun uns ganz bestimmt keinen Gefallen damit, wenn wir hier geltendes Recht in Frage stellen, nach eigenem Gusto interpretieren oder schlicht und ergreifend bewußt oder unbewußt falsche Aussagen in den Raum stellen.

    Dieses Forum ist öffentlich, was in der Praxis bedeutet, dass Jeder, der mag, hier mitlesen kann.

    Es muss doch nun wirklich nicht sein, dass wir plötzlich im Focus der Öffentlichkeit stehen, weil hier einige Mitglieder eine "sehr freie Interpretation des Waffenrechtes" verbreiten.

    Hier zitiere ich Derringer gerne:
    "Wenn jemand in einem öffentlichen Forum eine Frage stellt, sollte man zumindest versuchen, eine korrekte Antwort zu geben und nicht anderen empfehlen, die eigenen Fehler nachzumachen". Dem ist nichts hinzuzufügen.

  • Hallo liebe Forums gemeinde!

    Ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten von euch.

    Ich werde meine Vitrine mal mit einem Schloss versehen.
    Desweiteren greife ich auf die Lösung zurück, meinen Koffer mit einem Schloss zu versehen und die Gas- bzw. Knallkartuschen in einer Geldkassette zu verschließen.

    Das werde ich auch so in meinem Formular angeben.

    Ich bedanke mich nochmals recht herzlich für eure Hilfe

    Grüße

    Redneck

  • Ich höre immer nur Tresor und Geldkassetten? Lasst mal die Kirche im Dorf, es ist eine SSW und kein Sturmgewehr :D Mein Landkreis hatte ein ähnliches Feld in dem Antrag und ich hatte damals sinngemäß etwas wie "Zugriffsgeschützt vor Personen unter 18 Jahren" geschrieben und gut war. Damit ist die gesetzliche Auflage erfüllt.

    PTB: RG 96 / Umarex, Zoraki 914, Weihrauch HW 37 :thumbup:

  • Ich höre immer nur Tresor und Geldkassetten? Lasst mal die Kirche im Dorf, es ist eine SSW und kein Sturmgewehr :D Mein Landkreis hatte ein ähnliches Feld in dem Antrag und ich hatte damals sinngemäß etwas wie "Zugriffsgeschützt vor Personen unter 18 Jahren" geschrieben und gut war. Damit ist die gesetzliche Auflage erfüllt.

    thomasheins

    Hast Du Teile dieses Threads nicht gelesen oder nicht nicht verstanden? Falls Du ihn nicht verstanden hast, starte ich hier nochmals einen Erklärungsversuch: Es ging bei der Sache mit dem Tresor mit Widerstandsgrad 0 ausschließlich um die gemeinsame Lagerung von Waffe und Munition gem. § 36 (1) WaffG. Ob SSW oder WBK-pflichtige macht hier, zumindest nach dem geltenden Gesetz, keinen Unterschied. Selbstverständlich reicht bei getrennter Lagerung ein verschlossenes Behältnis, das kann auch eine Schreibtischschublade oder ein Futteral mit Schlösschen, oder was weiß ich was sein.


    Ansonsten schließ' ich mich meinem Vorredner MarcKA an..., in Hessen und in der Pfalz sagt man: "Alles geschwätzt :!:"