Messer mit 15cm Klingenlänge "geführt"

Es gibt 95 Antworten in diesem Thema, welches 13.367 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. November 2014 um 11:28) ist von Floppyk.

  • 150 Euro sind da schon recht heftig...tja aber was will man da machen....Gesetze sind halt Gesetze.

    Hätt ichs im Kofferraum gehabt wärs nur ein "Transport" gewesen....sinnlos manchmal.

    Luft/Co2: HK USP, Walther PPK, Haenel 310
    Gas: Röhm RG9, Walther P22, Walther PK380, Reck PK800
    Deko: Walther PPK, AK47

  • stimmt nicht, denn der Kofferraum ist kein verschlossener Transportbehälter.

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • Ham die mir von der Polizei aber gesagt. In der Tür kann ich sofort (wohl innerhalb von 3 sek.) drauf zugreifen. Im Kofferaum nicht. Ist denk ich mal deren Auslegung von "Zugriffsbereitschaft" und "Führen".....man bedenke dass es sich immernoch um ein Messer handelt. Kann ich ja auch gleich meinen Besteckkasten abschließen :)

    Aber glaube die Diskussion schweift dann zu weit vom Thema ab und gabs bestimmt schon reichlich.

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  • ...zweckgebunden zählt es als Werkzeug und nicht als Waffe. Z. B. für Arbeiten beim Camping, als Treiber/Jäger, Arbeiten in der Landwirtschaft usw. ...

    Werkzeugkasten besorgen - Grundausstattung und Messer rein... alles gut :^)

  • Haben die Polizisten dir aber so gesagt?
    Laß es dir dann aber schriftlich geben.

    Kauf dir ein 12 cm Messer und trage es offen am Gürtel .
    Oder ein riesiges Taschenmesser was du mit zwei Händen öffnen mußt oder was nicht verriegelt.

    :party:

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  • Nun gibt es aber eigtl zu jedem Zweck eine entsprechendes Messer .
    Zum Beispiel wäre es lächerlich einem Polizeibeamten weiß machen zu wollen das man sich mit einen "Kampfmesser" am besten beidseitig geschliffene Klinge sein Pausenbrot zubereitet.
    Glaubwürdiger wäre da ein Klappmesser das vielleicht erstens nicht so Tacticool ausschaut , einen Daumenhau besitzt und somit beidhändig zu öffnen ist.
    Natürlich fragt sich der Beamte was man mit einer taktischen Messer mit einer über 12 cm langen Klinge unterwegs will.

  • wie siehts als "Rettungsmesser" aus um im Falle eines Unfalls die Sicherheitsgurte durchschneiden zu können. Evtl. doch einen Anwalt nehmen?

    Rettungsmesser :wacko:
    Da gibt es zB auch spezielle Gurtschneider. Die sind meist auch noch mit einem Glasbrecher ausgerüstet.
    So würde ich Dir als Staatanwalt oder auch als Polizeibeamter argumentiren.
    Würdest Du nun mit einem Gertel unterwegs angehalten werden , wäre zB der Zweck zur Gartenarbeit wohl gedeckt.
    Oder aber als Angler mit einem Angler oder Filitiermesser. Dann würd ich aber den Fischereischein dabei haben bzw. den Rest der Ausrüstung.

    Aber was will man mit einem solchen Messer wie es der Threadstarter mithatte? das werden sich höchstwahrscheinlich die Beamten gefragt haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (10. November 2014 um 14:00)

  • Oder aber als Angler mit einem Angler oder Filitiermesser. Dann würd ich aber den Fischereischein dabei haben bzw. den Rest der Ausrüstung.

    Vorsicht Falle! Auf dem Weg zum Angeln darfst Du das Teil auch nicht führen. Analog gilt das auch bei anderen "anerkannten Zwecken" wie Wandern oder Gartenarbeit oder oder oder

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Naja als was man das Messer bezeichnet ist ja wohl unerheblich meiner Meinung nach. Hatte ja noch "taktische Einsatzsteifel" und einen Bauhelm im Kofferraum, so was sollte man da jetzt draus Konstruieren?

    Wie gesagt es war als Freizeitmesser mit unterwegs und wird auch bei Ausflügen etc, im Rucksack transportiert. Habe ich den Polizisten ja auch erklärt. Nun dass ich aber gerade nicht im Rahmen einer solchen Freizeitaktivität unterwegs war rechtfertigt also nicht den Grund dafür dass es im Auto lag. Am Mann würd ich sowas auch nicht Tragen, nichtmal beim Wandern, Angeln, Camping etc. Immer im Rucksack

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  • Ich würde in diesem Fall die Strafe , zunächst ohne Anwalt, annehmen und "Unwissenheit" vorgeben. Als Besitzer einer WBK (oder mit entsprechenden Einträgen im Strafregister) sieht das sicherlich anders aus, da hier durchaus die "Zuverläßigkeit" betroffen sein könnte. Die Begründung, dass das Messer noch vom letzten Angeln im Auto ist, halte ich für "glaubwürdig", schützt aber nicht vor Strafe.

    Der weitere Verlauf ist sicher für alle sehr interessant, wobei die abschließende Entscheidung der Behörde sicher nicht die Entscheidung anderen Regionen widerspiegeln wird.

    Ich rate dir, bei deiner ersten Aussage zu bleiben und dein "Vergehen" zu bereuen :whistling: .

    Berichte bitte weiter, kann ja jedem mal passieren ^^ .

    Viel Glück

  • Servus zusammen,

    also mir ist mal was ähnliches passiert... allerdings war das Auto ein Motorrad, das Ablegefach ein Motorradstiefel und die 15cm lange Klinge eine 10cm lange aber dafür mit Sägezahnung auf dem Rücken !

    Das ganze passierte in einer ganz normalen Polizeikontrolle... War soweit alles ok, bis der Beamte das Messer bemerkte ! Ich war alleine unterwegs und wollte auch nur ne kleine Tour machen, also nirgens rasten oä.

    Naja, am Ende war das Messer halt weg und ich war 40€ ärmer ! Das ganze ist eine Ordnungswidrigkeit und sollte sonst keine Probleme darstellen... auch was der Besitz einer WBK angeht ! Denke ICH zumindest mal...

    Lass mal hören wie die Sache ausgeht! Ich drücke die Daumen....

  • Hi, :^)

    gerne würde ich Dir etwas anderes sagen, aber da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Anwalt: Bringt nichts, zu teuer und dann noch vor Gericht.... Ich sehe leider keine Möglichkeit, außer tätige Reue. Ruf auf dem Revier an, verlange den Sachbearbeiter und weise ihn an, das Messer jetzt sofort zu vernichten. Du wusstest nicht, dass jemand das Messer dort hinein gelegt hat und Du willst es auch nicht wieder. Aber jetzt sofort, die Anzeige könnte noch auf dem Revier liegen. Schnell handeln, wenn Du was retten willst. Und es tut Dir leid, so viel Aufwand verursacht zu haben. Du wusstest gar nicht, dass das Messer noch im Auto liegt. Je nachdem mit dem Geschriebenen jonglieren. ;^)

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Naja es ist ja keine Anzeige geworden. Es ist vom Ordnungsamt gekommen und ich werde da morgen mal hingehen und fragen was auf mich zukommt und dementsprechend reagieren. Sind ja auch nur Menschen dort. Die wollen einen ja auch nicht "ans Messer liefern"

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    Deko: Walther PPK, AK47

  • Kann auch eine Anzeige, wenn sie vom Ordnungsamt.... kommt auf die Höhe des Bußgeldes an, mehr als 75 Euro gibt eine Anzeige.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.