Beiträge von Phry

    Ich denke, dass es hier auch wohl auf die äußere Erscheinung des Messers, des Trageortes und des Trägers selber sowie sein Benehmen ankommt, sonst würden die Bußgelder nicht so unterschiedlich ausfallen. Ich meine z.B. ein dickes Tactical im Springerstiefel bzw. ein feines Damast in der Anzugtasche bzw. ein Kochmesser im Gemüsekorb im Kofferraum... Ins Protokoll wird die Einschätzung der Ordnungshüter schon irgendwie einfließen.

    Grüße - Bernhard

    Ja naatürlich, das tut es auch. Aber wenn es nach dem Waffengesetz geht dürfte da nicht unterschieden werden. Außer wie gesagt wenn es zu seinem eigentlichen Zweck verwendet wird.Und das ist wiederum auslegungssache

    Mal eine andere Frage, wie transportiert man ein Kuechenmesser ? Kommt es auf den Weg drauf an, z.B. von Ikea nach Hause, oder wo, im Kofferraum oder im Rucksack, oder wie, z.B. verschlossen ?

    ?(

    Ich denke mal die meisten Messer sind eingepackt wenn man sie kauft. Das Zählt wohl als verschlossen. Aber im Grunde würde mich das auch interessieren. Messer ist ja Messer wenn es (nur) auf die Länge der Klinge ankommt.

    So, war gerade beim Ordnungsamt.

    Das das Messer als Freizeitmesser mit an Bord war haben die mir dort nicht wirklich abgekauft, warum auch immer. Dennoch erwartet mich das geringstemögliche Bußgeld von 150€. Weitere Konsequenzen wird dies nicht nach sich ziehen. Keine Anzeige, keine Gefährdung des KWS. Das Messer kann ich mir dort wieder abholen, allerdings nur wenn ich einen verschließbaren Transportbehälter mitbringe.

    So ist der Stand der Dinge. Die haben meine Aussage dazu aufgenommen und ich werde dann demnächst Post bekommen.

    Natürlich wusste ich das und Führe das Messer ja auch nicht am Mann. Wie gesagt es lag halt in der Tür, da weiß man wo es ist wenn man es mal braucht. Was für mich aber nicht heißt dass ich es als Waffe benutze. Denn dafür hab ich Pfefferspray (ja ich weiß nicht gegen Menschen bla bla bla). Normal schauen die ja auch nicht in die Türablage hinein. Das war halt der Fehler.

    Naja als was man das Messer bezeichnet ist ja wohl unerheblich meiner Meinung nach. Hatte ja noch "taktische Einsatzsteifel" und einen Bauhelm im Kofferraum, so was sollte man da jetzt draus Konstruieren?

    Wie gesagt es war als Freizeitmesser mit unterwegs und wird auch bei Ausflügen etc, im Rucksack transportiert. Habe ich den Polizisten ja auch erklärt. Nun dass ich aber gerade nicht im Rahmen einer solchen Freizeitaktivität unterwegs war rechtfertigt also nicht den Grund dafür dass es im Auto lag. Am Mann würd ich sowas auch nicht Tragen, nichtmal beim Wandern, Angeln, Camping etc. Immer im Rucksack

    Ham die mir von der Polizei aber gesagt. In der Tür kann ich sofort (wohl innerhalb von 3 sek.) drauf zugreifen. Im Kofferaum nicht. Ist denk ich mal deren Auslegung von "Zugriffsbereitschaft" und "Führen".....man bedenke dass es sich immernoch um ein Messer handelt. Kann ich ja auch gleich meinen Besteckkasten abschließen :)

    Aber glaube die Diskussion schweift dann zu weit vom Thema ab und gabs bestimmt schon reichlich.

    Hmm, naja aber ich verspüre das Bedürfnis mich rechtfertigen zu müssen. Ich meine die denken vlt. dass ich das Messer mit voller Absicht als Waffe geführt habe. Geführt ja, mit voller Absicht weniger aber als Waffe schon garnicht. Naja jetzt habe ich ein kleines Multi-Tool-Klappmesser in der Tür liegen. Wär wohl von Anfang an besser gewesen.

    Also dann werd ich wohl morgen hinfahren und versuchen den Schaden zu begrenzen. Vlt. belassen sie es ja bei einer Verwarnung wenn ich denen das so erkläre und dass ich einfach vergessen habe dass das Messer noch in der Tür lag. Ich meine da sind deutliche Abnutzungsspuren dran gewesen, was die Benutzung als Freizeitmesser bestätigt.

    Hallo, bei einer Kontrolle hat die Polizei in meiner Tür ein Messer/Freizeitmesser mit einer Klingenlänge von 15cm in meiner Türablage gefunden. Das messer war in seiner Nylontasche/Scheide und mehr oder weniger zugriffsbereit.
    Man fragte mich nicht was ich damit mache, sondern beschlagnahmte es sofort und nun bekam ich unten angehängtes schreiben. Ich habe bei der Kontrolle noch eingeworfen dass ich es als Gurtmesser sowie als Freizeitmesser fürs Angeln etc. benutze und nicht als Waffe, doch das ging wohl in dem Gespräch unter.

    Nun die Frage, wie soll ich darauf reagieren? Hingehen und denen das nochmal erklären? Dann würde ich es aber zugeben, Nichts dazu sagen ist auch falsch, denn 4 Polizisten stehen als Zeugen mit drauf. Was würdet ihr empfehlen bzw. was erwartet mich?

    Schon mal darüber nachgedacht Sportschütze zu werden?
    Da gibt es doch bestimmt ein Verband mit PPK Disziplinen.
    Ist bestimmt einfacher als ein rotes Sammlerbedürfnis.

    Klar habe ich das, da ich ja auch gern schieße, leider habe ich keine Zeit dem regelmäßig nachzugehen, das ist das Problem. Sonst hätt ich das schon längst gemacht.

    Also eine ganzstahl Makarov würde ich auch als SSW nehmen! Finde die erhältliche Co2-Version für 300 Euro aus Originalteilen auch schon sehr gelungen....aber wenigstens knallen muss es.

    Ich hab mal eine Anfrage an diverse Büchsenmacher gestellt aber ich denke die können sich auch nur an die Gesetze halten und mit Abnahme wirds auch richtig teuer.

    UPDATE: Lt. Aussage von Büchsenmachern ist diese Form eines Umbaus nach heutiger Gesetzeslage nicht mehr möglich....wie ich es mir bereits dachte. Sehr schade.
    Dann heißt es wohl Sparen und hoffen dass mal wieder eine von CDS oder Busch zum Verkauf steht oder doch über die Rote WBK nachdenken, was allerdings schwierig werden wird denk ich mal.