Messer mit 15cm Klingenlänge "geführt"

Es gibt 95 Antworten in diesem Thema, welches 13.370 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. November 2014 um 11:28) ist von Floppyk.

  • Hallo, bei einer Kontrolle hat die Polizei in meiner Tür ein Messer/Freizeitmesser mit einer Klingenlänge von 15cm in meiner Türablage gefunden. Das messer war in seiner Nylontasche/Scheide und mehr oder weniger zugriffsbereit.
    Man fragte mich nicht was ich damit mache, sondern beschlagnahmte es sofort und nun bekam ich unten angehängtes schreiben. Ich habe bei der Kontrolle noch eingeworfen dass ich es als Gurtmesser sowie als Freizeitmesser fürs Angeln etc. benutze und nicht als Waffe, doch das ging wohl in dem Gespräch unter.

    Nun die Frage, wie soll ich darauf reagieren? Hingehen und denen das nochmal erklären? Dann würde ich es aber zugeben, Nichts dazu sagen ist auch falsch, denn 4 Polizisten stehen als Zeugen mit drauf. Was würdet ihr empfehlen bzw. was erwartet mich?

    Bilder

    Luft/Co2: HK USP, Walther PPK, Haenel 310
    Gas: Röhm RG9, Walther P22, Walther PK380, Reck PK800
    Deko: Walther PPK, AK47

    Einmal editiert, zuletzt von Phry (10. November 2014 um 11:45)

  • Offen und ehrlich Stellung beziehen und Bußgeld zahlen , da Du eben max 12cm Klingenlänge führen darfst!
    Demnach so Leid es mir tut haste auf gut deutsch gelitten und bist selbst dran Schuld.

    Einmal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (10. November 2014 um 10:53)

  • Ok, dann heisst es wohl "Freundlich sein und zahlen". Der Tatbestand ist ja leider schlecht wegzudiskutieren. Hättest Du ne WBK gehabt, wäre ich an Deiner Stelle (sofort!) zum Anwalt gerannt, zwecks Schadensbegrenzung. Bei der zweiten WaffG-relevanten OWI ist die Pappe nämlich weg. Auch eine WBK zu beantragen könnte sich jetzt bereits als schwierig(er) erweisen.

    EDIT: Ich denke (wissen tu ich es nicht!), dass auch beim KWS die Pappe mit der zweiten WaffG-OWI weg sein dürfte. Immerhin handelt es sich auch um eine "waffenrechtliche Erlaubnis".

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Also dann werd ich wohl morgen hinfahren und versuchen den Schaden zu begrenzen. Vlt. belassen sie es ja bei einer Verwarnung wenn ich denen das so erkläre und dass ich einfach vergessen habe dass das Messer noch in der Tür lag. Ich meine da sind deutliche Abnutzungsspuren dran gewesen, was die Benutzung als Freizeitmesser bestätigt.

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  • Also dann werd ich wohl morgen hinfahren und versuchen den Schaden zu begrenzen.

    Hm, aus dem Bauch heraus würde ich das ohne Anwalt sein lassen. Die werden Dich eh nur dazu auffordern, Dich schriftlich zu äußern. Da wird keiner das Diskutieren anfangen...

    Wie oben bereits geschrieben, glaube ich auch nicht, dass der KWS nach einer OWI eingezogen wird. Das mit der Unzuverlässigkeit ist leider sowieso ein dehnbarer Begriff. Schon wer am laufenden Band "normale" (also nicht WaffG-relevante) OWIs fabriziert (z.B. Falschparken) kann schon als unzuverlässig im Sinne des WaffG gelten.

    Gut ist es halt immer wenn man "seinen" SB kennt. Ggf. wird man da bei der Erteilung der WBK (oder anderer waffenrechtlicher Erlaubnisse) bereits auf bestimmte "Regeln" hingewiesen. Mir hat man z.b. ganz klar gesagt: Alkohol am Steuer = Pappe weg...bzw. in diesem Fall gleich zwei Pappen :D

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  • Sehe ich auch so. Vermutlich wird die OWI mit maximal 100 € beglichen sein. Da die (geringe) Schuld wohl auch zweifelsfrei feststeht, wird da ein Anwalt wahrscheinlich auch nichts großartig herausholen können, zumal das Ganze dann möglicherweise vor Gericht verhandelt werden muss. Es sei denn, der Beschuldigte hat eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung. Dann könnte man mal den Anwalt befragen wie er die Sache einschätzt. Zumindest gibt es dann kein Kostenrisiko aus der anwaltschaftlichen Vertretung. Kommt es aber Aufgrund des Einspruchs zur Verhandlung, kann das auch nach hinten losgehen.
    Da eine OWI aber nicht in den Registern eingetragen wird, würde ich mir da auch keine großen Sorgen machen, auch wenn der - vermutliche - Hunni weh tut.

  • Hmm, naja aber ich verspüre das Bedürfnis mich rechtfertigen zu müssen. Ich meine die denken vlt. dass ich das Messer mit voller Absicht als Waffe geführt habe. Geführt ja, mit voller Absicht weniger aber als Waffe schon garnicht. Naja jetzt habe ich ein kleines Multi-Tool-Klappmesser in der Tür liegen. Wär wohl von Anfang an besser gewesen.

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  • Völlig irrelevant ob als Waffe oder als Werkzeug oä. geführt. Geführt ist nun mal geführt und das mit über 12cm führt nun mal dazu, das wenn man erwischt wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich zieht.
    Deswegen brav bezahlen und nicht mehr in den Fäkalien stochern. Ändert ja ohnehin nichts mehr dran.

  • @ Phry
    Um was genau für ein Freizeitmesser hat es sich denn gehandelt?

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • @ Phry
    Um was genau für ein Freizeitmesser hat es sich denn gehandelt?

    Es ist das hier: http://www.kotte-zeller.de/RUI-Guertelmes…90162&ci=009853

    Ja eine Quittung hab ich. Ich denk mal nicht dass ich das wieder bekomm aber das ist mir auch nicht so wichtig. Hauptsache das Bußgeld hält sich in grenzen und zieht keine weiteren negativen Konsequenzen nach sich.

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  • Da du es ja *nur* im Auto hattest und nicht damit in der Öffentlichkeit rumgelaufen bist, denke ich das du das Messer los bist und 150€ Strafe zahlen mußt, vorausgesetzt das du vorher nicht in solche Zusammenhänge auffällig gefallen bist.

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