Post vom Amt - Stress mit Mäusekaliber (4mm)? Oder: Wie war das noch mal gleich mit "bedürfnisfrei"...?

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 6.198 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. November 2014 um 11:30) ist von Ritztec.

  • Diego01

    Jetzt komme ich mal zu meinen Fragen
    1. ist es korrekt das nur entweder 4 oder 6 mm in der neuen WBK stehen dürfen ?

    Du kannst selbstverständlich Voreinträge für 4mm UND 6mm in EINER WBK bekommen - nur muß eben jeder Voreintrag genau für EIN bestimmtes Kaliber stehen. Das geht sogar so weit, daß zwischen 4mm RL und 4mm M20 unterschieden wird.

    2.Wie viele Waffen kann ich " Voreintragen" lassen bzw ist ein Voreintrag überhaupt nötig ?

    Du kannst soviele Voreinträge machen lassen, wie Du willst ! Wenn es sein muß, gleich mehrere WBK (à 8 Einträge) voll...
    Allerdings sind (zumindest bei meiner Behörde) die Zeiten vorbei, in denen man zum Preis von EUR 12,76 die Voreinträge in quasi unbegrenzter Zahl bekommen hat. Dort wird nun PRO Voreintrag ein Tarif von (wenn ich mich recht erinnere) EUR 45,- (!!!) aufgerufen - und bei Eintrag nach Kauf werden nochmal 15 Euro fällig.

    NÖTIG ist der Voreintrag zum Erwerb auf jeden Fall - ohne bekommst Du keine dieser Waffen, auch wenn sie 'bedürfnisfrei' sind.

    Klasse B Tresor ist vorhanden und verankert

    DAS ist dann schon eher der limitierende Faktor für die Zahl der Voreinträge... mit diesem Equipment bist Du aber schonmal bei 10 :thumbsup:

    Ich sammle, also bin ich... ;)

  • ...Die sollten doch eigentlich pro Waffen sein, und nicht Waffengegner...

    Sachbearbeiter in einer Waffenerlaubnisbehörde müssen neutral sein und brauchen nicht unbedingt ein Faible für Waffen zu haben. Sie müssen nach dem WaffG und seinen Verwaltungsvorschriften handeln, außerdem ist Fachwissen gefragt... :!: Anders, als in der freien Wirtschaft, kann man sich als Verwaltungsbeamter oder -angestellter auch nicht unbedingt aussuchen, wo man arbeitet, man wird bei einer Stadt/Ordnungsbehörde oder einem Landkreis dort hingesetzt, wo man benötigt wird. Das hier vorliegende Schreiben muß auch nicht die persönliche Einstellung eines Sachbearbeiters widerspiegeln. Vielleicht eine politische Vorgabe? Stichwort: "So wenig Waffen wie möglich, oder Beantragungen erschweren"... ich weiß es nicht, keine Ahnung. Es gibt Städte, die haben jahrelang und mit großer Tradition Waffen- und Militariabörsen ausgerichtet. Dann kam ein neuer Bürgermeister mit anderer politischer Couleur, andere Weisung an den Ordnungsamtsleiter und schwupps wurde die Veranstaltung einfach nicht mehr genehmigt, fertig.
    Zurück zur Sache: Ich würde einfach dort mal anrufen oder persönlich vorsprechen und höflich nachfragen, da ich die Fragestellung an sich nicht verstehe und ich nur Waffen beantragt habe, die an kein Bedürfnis gekoppelt sind. Also müßte es keinen konkreten Grund haben, wenn ich solche Waffen besitzen möchte, vorausgesetzt, sie haben unter 7,5 Joule, ein "F" im Fünfeck und eine "PTB" im Viereck (nicht alle, z.B. Erma) und sind in diesem, jeweiligen Kaliber "geboren" und wurden nicht aus einer Großkaliber konvertiert "gekoren". Egal ob ein Stück oder hundert, es gibt auch kein gesetzlich vorgeschriebenes Maximalkontingent bei bedürfnisfreien Waffen. Vorzugsweise schießt man gerne damit und hat Interesse dafür... Manchmal ist auch ein kurzes Gespräch mehr wert, als viele Schriftstücke. Keine Ahnung, warum um diese Minikaliber bei Dir so ein "Halles" gemacht wird, wo Du doch sogar, wie Du schreibst, Großkaliberwaffen auf anderen grünen WBK's hast. Versteh' einer die Welt :!::?:


    Halte uns doch bitte zu diesem Thema mal auf dem Laufenden. Interessiert mich / uns hier sehr. Ich habe selber früher einige bedürfnisfreie auf grüne WBK besessen, aber dann, als ich mit dem sportlichen Großkaliberschießen begann, wieder verkauft, mangels weiterem Interesse. Schön waren die aber schon, die kleinen Popelwerfer. Hauptsächlich lagen sie aber nur bei mir rum und haben den Platz im Tresor belegt, den ich dann anderweitig benötigt habe.

    3 Mal editiert, zuletzt von Derringer (31. Oktober 2014 um 19:25)

  • Zitat

    Manchmal ist ein kurzes Gespräch mehr wert, als viele Schriftstücke.

    Ich muss ja demnächst meine Neuerwerbung (besagte ERMA ER 66) per Stempel endgültig absegnen lassen, da werde ich dann einfach persönlich hinfahren und mit dem SB sprechen. Der Ansatz "Schießen" mit ganz unterschiedlichen Waffentypen scheint mir auch etwas passender zu sein als der Aspekt "Sammeln/Haben-wollen", auch wenn das sicherlich so möglich ist und durch das WaffG. gedeckt. Wenn jemand 50 von den Dingern hat (strebe ich ja gar nicht an), dann ist das natürlich eine Sammlung, was denn sonst?

    Danke bis hierher an ALLE, die etwas gepostet haben. Mein erster Eindruck vom Schreiben war auch reichlich durchwachsen, zudem war ich verärgert, weil hier geltendes Recht ausgedehnt wird zuungunsten des Waffenbesitzers. Dann noch diese Sache mit der "Sicherheit". Naja. Da war es ganz gut, mal ein paar andere Meinungen zu hören.

    Zitat

    Vielleicht eine politische Vorgabe? Stichwort: "So wenig Waffen wie möglich, oder Beantragungen erschweren"...

    DAS habe ich auch gleich beim ersten Lesen des Schriftstückes gedacht und so ganz lässt mich der Verdacht auch nicht los. Man wird so etwas - wenn es denn zutrifft - aber schlecht beweisen können. Wundern würde es mich aber keineswegs.

    Die Bandbreite eurer Antworten war ja erstaunlich breit gefächert und ich finde hier etliche gute Anregungen, die bei einem Gespräch sicher zu gebrauchen sind. Irgendwie hatte jeder hier Recht ... :D Das Problem ist ja, dass man mit der Position "Er darf das nicht, also soll er es gefälligst lassen!" durchaus Recht hat. Trotzdem meine ich, dass man nicht gleich auf Konfrontation gehen muss (auch wenn man hier in dem Fall wohl im Recht ist), zumal gar nicht klar ist, warum der SB überhaupt diese Nachfrage tätigt. Und abgelehnt wurden die Voreinträge ja auch nicht, das wäre allerdings dann ein ziemlicher Brüller gewesen. Interessant wird es aber, wenn solche "Schikanen" nun häufiger vorkommen oder er sich mit meinen Ausführungen dann, aus welchen Gründen auch immer, nicht zufrieden gibt. Immer den devoten Untertan spielen sollte man sicher auch nicht, da gibt es auch Grenzen.

    Ich werde dann berichten.

    Alles wird gut. ;^)

    Jens

  • DAS habe ich auch gleich beim ersten Lesen des Schriftstückes gedacht und so ganz lässt mich der Verdacht auch nicht los. Man wird so etwas - wenn es denn zutrifft - aber schlecht beweisen können...

    Ich denke, das muß man nicht beweisen. Erstens hast Du ja die Voreinträge bekommen und zweitens scheint das erklärter Wille unserer Politiker (u.a.) hier im Lande zu sein, so wenig Schußwaffen wie möglich in privater Hand. Also muß man es ja den Legalwaffenbesitzern irgendwie schwerer machen (anderen ist es eh egal). Keine Ahnung, ob das im hier vorliegenden Fall tatsächlich auch so ist und es den Grund für dieses Schreiben darstellt. Mir fallen halt keine anderen Gründe ein, höchstens noch "Unwissen". Ob von lächerlichen 4mm-Waffen auf grüner WBK dann die größte Gefahr in Deutschland ausgeht, sei mal dahingestellt. Bei Einhandmessern scheint es ja auch so zu sein, und wenn ihre Klinge auch nur 4cm lang ist. Egal :D

  • Ich klinke mich auch mal hier ein, da ich auch aktuell betroffen war, mehr oder weniger.

    Vor etlichen Wochen wollte ich in meinen WBK´s meine Erwerbsberechtigungen wieder für ein Jahr verlängern lassen; konkret: Pistole 4mmFl.Rz. - Pistole 4mmM20 - Pistole 6mmFl.Rz. - Revolver 4mmFl.Rz. - Revolver 4mmM20 - Revolver 6mmFl.Rz.

    Also insgesamt 6 Einträge inkl. Muni-Erwerb.

    Irgendwann ein Anruf meines SB´s, da er mit meiner Kaliberangabe nicht zurecht kam; denn laut dem nationalen Waffenregister ist wohl 4mmFl.Rz. nun 4mmRF lang und 6mmFl.Rz. ist nun 6mmFlobert. Auch heißt es nun nicht mehr Revolver sondern Kat. B Revolver; und Pistole ist nun Kat. B halbautom. Pistole. ---> Soviel zum Verständnis der ganzen Änderungen im neuen Waffenregister. :thumbdown:

    Früher stand in meiner WBK 4mmFl.Rz. oder 4mmRZ oder 4mmRF,....und ALLES war das gleiche. Auch mit 6mmFl.Rz.,...6mmFl.Rz. ist nun mal 6mmFl.Rz. 8|

    Der arme SB tat mir richtig Leid, da er absolut nicht mit den "Mäuse-Kalibern" zurecht kam; aber er suchte das Gespräch mit mir und wir "lösten" die Probleme, die eigentlich keine waren... Fazit: Reden ist erst mal der richtige Weg.

    Nur war ich etwas erstaunt, als meine WBK´s inkl. der Gebührenfestsetzung kam!!! Denn:

    6x Gebühren in Waffenangelegenheiten Eintragung einer Waffe in eine WBK - andere Fälle: 6x 12,78€ = 76,68€ plus:

    6x Gebühren in Waffenangelegenheiten Munitionserwerbs-/Besitzberechtigung: 6x 25,56€ = 153,36€

    Also Total: 230,04€ !!!

    Ist diese Rechnung eigentlich ok so ??? Wie kann ich das überprüfen???

  • Das kann wohl mittlerweile jede Behörde in gewissem Rahmen selbst festlegen - bei mir ist es noch teurer !
    Soll wohl ein weiterer Schritt sein auf dem Weg, dem 'Volk' den Waffenbesitz zu verleiden...  ;(

    Ich sammle, also bin ich... ;)

  • Wie kann ich das überprüfen???


    In den Bundesländern, in denen keine eigene Gebührenordnung eingeführt ist, gilt bis 14.08.2018 die Bundes-WaffKostV fort. Das scheint in RLP so zu sein.

    Beim Überprüfen mußt Du schauen, welche Sachverhalte nach den dort genannten Absätzen des "§ 28 WaffG alt" auf Dich zutreffen.

    Werden die Voreinträge beim Ausstellen der WBK mitgemacht, kosten sie meines Erachtens nix extra, sonst werden sie einzeln berechnet. Möglicherweise gelten aber mehrere gleichzeitige Einträge auch als ein Verwaltungsakt, so daß die Gebühr nur einmal fällig ist. (Pkt. 11 a der Verordnung) .

    Ob das beim Mun-erwerb auch so ist ? Im Zweifelsfalle nur dort den Mun-erwerb zur Waffe stempeln lassen, wo man das Kaliber noch nicht hat. 1 x Erwerbsberechtigung pro Kaliber reicht ja, wird aber ungültig, wenn Du grad diese Waffe austragen läßt.

    Nebenbei: Wenn Mun-erwerb eine separate Amtshandlung ist, kann man sie noch beantragen und löhnen, wenn die Knifte physisch vorhanden ist. Vorher bringts ja nix.

    Was Du beantragt hast, mußt Du bezahlen. Vielleicht läßt der SB ja mit sich reden bzw. Deine Anträge geben den Anlaß für bestimmte Verwaltungshandlungen nicht her.

    Ein Kostenbescheid hat eine Rechtsbehelfsfrist, die darin auch genannt sein sollte. Also ggf. Widerspruch einlegen und diesen begründen.

    Wahrscheinlich wärst Du mit Beantragung einer neuen WBK (das geht immer, theoretisch kannst Du für jede Waffe eine eigene WBK beantragen und der SB muß dem entsprechen) mit x Voreinträgen günstiger weggekommen.

    Andreas