Kleiner Waffenschein und Panikattacken

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 4.567 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Oktober 2014 um 17:47) ist von Sparky.

  • Sohirim

    Wenn Deine Panikattacken so verlaufen, wie Du sie beschreibst, sind das ja wohl eher ""Destruktive"" Gedankengänge /Angstgefühle gegen Dich selbst, die Du da durchstehst...und nichts was unkontrollierte Aggressionen oder Handlungen auslösen sollte.

    Ich kenne Ähnliches von mir selbst : Als junger Kerl bin ich noch auf schwankenden Schiffsmasten herumgeklettert - aber heute habe ich eine unerklärliche Höhenangst entwickelt- so dass ich z.B. bereits auf dem Balkon im 2 Stock wabbelige Knie bekomme, Herzrasen und das Gefühl, gleich springen zu müssen, weil die Tiefe einen "ZIEHT".
    Wenn es hart auf Hart kommt, kann ich dabei bis zur Handlungsunfähigkeit erstarren ( passiert zum Glück nur alle Jubel- Jahre :whistling: ) > Aber das wäre für mich kein Grund,NICHT eine wie auch immer geartete Waffe im Hause zu haben.
    Die könnte ich in solch einem "Höhenangst-Panik- Moment" sowieso nicht bedienen....egal wofür und weshalb.

    Was man den Ämtern erzählt ....das ist halt ne andere Geschichte. Im Zweifelsfalle verwenden sie ALLES gegen Dich.

    Ich hatte unlängst ne Sitzung mit dem Amtsarzt...bzw "Arzt vom Dienst" wie das heute so schön heisst - vom Arbeitsamt verannlasst wegen meiner gesundheitlichen Rückenprobs.......Der fragte dann auch so ganz nebenbei und nonchalant nach meinen Lebensgewohnheiten....Rauchen ?? >>> Ja leider viel zu viel....Saufen ??
    Nööö.....>>> aber meine 2 -3 Feierabend-Einschlafbierchen die trinke ich schon öfter mal.

    Da schreibt der liebe Doc in die Akte : "Herr X ( also ICH ) räumt regelmässigen Alkoholkonsum ein"

    Das liest sich dann ja doch ganz anders, als es ist.....und mit sowas bekommt man dann auch keinen KWS nicht.....wenn man Pech hat. Also muss ich diese Formulierung korrigieren lassen...ein Heidenaufwand !!

    Panikattacken sind keine Geistesgestörtheit sondern eine kurzfristige Überreaktion. Ich würde das nichtmal als "Krankheit" deklarieren und/oder angeben und eher den Ball flachhalten....was die Infos dazu betrifft. Die hexen Dir sonst noch Sonstwas an !!

    LG

    Krischan

  • Hi Sebastian,

    der KWS ist ja eine waffenrechtliche Erlaubnis, so wie jede andere auch.
    Insofern macht die Behörde bei der Überprüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit des Antragstellers
    keinen Unterschied ob man nun eine WBK, einen Jagdschein oder auch nur einen KWS beantragt.
    Neben dem schnöden Führungszeugnis sind aber auch z.B. Anfragen der Behörde bei der örtlichen Polizeidienstelle,
    beim Gesundheitsamt etc. pp. möglich (und sehr wahrscheinlich).
    Dennoch denke ich nicht das man Dir da Steine in den Weg legt.

    Was man auch bedenken muß - die Behörde ist verpflichtet diese Überprüfung wird (mindestens) alle drei Jahre zu wiederholen.
    Und das tut sich auch - auch bei KWS Inhabern. bei der Überprüfung fallen ggf. Kosten an.


    Lt. Columbo hat es auch schon angeschnitten:

    Der Frage ob man einen KWS bekommt sollte eine viel wichtigere Frage voran gehen.
    Und zwar die Frage: "Brauche ich den KWS überhaupt?"
    Erst wenn man diese Frage sich selbst mit "Ja" beantwortet macht es überhaupt Sinn sich Gedanken zu machen ob man einen KWS denn nun auch bekommt.

    Der KWS wiederum ist nichts anderes als die Erlaubnis eine SSW im öffentlichen Raum führen zu dürfen. (Einschränkungen beachten!)
    Für jemanden der nur sammeln möchte, vielleicht auch nur an Silvester das neue Jahr mit ein paar Schuß auf befriedetem Grund begrüßen möchte ....
    Für diese Leute macht der KWS überhaupt keinen Sinn.

    Ich rate Jedem, der den KWS nicht wirklich braucht (was nur Jeder für Sich entscheiden kann) dringend davon ab ihn zu beantragen, weil ...
    a) Er dann nichts nützt und nur Folgekosten verursacht.
    b) man als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis von den Behörden besonders aufmerksam beäugt wird.

    In diesem Sinne, mein Rat - mach Dir erst einmal Gedanken ob und wozu Du den KWS brauchst. ;^)

    Gruß, Micha

  • Danke noch einmal für die Zahlreichen Antworten!

    An Mark: Ich wollte dich keineswegs anfahren. Als ich sagte es geht darum die Panik loszuwerden, was das nicht in verbindung mit SSW gemeint. Da ich ja angst vor Körperlichen Schäden habe (bei mir Persönlich nur aufs Herz bezogen, sprich Herzinfarkt). Deshalb macht es keinen Sinn eine Waffe bei sich zu tragen im Kampf gegen Panikattacken, das würde nämlich überhaupt nix bringen.

    Was ich damit ausdrücken wollte war lediglich das meine Panik nichts damit zu tun hat wie sorgsam und verantwortungsvoll ich mit einem Waffenschein umgehe. Und das ich es schade/unfair fände wenn ich wegen dieser Belastung keinen kleinen Waffenschein bekommen würde.

    Ich halte nicht so viel von den Medikamenten, da ich ja doch "recht" gut leben kann. Und ich schon denke das es viel mit der Inneren Einstellung zu tun hat.

    Finde es Super dass die Leute hier so Zahlreich mitschreiben :)

  • Ja genau...braucht man so nen KWS? Eine gute Frage.

    Mich beschäftigt das Thema schon lange und werde meinen die nächsten Tage im Landratsamt abgeben.

  • Hallo Sohirim. War dann von mir missverstanden. Nichtdestotrotz verweise ich auf Beitrag Nr. 22 von Helmut-ein Bär. Da steht viel Wahres drin. Ohne jetzt eine Diskussion zu Sinn und Unsinn von SSW zur SV lostreten zu wollen: Wer sich mit einer SSW sicherer fühlt, benötigt zum "Führen" eben den KWS. Wenn also unbedingt notwendig: beantragen und sehen, was passiert. Man gibt aber auf jeden Fall ein Stück Privatsphäre damit auf.

  • Klar die Frage nach dem "Sinn" eines KWS ist natürlich wichtig und auch begründet. Stimmt natürlich alles was Ihr hierzu schreibt, ist auch sehr gut nachvollziehbar.

    Mein momentaner Stand der dinge ist. Mich fastzinieren diese SSW sehr. Seitdem ich sie bei einem guten Freund gesehen habe. Direkt eine gekauft und schon die nächsten 2 im Hinterkopf die ich mir zulegen werden, wenn das Geld es zulässt.
    Also in erster Linie "Sammeln" habe aber auch in der Familie schöne Grundstücke zum Schießen.
    Das ist Punkt 2. Es macht einen Heiden Spaß Schüsse abzufeuern ohne dabei eine direkte Gefährdung in kauf nehmen zu müssen. Und Silvester ist denke ich klar :)

    Mir stellt sich jedoch die Frage bzw. kommt mir in den Kopf wenn ich die doch auch besitze möchte ich auf Dauer natürlich auch gerne diese SSW mit mir führen und mir nicht immer einen Kopf über die (rechtlichen) Folgen machen.
    Klar will ich nicht 24/7 damit rumlaufen das macht überhaupt kein Sinn. Aber ich würde gerne die Möglichkeit haben das zu tun. Evtl. nachvollziehbar?!

    Dazu kommt noch das ich im Wachdienst/Sicherheitsdienst arbeite und ich oft auch in abgelegeneren Stellen arbeite wo mir schon die ein oder andere Wildsau über den Weg gelaufen ist, dass ist aber noch eine andere Sache, da für die Arbeit mit Waffen eigentlich eine "bewaffnete Sachkunde Prüfung" abgelegt werden muss

    Gruß S

  • der KWS ist ja eine waffenrechtliche Erlaubnis, so wie jede andere auch.
    Insofern macht die Behörde bei der Überprüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit des Antragstellers
    keinen Unterschied ob man nun eine WBK, einen Jagdschein oder auch nur einen KWS beantragt.


    Exakt richtig. Das wird oft übersehen, da der KWS ohne Bedürfnis und Sachkunde einfach gegen Gebühr beantragt werden kann. Aber die vorlaufende Prüfung macht das keinen Unterschied. Auch in der Kartei des Meldeamtes steht in der Akte fortan nur die "W" Kennzeichnung. Die Mitarbeiter können dort nicht sehen um welche Art von Erlaubnis es sich handelt.

  • Zitat

    @ Sebastian ( Sohirim )

    Eine ganz wichtige Verhaltensregel: Ämtern erteilt man grundsätzlich keinerlei Auskunft über irgendwelche gesundheitlichen Befinden. Sowas kann ganz schnell und ganz übel nach hinten losgehen. Deine Krankheiten gehen nur Dich und Deinen Arzt des Vetrauens etwas an - niemanden sonst. Ich kann jedem nur dringend raten niemals irgendwelche Einlassungen zu irgendwelchen Krankheiten zu machen, es geht sonst absolut niemanden etwas an und wer in einem Formular nach sowas fragt

    Vollkommen signed.

    Auch sollte man hier nicht indirekt so ein völlig sinnloses Dokument wie den KWS verteidigen.

    Du hast Panikattacken und dagegen tust du was supi!

    Du willste ne SSW bei dir tragen? Ok ich empfehl es generell nicht aber wer bin ich schon? Wer ist irgendein Schreibtischhengst schon?

    Tu es wenn du willst/es dir hilft. ;)


    <Mobil gesendet>

  • Hi, :^)

    wie schon oft gesagt: Grundsätzlich keiner Behörde etwas über eine Krankheit mitteilen. Sie kriegen da auch nur Auskunft, wenn konkret etwas passiert ist. Panikattacken oder Angstzustände gehören zu den Krankheiten, die mehr Staub aufwirbeln, als im Ergebnis herauskommt. Bleibt zwischen Arzt und Dir.

    Hättest Du Psychosen, dann wäre es etwas anderes. Die führen auch nachträglich zu den Versagensgründen, dann hast Du falsch beurkundet und der Lappen ist auch weg, es gibt also zweierlei umgangsweisen.

    Angst und Panikattacken gehören eigentlich nicht zu den Versagensgründen. Was meinst Du wieviele Angst und Panikpatienten Auto fahren? Die fahren rechts ran und gut. Immer mit Augenmaß. Aber manche SB haben das halt nicht. Da ist Psychoerkrankung gleich Psychoerkrankung. ;(

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.