Hausdurchsuchung / Gesetz

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 5.353 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2014 um 16:26) ist von Floppyk.

  • Meine Erfahrungen mit der Asservaten-Verwaltung der Staatsanwaltschaft sind schlechter als man sich das vorstellen kann. Selbst unzerstörbare und einfachste Gegenstände werden durch die Angestellten und Beamten beschädigt und zerstört. Dazu muss man sich bei den Bemühungen, die unrechtmäßig durch die Polizei entwendeten Gegenstände wieder zu bekommen, hanebüchene Rechtsverdrehereien und Lügen anhören. Wird dann etwas nachweisbar beschädigt, fühlen sich die dafür zuständigen Beamten (in der Regel Staatsanwälte) dafür nicht zuständig und lassen die Akten erst mal liegen. Beschwert man sich dann wegen "Nichtbearbeitung" fängt ein wenig Hektik an, Sachverhalte werden ignoriert und die zurecht gestellten Forderungen werden einfach für nichtig erklärt. Dass dabei vorhandene Akten und Schriftstücke einfach übersehen werden scheint üblich zu sein - hat sich doch mir gegenüber ein Staatsanwalt in der Form geäußert: Wir machen das wie in einer guten Firma. Kommt jemand mit einem Schadensersatzanspruch werden wir ihn erst mal versuchen abzuwehren - egal wie der Sachverhalt ist! Wird vorsätzlich etwas zerstört (Tatbestand der Sachbeschädigung) ermittelt die Behörde gegen eigene Mitarbeiter mit vorhersehbarem Ergebnis - auch hier wird wieder gegen Sach- und Aktenlage entschieden.

    Ich habe den Glauben an die deutsche Justiz nebst Polizei und allen anderen Erfüllungsgehilfen komplett verloren! Der Bürger ist Freiwild und sein Eigentum und seine Freiheit werden nicht geachtet. Und wenn es irgendwann einmal in Deutschland knallt, wird sich das Volk fürchterlich an den Peinigern und Unterdrückern rächen ... aber wie man sich bis dahin gegen die Willkür schützen kann ist mir schleierhaft ...

    Beste Grüße aus Franken
    Hannes

    PS: Das Verfahren gegen mich wurde natürlich eingestellt - und das war schon von Anfang an vorhersehbar und wurde nur aufgrund der parteiischen Polizisten durchgezogen!

    Einmal editiert, zuletzt von HannesFischer (30. September 2014 um 13:01)

  • ...war eigentlich für diejenigen konzipiert, die sich darüber im Klaren sind, daß man was bei Ihnen finden wird..

    Entschuldigung, wenn ich es nicht so rüber gebracht habe.

    P.S.: Unterschreiben würde ich auch niemals irgendwas.


    Gruß vom lachenden Mann

  • Dann müssen die gesicherten Beweismittel nämlich innerhalb von zwei Wochen gesichtet
    worden sein. Ansonsten sind sie als Beweismittel nicht mehr zugelassen.

    Stimmt das wirklich?

    Dann hätte jemand aus meinem alten Stammtisch einen großen Fehler gemacht.

    Alles kriege ich nach all der Zeit nicht mehr zusammen, aber ich beschreibe mal die Situation:

    Der Kollege wurde verdächtigt mit gestohlenen Antiquitäten gehandelt zu haben ( völlig schwachs inniger Vorwurf, er hatte bei ebay einen alten Gegenstand versteigert )
    und seine Computer wurden bei der Haussuchung beschlagnahmt.

    Da er selbständiger Programmierer war und Projekte am Laufen hatte für die er Fristen einzuhalten hatte, waren die Folgen immens.
    Die Computer bekam er erst nach etwa 18 Monaten mit Hilfe eines Rechtsanwaltes zurück.
    Bis dahin war der Job futsch, und das Haus weg und Schulden sowieso.

    Wir kennen alle den Mann der ihn damals angezeigt hat, und auch den Staatsanwalt, beide Wiederholungstäter, aber das hilft alles nichts.

    Zwei Wochen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Das ist die Frist in der bei unserer Wache die Akten und Beweismittel weitergeleitet werden.
    Andererseits.
    Wenn die den Computer mal haben können die sich alle Zeit der Welt nehmen. Da ja nicht der Computer das Beweismittel ist sondern die Informationen darauf
    zu anderen Beweismitteln führen können, und die sind dann zulässig innerhalb der Frist. Wahrscheinlich nutzt der Einspruch gar nichts.

  • Hi, :^)

    früher hätte ich mir noch die Mühe gemacht den Wust aus Wissen und Halbwissen auseinander zu dröseln. Fängt schon auf dem Durchsuchungsbeschluss an.

    Wer die gesuchte Sache auf den sich der Beschluss bezieht, herausgibt, vermeidet Zufallsfunde und die Suche ist beendet. Aber das ist nur eines von vielem.

    Tut mir Leid das sagen zu müsse, aber mindestens die Hälfte ist Käse. Kickt den Thread in Abfall. ;(

    Ich habe es schon so oft... leider scheint es keiner zu lesen. Wer es lesen will muss unter meinen alten Beiträgen suchen und lesen.

    LG Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hallo Sparky,

    wenn der Beschluss eindeutig formuliert ist (ich habe noch keinen gesehen der es ist!) kann man wirklich mit der Herausgabe der Sache und öffnen der zu durchsuchenden Räume die Hausdurchsuchung per Kooperation schnell und schmerzlos beenden. Ist der Durchsuchungsbeschluss wie im Vortrag beschrieben schwammig oder durchsuchen die Beamten wegen Gefahr im Verzuge hilft Kooperation nicht weiter, sondern jeder unbescholtene Bürger sollte sich auf seine Hinterfüße stellen und sich gegen jede Rechtsbeugung oder Beamtenwillkür mit allen zulässigen und legalen Mitteln wehren.

    Und da zeigt der netten Herr im Filmchen vom CCC genau den Weg vor :D

    Ansonsten gibt es einige Artikel und Blogs zum Thema "Warum man mit Polizisten nicht reden soll!" die auch noch hilfreich sind.

    Beste Grüße aus Franken
    Hannes