Fragen zum deutsch bzw. österreichischen Waffengesetz

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 4.637 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. September 2014 um 21:14) ist von Promo.

  • Hallo liebe
    Community,

    ich habe mich entschlossen hier anzumelden. Da mir
    eure Beiträge in vielen schwierigen Situationen weitergeholfen
    haben, möchte ich euch auch bei Problemen und Fragen zur Verfügung
    stehen.

    Zu meiner Person: Den Weg zum Schießsport habe
    ich durch einen Freund im Alter von 13 Jahren gefunden. Seitdem gehe
    ich regelmäßig (damals noch weniger) zum Schießtraining. Damals
    schoss ich, bis ich 15 Jahre alt war, nur Luftgewehr und -pistole,
    bis ich auf Kleinkaliber umgestiegen bin.


    Seitdem schieße ich
    hauptsächlich mit KK (Großkaliber gefällt mir aus irgend einem
    Grund nicht so sehr). In den mittlerweile 8 Jahren halte ich mich für
    einen Mittelklasse-Schützen, der nicht immer ins Schwarze trift.


    Jetzige
    Situation:
    Ich bin aktuell 18
    Jahre alt und gehe am Ende
    der Ferien (Ich wohne in Bayern, dort enden die Sommerferien am
    15.09.) in die 12. Klasse. Da ich durch das anstehende Abitur viel
    Stress hatte/habe/haben werde, bleibt leider nur ein kleines
    Zeitfenster für den
    Schützenverein. Nach dem Abitur (noch ca. ein Jahr) habe ich vor,
    eine WBK für KK-Waffen zu beantragen, da
    ich unbedingt eine eigene Trainingswaffe haben möchte. (Meine Eltern
    wären einverstanden, was die Lagerung betreffen würde).


    Frage: Meine
    Tante und mein Onkel wohnen in Österreich und ich komme sie ca. alle
    vier Wochen besuchen. Dort bleibe ich dann 2-3 Tage und fahre
    anschließend zurück nach Deutschland. Während ich in Österreich
    bin, gehe ich manchmal zum Schützenverein und
    schieße dann dort KK. (Hört sich komisch an, will aber jede Zeit
    zum Üben nutzen. Mein Onkel ist auch Schütze.) Da ja in Österreich
    die Waffengesetze liberaler und (meines Erachtens besser) sind,
    wollte ich mir dort ein KK-Gewehr kaufen. Es soll ein Winchester
    Unterhebelrepetierer
    sein, da
    ich solche Wild-West Waffen liebe.


    Nun aber zu den
    Fragen:
    Ich habe
    herausgefunden, dass ich auch als Nicht-Österreicher Waffen der
    Kategorie
    C und D kaufen darf.
    Außerdem die dazugehörige Munition (.22). (Scharfschützengewehr
    würde auch gehen, sprengt bloß meinen Geldbeutel um ein paar
    Tausender.)


    1. Frage: Fällt
    darunter auch ein Unterhebelrepetierer im Kaliber .22, so wie ich ihn
    haben möchte?

    Wenn
    ja, dürfte ich ihn mir als Nicht-Österreicher kaufen (Bin ja 18)?


    2. Frage:Das Problem ist nur, dass
    der Waffenhändler meine Personalien an die deutschen Behörden
    weitergibt und das eventuell Probleme für meine spätere WBK sind.
    Kann ich den Herrn im Waffengeschäft davon
    überzeugen, dass er meine Personalien nicht den deutschen Behörden
    übermittelt, weil die Waffe ja in einem österreichischen
    Schützenverein verbleibt?


    P.S.:
    Entschuldigung für den langen Text. Diese Fragen beschäftigen mich
    halt und wenn ich Mist in Sachen Waffen baue (Verstoß), dann kann
    ich meine WBK an den Nagel hängen. Bin dankbar für alle Antworten.


    Gruß,


    euer Win_Chester

  • Ja ein Unterhebelrepetierer fällt auch unter Kat. C Kaliber ist in dem Fall egal. Und diese Waffe ist in Österreich frei ab 18 Jahren erhältlich !

    Soweit ich weiß kannst du auch als Deutscher in Österreich eine Waffe kaufen aber du musst einen Wohnsitz hier haben! BTW läuft momentan sowiso alles über das Zentrale Waffenregister und ich vermute schon das in dieses auch die Deutschen Behörden eine Einsicht haben werden! Nur wüsste ich nicht was an dem Problematisch sein soll weil du brichst ja in dem Fall kein Gesetz!

    Warum kauft nicht dein Onkel die Waffe für dich !? Das würde einiges erleichtern!

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.

  • Vielen Dank für deine Antwort!

    Also ich bin erst einmal erleichtert, dass so ein Unterhebelrepetierer in die Kat. C fällt.

    Den ersten Gedanken den ich hatte war, dass ich meinen Onkel frage, ob er mir das KK-Gewehr kauft. Aber er will nicht!
    Er ist eigentlich recht locker, aber in Sachen Waffen scheind er eben wie die deutschen Gesetzgeber zu denken.
    Ich kann es ja nochmal probieren, aber es wird nicht recht erfolgsversprechend sein.

    Und braucht man da wirklichen einen Wohnsitz? Kann es auch ein imaginärer Wohnsitz sein :whistling: ?
    Haben die Waffenverkäufer nicht einen gewissen Spielraum, dass sie es halt nicht soooo genau nehmen?
    Ich würde ja kein Gesetz brechen.

  • Hallo,

    Ja, darfst du - die Waffe muss aber im ZWR registriert werden und das kam ja von der EU  ;^) 

    Wenn dein Onkel Schütze ist, lasse ihn doch einfach die Waffe kaufen und auf ihn registrieren wenn du irgendwelche Benachteiligungen fürchtest. (die es nicht geben wird denn du brichst ja kein Gesetz)

    ps: Sachen wie "ohne Papierkram" lass bleiben, da stellt es jedem normalen Verkäufer die Nackenhaare auf...

    Tante Edith: wo lagerst du die Waffe wenn du keinen Wohnsitz hast? Du musst dich ja auch beim Kauf der Waffe legitimieren und in der Abkühlphase wird sich dann der Händler schlau machen (wenn er selbst wiff ist)

    lg

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  • Vielen Dank!

    Ich vermute ZWR = Zentrales Waffenregister :huh:

    Wie gesagt, mein Onkel spielt da nicht ganz mit.
    Er meint, ich müsse das selber regeln.
    Bin jetzt auch keiner der andere Leute groß von was überzeugen kann.

    Aber würde es auch ohne Wohnsitz gehen?
    Das ich dem Herrrn vom Waffengeschäft, meine Daten da lasse.
    Falls dann die deutschen oder österreichischen Behörden meinen, ich würde was illegales tun,
    haben sie ja meine Anschrift und können nachsehen.

    P.S. Wegen dem Verbleib: Ich könnte ja derweilen in Deutschland oder meinem Onkel sein.

  • Du musst die Waffe nur sicher verwahren können und darauf Zugriff haben. Ein bestimmter Ort ist meines Wissens nach nicht vorgeschrieben.

    Ja, ich meinte mit ZWR - Zentrales Waffenregister.


    lg

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  • Ich will nur nicht extra ne Wohnung mieten.

    Und noch eine Frage, dann nerve ich euch nicht mehr (so bald): Hab gelesen, dass wenn der Verkäufer mitbekommt,
    dass ich aus Deutschland komme die deutschen Behörden benachritigen muss.

    Kann es dann sein, dass plötzlich die Polizei mitt einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht und sagt:
    "Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz?"
    Ich hätte die Waffe dann in Österreich, würde mir aber sehr, sehr unangnehm sein.

    Ich habe mal gehört, wenn man den Verkäufer ein schriftlichen Schreiben bringt, dass die Waffe in Österreich verbleibt,
    dass er dann NICHT die deutschen Behörden benachrichtigen muss. Stimmt das?

    Sorry für die vielen Fragen, aber ich will auch nicht den kleinsten Fehler machen. :S

    P.S.: Was meinst du mit sicheren Ort? Zum Beispiel einen Tresor?

  • Und braucht man da wirklichen einen Wohnsitz?

    Ich kenn mich zwar nicht im Ö Waffenrecht aus, habe aber auch keinen Grund anzuzweifeln was Flolito schreibt.
    Er kennt sich aus, und für mich klingt das auch logisch.

    In meinen Augen ist der einzig gangbare Weg für Dich, ohne eigene WBK, der Weg über Deinen Onkel.
    Wenn Du dann Deine Eigene WBK hast kannst Du die Waffe ja importieren (Stichwort: Verbringen).
    Interessant dürfte für Dich später dann auch der europäische Feuerwaffenpass sein, wenn Du öfter in Ö schießt.

    Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, das Du einen Händler in Österreich dazu überreden kannst dortige Gesetze zu brechen.
    Die Leute verdienen Ihren Lebensunterhalt damit, die werden sich hüten für ein paar Mark irgend welchen Unfug anzustellen.
    Wenn Er sich nicht sicher ist, ob Er Dir eine Waffe verkaufen darf, dann wird Er das auch kaum tun.

    "Irgendwie an der Bürokratie vorbei" - da bekommst Du spätestens dann Schwierigkeiten, wenn Du die Waffe importieren willst.
    Ist die Herkunft der Waffe nicht lückenlos dokumentiert, so wird sie hier niemand eintragen.

    Grob gesagt - wenn Dein Onkel Dich da nicht unterstützt, Du selbst keinen Wohnsitz in Ö und keine deutsche WBK hast, dann wird
    das wohl vorerst nichts.

  • Auf jeden Fall vielen Dank!

    Tja, bleibt nur auf mein Onkelchen zu hoffen. ;(
    Ich kann nur hoffen, dass wir irgendwann auch so liberale Waffengesetze haben.
    Ich kenne mich zwar nicht aus, aber ich glaube die Verbrechens oder -Amoklaufrate ist in Österreich
    auch nicht auffällig hoch.

    Irgendwann muss jemand in Deutschland hergehen und zu unseren Nachbarn sehen und sagen:
    "Bei denn klappt es doch auch."

    Und ich gebe flolito schon recht, er ist ja schon Veteran und ich noch Greenhorn. :D

  • Naja das du einen Wohnsitz hier brauchst ist doch logisch oder ? Den musst du alleine schon für die Meldung der Waffe im ZWR angeben! Und schreib nicht solche Sachen wie z.b obs nicht auch mit einem "imaginären Wohnsitz" auch geht ......bei sowas bekomm ich die Krise .....
    Melde einen Zweitwohnsitz bei deinem Onkel und die Sache ist geritzt!

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.

  • Warum ist das denn nun so schwierig eine WBK zu beantragen und ganz legal die gewünschte Waffe nach deutschem Recht zu kaufen und auch ggf. mit dem EFWP über die Grenze zu nehmen? Wenn eine langjährige Mitgliedschaft in einem Schützenverein besteht, fehlt im Wesentlichen wohl nur die Sachkunde, die man ja schnell nachholen kann. Der entscheidende Bedürfnisantrag dürfte dann ja nur eine Formalität sein.
    Warum also einen, nennen wir es mal halblegalen, Weg konstruieren, wenn es mit ein wenig mehr Mühe und noch geringen Kosten auch anderes geht? Waffenschrank, Zubehör und die Waffe selbst müssen ja auch mit der österreichischen Idee bezahlt werden.

  • Danke erst einmal!

    Aber es ist weder ein halblegaler Weg sonst noch irgendwie rechtswidirig.

    Bsp.: Es ist als würde ich mir in Österreich ein Auto kaufen, weil es in Deutschland
    verboten ist und ab und zu IN Österreich Auto fahren. Das wäre genau so legal.

    Deshalb kapiere ich nicht, warum ich die WBK in Deutschland machen soll. Erstens ist das
    zusätzliche Lernerei, das ich jetzt nicht brauchen kann und zweitens geht es über den
    "österreichischen Weg" einfacherer.

    Ich würde die Waffe, die in Österreich ab 18 Jahren freigegeben ist, kaufen und sie würde in Österreich bleiben.
    Ich fungiere hier also als eine Art Einkäufer vom Schützenverein, der sie dem Schützenverein dann bringt um ab und zu
    mal zu schießen.

  • Was ist da so schwierig zu verstehen???


    Du hast keinen Wohnsitz in AT, also bekommst du auch kein KK, so einfach ist das... Und das ist auch gut so.

    Frag doch den Schützenverein. Die können das gewünschte Gewehr sicher als Vereinswaffe kaufen, und verwahren das dann dort für dich.


    Wenn du eh hier im Verein bist, was ist so schwer dran ne WBK zu beantragen? Du wohnst ja hier, und nicht in AT.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Eigentlich hast du Recht!

    Ich habe halt mal gehört das ich bloß meinen Personalausweis mit rübernehmen muss und dann alles bis zur Kat. C
    kaufen darf. Anscehinend stimmt das nicht, dass man einfach so rüberfahren darf, sondern man muss einen Wohnsitz haben.

    Ich habe es halt so in Erinnerung, dass man das so darf. Werd mal den Verein fragen.

    Danke.

  • Dann gehe zum Betreiber des Schießstandes und sage ihm das so. Vielleicht kaufen die ja für dich die Waffe an wenn sie die Waffe für dich auch dort verwahren! (wir würden sowas nicht tun). Ich hätte auch gesagt, dass man keinen Wohnsitz in Österreich für den Erwerb braucht, hat jemand § und Absatz zur Hand?!

    Ich habe jetzt auch nachgelesen, der Händler ist verpflichtet es seiner Behörde zu melden, die deutschen Behörden werden dann ebenfalls informiert. Das mit dem "Glaubhaftmachung, dass die Waffe im Bundesgebiet bleibt...." steht bei genehmigungspflichtigen Waffen.


    Man sollte nicht alles für bare Münze nehmen denn Dampflauderer reden viel daher wenn der Tag lange ist.

    lg

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  • Bsp.: Es ist als würde ich mir in Österreich ein Auto kaufen, weil es in Deutschland
    verboten ist und ab und zu IN Österreich Auto fahren. Das wäre genau so legal.


    Nö, du hast ja nun gelernt, dass ein Wohnsitz als Meldeadresse in Österreich unabhängig der Staatsbürgerschaft nötig ist.

    Der Lernaufwand für die WSK hält sich in Grenzen. Die Kurse sind oft Wochenendkurse. Als Vereinsmitglied wird einem oft ein Lehrgang einschließlich Prüfung über den Verband angeboten. Ich habe auch so einen Kurs mal mitgemacht. Hat vor wenigen Jahren 30 € gekostet. Nimmt man diesen Kurs, Gebühr für die WBK sowie Gebühr zum Bedürfnis - letztere ist manchmal sogar kostenlos - sind das nicht mal 100 € zusammen.
    Man muss sich nur drum kümmern!

    BTW: Auf unserem Jägerkurs 2005/ß6 hatten wir zwei Jugendliche. Die sind zu mehr als einem Drittel des Unterrichts gar nicht erschienen. Wo unsereins vor Lernen geschwitzt hat, haben die das auf der linken Pobacke abgesessen und sind letztlich so gut wie fehlerfrei durch die gesamte Prüfung gekommen. Es macht einen großen Unterschied, ob junge Leute so einen aufwändigen Kurs belegen, die aber noch im Lernprozess drin sind, als unsereins, der schon vor Jahrzehnten die Schule und Ausbildung verlassen hat und folglich nicht mehr im Lernprozess drin steckt.

  • Also nochmal Danke an alle!

    Der Lernaufwand für die WSK hält sich in Grenzen. Die Kurse sind oft Wochenendkurse. Als Vereinsmitglied wird einem oft ein Lehrgang einschließlich Prüfung über den Verband angeboten. Ich habe auch so einen Kurs mal mitgemacht. Hat vor wenigen Jahren 30 € gekostet. Nimmt man diesen Kurs, Gebühr für die WBK sowie Gebühr zum Bedürfnis - letztere ist manchmal sogar kostenlos - sind das nicht mal 100 € zusammen.

    Also wenn das wirklich nicht so schwer ist, dann mach ich das in Deustschland, die WBK. Ich hätte immer gedacht, das wäre schwieriger und vorallem teuerer, aber 100€ finde ich voll in Ordnung. Braucht man zum Aufbewahren der Waffen eigentlichen eine eigene Wohnung oder genügt es, sie Zuhause (bei meinen Eltern) aufzubewahren?
    Ich wohne ja schließlich 24/7 dort.

  • Frage doch mal im Verein wann die nächsten Kurse sind und wo diese veranstaltet werden.
    Wenn noch nicht gemacht, führe ein Schießbuch. Wenn du Glück hast, führt der Verein eine Schießkladde und deine vergangenen Traingszeiten können entnommen und in ein Schießbuch übertragen werden. Ist dann noch der Kurs zeitnah, kann es schnell gehen.

  • So, schon lange nicht mehr gemeldet.

    Bin zurzeit voll im Stress, wegen dem Abitur :(
    Ich hätte da noch Fragen:

    Der Unterhebelrepetierer hat ja das Kaliber .22. Das ist ja nicht nur eine Gewehr- sondern auch eine Pistolenpatrone.
    Laut österreichischem Waffengesetz sind Kurzwaffen Kat. B also WBK-pflichtig.
    Muss man dem Verkäufer davon überzeugen (wenn man keine WBK herzeigt), dass man die Munition für Gwehre hernimmt, oder wie läuft das ab. Will nicht, dass ich mir ein freies Gewehr kaufe und dann die Munition, die ich brauche WBK-pflichtig ist. Könnte mir das jemand verständlich erklären.

    Zweite Frage:
    Ich dachte mir jetzt, dass ich mir mein Gewehr nicht direkt von einem Händler sondern von einer privateb Person kaufe. Ich habe gelesen, dass man Waffen (Kat. C oder D) von privat zu privat nur durch bestätigung des Alters kaufen kann. Stimmt das denn ?
    Könnte mir jemand mal das österreich. Waffengesetz zum Kauf privat-privat erklären.

    Aus den Gesetzbüchern werde ich nicht schlau, da das alles nur unverständlich und möglichst kompliziert erklärt ist.
    Deutschland ist da noch schlimmer.