Enttäuschung bei onlineauktion

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 3.377 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Juli 2003 um 00:48) ist von Falke.

  • Ich habe heute bei egun ein Luftgewehr ersteigert.
    Das war das erste Mal, das ich bei einer Auktion den Zuschlag erhalten habe und das, obwohl egun zwischezeitlich Serverausfälle hatte und die Auktionen daraufhin immer verlängert worden sind. Aber ich blieb hartnäckig und tatsächlich, egun betstätigte mir heute per e-mail den Auktionssieg mit "herzlichen Glückwunsch". Nachdem ich mit dem Verkäufer bezüglich der Geschäftsabwicklung Kontakt aufgenommen habe bekam ich folgende Antwort:

    Hi,
    ich hab nun erstmal egun geschrieben,das ich die Waffen erst weggebe,wenn die Seite mal eine Woche erreichbar ist und die Waffen dementsprechend eine Woche verlängert werden !!!
    MfG. Henry

    Und kurz darauf noch folgende e-mail mit diesem Textanhang:

    Hallo,
    wir haben all' Ihre Auktionen um eine Woche verlängert und die fraglichen Auktionen wieder eingestellt. Bitte teilen Sie den Käufern mit, dass die Auktionen ungültig sind. Wir haben Ihnen Einstellgebühr und Verkaufsprovision gutgeschrieben. Mit freundlichen Grüßen
    Ihr eGun-Team

    Bei e-gun steht unter allgemeine Geschäftsbedingungen:

    Zustande kommen eines Vertrages
    "Am Ende der Auktionslaufzeit kommt zwischen dem Anbieter und dem Bieter mit dem höchsten Gebot ein Vertrag über den
    Kauf des vom Anbieter bei eGun eingestellten Artikels zustande
    ."

    Systemverfügbarkeit
    eGun wird vom Rechenzentrum eines bekannten und bewährten Internetproviders bereitgestellt, der eine fast 100 prozentige Verfügbarkeit und Leistung garantiert.
    eGun kann für Serverausfälle des Providers und eventuell entgangene Gewinne, durch z.B. abgelaufene Auktionen, nicht haftbar gemacht werden.
    Bei Datenverlust oder Systemausfall haftet eGun nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Höhe des Schadenersatzes kann nicht mehr als die fällige Gebühr der entsprechenden Auktion betragen. Schadenersatzansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen.

    Ich bin sehr enttäuscht, was haltet Ihr davon? :evil:

  • huhu

    welches Gewehr hättest Du denn für wieviel ersteigert?

    Ich als verkäufer hätte ebenfalls versucht, die Auktion zu verlängern. Ist mehr als verständlich bei den Problemen...

  • Tja, ich kann den Verkäufer schon etwas verstehen. Stell du ein gewehr rein das in 2 Wochen normalerweise 50 gebote hat aber jeden tag ist die seite nur 1-2h onlineund dein gewehr geht unter dem Wert raus, was würdest du dazu sagen?? Egun reagiert auf beschwerden der Verkäufer die sagen daß durch den Ausfall ihre sachen zu billig verjkauft wurden oder teilweise garnicht. Mit serverausfällen muss immer gerechnet werden, das dauert aber maximal einen tag im Normalfall. Egun hatte so wie es schein ganz große probleme mit dem Provider so daß die Ausfallrate sehr hoch war. Ich versteh aber auch dich da du dir was rausgesucht hast und die Auktion erfolgreich gewonnen hast und nun aber die Ware nicht bekommst da der Verkäufer der Meinung ist daß die Waffe zu niedrig verkauft wurde. Ich hoffe mal daß sich in zukunft sowas nicht wiederholt.

    Gruß
    Para

  • Ich sehe das als Kaufmann ganz anders. Es ist ein Vertrag zustande gekommen, der nun auch erfüllt werden muss. Ich würde auf der Vertragserfüllung bestehen. Schreibe beiden eine E-Mail, dem Verkäufer und EGUN und bestehe auf Deinem Recht. Wenn Du auch noch ne Rechtsschutzversicherung hast, umso besser. Ein wenig drohen und mal schauen, wie von den beiden Parteien reagiert wird. Du bist ja auf jeden Fall im Recht. Viel Glück!!
    Ich kriege mein ersteigertes FWB 300s morgen. Der Verkäufer hat keine Probs gemacht und bringt es sogar netterweise vorbei, da mich die Sommergrippe erwischt hat.

  • Hi,

    ist mir auch passiert. Nimm's nicht so tragisch. Es wäre unfair dem Verkäufer gegenüber. Anderseits stimmt es, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Rechtlich ist die Sache sicherlich mehr als bedenklich. Ich werde aber sicherlich keine weiteren Schritte unternehmen. Das ist die Sache einfach nicht wert. Mal gewinnt man mal verliert man.

    mfg
    kai

  • Danke, daß Ihr Euch das durchgelesen habt.

    Das hätte der Verkäufer eher mit e-gun regeln müssen und nicht erst nach Auktionsende. Der Vorgang ist meiner Meinung nach vertragswidrig.
    Ich habe trotz aller Serverprobleme das Angebot über Wochen verfolgt, weil ich das Teil unbedingt haben wollte und es war für mich das erste Mal, das ich tatsächlich etwas bei einer Auktion ersteigern konnte. Der Auktionszuschlag wurde mir von egun bereits bestätigt.

    Und jetzt nach dem Motto "ach nee, ich will doch nicht" und schon
    steht es bereits wieder für 29 weitere Tage drin.

    Meine Enttäuschung als Bieter ist fundamental, auch Internet-Verträge sind bindend. Ich glaube, ich überlege mir da noch was.

  • Würde ich auch so sehen wie Ralph. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen - ob dem Verkäufer jetzt dadurch Gewinne entgangen sind, und wie er diesen eventuellen Schaden mit egun regelt, ist nicht Dein Problem, sondern seins. Der Verkäufer kann den Vertrag nicht so einfach einseitig kündigen, und schon gar nicht egun.

    Die Frage ist halt, ob es sich wegen sowas lohnt, den immer wieder steinigen Rechtsweg zu beschreiten....

    Gruß,
    Marcus

  • überlege dir doch mal, zu posten, was für ein Gewehr du für wieviel Geld bekommen hast. Dementsprechend können wir das nämlich alles nachvollziehen. Auch wenn die Rechtslage eindeutig ist, würde ich es verstehen, wenn sich jemand sträubt, eine gute Waffe für viel zu wenig Geld herzugeben.

  • Hi,

    da haben wir beide wohl bei dem gleichen Verkäufer ein Gewehr ersteigert (oder auch nicht). Er ist hier auch im Forum unterwegs. Wird sicherlich auch noch was dazu schreiben. Das das Gewehr jetzt wieder 29 Tage drin ist stört mich auch ein wenig. Eine Verlängerung von 12 Stunden hätte es auch getan.

    MfG
    Kai

  • Hi,

    bei mir wäre es ein Airstar für 200 Euro gewesen +Versand. Ist ein angemessener Preis für das Gewehr. Mehr hätte ich auch nicht ausgegeben.

    mfg
    Kai

  • Zitat

    Original von Falke
    Danke, daß Ihr Euch das durchgelesen habt.

    Das hätte der Verkäufer eher mit e-gun regeln müssen und nicht erst nach Auktionsende. Der Vorgang ist meiner Meinung nach vertragswidrig.
    Ich habe trotz aller Serverprobleme das Angebot über Wochen verfolgt, weil ich das Teil unbedingt haben wollte und es war für mich das erste Mal, das ich tatsächlich etwas bei einer Auktion ersteigern konnte. Der Auktionszuschlag wurde mir von egun bereits bestätigt.

    Und jetzt nach dem Motto "ach nee, ich will doch nicht" und schon
    steht es bereits wieder für 29 weitere Tage drin.

    Meine Enttäuschung als Bieter ist fundamental, auch Internet-Verträge sind bindend. Ich glaube, ich überlege mir da noch was.

    Genau so sehe ich das auch! Evtl. werden Sie ja ihre AGB's anpassen, damit beide Seiten in solch einem Fall bescheid wissen. Dann haben wir alle davon profitiert. Drück Dir die Daumen!

  • Ne Airstar für 200 Euro bekommst du immer wieder mal. :ngrins:
    Das is echt kein Problem, SO selten sind die garnicht.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Hi,

    wie gesagt 200 Euro wäre ein gerade noch angemessener preis gewesen. aber es ergibt sich bestimmt nochmal eine gelegenheit ich hab keine lust deswegen stress zu machen.

    mfg
    kai

  • Ich habe das Rutten Airstar Unterhebelspanner für 128.-Euro ersteigert,
    es war glaube ich fas einen Monat drin.

    Und ich habe viel Zeit investiert. Hätte jemand höher geboten, wäre ich mitgegangen.
    Außerdem werden ja die Höchstgebote automatisch bei allen Bietern aktualisiert (Bietagent) und es war bisher kein Bieter dabei der bereit gewesen wäre, ein höheres Gebot abzugeben.

    Ich bin extra noch nach Hause um zu sehen ob ichs habe. Und das seit
    Sonntag (wegen der Auktionsverlängerungen)
    Gut, der Mann hat mehrere Auktionen laufen, aber er hätter nicht erst das Auktionsende abwarten dürfen, so nach dem Motto
    "erst mal sehen wie viel ich bekomme"


    *Messer Gabel Schere Licht, ist für kleine Kinder nicht*

  • Falke

    ich kann dich verstehen. ich war und bin auch sehr enttäuscht. wenn dir so viel daran liegt, dann wende dich nochmal an egun. mich würde interessieren ob dieses vorgehen nur bei dem einen verkäufer angewendet wurde, oder ob es noch andere fälle gibt. wenn das ein einzelfall ist, dann wäre es wirklich ungerecht. wie gesagt die entscheidung die auktion zu verlängern, nachdem sie abgelaufen ist steht eh auf sehr wackligen füßen. wenn man es drauf anlegt ist da bestimmt noch nicht das letzte wort gesprochen.

    mfg
    kai

  • Für egun ist das echt dumm gelaufen die können zwar vieleicht nichts
    für die ausfälle aber eine bereits beendete Auktion mit zuschlag für einen
    käufer wieder neu zu starten ist absolut nicht rechtens der käufer kann auf
    sein recht bestehen !! und die herrausgabe des artikels verlangen !!

    egun hätte auch diese Auktion nicht wieder einstellen dürfen !!

    zu dem Verkäufer kann ich nur soviel sagen das er den artikel
    rausgeben muß da ein kaufvertrag zustande gekommen ist !

    das risiko eines ausfalles der Auktionsplattform trägt alleine der verkäufer
    außer egun handelt grob fahlässig dann hätte egun dafür rechenschaft tragen
    müssen

    Da ich selber so eine Auktionsplattform anbiete weis ich wo von ich spreche !!

    Aber egun hätte auf keinen fall diesen schon verkauften Artikel wieder
    einstellen dürfen . :ngrins:

    MOD-Edit: Die Adresse Deiner Plattform dürfte auch ohne neue Erwähnung niemendem entgangen sein. Gruß, O_S

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (17. Juli 2003 um 00:33)

  • Ich denk mal gekauft ist gekauft !
    Der Verkäufer muss das Gewehr liefern,ob er dabei jetzt Gewinn oder Verlust macht. Er kann höchstens egun oder den Provider, der für den Serverausfall verantwortlich ist, zur Rechenschaft ziehen und auf Schadensersatz klagen.
    Ich bin in diesem Gebiet jetzt nicht so bewandert aber ich denk mal dass sich hier der ein oder andere Rechtsanwalt rumtreibt, der die Lage sicher rechtlich klären kann.

    Ich hoffe, dass der Käufer sein Gewehr bekommt und der Verkäufer seine Verluste ersetzt bekommt.

    Viel Glück

    MfG Seppi

    Inventar:
    CO2: Gamo Auto 45, Crosman1077 (+Norconia 4x32 mit Bikini und Zusatzmag.)
    Luftdruck: Marksman 1010 und die gleiche noch mal in silber und mit mehr Plastik
    Softair:P8, M92F, M92F Blowback mit Batterien, MP210,MP5

  • Ist in der Tat eine Verzwicke Sache, aber Egun hat sich durchaus nach allen Seiten abgesichert.
    Wer eine Auktion einstellt muss so hart es klingt damit Rechnen das sowas passieren kann.
    Man muss auch ganz klar den Verkäufer verstehen, niemand hat ettwas zu verschenken.
    Es ist durchaus gerechtfertigt das die Auktionen offizell als nicht abgeschlossen gesehen werden können, allerdings mit dem wie in unserem aktuellen Fall die Optionale Neueröffnung der Auktion.
    Der Käufer der den Zuschlag bereits erhalten hat kann ja nocheinmal Bieten, und so wie er sagte er wäre auch höher gegangen, kann er das auch tun, so der Artikel den Betrag der stornierten Auktion übersteigt.
    Daher verstehe ich die ganze Aufregung nicht, da niemandem ein Schaden entstanden ist, der Verkäufer verkauft nicht, der Käufer muss nichts bezahlen und die Auktion startet neu.
    In dem Falle kann man auch nicht auf Schadensersatz plädieren, denn es ist kein Schaden für keine Partei entstanden den man einklagen könnte.
    Und eine Klage in unserem Fall würde nur auf der Grundlage des Streitwertes basieren, den es nunmal nicht giebt.
    Und als Käufer könnte ich keineswegs darauf hinzielen und sagen ich hätte ja höher geboten, hätte und könnte...ich sags mal so.....hätte ich vorige Woche die richtigen Zahlen getipt...hätte ich auch im Lotto einen 6'er. ....ich denke jeder versteht was ich meine.

    Man kann das Ganzen auch einmal ganz kongret anhand meiner obigen Ausführungen gedanklich durchspielen.

    Eine Klage des Verkäuferst wäre nur dann zuläaasig wenn er den Artikel auch tatsächlich zu dem in der Umstrittenen Auktion verkauft habe.
    Nur dann, weil dann ein nominelle Wert genannt werden kann, was dem Versteigerer an Verlust anzurechnen ist.
    Dieses legt aber eindeutig zu grunde das von dem versteigerten Artikel ein anerkanntes Wertgutachten vorliegt was Gesetzlich bzw. gerichtlich eine Klage und die eröffnung einer Klage rechtfertigt.
    Beispiel: Auktionsverkauf für 50€, das Wertgutachten der Ware 200€, macht einen nominellen Streitwert von 150€ von dessen aber noch einige % abgerechnet werden müssen da es kein Verkauf sondern eine Auktion ist.

    Die Gegenseite kann nur dann klagen wenn sie den Artikel dessen Zuschlag sie laut Auktionsende normal erhalten müsste nicht Erhält, muss aber kongret nachweisen das es ein Verschulden des Verkäufers ist, was in unserem Fall keinesfalls gegeben ist.
    Von einem Streitwert kann hierbei auch keine Rede sein, da der Käufer keinen Schaden erlitten hat, also was soll vor gericht als Anklage dienen?

    Wie zu erkennen ist beläuft sich alles auf Ebay, aber das Auktionshaus ist eindeutig gegen einwirkungen von dritten oder einer höheren Macht seine Plattform nicht aufrecht erhalten zu können laut den eigenen AGB's die jedem Kunde bei der Anmeldung zugänglich sind abgesichert.

    Einmal editiert, zuletzt von isalost (17. Juli 2003 um 02:44)

  • isalost, also das siehst du meiner Meinung nach völlig falsch ...

    Wenn ich bei einer Auktion der Höchstbieter bin, kommt dadurch ein Kaufvertrag zustande. Der Verkäufer ist durch diesen Kaufvertrag verpflichtet, die Sache auch rauszurücken, und ich bin verpflichtet, mein Geld zu bezahlen. Dieser Anspruch ist vor Gericht durchsetzbar. Wenn der Verkäufer die Sache anderweitig verkaufen würde, wäre er mir sogar schadenersatzpflichtig - zum Beispiel wenn ich die Sache dann woanders teurer kaufen müßte.

    Sonst könnte ja auch jeder Verkäufer nach der Auktion sagen: Ätsch, der Preis ist mir zu niedrig, ich versuche es nächste Woche wieder, wvielleicht erziele ich dann mehr, und Dir entsteht ja kein Schaden, wenn du nichts bezahlst und nichts kriegst. Es entsteht natürlich ein Schaden, nämlich das, was ich als Käufer woanders mehr bezahlen muß.

    Marcus

  • Old-Surehand

    Ein ganz kleines Stück hast du recht...aber.

    Wer aber zwingt dich dazu die Sache woanders teurer zu erstehen?
    Nieman, und wenn man anderweidig für den gleichen Artikel mehr ausgiebt ist das jedem seine Sache.
    Wie ich sagte..........es ist keine Streitwert vorhanden und der Streitwert de Käufers ist erst dann einklagbar wenn er ein gleiches Objekt für mehr Geld an anderer Stelle kauft.....und ich betone NUR DANN, denn dann hat er die Differenz und eine Summe die als Streitwert vor Gericht anerkannt wird, Kaufbeleg bzw. Kaufvertrag ist natürlich zwingend erforderlich.