Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 569 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Juli 2014 um 10:35) ist von Dieter Stöber.

  • stimmt diese Aussage in einer Auktion.


    Es handelt sich um eine deaktivierte Dekowaffe:


    Zitat aus Auktion:

    Es handelt sich bei dieser Uzi, laut Waffengesetz, um eine Langwaffe!!!!!

    Anbau des Klappschaftes streng verboten!!!!

  • Der Lauf muss wohl eine Mindeslänge besitzen um ein Tatbestandsmerkmal einer Langwaffe zu treffen

    Ob man jedoch generell an einer Dekowaffe keinen anderen Schaft montieren darf, gleich welcher Bauart.. warum nicht (ich weiß es nicht).

    Zitat

    Es handelt sich um eine deaktivierte Dekowaffe:


    Ich nehme an es war eine ehemals echte Waffe.

  • Hab sie gerade gefunden. Ich schätze mal sie gehört eher in die Kategorie Maschinen PISTOLE, von daher, wenn du interessiert bist, würde ich mal nachfragen wie es mit dem Griffstück, Abzug bestimmt ist.
    Ich meine das sollte nicht mehr funktionieren.

  • Das hat auch was mit der Gesamtlänge zu tun.

    Ich glaube 60cm?

    Ab dann ist es eine Langwaffe und somit dürfte auch der Abzugsmechanismus noch funktionieren.

    Das wurde auch bei anderen Modellen so gemacht und bei vorhandenem Klappschaft Diser einfach festgeschweisst.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: