stimmt diese Aussage in einer Auktion.
Es handelt sich um eine deaktivierte Dekowaffe:
Zitat aus Auktion:
Es handelt sich bei dieser Uzi, laut Waffengesetz, um eine Langwaffe!!!!!
Anbau des Klappschaftes streng verboten!!!!
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stimmt diese Aussage in einer Auktion.
Es handelt sich um eine deaktivierte Dekowaffe:
Zitat aus Auktion:
Es handelt sich bei dieser Uzi, laut Waffengesetz, um eine Langwaffe!!!!!
Anbau des Klappschaftes streng verboten!!!!
Der Lauf muss wohl eine Mindeslänge besitzen um ein Tatbestandsmerkmal einer Langwaffe zu treffen
Ob man jedoch generell an einer Dekowaffe keinen anderen Schaft montieren darf, gleich welcher Bauart.. warum nicht (ich weiß es nicht).
ZitatEs handelt sich um eine deaktivierte Dekowaffe:
Ich nehme an es war eine ehemals echte Waffe.
ja eine deaktivierte ehemals scharfe Waffe
Hab sie gerade gefunden. Ich schätze mal sie gehört eher in die Kategorie Maschinen PISTOLE, von daher, wenn du interessiert bist, würde ich mal nachfragen wie es mit dem Griffstück, Abzug bestimmt ist.
Ich meine das sollte nicht mehr funktionieren.
Das hat auch was mit der Gesamtlänge zu tun.
Ich glaube 60cm?
Ab dann ist es eine Langwaffe und somit dürfte auch der Abzugsmechanismus noch funktionieren.
Das wurde auch bei anderen Modellen so gemacht und bei vorhandenem Klappschaft Diser einfach festgeschweisst.
Gruß K.
Ja, ist eine Pistole. Die Länge wird doch im eingeklappten Zustand gemessen.
Und warum soll an einer DEKO Waffe die Schulterstütze nicht angebaut werden?
Hier sehe ich nichts da von: http://www.zib-militaria.de/epages/6143141…/Products/10064
Auf der WBK (Kassel) kann man die Dekos auch kaufen.
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