Eine Strafbarkeit des Themenstarters nach deutschem Strafrecht kommt über §§ 9 II S. 1, 27 StGB iVm dem WaffG in Betracht (Beihilfe zum unerlaubten Waffenbesitz).
Ja, aber nicht in Österreich.
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Eine Strafbarkeit des Themenstarters nach deutschem Strafrecht kommt über §§ 9 II S. 1, 27 StGB iVm dem WaffG in Betracht (Beihilfe zum unerlaubten Waffenbesitz).
Ja, aber nicht in Österreich.
Er macht sich aber nach deutschem Recht strafbar.
Doof, wenn er mal zu Besuch ist und in eine Polizeikontrolle kommt.
Ein Österreicher kann sich nicht nach deutschem Strafrecht strafbar machen, wenn er als Teilnehmer einer Tat in Deutschland (zb Umgang mit einer erlaubnispflichtigen Waffe) in Österreich gehandelt hat.
9 II wäre die Situation, dass im Ausland eine Tat begangen wird und der Teilnehmer seine Beihilfehandlung in Deutschland begeht. Die Tat (nehmen wir zb Vergewaltigung) ist im Ausland aber nicht mit Strafe bedroht. Trotzdem kann in dieser Konstellation wegen 9 II der Teilnehmer nach deutschem Strafrecht verurteilt werden.
Unter 50 % aller deutschen SSW-Käufer wissen, was PTB ist. Da kauft einer fröhlich und macht die Welle, wenn er aus den Wolken fält.
Das ist aus meiner Sicht auch der Punkt, der zählt. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass, wenn jemand aus Deutschland die Waffe kauft, er einfach nur schlecht informiert ist oder auf unaufmerksame Zöllner spekuliert. In beiden Fällen ist es praktisch sicher, dass es hinterher Ärger und Streit ums Geld mit dem Käufer gibt, wenn die Waffe an der Grenze hängenbleibt. Das würde ich mir wirklich ersparen.
Dass die Waffe von jemanden gekauft wird, der eine der seltenen entsprechenden Erlaubnisse hat, ist vollkommen unwahrscheinlich.