Hallo
ich wollte mich hier mal, nachdem ich schon mit den "Newbie-Fragen" für Unmot gesorgt hatte, noch einmal etwas unbeliebter machen mit der Frage, wie es Rechtlich mit dem Führen einer SSW (selbstverständlich mit einem KWS) aussieht. (Ich konnte zu diesem Punkt über die Suchfunktion keine entsprechenden Antworten finden, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren)
muss man diese "verdeckt" also IN der hose oder in einem Schulterholster unter der Jacke führen, sodass die auf keinen fall von den umherlaufenden Passanten gesehen werden können um diese nicht zu Tode zu erschrecken, oder darf man diese (beispielsweise einen kurzlauf-Revolver) auch außen am Gürtel anbringen, auch wenn ich keinen knielangen "Lord-Abbadon-Mantel" trage, also die geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dieser-oder zumindest der untere Teil des Holsters-gesehen werden könnte
zur Klarstellung vorab: ich habe NICHT vor, mir mitten in der stadt eine SSW umzuschnallen, sondern eher in den... nennen wir sie mal weniger gastfreundlichen Gebieten, in welche es mich unglücklicherweise gelegentlich geschäftlich verschlägt. Auch soll und wird diese nicht mein erstes Mittel der wahl zur SV in brenzligen Situationen sein, da verlasse ich mich im Notfall möglichst immernoch auf die jahrhunderte alte Taktik des Kronjuwelentrittes mit anschließendem Versengeldgeben-auch bekannt als "Hit and Run"
nicht sehr ehrenvoll aber effektiv.