Hallo,
da ich mir offen halten möchte, eine Langwaffe auf die Gelbe WBK zu kaufen, wollte ich gerne nochmal genau wissen, wie es bei einem Kauf von Statten geht. Vllt bin ich etwas paranoid, was die gesetzlichen Bestimmungen und Regularien anbelangt, aber:
- Ich brauche keinen Voreintrag
- Erwerb muss binnen 14 Tagen aufm Amt berichtet werden
- Die 2/6-Regel muss seit einem Urteil von 2007 beachtet werden
Weitere Bestimmungen habe ich aber nicht gefunden.
Kann ich nun einfach mit meiner WBK zu einem Privatem (natürlich legal) gehen, welcher eine entsprechende Langwaffe verkaufen will, und diese einfach mitnehmen und binnen zwei Wochen auf dem Amt erscheinen? Muss der Verkäufer die Waffe austragen lassen, bevor ich sie mitnehmen kann, respektive gleichzeitig?
Muss vor dem Kauf die Waffe auf die eigene WBK eingetragen werden, um diese direkt mitnehmen zu können? Wie erfolgt der Kauf in einem Geschäft? Wird dort vom Händler Seriennummer, Hersteller etc. eingetragen um die Waffe vor Ort mitnehmen zu können?
Auch auf die Gefahr hin, mir einfach zu viele Gedanken zu machen oder sonstwas, ich will keinesfalls aus dem rechtlich erlaubten Bereich rausfallen und lieber einmal zu oft gefragt, als dann aufgeschmissen.
Sollte der Thread im falschen Bereich sein, bitte verschieben.