Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 3.998 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. April 2014 um 09:44) ist von jollyhoker.

  • Hallo,

    ich benötige möglichst kompetente Angaben darüber, ob es sich bei den beiden Angeboten auf ebay um vom Waffengesetz erfasste/ verbotene Gegenstände handelt oder ob der Besitz bzw. die Verwendung am Bogen legal ist.
    Die Auffassungen darüber scheinen wohl ziemlich konträr zu sein.
    Entsprechende Feststellungsbescheide des BKA gibt es imo ebenfalls keine.
    Ist jemandem von euch bekannt, ob es hierzu rechtsgültige Urteile gibt ?

    Gruss,
    hemi


    http://www.ebay.de/itm/Laser-Visi…=item27e08d9fa9

    http://www.ebay.de/itm/Laser-Visi…=item27e09c2a99

  • Da brauch es keine bescheide des BKA´s.
    In der Anlage 2 des WaffG sind Laser und Lampen, die für Waffen bestimmt sind, verbotene Gegenstände.
    Das die beiden für Waffen bestimmt sind sieht man ja schon an den Montagen die dabei sind.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Der Besitz beider Gegenstände ist in Deutschland verboten.

    A n l a g e 2

    Waffenliste

    (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

    Abschnitt 1

    Verbotene Waffen

    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    1.1

    Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste)
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) oder deren Änderungen aufgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft;

    1.2

    Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die

    1.2.1

    Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 oder Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff
    ersetzt ist, sind;

    1.2.2

    ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B. Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);

    1.2.3

    über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;

    1.2.4

    für Schusswaffen bestimmte

    1.2.4.1

    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

  • Hallo hemi ganz einfach , der Besitz von lasern und Lampen die an einer Waffe montiert werden können ist illegal. Das kommt glaube ich daher das es früher oder heute auch noch Wilderer gab die mit der Lampe am Gewehr das Wild geblendet haben und diese dann einen Schock bekommen haben und einfach nicht weggerannt sind. Was dann passiert ist kannst du dir denken :johnwoo: :tine: .

    Ich hoffe ich konnte dir helfen LG Tom555

    Wenn Waffen töten macht Besteck dick

  • Wow, danke für die Erklärungen.

    Da der Laser aber für einen Bogen angeboten wird, fällt er nicht unter das Waffengesetz, oder doch ?
    Er ist für einen Bogen und nicht für eine Schusswaffe bestimmt.
    Macht sich der Verkäufer/Käufer dann strafbar oder nicht ?

    Gruss,
    hemi

  • Da der Laser aber für einen Bogen angeboten wird,

    Davon lese ich nichts in beiden Beschreibungen.
    Die Diskussion ob man so etwas haben darf, weil es ja für einen Bogen ist oder es auf einem Bogen montiert werden darf, hatten wir schon mal. Ich finde es leider nicht mehr. Wenn Dir Polizei, Staatsanwalt oder Richter einen Strick daraus drehen wollen, würden sie es schaffen.
    Es gibt auch Helme mit Rails, wo man sowas dranschrauben könnte, wäre eine ähnliche Diskussion, ob man das dann haben darf.

  • Sorry, da steht tatsächlich nichts bzgl. Bogen.

    Wenn aber jemand diesen Laser für seinen Bogen mit Weaverschiene kauft, dürfte derjenige sich nicht strafbar machen bei der Benutzung in diesem Zusammenhang.
    Ich wäre sehr dankbar, wenn noch jemand Erhellendes oder Fallbeispiele dazu beitragen könnte.


    Gruss,
    hemi

  • Doch, schon der Besitz ist verboten.
    Die einzige Option die ich sehen würde wäre eine Montageart die es für Waffen nicht gibt.
    Würdest Du dir z.B. eine Montage für die Visieraufnahme deines Bogens bauen dürftest Du so einen Laser nutzen.
    Allerdings darf dann auch keine Montage für eine Waffe in der Lieferung sein.

    Abgesehen davon sind Laser auf größere Entfernungen, meiner Meinung nach, eh Unsinn
    Zum einen ist der Laser ja immer nur für eine Entfernung eingestellt und muss dadurch dauernd auf andere Entfernungen justiert werden.
    Da die Dinger keine Skala haben ist das aber fast unmöglich.
    Außerdem bräuchte man auf 20 - 30 m doch schon relative hohe Leistungen um den Punkt auch bei hellem Licht gut sehen zu können.

    Von daher wäre mein Rat : Wenn überhaupt eine Weaverschiene am Bogen dann mit Red Dot.

    Joachim

    P.S.: Wo hast Du deine Weaverschiene her ? Ich kenne nur einen deutschen Händler und der hat schon länger keine mehr.

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Hallo,
    anbei die Montage:


    Gruss,
    hemi

    Hier noch der Leitsatz aus einem Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts:

    Zitat

    Leitsatz:Das Bundeskriminalamt ist nicht zur Einstufung eines Gegenstandes als verbotene Waffe durch Feststellungsbescheid gemäß § 2 Abs. 5 WaffG befugt, wenn sich die Eigenschaft des Gegenstandes als Schusswaffenzubehör nicht aus seiner Konstruktion oder Bauart, sondern erst aus seiner Verwendung ergibt (hier: als Zielscheinwerfer verwendbare Lampen).

  • Die Lampen Geschichte hat allerdings keine Ähnlichkeit mit dieser Sache.
    Bei den Lasern ist die Bestimmung ja schon vom Hersteller erfolgt und es ist eine Waffenmontage dabei.
    Bei den Lampen war eine Universalmontage im Set.

    Aber wie schon schrieb sind Laser an Bögen nicht sonderlich Sinnvoll
    Joachim

    Disclaimer :
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  • Hmm,

    also, auch auf die Gefahr hin, als engstirnig angesehen zu werden:

    Laut BVerwG darf dieser Laser eigentlich keine verbotene Waffe darstellen, da sich seine Eigenschaft als Schusswaffenzubehör nicht aus seiner Bauart oder Konstruktion, sondern erst aus seiner Verwendung ergibt, da er mittels beiliegender Weaverschienen-Montage am Bogen befestigt werden kann und auch dafür vorgesehen ist, weil nach meinen Recherchen dies das einzige Lasermodell ist, dessen Laserstrahl am Laser selbst in x- und y-Richtung genau justiert werden kann.

    Die herkömmlichen Laserpointer lassen sich eben nicht ausrichten (vor allem nicht auf verschiedene Entfernungen) und auch am Bogen nicht befestigen (vor allem nicht wiederholgenau). Zudem besitzen sie nur einen Drucktaster am Gehäuse, der beim Ausrichten des Bogens (eine Hand am Bogengriff, die andere an der Sehne) nicht betätigt werden kann und deshalb den Laser funktionslos erscheinen lässt.
    Deren Einsatz würde also überhaupt keinen Sinn ergeben.

    Daraus muss bzgl. des angebotenen Lasers folgen:

    Montage an der Schusswaffe verboten;
    Montage am Bogen über Weaverschiene legal (vor allem, wenn man überhaupt keine Schusswaffen besitzt und deshalb eine Montage an Schusswaffen nicht erfolgen kann).

    Mich interessiert das deshalb so brennend, da vereinsexterne Bogenschützenkollegen auf ihren Compoundbögen eben solche Laser mittels obiger Weaverschienen-Adapter in Gebrauch hatten und auf Nachfrage die Legalität von ihnen bejaht wurde.

    Vielleicht liege ich auch einfach falsch, aber meine Logik lässt die Illegalität nicht erkennen.

    Gruss,
    hemi

  • Die Bestimmung ergibt sich durch den Hersteller und der mitgelieferten Waffenmontage, nicht erst durch die Verwendung.

    Joachim

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  • Die Bestimmung ergibt sich durch den Hersteller und der mitgelieferten Waffenmontage, nicht erst durch die Verwendung.

    Joachim

    Tut mir leid, aber da muss ich widersprechen:


    Aus der (allgemein gehaltenen) Bedienungsanleitung geht nicht hervor, dass der Hersteller den Laser für den (alleinigen) Schusswaffengebrauch bestimmt hätte.

    Auch eine sonstige Schusswaffen-Bestimmung lässt sich weder durch das Design des Lasers noch durch die Beschriftungen am Laser selbst bzw. der Montagen herleiten.

    Die mitgelieferte Montage ist keine spezielle Schusswaffenmontage, sondern eine Universalmontage zur Anbringung des Lasers an diverse Gegenstände, die eine Weaverschiene aufweisen ( in diesem Fall eben der Bogen).

    Es wäre mir neu, dass Schusswaffen ein "Exklusivrecht" auf eine Weaverschiene hätten oder dass die Weaver- oder Picatinnyschiene ein alleiniges Ausstattungsmerkmal von Schusswaffen wäre.

    Gruss,
    hemi

  • Die Bestimmung ergibt sich durch den Hersteller und der mitgelieferten Waffenmontage, nicht erst durch die Verwendung.

    Joachim


    Bei jagdshop-online.de kann man folgende Gegenstände legal erstehen, mit denen ebenfalls eine Montage an einer Schusswaffe denkbar wäre (Zweckbestimmung des Herstellers ?):




  • Komisch.
    In der Anleitung eines Laser´s, die Du verlinkt hast steht " 1. Fix the laser sight to the on an weapon "
    Außerdem wird in der Anleitung gezeigt wie der Laser auf einer Waffe / bzw. einem ZF befestigt wird.
    Zusätzlich werden beide für Jagd / Jagdwaffen beworben.

    Desweiteren ist eine Weavermontage eben keine Universalmontage.

    Aber ich denke mal ich ziehe mich hier jetzt zurück.
    Ich habe das Gefühl Du willst eh nur Stimmen hören die dir Recht geben.

    Bestell dir doch einfach sowas aus China und schau was passiert.
    Aber jammer nicht wenn es teuer wird.

    Joachim

    Edit : Zu deinem letzten Post : Laser und Lampen sind für sich genommen ok, Montagen an die Lampen und Laser passen auch.
    Erst zusammen wird etwas verbotenes draus.

    Disclaimer :
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    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Das kann doch keine Diskusion sein. Ganz eindeutig ist allein der besitz dieser Laser nicht legal. dazu kommt es ist ganz klar beschrieben das diese für die anbringung einer waffe sind. und nicht nur das macht sie nich legal. auch das zubehör darf dem laser nicht in dieser konsilation beiliegen. Bei bestellung kann es geschehen das diese ausserhalb der eu eingeliefert wird na und dann wüensche ich good luck. zudem gibt es diese laser auch einezeln zu kaufen und nicht im set. gehst du nun hin und und kombinierst du diese sind auch diese streng verboten und es wird ernsthaft teuer wenn sowas mal gesehn wird

  • moin,

    ich finde diese immer wieder gestellten fragen witzig und spannend .....

    jeder, der halbgares macht oder machen will, muss sich fragen (.... lassen - von staatsanwalt) : WARUM ??? WEM ODER WAS NÜTZT DAS????

    spätestens da muss einem dann was wirklich gutes einfallen!!

    und die herren diskutieren dann nicht mit einem (was ich verstehen kann).

    mfg