Hallo,
ich benötige möglichst kompetente Angaben darüber, ob es sich bei den beiden Angeboten auf ebay um vom Waffengesetz erfasste/ verbotene Gegenstände handelt oder ob der Besitz bzw. die Verwendung am Bogen legal ist.
Die Auffassungen darüber scheinen wohl ziemlich konträr zu sein.
Entsprechende Feststellungsbescheide des BKA gibt es imo ebenfalls keine.
Ist jemandem von euch bekannt, ob es hierzu rechtsgültige Urteile gibt ?
Gruss,
hemi